Vorratsdatenspeicherung? So verfassungswidrig!
Bereits vor einigen Tagen hieß es, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil sprechen wird, welches europaweit Beachtung finde werde. Nun ist es raus. Das Bundeverfassungsgericht hat wiederholt den Avancen von so genannten Sicherheitspolitiker in die Schranken gewiesen. Zwar sei die Speicherung von Telekommunikationdaten nicht grundsätzlich unzulässig, jedoch sehen die Richter im konkreten Fall die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.
Mehr Infos: Pressemitteilung des BVerfG | Heise.de | Golem.de | Spiegel.de | Tagesschau.de
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Vor rund zwei Jahren sorgte das Gericht bereits für Aufsehen, als es für die umstrittende Onlinedurchsuchung hohe Hürden setzte. Die Vorratsdatenspeicherung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, welche ebenfalls noch einmal grundlegend überprüft werden soll.
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Forderungen des BVerfG nicht umsetzbar...
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