Alltäglicher Wahnsinn Ausländerbehörde
Gut, dass es in Deutschland noch möglich ist, beide Elternteile in Abschiebehaft zu nehmen auch wenn die 3-jährige Tochter seit Tagen sämtliche Nahrungsaufnahme verweigert und der 6-jährige Sohn langsam eine Glatze kriegt.
Wo käm wa denn da hin, wenn dies ein Hinderungsgrund wäre?
Detmold. Die beide Eltern von David, 6 Jahre, und Maria, 3 Jahre, befinden sich auf Bestreben der Ausländerbehörde im Gefängnis, um so eine Abschiebung durchzusetzen. Maria ist in der Zwischenzeit schwer krank. Da die Krankheit psychosomatisch ist, fordern die Ärzte die Haftentlassung der Mutter. Nun muss das Kind ins Krankenhaus und das Jugendamt empfiehlt die Ruhigstellung durch Medikamente.
Wo käm wa denn da hin, wenn dies ein Hinderungsgrund wäre?
Detmold. Die beide Eltern von David, 6 Jahre, und Maria, 3 Jahre, befinden sich auf Bestreben der Ausländerbehörde im Gefängnis, um so eine Abschiebung durchzusetzen. Maria ist in der Zwischenzeit schwer krank. Da die Krankheit psychosomatisch ist, fordern die Ärzte die Haftentlassung der Mutter. Nun muss das Kind ins Krankenhaus und das Jugendamt empfiehlt die Ruhigstellung durch Medikamente.
Im Jahre 2002 reisten die Eltern von Maria und David aus Armenien in die Bundesrepublik ein, um einen Asylantrag zu stellen. Der Asylantrag wurde abgelehnt und beide Eltern sind vollziehbar ausreisepflichtig. Da sie keine Pässe hatten und somit nicht ausreisen konnten, wurden sie geduldet.
In Deutschland kamen die beiden Kinder David und Maria zur Welt. Die Familie lebt in Lemgo, in der Nähe von Detmold. Die Eltern durften nicht arbeiten und bekamen für die ganze Familie nur etwas über 600 € an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aus lauter Verzweiflung stahl die Mutter Lebensmittel und wurde deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Gericht hatte von Anfang an vor, die Mutter in den offenen Vollzug zu nehmen, damit sie sich um die Kinder kümmern kann, dieses wurde jedoch abgelehnt. Auch nach der Verbüßung von 2/3 der Haftzeit lässt sich die Ausländerbehörde nicht erweichen, so dass die Mutter weiter in Haft bleibt.
Am 18.2.2010 plante die Ausländerbehörde Kreis Lippe die Abschiebung der Familie. Hiervon wurde sie jedoch nicht vorher informiert. Als die Ausländerbehörde vorfuhr, war der Vater und die Kinder nicht zu Hause. Die Ausländerbehörde musste die Abschiebung abbrechen. Noch am gleichen Tag meldete sich der Vater bei der Ausländerbehörde. Als er zusammen mit den Kindern am 19.2.2010 seine Frau in der JVA besuchen wollte, wurde er verhaftet und in die Abschiebehaftanstalt Büren verbracht.
Die beiden anwesenden Kinder mussten erleben, wie ihr Vater abgeführt wurde. Sie waren bereits durch die Verhaftung der Mutter schwer traumatisiert. Ohne dass die Kinder sich vom Vater verabschieden konnten, wurden sie einfach einer anwesenden Bekannten der Familie übergeben.
David und Maria sind beide schwer krank. Maria, 3 Jahre, leidet unter starken Bauchschmerzen und Appetitlosigkeit. David verliert bereits im Alter von 6 Jahren Haare und bekommt eine Glatze. Der behandelnde Kinderarzt glaubt, dass die Erkrankung psychosomatisch verursacht ist und empfiehlt dringend die Rückkehr der Mutter.
Nach der Verhaftung des Vaters wurden die Kinder in der Stadt Lemgo abgemeldet, so dass eine weitere medizinische Behandlung nicht möglich war, da das Sozialamt die Kostenübernahme verweigert hat. Auch das Jugendamt fühlte sich erst nach massiven drängen seit gestern Zuständig.
Mehrere Ärzte empfehlen, dass das Kind stationär in ein Kinderkrankenhaus aufgenommen werden soll. Da aber beide Kinder durch die Verhaftung der Eltern vor ihren Augen schwer traumatisiert wurden, benötigen sie eine ständige Beobachtung. Sie weinen den ganzen Tag, leiden an Schlafstörungen und sind verwirrt. Die Bekannte der Familie, bei der sich die Kinder aufhalten, versucht sich so gut wie möglich um die Kinder zu kümmern. Sollte Maria ins Krankenhaus kommen, müsste sie bei Maria bleiben, da diese sonst noch verstörter würde und sich überhaupt nicht mehr beruhigen lassen würde. Auf der anderen Seite muss sie aber auch bei David bleiben. Auch er ist vollkommen verstört und weint viel.
Als auf Intervention der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. die Ausländerbehörde des Kreises Lippe das Jugendamt der Stadt Bielefeld einschaltete, hatte dieses die Idee, doch eines der Kinder einfach medikamentös ruhigzustellen. „Das ist ein Skandal ohne Gleichen“, so Frank Gockel von der Flüchtlingshilfe Lippe e.V., „einfach ein Kind gegen den Willen der Eltern Ruhigzustellen zu wollen, anstatt ein Elternteil aus der Haft zu entlassen. Mir fehlen die Worte.“
Der Vater der Kinder fordert die Abschiebung der gesamten Familie noch am heutigen Tag um seine Kinder vor der Ruhigstellung zu schützen. Die Ausländerbehörde lehnt dieses ab. Obwohl alle Papiere vorhanden sind, will sie bis zum 9.3. warten.
Heute soll Maria nun durch das Jugendamt der Stadt Bielefeld einen Arzt zwangsvorgeführt werden. Es ist damit zu rechnen, dass danach die Einweisung von Maria in ein Krankenhaus erfolgt und sie ruhiggestellt wird.
Die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. fordert die sofortige Freilassung eines Elternteiles, um die Gesundheit der dreijährigen Maria nicht weiter zu gefährden.
In Deutschland kamen die beiden Kinder David und Maria zur Welt. Die Familie lebt in Lemgo, in der Nähe von Detmold. Die Eltern durften nicht arbeiten und bekamen für die ganze Familie nur etwas über 600 € an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aus lauter Verzweiflung stahl die Mutter Lebensmittel und wurde deswegen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Gericht hatte von Anfang an vor, die Mutter in den offenen Vollzug zu nehmen, damit sie sich um die Kinder kümmern kann, dieses wurde jedoch abgelehnt. Auch nach der Verbüßung von 2/3 der Haftzeit lässt sich die Ausländerbehörde nicht erweichen, so dass die Mutter weiter in Haft bleibt.
Am 18.2.2010 plante die Ausländerbehörde Kreis Lippe die Abschiebung der Familie. Hiervon wurde sie jedoch nicht vorher informiert. Als die Ausländerbehörde vorfuhr, war der Vater und die Kinder nicht zu Hause. Die Ausländerbehörde musste die Abschiebung abbrechen. Noch am gleichen Tag meldete sich der Vater bei der Ausländerbehörde. Als er zusammen mit den Kindern am 19.2.2010 seine Frau in der JVA besuchen wollte, wurde er verhaftet und in die Abschiebehaftanstalt Büren verbracht.
Die beiden anwesenden Kinder mussten erleben, wie ihr Vater abgeführt wurde. Sie waren bereits durch die Verhaftung der Mutter schwer traumatisiert. Ohne dass die Kinder sich vom Vater verabschieden konnten, wurden sie einfach einer anwesenden Bekannten der Familie übergeben.
David und Maria sind beide schwer krank. Maria, 3 Jahre, leidet unter starken Bauchschmerzen und Appetitlosigkeit. David verliert bereits im Alter von 6 Jahren Haare und bekommt eine Glatze. Der behandelnde Kinderarzt glaubt, dass die Erkrankung psychosomatisch verursacht ist und empfiehlt dringend die Rückkehr der Mutter.
Nach der Verhaftung des Vaters wurden die Kinder in der Stadt Lemgo abgemeldet, so dass eine weitere medizinische Behandlung nicht möglich war, da das Sozialamt die Kostenübernahme verweigert hat. Auch das Jugendamt fühlte sich erst nach massiven drängen seit gestern Zuständig.
Mehrere Ärzte empfehlen, dass das Kind stationär in ein Kinderkrankenhaus aufgenommen werden soll. Da aber beide Kinder durch die Verhaftung der Eltern vor ihren Augen schwer traumatisiert wurden, benötigen sie eine ständige Beobachtung. Sie weinen den ganzen Tag, leiden an Schlafstörungen und sind verwirrt. Die Bekannte der Familie, bei der sich die Kinder aufhalten, versucht sich so gut wie möglich um die Kinder zu kümmern. Sollte Maria ins Krankenhaus kommen, müsste sie bei Maria bleiben, da diese sonst noch verstörter würde und sich überhaupt nicht mehr beruhigen lassen würde. Auf der anderen Seite muss sie aber auch bei David bleiben. Auch er ist vollkommen verstört und weint viel.
Als auf Intervention der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. die Ausländerbehörde des Kreises Lippe das Jugendamt der Stadt Bielefeld einschaltete, hatte dieses die Idee, doch eines der Kinder einfach medikamentös ruhigzustellen. „Das ist ein Skandal ohne Gleichen“, so Frank Gockel von der Flüchtlingshilfe Lippe e.V., „einfach ein Kind gegen den Willen der Eltern Ruhigzustellen zu wollen, anstatt ein Elternteil aus der Haft zu entlassen. Mir fehlen die Worte.“
Der Vater der Kinder fordert die Abschiebung der gesamten Familie noch am heutigen Tag um seine Kinder vor der Ruhigstellung zu schützen. Die Ausländerbehörde lehnt dieses ab. Obwohl alle Papiere vorhanden sind, will sie bis zum 9.3. warten.
Heute soll Maria nun durch das Jugendamt der Stadt Bielefeld einen Arzt zwangsvorgeführt werden. Es ist damit zu rechnen, dass danach die Einweisung von Maria in ein Krankenhaus erfolgt und sie ruhiggestellt wird.
Die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. fordert die sofortige Freilassung eines Elternteiles, um die Gesundheit der dreijährigen Maria nicht weiter zu gefährden.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Lasst die Eltern Frei
Die kleine Maria wünscht sich zu ihrem vierten Geburtstag vom Kreis Lippe nur eins:
„Lasst meine Eltern frei“
Detmold – Seit über einer Woche leben die Kinder Maria, seit heute vier Jahre, und David, sechs Jahre, ohne ihre Eltern. Diese werden von der Ausländerbehörde Kreis Lippe festgehalten, um die Abschiebung vorzubereiten.
Die Eltern der Familie leben seit 2002 in Lemgo bei Detmold. Hier kamen auch ihre beiden Kinder Maria und David zur Welt.
Am 19.2.10 wurde der Vater vor den Augen der Kinder verhaftet und in Abschiebehaft genommen. Die Ausländerbehörde des Kreises Lippe will damit die Abschiebung am 9.3.10 sicherstellen. David und Maria, die getrennt von der Polizei abgeführt wurden und sich nicht von ihrem Vater verabschieden durften, bekamen einen Schock fürs Leben.
Dabei hatten sie bereits eine traumatisierende Situation hinter sich. Bereits vor vier Monaten wurde ihre Mutter vor ihren Augen in Haft genommen. Sie musste ins Gefängnis, da sie von den 622 €, die die vierköpfige Familie vom Sozialamt an Leistungen erhalten hatte, nicht leben konnte und deswegen mehrfach gestohlen hatte.
Eigentlich sollte die Mutter sofort in den offenen Vollzug, damit sie sich um die Kinder kümmern kann. Dieses wurde jedoch von der Ausländerbehörde verweigert. Auch eine Freilassung der Mutter, die wegen sehr guter Führung nach 2/3 der Strafe erfolgen sollte, wird vom Kreis Lippe verzögert.
Nach der Verhaftung des Vaters wurden die Kinder bei einer Bekannten der Familie abgegeben. Diese kümmert sich Fürsorglich um die Kinder, kann aber die Eltern nicht ersetzen. Die beiden Kleinen sind total verstört und weinen oft stundenlang. Sie wollen immer wissen, wo ihre Eltern sind. Ihrer Angst, erneut Verlassen zu werden, ist riesig, so dass die Bekannte der Familie die Wohnung auch nicht für wenige Minuten verlassen kann.
Eine Unterstützung von Seiten des Jugendamtes erfolgt nur sehr unzureichend. So muss die Bekannte, die fast alle Termine abgesagt hat, am Montag aus beruflichen Gründen für mindestens eine Stunde das Haus verlassen. Ihre bitte, zumindest für diese eine Stunde eine Hilfskraft zu erhalten, wurde nicht entsprochen.
Obwohl alle Behörden wussten, dass Maria und David schwer krank sind, dauerte es eine Woche, bis sie die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung zustimmten. Maria leidet an starken Bachschmerzen, Durchfall, Blähungen und Appetitlosigkeit. David hat starken Haarausfall. Die Diagnose steht fest und liegt der Ausländerbehörde vor. Die starken Schmerzen von Maria und die Leiden des Davids sind rein Psychosomatisch und haben mit der Abwesenheit der Eltern zu tun. Der Kinderarzt empfiehlt dringend den Kontakt zu den Eltern. Maria kommt am Dienstag ins Krankenhaus.
Die Ausländerbehörde lassen die Krankheiten der Kinder kalt. Wenn überhaupt darf die Mutter vorgeführt (also in Begleitung und eventuell in Handschellen) Maria für wenige Minuten im Krankenhaus besuchen, danach kommt sie zurück ins Gefängnis.
Die Bekannte der Familie, welche die Kinder aufgenommen hat, soll sich um die Betreuung von Maria im Krankenhaus kümmern und gleichzeitig den Sohn David zuhause betreuen. Beide Kinder haben nur noch sie als Bezugspunkt und Panik, wenn sie sie für wenige Minuten nicht sehen. Wie die Bekannte nun an zwei Orten sein soll, ist schleierhaft. Von dem Vorschlag des Jugendamtes, einfach ein Kind medikamentös ruhig zu stellen, wurde in der Zwischenzeit Abstand genommen, eine Lösung jedoch nicht Präsentiert.
Am 9.3.sollen die Kinder erneut von der Ausländerbehörde traumatisieret werden. Sie werden nach Russland abgeschoben, um dort in ein großes Loch zu fallen. Es gibt niemand, der sich um die Familie kümmern wird und es ist auch keine Wohnung vorhanden. Da sich beide Eltern in Haft befinden, können sie nichts vorbereiten. Was ihnen an dem Tag bevorsteht, wissen die Beiden kleinen noch nicht.
Heute hat Maria Geburtstag. Es gibt nur einen Wusch, den die kleine hat und dieser richtet sich an die Ausländerbehörde Kreis Lippe: „Gebt meine Eltern frei“.
noch etwas...
Der Ausländerbehörde
Samstag 06.03.2010 um 14:00 Detmold Bruchberg:
Kungebung und Demo
Familien Schützen – Abschiebungen stoppen
Der Ausländerbehörde das Handwerk legen!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
wirklich heftig
Stell dir vor...
http://www.aha-bueren.de/2010/02/stell-dir-vor-du-bist-schwarz-und-illegalisiert/
Alte Verhaltensmuster
Die Grundrechte stehen nur auf dem Papier, wenn man wirklich versucht, sie zu realisieren, bekommt man schnell das Kleingedruckte um die Ohren gehauen.
Beispiele?
Artikel 6 - Die Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung
Siehe oben, oder auch den Rest des faschistoiden Aufenthaltsgesetzes, das es der Ausländerbehörde auch ermöglicht, ausländischen Ehepartnern von deutschen Staatsbürgern das Visum zu entziehen oder zu verweigern. Denn was eine Ehegemeinschaft ist, bestimmt ja wohl immer noch der Staat hier. Wem das nicht gefällt, der kann dann ja zusehen, wie er sein Recht durchsetzt - nach der Ausweisung des Partners/der Partnerin. Wobei wir von nichtehelichen Partnerschaften gar nicht erst reden wollen - Schwupps! damit wär ja auch gleich die freie Entfaltung der Persönlichkeit dahin, aus Artikel 2...
Artikel 9 - Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Tja, aber nur, solange ein Ausbeuter nicht eine einstweilige Verfügung beantragt, um einer solchen Vereinigung zu verbieten, sich "Gewerkschaft" zu nennen. Siehe http://de.indymedia.org/2010/01/271364.shtml
Von den entkernten Artikeln zur Unverletzlichkeit der Wohnung, Asylrecht, Versammlungsfreiheit, Briefgeheimnis, Freizügigkeit und freien Berufswahl mal gar nicht erst anzufangen.
"Rechtsstaat" heißt nicht das, wofür viele es halten. "Rechtsstaat" dient nur zur Unterscheidung vom "Linksstaat" - also zur Abgrenzung einer autoritären privatkapitalistischen Gesellschaftsordnung von einer autoritären staatskapitalistischen Gesellschaftsordnung.
häh?
Gibt es da einen Grund zu?
Bitte, bitte antwortet da mal drauf, damit man beim nächsten mal vieleicht auf die Wortwahl achten kann, damit nicht´s gelöscht wird°!
verhältnismäßigkeit
aber mal daovn abgesehen, so schlimm auch alles ist und das hier weider ein paradebeispiel für die deutsche gerechtigkeit und "staatliche fürsorge" ist...
- über die 600€ welche die familie bezieht, würde sich manch größere, von hartz-x abhängige und ohne eigenverschulden in diese situation geratene familie freuen
- solange wir diese staatlichen strukturen haben, können wir keine absolute internationale reise- und wohnfreiheit geben und auch wenn es oft so dargestellt wrid als säße der antichrist persönlich in der ausländerbehörde, kann ich aus persönlicher erfahrung sagen dass dem nicht so ist. ich habe zwangsweise kontakt zu menschen die in ideser behörde arbeiten, und die sind sehr bemüht - im rahmen der gesetzte natürlich nur - das beste für die menschen zu tun. wenn aber keine politische verfolgung oder gefahr für leib und leben in der heimat droht, kann man die menschen nicht hier behalten, weil man damit den platz für wirklich dramatischen fälle wegnimmt, nämlich solche, die wirklich verfolgt werden, ihre heimat durch krieg, katastrophen und verfolgung verloren haben. ich fürchte, viele vergessen das, dass das rechte klischee vom "sozialschmarotzer" leider nicht ganz so weltfremd ist, wie hier angenommen.
alle menschen verdienen einen gewissen lebensstandard, aber ich denke die menschen, denen in der heimat - sofern sie noch eine haben - wirkliche gefahr droht, haben vorrang wenn es um einwanderung und unterstützung geht. armut muss vor ort bekämpft werden!
so, und jetzt wünsche ich der ultra-links-libertären indy-gemeinde viel spaß beim flamen,
guten abend und für den kommunismus
platzproblem??
klar, bei der einteilung in in- und ausländer handelt es sich ja auch um die lösung eines platzproblems... die leute haben sich gesagt "oh es wird ja immer enger hier" und haben die ausländerbehörde gegründet! aber hallo!
@ kritischer anarchist
soll heißen, es kommen überhaupt keine neuen flüchtlinge mehr. deutschland ist dicht.
so. davon mal abgesehen, ist über die individuelle situation dieser familie in ihrem herkunftsland gar nichts bekannt.
aber generell behaupte ich mal: niemand flieht ohne grund.
weiter:
600 euro im monat für die ganze familie sind definitiv zu wenig geld. wohlbemerkt ist das das geld für die gesamte familie und liegt damit deutlich unter dem hartz4-satz! in meinen augen ist es einfach nur pervers, dass der staat die menschen (egal ob nun hartz4 oder asylbewerberleistungen) geradzu zum klauen zwingt, um sie dann ätschbätsch einzusperren.
"solange wir diese staatlichen strukturen haben, können wir keine absolute internationale reise- und wohnfreiheit geben"
das hast du ja ganz schlau festgestellt. aber was sollen bis zur revolution dann tun? einfach wegsehen und drauf scheißen?
und dieser fall zeigt doch mal wieder, dass in den ausländerbehörden eben doch sehr häufig arschlöcher sitzen. bei ermessensspielräumen wird fast immer gegen ein bleiberecht entschieden. da hilft nur öffentlichen druck machen! zeigen, dass wir mit solchen verfahrensweisen (und weitergehend mit dem gesamtem system) nicht einverstanden sind.
in dem konkreten fall setzt sich die ausländerbehörde nun wirklich überhaupt kein bisschen für die menschen ein. im gegenteil! und das ist auch kein einzelfall!
selbst wenn diese familie nach irgendwelchen gesetzen keinen anspruch auf asyl in deutschland hat, zwingen die gesetze keinen der mitarbeiter_innen der behörde, sich unmenschlich zu verhalten und die situation noch zu verschlimmern!
es wäre längst möglich, dass die frau wieder bei ihren kindern wäre - ohne irgendwelche gesetzesmissachtungen könnten die kinder ihre mutter wieder haben!
ich finde es ekelhaft, an dieser stelle ausländerbehördlinge in schutz zu nehmen.
mit sicherheit gibt es auch positive beispiele.
aber zu behaupten, dass die mitarbeiter_innen da generell alles in ihrer macht stehende für die menschen tun, ist total naiv und lächerlich und macht mich einfach nur wütend.
@ "kritischer" Anarchist
Erst einmal muss ich real recht geben: Über die Situation dieser Familie in ihrer "Heimat" ist hier überhaupt nichts bekannt. Wie kommst du darauf das bei ihnen kein "wirklich dramatischer Fall" vorliegt? Armut muss nicht nur "vor Ort" bekämpft werden sondern muss in einer globalisierten Welt auch global angegangen werden. Und zwar mit allen Problemen, die zu Armut führen oder dadurch enstehen.
Eine vierköpfige Familie bekommt einen ALG2-Regelsatz von 1014 Euro. Auch das liegt meiner Meinung schon weit unter der Schmerzgrenze, auch wenn die Wohnkosten übernommen werden, aber liegt immer noch über dem, was dieser Familie zugestanden wird. Außerdem ist es absolut unverhältnismäßig jemanden für Ladendiebstahl mit 6 Monaten Freiheitsstrafe zu belegen. Was im Allgemeinen von dieser Art der Bestrafung (Knast, etc) zu halten ist muss ich hoffentlich nicht ausführen.
Regelsatz siehe hier: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/hartz-iv-anspruch.html
Es mag durchaus sein, dass in den zuständigen Behörden nicht nur Arschlöcher sitzen und es nicht nur Negativbeispiele für deren Verhalten gibt, aber mir fallen keine anderen ein. Und (auch da gebe ich real recht) sogar nach dem sehr restriktiven deutschen Asylrecht wäre eine derart menschenverachtende Vorgehensweise problemlos zu vermeiden, wenn nicht sogar verboten.