Christdemokraten verklagen Pogoanarchisten

Frieda Bomber & MK 21.02.2010 18:12 Themen: Bildung Freiräume Repression Soziale Kämpfe
Der Uniwahlkampf in Heidelberg 2009 hat juristische Folgen.
Kandidaten des »Ring Christlich Demokratischer Studenten« (RCDS) stellen Strafantrag gegen den Spitzenkandidaten der »Pogoanarchistischen Liste – Radikal-demokratische
Chaos Studierende« (RDCS).
Das Amtsgericht Heidelberg verhängte eine Geldstrafe von 350 € wegen Beleidigung in vier Fällen.
Was ursprünglich als Realsatire gedacht war, wird nun unter Umständen vor dem Strafrichter enden. In einem Strafbefehl, wird dem 26-jährigen Studenten eine Beleidigung in vier Fällen vorgeworfen. Hintergrund ist ein von den RDCS verteilter Flyer vor der Neuen Universität in Heidelberg am Wahltag zum AStA. Im Strafbefehl des Gerichts heißt es:

»Die Flyer waren mit dem Text ›Der RCDS kriecht für euch in jedes Arschloch! Bald auch in deinem Arsch! Aaaaaah! Geil!‹ versehen und zeigen neben Aufnahmen der Kandidaten des Rings Christlicher Demokratischer Studenten […] auch ein entblößtes Gesäß. Sie handelten, um die Genannten in ihrer Ehre zu verletzen.«

Laut den RDCS wurde bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Der Spitzenkandidat fühlt sich durch die strafrechtliche Ahndung in seinem Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit und seiner Ehre verletzt und will sich nun von einer Anwältin vertreten lassen. In einer internen Verlautbarung der RDCS heißt es: »Da diese AStA-Wahl eine Farce ist, die nur formale Positionen ohne Entscheidungsgewalt besetzt, gründeten 10 Studierende, die APPD-nahe ›Pogoanarchistische Liste – RDCS‹ mit dem Ziel, diese Wahl und alle, die ernsthaft aktiv daran teilnahmen, lächerlich zu machen und bloß zu stellen.« Das scheint ihnen jedenfalls teilweise gelungen zu sein. Die vier Kandidaten des RCDS fühlten sich von dem Flyer derart angegriffen, dass sie unmittelbar die Polizei verständigten, welche die Flyer konfiszierte. Erik Bertram (22), Vorsitzender des RCDS Heidelberg, erklärt das Vorgehen folgendermaßen: »Die Darstellung einiger Personen in einem obszönen, menschenverachtenden und widerwärtigen Kontext entspricht in keiner Weise meiner Auffassung einer demokratischen Willens- und Meinungsbildung an unserer Universität! Wir sahen uns deshalb gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.«

Nun wird es voraussichtlich zur Hauptverhandlung kommen, sollten Strafantrag oder Einspruch nicht zurückgezogen werden. Und im Juni sind wieder Uniwahlen in Heidelberg, wo das Duell RCDS – RDCS weiter gehen könnte. Politisch stand es 2009 12,7 % (RCDS) zu 3,9 % (RDCS). Juristisch steht es momentan noch 0:0.



Die offizielle Stellungnahme des Angeklagten RDCS-Kandidaten:

"Es sollte ein schmutziger Wahlkampf werden, schonungslos bis aufs Messer. Das tatsächliche Ausmaß der Brutalität das sich nun zeigt, lag jenseits meines Vorstellungsvermögens: Die Christdemokraten vom RCDS waren hoffnungslos verzweifelt, weil die Radikal-denokratischen Chaos-Studierenden mit ihrem überlegenen Programm schon im ersten Versuch 3,9 % der RCDS-Wähler für sich gewannen. Richtigerweise erkannten die Kameraden die Tendenz und bekamen nicht nur Angst, dass der RCDS bei der nächsten Wahl hinter die Pogoanarchisten zurückfallen wird, sondern kamen zu dem einleuchtenden Schluss, dass durch den weltweit erwachenden pogoanarchistischen Mob auch die Existenz der CDU, sowie die aller anderer konservativer Parteien in den nächsten Jahren Geschichte sein wird.
Ein beleidigter, eingeschüchterter und nachtragender RCDS schlägt nun in einem letzten Aufbäumen mit der nagelbestückten juristischen Keule auf wehrlose, kleine pogoanarchistische Mädchen mit blonden Zöpfen um ihnen ihre Süßigkeiten zu klauen.
Ich bin angewidert und fühle mich beleidigt und in meiner Ehre verletzt."
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Ergänzungen

Irreführender Titel

Lee 21.02.2010 - 20:39
Der Titel führt etwas in die Irre und ist inhaltlich falsch. Der RCDS "verklagt" hier niemanden. Es handelt sich schließlich nicht um einen Zivilprozess. Der RCDS hat allenfalls Strafantrag gestellt, weshalb die Staatsanwaltschaft jetzt einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt hat. Diese "klagt" also "an"... Natürlich kann man dagegen Einspruch einlegen und dann wird das ganze vor dem Strafrichter in einer öffentlichen Hauptverhandlung verhandelt. Kleiner, aber feiner Unterschied!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 15 Kommentare an

supi! — innovativ

Gestern fiel in China — ein Sack Reis um

Weiter so! — keule kollontai

Weiter so! — transit

bähh — mike

muahahahaha :) — p.p.

@lee — ist ziemlich egal

@mike — Corts

kleine Anmerkung — Entdinglichung

@Lee — blaaaa

@blaaa — Lee