[B] Strafbefehle gegen Antifaschist_innen
Berliner LKA verschickt Strafbefehle an Gegendemonstrant_innen, welche sich am 10. Oktober 2009 bei Protesten gegen einem Naziaufmarsch gegenüber fotografierenden und filmenden Rechtsradikalen vermummt haben sollen.
Wie die aktuelle Repression gegen die antifaschistische Mobilisierung nach Dresden zeigt, versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln Proteste gegen Naziaufmärsche zu kriminalisieren. Dabei scheint es ihnen gleichgültig zu sein, dass die eingeleiteten Verfahren im Sande verlaufen werden beziehungsweise vor den Gerichten keinen Bestand haben.
So versucht das Berliner Landeskriminalamt wieder mit einer, in der Vergangenheit zwar erfolglosen, dennoch häufig verwendeten Anschuldigung gegen Antifaschist_innen vorzugehen. Die Beamten werfen 22 Personen vor sich am 10.10.2009 bei Protesten gegen einen Aufmarsch von 800 Neonazis vermummt zu haben, um nicht von diesen abgelichtet zu werden.
Während des gesamten Aufzuges filmten und fotografierten Faschisten die Gegendemonstranten und veröffentlichten anschließend die Bilder auf einschlägig bekannten Webseiten um die Nazigegner zum Abschuss frei zu geben. Was Personen blüht, die von Neonazis als politische Gegner ausgemacht werden, kann man leicht sehen, wenn man einen Blick in die vielen Chroniken rechter Gewalttaten wirft.
Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit die Betroffen von den Gerichten freigesprochen.
(
http://www.rote-hilfe.de/publikationen/die-rote-hilfe-zeitung/2006/2/vermummung-als-schutz-vor-nazis-ein-ueberblick-ueber-wichtige-urteile).
In Polizeikreisen werden diese Urteile aber offenbar ignoriert. Anders ist es nicht zu erklären, dass an die Betroffenen nun Strafbefehle über mehrere hundert Euro verschickt wurden. Dieses Vorgehen knüpft nahtlos an die Polizeistrategie am 10. Oktober an, als die eingesetzten Hundertschaften mit äußerster Brutalität den Nazis den Weg frei prügelten (
http://www.youtube.com/watch?v=0CtEeAiv7Ws&feature=related).
Während mit den Gegendemonstrant_innen nicht zimperlich umgegangen wurde, war die Berliner Polizei an diesem Tag nicht nur auf dem rechten Auge blind sondern auch auf dem rechten Ohr taub. So entgegnet Innensenator Körting auf eine kleine Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus, dass jede_r der hunderten eingesetzten Polizist_innen überhört haben will, dass auf dem Naziaufmarsch antisemitische Parolen gerufen und über Lautsprecher die Namen und Adressen von vermeintlichen politischen Gegnern verlesen wurden.
(
http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-13831.pdf)
Es ist völlig legitim zu seinem eigenen Schutz seine Identität gegenüber Neonazis zu verbergen. Wenn mensch der Argumentation der dazu existierenden Gerichtsurteile folgt, ist es darüber hinaus auch noch legal, solange die Vermummung vorher und nachher wieder abgelegt wird.
Daher ist eine derartige Kriminalisierung von Antifaschist_innen ist nicht hinnehmbar. Wir fordern deshalb eine sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Nazigegner. Egal ob Berlin, Dresden oder anderswo: Naziaufmärsche blockieren ist unser Recht!
Den Betroffenen wird geraten Widerspruch gegen die Strafbefehle einzulegen und werden gebeten sich beim Berliner Ermittlungsausschuss (Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin, Di: 20-22h, Tel: 030-6922222) zu melden.
So versucht das Berliner Landeskriminalamt wieder mit einer, in der Vergangenheit zwar erfolglosen, dennoch häufig verwendeten Anschuldigung gegen Antifaschist_innen vorzugehen. Die Beamten werfen 22 Personen vor sich am 10.10.2009 bei Protesten gegen einen Aufmarsch von 800 Neonazis vermummt zu haben, um nicht von diesen abgelichtet zu werden.
Während des gesamten Aufzuges filmten und fotografierten Faschisten die Gegendemonstranten und veröffentlichten anschließend die Bilder auf einschlägig bekannten Webseiten um die Nazigegner zum Abschuss frei zu geben. Was Personen blüht, die von Neonazis als politische Gegner ausgemacht werden, kann man leicht sehen, wenn man einen Blick in die vielen Chroniken rechter Gewalttaten wirft.
Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit die Betroffen von den Gerichten freigesprochen.
(
http://www.rote-hilfe.de/publikationen/die-rote-hilfe-zeitung/2006/2/vermummung-als-schutz-vor-nazis-ein-ueberblick-ueber-wichtige-urteile). In Polizeikreisen werden diese Urteile aber offenbar ignoriert. Anders ist es nicht zu erklären, dass an die Betroffenen nun Strafbefehle über mehrere hundert Euro verschickt wurden. Dieses Vorgehen knüpft nahtlos an die Polizeistrategie am 10. Oktober an, als die eingesetzten Hundertschaften mit äußerster Brutalität den Nazis den Weg frei prügelten (
http://www.youtube.com/watch?v=0CtEeAiv7Ws&feature=related). Während mit den Gegendemonstrant_innen nicht zimperlich umgegangen wurde, war die Berliner Polizei an diesem Tag nicht nur auf dem rechten Auge blind sondern auch auf dem rechten Ohr taub. So entgegnet Innensenator Körting auf eine kleine Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus, dass jede_r der hunderten eingesetzten Polizist_innen überhört haben will, dass auf dem Naziaufmarsch antisemitische Parolen gerufen und über Lautsprecher die Namen und Adressen von vermeintlichen politischen Gegnern verlesen wurden.
(
http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-13831.pdf) Es ist völlig legitim zu seinem eigenen Schutz seine Identität gegenüber Neonazis zu verbergen. Wenn mensch der Argumentation der dazu existierenden Gerichtsurteile folgt, ist es darüber hinaus auch noch legal, solange die Vermummung vorher und nachher wieder abgelegt wird.
Daher ist eine derartige Kriminalisierung von Antifaschist_innen ist nicht hinnehmbar. Wir fordern deshalb eine sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Nazigegner. Egal ob Berlin, Dresden oder anderswo: Naziaufmärsche blockieren ist unser Recht!
Den Betroffenen wird geraten Widerspruch gegen die Strafbefehle einzulegen und werden gebeten sich beim Berliner Ermittlungsausschuss (Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin, Di: 20-22h, Tel: 030-6922222) zu melden.
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Ergänzungen
Gericht erlaubt Nazi-Demo in Dresden
so ein quatsch
die einzigen, die versucht haben VOR die naziroute zu kommen, um tatsächlich zu blockieren, waren vielleicht 50-60 menschen.
die strafbefehle sind natürlich trotzdem scheiße - auf jeden fall widerspruch einlegen!
troll bist du!
hätte ich diesen strafbefehl einfach gezahlt hätte ich nur 125eur zahlen müssen.
da aber der anwalt der meinung war ich bräuchte auch noch zeugen führte die staatsanwaltschaft auch zeugen auf.
und nun darf ich das alles zahlen und auch denn anwalt!
die rote hilfe leistet nur vorschuss wurde mir später per brief mitgeteilt und angeblich war es ja meine entscheidung eine klage gegen denn strafbefehl einzureichen!
also vorsich vor der roten hilfe!
@ RH- hetzer
Wenn es da Probleme gibt lassen die sich sicher irgendwie regeln aber hier eine Bild-Zeitungskampagne gegen die Rote Hilfe zu starten ist ja wohl absolute Scheiße.
Ich glaub so einige Inhaftierte und Leute die wissen was das bedeutet, wie aber auch Leute die ins Visier der Repressionsorgane geraten sind sind froh dass es solche Vereine gibt!
Wäre dass was du da schilderst (wenn es überhaupt wahr ist) Standart dann hätte man von solchen Dingen längst im großen Stil gehört denn die RH gibt es nicht erst seit gestern!
Rote HIlfe
Rote Hilfe vermittelt größtenteils nur Anwälte die auch auf dem Pflichtverteidigersatz arbeiten, so das du deinen Anwalt versuchen kannst als Pflichtverteidiger zuwählen, was aber in den seltesten Fällen passiert.Genau wie Strafen in vom von Busgeldern werden übernommen!!
vergleichbare Dinge
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
hat mir 1550eur gekostet — Antifa HH
@ antifa HH — antrag
haha die rote hilfe — antifa HH
schnauze troll! — berliner
Rechtskräftige Urteile sind keine Wegweiser — Roland Ionas Bialke
die rote hilfe — ...
ach nun auf einmal — antifa HH
Wann gilt der — Strafbefehl?
@ Mods — Roland Ionas Bialke