Gewerkschaftsverseucht

VeranstaltungsAG der FAU Berlin 04.02.2010 12:09 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Gewerkschafter, Juristen und Wissenschaftler diskutierten aus Anlass des Defacto-Gewerkschaftsverbots der FAU
Am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin, direkt gegenüber vom Traditionskino „Babylon“ steht das Traditionstheater „Volksbühne“. Im Kino wird seit einem Jahr ein hartnäckiger Arbeitskampf mit Unterstützung der FAU geführt. Und im Theater trafen sich am 30. Januar Gewerkschafter, Juristen und Wissenschaftler zu einer Podiumsdiskussion über neue Formen von Arbeit und kollektiver Organisierung. Eingeladen hatte die FAU Berlin, der wenige Wochen zuvor per Einstweiliger Verfügung untersagt wurde, sich als Gewerkschaft zu bezeichnen.

Schon bei den Eingangsreferaten wurde deutlich, dass auch die Diskussionsteilnehmer diesen einmaligen Vorgang in der Geschichte der BRD als brisant einschätzen. Dr. Renate Hürtgen, Historikerin und Mitbegründerin der „Initiative für unabhängige Gewerkschaften“ in der DDR 1989 appellierte daran, die ganze Angelegenheit sehr ernst zu nehmen. Der Angriff auf die FAU Berlin beträfe alle: „Hier ist was passiert, was eine Gefahr bedeutet für die gesamte Vertretungsstruktur, und kleiner sollten wir es auch nicht halten.“ Der Politologe Jochen Gester, der u.a. im Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall aktiv ist, ging darauf ein, dass der FAU der Gewerkschaftsstatus aufgrund einer angeblich nicht vorhandenen Tarifmächtigkeit aberkannt wurde. Seiner Meinung nach hat das Urteil den Sinn, zu verhindern, dass die FAU überhaupt erst tarifmächtig werden könne. „Mit der Art und Weise, wie man mit der FAU umgeht, die zweifelsfrei gegnerfrei ist und versucht, eine Art von Gewerkschaft aufzubauen, ist das nicht ein gerichtlicher Versuch, das Koalitionsrecht zu schützen, sondern es zu verhöhnen.“

Dass aber die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen neue Formen von Arbeiterkoalitionen erfordern, wurde in vielen Wortbeiträgen aufgegriffen. Der Autor und Journalist Willi Hajek sagte: „Ich würde die FAU als Symbol nehmen, denn es gibt ein hohes Bedürfnis, die Leute spüren: es geht jetzt an unsere Existenz, und wir müssen was tun.“ Er erkennt im Babylon-Konflikt eine neue Qualität, die typisch für unsere Zeit ist. Eine Zeit, in der die Mehrheit der Arbeitsverhältnisse unter keiner Regelungsmacht steht. Der Rechtsanwalt Klaus Stähle, der die FAU vor Gericht vertritt, führte aus, dass in Deutschland nur noch für 50% der Beschäftigten im Westen und nur für 25% im Osten ein Flächentarifvertrag gilt. Hier klaffe eine Lücke auf, die gefüllt werden müsse. Auch Dr. Renate Hürtgen sprach von einem neuen Vakuum. Im Kino Babylon sei es entstanden, weil Verdi versagt habe. Dies habe den Beschäftigten die Berechtigung gegeben, sich an der Basis zu organisieren. Willi Hajek führte diesen Gedanken weiter, indem er darauf hinwies, dass eine Gesellschaft nur verändert werden könne, wenn es Organisationen gibt, die den Leuten helfen, ihre Sache selbst in die Hand zu nehmen.

Nach Ansicht des Politologen Prof. Dr. Bodo Zeuner gehört zu einer effektiven Organisierung unbedingt Solidarität. Die Perspektive, nur einzelne Betriebsgewerkschaften aufzubauen, hält er daher nicht für ausreichend: „Das ist ein Problem, dass Solidarität sowohl aus moralischen Gründen wie auch aus Gründen des Interessenkalküls eine Ausweitung braucht über die eigenen Kollegengruppen hinaus. Man kommt zu der Frage: wie kann denn das koordiniert werden? Und da braucht man eine Organisation. Man muss aufpassen, dass die nicht abgehoben und zentralistisch wird, aber die Organisation selber ist ein Teil von Solidarität.“

Dass in Deutschland bisher ein anderes Verständnis von Gewerkschaft vorherrscht, führte Holger Marcks aus, der für die FAU auf dem Podium saß. Die Arbeiterbewegung wurde zentralisiert, um die Arbeiterschaft zu disziplinieren, da so Konfliktpotentiale in kontrollierbare Bahnen gelenkt wurden. Dass dies funktioniere, zeige sich z.B. daran, dass Wirtschaftswissenschaftler neuerdings Zentralgewerkschaften ausdrücklich als Standortvorteil für Deutschland bezeichnen. Doch diese ordnende Funktion dürfe nicht die primäre Aufgabe von Gewerkschaften sein, sagte Prof. Dr. Bodo Zeuner: „Es lohnt sich, dafür zu kämpfen und sich einzusetzen – öffentlich, mit demonstrativen Mitteln, sowie auch rechtlich, dass das deutsche Arbeitsrecht aufhört, den Ordnungsfaktor als das rechtliche Ideal von Gewerkschaften zu erklären.“ Auch Rechtsanwalt Stähle sieht Handlungsbedarf auf juristischer Ebene. Der Kampf müsse gegen etablierte gerichtliche Denkstrukturen geführt werden.

In der Diskussion mit den gut hundert Gästen wurde sowohl vom Podium als auch vom Publikum vermehrt deutlich gemacht, dass die verschiedenen Gewerkschaften sich nicht als Konkurrenz verstehen, sondern zusammenarbeiten sollten. Schließlich ist das in anderen Ländern längst selbstverständliche Praxis. Jochen Gester meinte, es sollten sich alle als Teilnehmer einer gemeinsamen Gewerkschaftsbewegung betrachten und nicht dabei stehenbleiben, das Modell DGB dem Modell FAU gegenüberzustellen. Renate Hürtgen stimmte zu, dass es nicht darum gehen dürfe, die verschiedenen Organisationsformen miteinander zu vergleichen oder gegeneinander ausspielen zu lassen. Der DGB sollte keine Angst vor der FAU haben und versuchen, sie zu unterdrücken. Alle müssten sich für die gesellschaftliche Akzeptanz der FAU interessieren – auch in ihrem eigenen Interesse. Bodo Zeuner würde sich von Verdi ein Statement gegen das Defacto-Gewerkschaftsverbot der FAU wünschen. Auch wenn die FAU anders organisiert ist, sollte sie als Gewerkschaft betrachtet werden.

Zum Ende der Diskussion kam aus dem Publikum der Vorschlag, ein Komitee gegen die Kriminalisierung der FAU zu gründen. Die Idee wurde von mehreren Referenten aufgegriffen. Man beschloss, den Austausch fortzusetzen und gemeinsam eine Berliner Erklärung zu verfassen.
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Ergänzungen

Videoclip

hertha barwich 05.02.2010 - 10:54
Einen Videoclip mit Ausschnitten von der Veranstaltung gibt es hier: Videoclip

@ JOHANN

Karl Mueller 05.02.2010 - 17:35
Hallo Johann,
der Link zur TREND onlinezeitung sollte nur eine Hilfe sein, um mich besser politisch zuordnen zu können.

Zu den Mythen:

zu 1) In der Veranstaltung wurde viel am DGB rumgenörgelt, insbesondere daran, dass er so zentralistisch sei. Sein politisches Konzept als Einheitsgewerkschaft stand dagegen außer Frage. Tatsächlich sind der DGB und seine Einzelgewerkschaften sozialdemokratische Richtungsgewerkschaften, deren Zweck es ist, staatstragend die Geschäftsabläufe des Kapitals mitzugestalten.

zu 2) Wenn von Holger Marcks (FAU) und dem FAU-Betriebsratsmitglied bei Babylon in Abgrenzung zum hierarchisch-zentralistischen DGB ihr betriebsnahes Basiskonzept als das bessere (effektivere) herausgestellt wurde, so geschah dies ohne inhaltliche Bezugnahme auf den Anarchosyndikalismus, dessen formaler Ausdruck schließlich die Organisationsstruktur des FAU ist. Hätten die ReferentInnen die politischen Inhalte und Zielsetzungen der beiden Gewerkschaften verglichen (Zeit hatten sie dafür), dann hätten sich ihre ZuhörerInnen ein Bild davon machen können, ob die FAU-Organisationsstruktur (Zwitter von Partei und Gewerkschaft) wirklich so fortschrittlich ist, wie sie bei rein formaler Betrachtung gegenüber dem DGB erscheint. Jedenfalls lobte unwidersprochen der Rechtsanwalt des 1. Podiums, ein Unternehmeranwalt,ausdrücklich eine betriebsnahe, basisdemokratische Gewerkschaft, weil nur DIE - so wie die FAU - im Gegensatz zu dem Koloss DGB in der Lage sei, zu Zeiten der Krise unternehmensbezogen beim Jobkill mitzuwirken.

Zu 3) Dass ein bürgerliches Gericht mit dem Argument der sozialen Mächtigkeit darüber repressiv wacht, dass dem DGB sein Monopol nicht beschädigt wird, erleben unternehmernahe Gewerkschaften häufiger. In der Veranstaltung drehte sich die Argumentation leider formaljuristisch nur um diesen Punkt, statt sich über gemeinsame politische Aktionen konkret zu verständigen, mit denen die "soziale Mächtigkeit" ganz praktisch und außergerichtlich unter Beweis gestellt wird.

@ JOHANN (2.)

Karl Mueller 06.02.2010 - 20:52
Hallo Johann,
in dieser Veranstaltung sollte es darum gehen zu verstehen, dass die Gerichtsentscheidung gegen die FAU ein Angriff auf alle darstellt, die sich als LohnarbeiterInnen gewerkschaftlich betätigen (wollen), und es sollten daher Fragen der praktischen Solidarität besprochen werden.
Tatsächlich wurde aber von der FAU hauptsächlich Werbung für sich gemacht, indem ihr gewerkschaftliches Auftreten bei Babylon als das für KollegInnen einzig richtige , weil betriebsnahe Konzept (ohne Hierarchien) im Lohnkampf angepriesen wurde. Betrachtet mensch sich nun die Ziele, um die es bei Babylon ging, mit den Kampfzielen, die in anderen Betrieben mit einer DGB-Org-Struktur angepackt werden, so erschließt sich nicht, warum die FAU für diesen Zweck (Lohn/Leistung) diese "bessere" Gewerkschaft sein soll.
Einen anderen Blick auf diesen Sachverhalt gewinnt mensch, wenn die gesellschaftpolitische Alternative der FAU nämlich die des Anarchosyndikalismus - eine freie Gesellschaft jenseits des Kapitalismus - in die Debatte hinein geholt wird. Dann wird der basisorganisierte Kampf um Lohn und Leistung gleichsam zur Schule für den noch zu entfaltenden Kampf um eine andere, nichtkapitalistische Gesellschaft.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Mythen

Karl Mueller 04.02.2010 - 21:03
Als Besucher dieser Veranstaltung blieb bei mir folgender Eindruck zurück: Sozialdemokraten - auch wenn sie sich als FAU labelten - bestimmten schlicht in dieser Diskussion die inhaltliche Einschätzung des Konflikts und verbrieten ihre Mythen.

Mythos 1: Der DGB ist eine Einheitsgewerkschaft, Mythos 2: Basisdemokratische Organisationsstrukturen sind an sich fortschrittlich, Mythos 3: Die Aberkennung der Gewerkschaftseigenschaft durch ein Gericht ist eine besondere Repression usw. usf.

@ Karl Mueller

Johann 05.02.2010 - 13:22
ich verstehe nicht so recht, was du mit den mythen letztlich aussagen willst. insbesondere nicht, wenn der link zu infopartisan darunter steht. ich wäre dankbar für eine kurze erläuterung, denn nicht jeder kann zwischen den zeilen lesen, mir z. b. fällt das oft schwer.

@ Karl Mueller

Johann 06.02.2010 - 00:43
die fau hat also bei der podiumsdiskussion ihre prinzipien nicht differenziert genug dargestellt und daher ihre argumentation für ein herrschaftskritisches publikum nicht überzeugend dargelegt, habe ich das richtig verstanden?

Terifvertragsrecht

arbeiter 06.02.2010 - 15:53
bei der ganzen debatte um das "fau-verbot" wird gerne der juristische hintergrund für die gerichtsentscheidung übersehen, bzw. bewusst ausgeblendet.
natürlich ist das rechtssystem der brd im allgemeinen auf den schutz der interessen des kapitals ausgerichtet. trotzdem aber gibt es (noch) einige gesetzliche regelungen, die tatsächlich dem schutz der arbeiterInnen dienen. die meisten dieser regelungen stammen entweder aus der gründungszeit der brd (oft 1949), oder aus der ära willy brandt.
dass die linke heute immer öfter gegen den "abbau von arbeiterInnen-rechten" demonstrieren muss zeigt, dass es tatsächlich einige solcher schutzrechte gibt - eingeführt als zugeständnisse an eine damals noch stärkere arbeiterInnen-bewegung.

das tarifvertragsgesetz (tvg) gehört zu diesen gesetzen.

in seinen regelungen zu tariffähigkeit + mächtigkeit legt es fest, welche art von organisation den status einer gewerkschaft erlangen kann (und damit in der lage ist, gültige tarifverträge abzuschliessen). grundlegend ist dabei die frage nach der fähigkeit + bereitschaft, den gegner (also arbeitgeberverband) zu verhandlungen zwingen zu können.
wichtig ist dabei auch die überbetrieblichkeit der organisation.
hintergrund hierfür ist das phänomen der "gelben gewerkschaften".
für einen firmenbesitzer oder einen arbeitgeberverband ist es ein verlockender gedanke, in seinem einflussbereich eine eigene gewerkschaft zu installieren + mit dieser niedrige lohnabschlüsse zu vereinbaren. spätere forderungen der arbeiterInnenschaft nach lohnerhöhungen oder anwendung von flächentarifverträgen lassen sich dann mit dem hinweis, dass im betrieb bereits ein abweichender tarif mit einer anderen "gewerkschaft" vereinbart wurde, abblocken.

um diese möglichkeit auszuschliessen + die arbeiterInnen zu schützen wurden die oben genannten regelungen zur tariffähigkeit festgelegt.
in der geschichte der brd wurde dann auch mehrmals "gewerkschaften" die tariffähigkeit aberkannt - allesamt gelbe gewerkschaften, so zb dem "verband katholischer dienstmädchen" oder der "christlichen gewerkschaft für zeitarbeit".

mit der fau trifft die aberkennung der tariffähigkeit nun zum ersten mal eine gewerkschaft, die nicht von arbeitgeberseite installiert wurde sondern tatsächlich arbeiterInnen-interessen vertritt.
dies ist aber nicht auswirkung der bösartigkeit des betreffenden gesetzes, sondern bedauerliche nebenerscheinung eines grundsätzlich positiven gesetzes.
auch hätte die fau die möglichkeit, aus der zwickmühle herauszukommen, indem sie die geforderten mindestanforderungen erfüllt - also überbetrieblich tätig wird (nicht nur ein kino), in dem sie die streikfähigkeit erreicht(organisation der mehrheit der beschäftigten)+ nachweist (effektive warnstreiks).

das gerede über ein "gewerkschaftsverbot" ist auf jeden fall irreführend + auch anmassend. wie ein gewerkschaftsverbot aussieht, lässt sich am 2.mai 1933 beobachten. die fau versucht sich in eine reihe mit den verfolgten gewerschafterInnen im faschismus zu stellen, und das nenne ich anmassend + peinlich. gleiches gilt für die behauptete "kriminalisierung" - auch die ist nicht feststellbar...

fazit: es gibt in diesem system "geschützte begriffe", für deren verwendung bestimmte voraussetzungen vorgeschrieben sind. ob das sinnvoll ist, muss von fall zu fall entschieden werden - im falle des begriffs "gewerkschaft" ist es auf jeden fall sinnvoll.
wenn die voraussetzungen nicht erfüllt werden, dann ist die verwendung des BEGRIFFES verboten, nicht aber die mit dem begriff bezeichnete sache.
beispiel zum schluss:
ein eingetragener verein benötigt 7 mitglieder, davon drei im vorstand, und eine eintragung beim vereinsgericht. wenn 5 anglerInnen sich zusammentun + sich "karpfen e.v." nennen, so wird ihnen der name "e.v." verboten. ihnen wird nicht das angeln verboten, nicht sich zu treffen, nicht sich "karpfengruppe" zu nennen - sie dürfen sich nur nicht "e.V." nennen.
bei einem vereinsverbot dagegen würde die gruppe aufgelöst, dürfte sich auch unter anderem namen nicht mehr treffen, das vereinsvermögen würde beschlagnahmt, das angel-equipment eingezogen.
und derartiges ist ja wohl bei der fau nicht passiert...

@karl müller

anwesender 07.02.2010 - 00:11
nein, in der veranstaltung sollte es wie der titel es schon sagt um umbrüche in der arbeitswelt und andere gewerkschaftsformen gehen. im vordergrund stand natürlich die frage ob zb auch kleingewerkschaften wie die fau ein legitmität haben tariflich aktiv zu werden. zb wenn die etablierten irgendwo nicht präsent sind. genau das soll der fau ja momentan verweigert werden. entlang dieser frage wurde eindeutig diskutiert. von irgendwelchen äusserungen die fau hätte das effektivere lohnkampfkonzept ist mir nichts bekannt. eigentlich haben die fau vertreter ja sogar noch am wenigsten von allen beteiligten geredet. die revolutionäre perspektive der fau steht wiederum auf nem anderen blatt und wäre auf dieser veranstaltung thematisch deplaziert gewesen. dazu macht die fau allerdings auch gefühlte 1000 veranstaltungen im jahr. wobei das allerdings durchaus auch angesprochen wurde. ich bin mir nicht sicher ob wir die gleiche veranstaltung gesehen haben ;-)