Düsseldorf: § 129 Prozess - eine Farce
In Isolationhaft ist das angebliche DHKP-C-Mitglied Faruk Ereren seit nahezu drei Jahren eingesperrt. Isolation heißt, 23 Stunden am Tag auf Zelle, keine Gesprächspartner, keinen Kontakt zu anderen Gefangenen, Briefe werden beschlagnahmt - erneute Folter bedeutet diese Situation für einen Menschen, der in türkischen Knästen zu Zeiten der Militärchunta nachweislich schwerste psychische Schäden durch Folter erlitt.
Faruk bezeichnet dieses umfassende Isolationsprogramm als "Weiße Folter" mit dem Ziel, "uns zu zermürben."
Faruk bezeichnet dieses umfassende Isolationsprogramm als "Weiße Folter" mit dem Ziel, "uns zu zermürben."
Die überlange Untersuchungshaft zu verantworten hat der Vorsitzende des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts, Berthold Klein.
Unter seiner Führung gerät das Verfahren nun vollends zur Justizfarce. Am letzten Prozesstag, 3.2.2010 war der Zuschauersaal gut gefüllt und die für 10.30 Uhr angesetzte Verhandlung begann erst um 11 Uhr, die zahlreichen Zuschauer sahen sich einer Reihe Polizisten gegenüber, die man offensichtlich eilends herbeigeholt hatte.
Dafür erschien der geladene Zeuge vom BKA dann nicht. Und der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates Berthold Klein beschränkte sich darauf, aus BND Akten zu zitieren, nachdem er mitgeteilt hatte, dass Mustafa Atalay, einer der fünf Angeklagten im § 129b- Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, seine Revision zurückgezogen habe.
Einige Kostproben aus den vorgetragenen und unbewiesenen Erkenntnissen des BND: „Faruk Ereren soll seit 1990 verschiedenen marxistisch-leninistischen Gruppen, unter anderem der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi/-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), angehört haben ... er soll Decknamen wie Malik benutzt haben … er hatte Kontakt zu der für Deutschland verantwortlichen Nurhan Erdem...“
Durchweg handelte es sich bei dem verlesenen Schriftstück um unbewiesene Behauptungen oder Aussagen mit dem Beginn „Faruk Ereren soll ...“, was unbewiesenen Behauptungen gleichkommt.
Dann wollte Richter Klein eine CD im Verhandlungsaal abspielen, angeblich versagte da die Technik und so mussten die zahlreichen Zuschauer den Verhandlungssaal verlassen und auf diese Weise draußen ausgesperrt mehr als eine Stunde warten. Ein Blick in den Verhandlungssaal zeigte ihnen dann aber, dass die Technik sehr wohl funktionierte.
Nach der überlang empfundenen Wartezeit in der Verhandlungspause vor dem Saal wurden die Zuschauer dann eingelassen.
Jedoch bestimmte Richter Klein dann nur noch den nächsten Verhandlungstag:
24.2. - dann geht es um 10.30 Uhr weiter - vielleicht, für Faruk Ereren ist die Zeit lang!
Die Sitzungen finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt.
Das Prozessgebäude des OLG liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt. Ab Düsseldorf Hauptbahnhof mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle "Völklinger Straße"
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle "Hemmersbachweg", sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.
Weitere Verhandlungstermine: 3.3., 4.3., 10.3., 11.3., 18.3.,24.3., 25.3.
Weitere Infos
http://www.scharf-links.de/
http://www.political-prisoners.net/
http://www.no129.tk
Unter seiner Führung gerät das Verfahren nun vollends zur Justizfarce. Am letzten Prozesstag, 3.2.2010 war der Zuschauersaal gut gefüllt und die für 10.30 Uhr angesetzte Verhandlung begann erst um 11 Uhr, die zahlreichen Zuschauer sahen sich einer Reihe Polizisten gegenüber, die man offensichtlich eilends herbeigeholt hatte.
Dafür erschien der geladene Zeuge vom BKA dann nicht. Und der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates Berthold Klein beschränkte sich darauf, aus BND Akten zu zitieren, nachdem er mitgeteilt hatte, dass Mustafa Atalay, einer der fünf Angeklagten im § 129b- Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, seine Revision zurückgezogen habe.
Einige Kostproben aus den vorgetragenen und unbewiesenen Erkenntnissen des BND: „Faruk Ereren soll seit 1990 verschiedenen marxistisch-leninistischen Gruppen, unter anderem der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi/-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), angehört haben ... er soll Decknamen wie Malik benutzt haben … er hatte Kontakt zu der für Deutschland verantwortlichen Nurhan Erdem...“
Durchweg handelte es sich bei dem verlesenen Schriftstück um unbewiesene Behauptungen oder Aussagen mit dem Beginn „Faruk Ereren soll ...“, was unbewiesenen Behauptungen gleichkommt.
Dann wollte Richter Klein eine CD im Verhandlungsaal abspielen, angeblich versagte da die Technik und so mussten die zahlreichen Zuschauer den Verhandlungssaal verlassen und auf diese Weise draußen ausgesperrt mehr als eine Stunde warten. Ein Blick in den Verhandlungssaal zeigte ihnen dann aber, dass die Technik sehr wohl funktionierte.
Nach der überlang empfundenen Wartezeit in der Verhandlungspause vor dem Saal wurden die Zuschauer dann eingelassen.
Jedoch bestimmte Richter Klein dann nur noch den nächsten Verhandlungstag:
24.2. - dann geht es um 10.30 Uhr weiter - vielleicht, für Faruk Ereren ist die Zeit lang!
Die Sitzungen finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt.
Das Prozessgebäude des OLG liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt. Ab Düsseldorf Hauptbahnhof mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle "Völklinger Straße"
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle "Hemmersbachweg", sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.
Weitere Verhandlungstermine: 3.3., 4.3., 10.3., 11.3., 18.3.,24.3., 25.3.
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Ergänzungen
Soli-Va für Scharf-links
Die Kriminalisierung und Verfolgung linker migrantischer internationalistischer Zusammenhänge nimmt zu. Ganz konkret sichtbar machen dies die Verfolgungsbehörden in den § 129 b Stgb Schauprozessen in Stuttgart-Stammheim und Düsseldorf.
Aktuell richtet sich die Kriminalisierung aber auch gegen die, die Öffentlichkeit zu den Verfahren herstellen.
Im Stammheimer Verfahren kritisierte PRO ASYL erst kürzlich, dass die deutsche Justiz Folter nicht legitimieren dürfe. In der Verhandlung am 18.1.2010 war der Leiter der Anti-Terror-Abteilung der Polizei Istanbul als Zeuge geladen. Damit wurde der Leiter derjenigen politischen Abteilung der Polizei vernommen, die regelmäßig Folter als Mittel gegen politische Widersacher anwendet.
Siehe dazu: taz 20.1.2010 /
Auch die MdB Ulla Jelpke weist in regelmäßigen Abständen auf die Aufweichung des grundgesetzlichen Folterverbotes hin. So werden Folterstaaten und deren Folterer wie der Leiter der Istanbuler Polizei noch ermutigt und Foltergeständnisse legitimiert. Jedoch Berichte über die Verletzung der Grundrechte kriminalisiert das OLG Düsseldorf.
So wurden Publikationsorgane wie das Internetportal „Scharf Links“ und das „Gefangenen Info“ wegen dem Artikel „Blind in Beugehaft“ zum Verfahren vor dem OLG Düsseldorf mit Verleumdungsklagen überzogen.
Gegen die Herausgeberin von „Scharf Links“, Edith Bartelmus-Scholich, existiert ein Strafbefehl über 12000 Euro. Sie hat dagegen Widerspruch eingelegt und ihr Prozess beginnt am 16. Februar 2010 vor dem Amtsgericht Krefeld. Die kriminalisierte Passage aus der Ausgabe 348 des Gefangenen Infos lautet: „Вesonders zynisch bemerkte der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates, für Nuri (Eryüksel) sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel, um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet".
Die Richter des Düsseldorfer Senats behaupteten einstimmig, dass das Zitat in diesem Wortlaut nicht gefallen sei. Statt eine Gegendarstellung zu verlangen, entschied sich das Gericht dafür die Publikationsorgane mit saftigen Geldstrafen substanziell anzugreifen. Gegen den Strafbefehl über 2800 Euro gegen den presserechtlich Verantwortlichen des „Gefangenen Infos“, Wolfgang Lettow, wurde ebenfalls Einspruch eingelegt. Es wird deswegen auch zu einem Verfahren in Berlin kommen.
Als Auftakt zum Verfahren in Krefeld am 16.2. gibt es nun eine Solidaritätsveranstaltung in Düsseldorf:
Dienstag, den 8.2. um 18 Uhr
DGB-Haus
Friedrich-Ebert-Str. 34-38
40210 Düsseldorf
Werden die Herausgeberin von „Scharf Links“, Edith Bartelmus-Scholich, und der presserechtlich Verantwortliche des „Gefangenen Infos“, Wolfgang Lettow, Bericht erstatten und dazu aufrufen, das Verfahren am 16.2. vor dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, Raum 218 um 11 Uhr, solidarisch zu verfolgen.
Spendenkonto:
E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung 'scharf-links'
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto: 1349653
IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53
BIC: SPKRDE33XXX