Aus der Praxis der Versammlungsfreiheit

AK Vorrat Hannover 29.01.2010 17:31 Themen: Freiräume Medien Netactivism
Der AK-Vorrat Hannover veröffentlicht ein Dokument mit Beispielen zu fragwürdigem Umgang mit der Versammlungsfreiheit. Er fordert zu einer breiten und vorbehaltlosen Diskussion des neuen Gesetzentwurfs unter Beteiligung aller Betroffenen auf.

Versammlungsfreiheit schon heute ausgehöhlt

AK Vorrat Hannover dokumentiert Fälle von Gängelung und Polizeigewalt

Der von der CDU und FDP vorgestellte Gesetzentwurf zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Niedersachsen zieht weitere Kritik auf sich.

Nachdem die hannoversche Gruppe des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung das geplante Niedersächsische Versammlungsgesetz schon in ihrer Pressemitteilung vom 19. Januar als verfassungswidrig bewertet hat, veröffentlichen die Bürgerrechtler nun ein Dokument, in dem ein Mitglied anhand eigener Erfahrungen an fünf Beispielen die teilweise rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit durch Polizei und Behörden belegt.

„Damit möchte ich die Debatte über das Versammlungsgesetz erweitern und alle Beteiligten zu einer breiten und offenen Diskussion ermuntern,“ schreibt Michael Ebeling, der Verfasser des Dokuments.

In seinem sechsseitigen Manuskript beschreibt er unter anderen den rechtswidrigen Umgang von Behörden mit Protesten und Protestierenden, einen dokumentieren Fall von Polizeigewalt, die einschüchternde Wirkung von Polizeipräsenz auf Demonstranten und die fragwürdige Speicherung von persönlichen Daten friedlich Protestierender in einer Polizei-Datenbank.

„Uns geht es nicht darum, Polizei oder Behörden pauschal zu verurteilen“, betont Ebeling, der den AK-Vorrat in Hannover nach außen hin vertritt. „Aber Einzelfälle, wie hier beschrieben, müssen öffentlich gemacht werden. Die zu diskutierenden Konsequenzen müssen in ein modernes und rechtschaffendes Versammlungsgesetz einfließen.“ Und weiter: „Einschüchternde und abschreckende Maßnahmen oder Gesetze, die die Menschen daran hindern, ihr Recht auf Meinungsäußerung und Protest wahrzunehmen, müssen weg!“

Schon in ihrer 10-Punkte-Kritik am Gesetzesentwurf haben die Datenschutz-Aktivisten darauf hingewiesen, dass es bei der aktuellen Diskussion ihrer Meinung nach keineswegs nur um die beabsichtigten Verschärfungen der Landesregierung gehen sollte. Man wünscht sich vielmehr eine breite und vor allem öffentliche Debatte unter der Beteiligung aller Betroffenen aus Politik und Gesellschaft, um den Wert und die Bedeutung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit für die Demokratie zu beleuchten und die aktuellen Zustände zu erörtern.

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Ergänzungen

In Sachsen ist es ähnlich

DDler 29.01.2010 - 21:01
In Sachsen haben CDU und Co ganz ähnliches fabriziert, zum diesjährigen 13. Februar in Dresden wird das Gesetz erstmals angewendet.

Siehe hierzu im Anhang ein Dokument der Grünen Sächsischen Landtagsfraktion, die sich mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben und ein Hintergrundpapier erarbeitet haben. Vielleicht hilfts den Autoren oder Aktivisten in Niedersachsen auf irgendeine Art und Weise...