BS: Kein Schadensersatz für Gentechnikbehörde
Mit einem Vergleich endete am 28.01.2010 der erste Prozess, der in diesem Jahr wegen eines besetzten Genfelds stattfand.
Beklagt waren insgesamt acht Feldbesetzer*innen, die im April 2009 eineFläche des von Thünen-Instituts (vTI) in Braunschweig besetzten, aufder jährlich Versuche mit gentechnisch verändertem Mais stattfinden.Die Besetzung wurde nach anfänglicher Duldung drei Tage später von derStadt Braunschweig nach Versammlungsrecht aufgelöst und mit Polizeigewaltgeräumt. In der gestrigen Verhandlung konnten sich die Beklagtengegen die Erstattung der Schadensersatzforderungen und gegnerischenAnwaltskosten des vTI durchsetzen.
Im Juni 2009 wurden die Aktivist*innen vom vTI aufgefordert, eineErklärung zu unterschreiben, worin sie sich verpflichten sollten, dieFläche unter Androhung eines Ordnungsgeldes nicht mehr zu betreten, dieangeblich entstandenen, jedoch erst einen Tag vor Verhandlung näherbezifferten Schäden an der Fläche und an Zäunen zu ersetzen und dieAnwaltskosten der Gegenseite in Höhe von 1085,04 Euro zu erstatten.Absurderweise sollten sie sich auch für die Übernahme aller zukünftigentstehenden Schäden verpflichten. Diesen Forderungen wurde jedochnicht nachgekommen.
Im November 2009 flatterte dann den Aktivist*innen eine Klage ins Haus,worin die Bundesrepublik Deutschland in Vertretung des vTI dieForderungen vor Gericht durchsetzen wollte.
Das vTI ist eine eine Bundesbehörde, die im Geschäftsbereich desBundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(BMELV) liegt – wiederum eine Behörde, die in der Vergangenheit immerwieder dadurch auffiel, dass sie die Agrogentechnik vor denVerbraucher*innen schützen wollte.
So kam es gestern zu einer Güteverhandlung vor dem BraunschweigerLandgericht, die von Transparenten und einem Infostand begleitetwurde. Die verschärften und völlig überzogenen Einlasskontrollenverzögerten jedoch den Ablauf derart, dass selbst eine Stunde nachoffiziellem Verhandlungsbeginn immer noch nicht alle Beklagten,geschweige denn die gut 40 Zuschauer*innen, im Gerichtssaal waren. Nacheiner Rüge eines Verteidigers wegen Nichtherstellung der Öffentlichkeitwurde die Verhandlung schließlich erst am Nachmittag weitergeführt.
Nach knapp zweistündiger Verhandlung verpflichteten sich dieGentechnikgegner*innen mit Abgabe einer Unterlassungserklärung zwar,die Fläche zukünftig nicht rechtswidrig zu betreten, jedoch nur,solange das Versammlungsrecht davon unberührt bleibt. Damit wurde aberlediglich eine Verpflichtung abgegeben, nichts ohnehin schon Verboteneszu tun und die Möglichkeit zur Durchführung einer Versammlung auf derbetroffenen Fläche aufrecht erhalten.
Mit der Frage, inwiefern das Gelände des vTI als Bundesbehörde,insbesondere das Genfeld, von der Versammlungsfreiheit ausgenommen ist,wird sich somit gegebenenfalls das Bundesverfassungsgerichtauseinandersetzen müssen. Es bleibt also nach wie vor offen, ob es sichbei der Besetzung um eine Versammlung nach Artikel 8 GG gehandelt hat.
anschließend: Demo gegen Gentechnik, Seilschaften und Intransparenz aufdem vTI-Gelände westlich Braunschweig - Start 15 Uhr ab Kanzlerfeld ...
angemeldet wird eine Route auf dem Gelände und vorbei am auch 2010geplanten Genmaisacker!
http://www.gentech-weg.de.vu
http://www.julius-kungel-institut.de.vu
Im Juni 2009 wurden die Aktivist*innen vom vTI aufgefordert, eineErklärung zu unterschreiben, worin sie sich verpflichten sollten, dieFläche unter Androhung eines Ordnungsgeldes nicht mehr zu betreten, dieangeblich entstandenen, jedoch erst einen Tag vor Verhandlung näherbezifferten Schäden an der Fläche und an Zäunen zu ersetzen und dieAnwaltskosten der Gegenseite in Höhe von 1085,04 Euro zu erstatten.Absurderweise sollten sie sich auch für die Übernahme aller zukünftigentstehenden Schäden verpflichten. Diesen Forderungen wurde jedochnicht nachgekommen.
Im November 2009 flatterte dann den Aktivist*innen eine Klage ins Haus,worin die Bundesrepublik Deutschland in Vertretung des vTI dieForderungen vor Gericht durchsetzen wollte.
Das vTI ist eine eine Bundesbehörde, die im Geschäftsbereich desBundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(BMELV) liegt – wiederum eine Behörde, die in der Vergangenheit immerwieder dadurch auffiel, dass sie die Agrogentechnik vor denVerbraucher*innen schützen wollte.
So kam es gestern zu einer Güteverhandlung vor dem BraunschweigerLandgericht, die von Transparenten und einem Infostand begleitetwurde. Die verschärften und völlig überzogenen Einlasskontrollenverzögerten jedoch den Ablauf derart, dass selbst eine Stunde nachoffiziellem Verhandlungsbeginn immer noch nicht alle Beklagten,geschweige denn die gut 40 Zuschauer*innen, im Gerichtssaal waren. Nacheiner Rüge eines Verteidigers wegen Nichtherstellung der Öffentlichkeitwurde die Verhandlung schließlich erst am Nachmittag weitergeführt.
Nach knapp zweistündiger Verhandlung verpflichteten sich dieGentechnikgegner*innen mit Abgabe einer Unterlassungserklärung zwar,die Fläche zukünftig nicht rechtswidrig zu betreten, jedoch nur,solange das Versammlungsrecht davon unberührt bleibt. Damit wurde aberlediglich eine Verpflichtung abgegeben, nichts ohnehin schon Verboteneszu tun und die Möglichkeit zur Durchführung einer Versammlung auf derbetroffenen Fläche aufrecht erhalten.
Mit der Frage, inwiefern das Gelände des vTI als Bundesbehörde,insbesondere das Genfeld, von der Versammlungsfreiheit ausgenommen ist,wird sich somit gegebenenfalls das Bundesverfassungsgerichtauseinandersetzen müssen. Es bleibt also nach wie vor offen, ob es sichbei der Besetzung um eine Versammlung nach Artikel 8 GG gehandelt hat.
Der nächste Prozess
Mittwoch, 10.3.2010, 10 Uhr im Sitzungssaal 1 des VerwaltungsgerichtsBraunschweig (Am Wendentor 7): Prozess Feldbesetzer gegen StadtBraunschweig wegen der Räumung des besetzten Genversuchsfeldes am27.4.2009anschließend: Demo gegen Gentechnik, Seilschaften und Intransparenz aufdem vTI-Gelände westlich Braunschweig - Start 15 Uhr ab Kanzlerfeld ...
angemeldet wird eine Route auf dem Gelände und vorbei am auch 2010geplanten Genmaisacker!
Weitere Infos
http://gentechfilz.blogsport.dehttp://www.gentech-weg.de.vu
http://www.julius-kungel-institut.de.vu
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Ergänzungen
Presselandschaft
Bundesrepublik verklagt Genmais-Gegner
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/11620516
Braunschweig: Gentechnik-Gegner stehen vor Gericht
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/10195179/artid/11626415
Braunschweig: Gentechnik-Gegner gehen nach Protestaktion straffrei aus
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/10195179/artid/11630277
Genmais-Gegner müssen Vergleich schließen
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/11630739
taz (chronologisch):
Ein entzweites Feld
http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/ein-entzweites-feld/
Genmais-Aktion war rechtens
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=na&dig=2010%2F01%2F29%2Fa0014&cHash=0a9fb334c6