Klagen gegen Polizeieinsatz beim Christival
Heute, am 28.01.2010 wurde im Bremer Verwaltungsgericht die Klage von zwei Anti-Christival-Aktivist_innen gegen die Stadt Bremen verhandelt.
Bremen: Chrstival-Prozess – Verhandlung der Klage gegen die Ingewahrsamnahmen nach dem Kiss-In am 2.5.08
Heute, am 28.01.2010 wurde im Bremer Verwaltungsgericht die Klage von zwei Anti-Christival-Aktivist_innen gegen die Stadt Bremen verhandelt. Es ging um den Polizeieinsatz und die Ingewahrsamnahmen am 2.5.2008 auf dem Bremer Marktplatz, wo eine kleine Gruppe queer-feministischer Aktivist_innen nach dem gelungenen Kiss-In in der Martini-Gemeinde irritierende Präsenz zeigen wollten, mit Erdbeersekt, geschlechtlich uneindeutigem Auftreten und Transpi, um den heterosexistischen Inhalten des Christivals etwas entgegenzusetzen. Damals wurden sie direkt massiv von der Polizei angegangen, gekesselt, geschubst und geschlagen; zwei von Ihnen wurden in Gewahrsam genommen. Die Polizist_innen reagierten völlig überzogen und unorganisiert – es gab weder eine_n Einsatzleiter_in, noch die Möglichkeit eine Spontandemo anzumelden, stattdessen keine Ansprechperson und rigoros eskalatives Verhalten.
Das Vorgehen der Bremer Polizei gegen Protestierende während des Christivals hatte offensichtlich das Ziel, die kritischen Aktionen in der Öffentlichkeit unsichtbar zu machen.
Zu der heutigen Verhandlung kamen viele (ca. 75) solidarische Menschen zur Unterstützung der Kläger_innen ab 11 Uhr morgens ins Verwaltungsgericht – sogar so viele, dass nur 2/3 in den Gerichtssaal passten. Die Wartenden harrten teilweise solange aus, bis nach der Mittagspause in einen größeren Saal umgezogen wurde, in dem schließlich alle Interessierten Platz fanden. An dieser Stelle noch mal ein riesiges Dankeschön an eure Geduld und Durchhaltevermögen!
Zum Prozessverlauf: Es wurde mit der „Feststellung des Sachverhalts“ begonnen, dazu wurden die beiden Kläger_innen angehört. Dies dauerte den ganzen Gerichtstag bis 16.40 Uhr. Die Aussagen der Kläger_innen widersprachen in wichtigen Punkten den Aussagen der Polizist_innen in den Akten. Das Gericht ist nach den Aussagen der Kläger_innen der Meinung, dass geprüft werden muss, ob die Eingriffe in die Grundrechte der beiden Kläger_innen rechtmäßig waren oder nicht. Grundsätzlich ist das Gericht also der Auffassung, dass die Klagen statthaft sind, da durchaus die Möglichkeit besteht, die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahmen und Durchsuchungen festzustellen.
Das Gericht muss dazu klären, ob es sich bei der Protestaktion um eine Versammlung handelte oder nicht. Die Aufklärung des Sachverhalts soll fortgesetzt werden. Dafür wird ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt, zu dem sowohl Zeug_innen der Kläger_innenseite als auch Polizist_innen befragt werden sollen.
Der nächste Verhandlungstermin wird voraussichtlich erst im Sommer stattfinden.
Wir haben nicht damit gerechnet, dass die Positionen der Kläger_innen immerhin so ernst genommen würden, dass darüber hinaus noch weitere Zeug_innen dazu angehört werden.
Üblicherweise werden solche Klagen schnell abgewiegelt. Es ist in diesem System angelegt, dass Widerstand kriminalisiert, Randgruppen und von der Norm abweichende Personen von der Polizei gegängelt, misshandelt und manchmal sogar umgebracht werden, ohne dass die Täter_innen Verantwortung übernehmen müssen. Willkürliche Polizeigewalt wird mindestens gebilligt und wird häufig bewusst als Warnung an all diejenigen, die widerspenstig sind, sich nicht einfügen können oder wollen, eingesetzt. Wir sind nicht der Auffassung, dass irgendwelche Polizei- oder Staatsreformen daran etwas ändern würden, sondern, dass der Staat an sich eine gewaltförmige Institution ist, die es abzuschaffen gilt!
Die gewaltförmige Funktionsweise des Staates aufs Neue offen zu legen und zum gesellschaftlichen Thema zu machen, ist Ziel unserer Arbeit. Auch Menschen in eher privilegierteren Positionen - mit finanziellen und sozialen Ressourcen - können innerhalb des herrschenden Systems die Hegemonie zwischen Staatsdiener_in und einfacher Bürger_in nicht durchbrechen. Personen mit einer weniger privilegierten Ausgangssituation ist es meist überhaupt nicht möglich, sich auf juristischem Weg zu wehren.
Anlässlich der Verhandlung fand eine Kundgebung statt, um Kritik an rassistischer, sexistischer und homophober Polizeigewalt, staatlicher Repression, Staat an sich und (fundamentalistischen) evangelikalen Christ_innen auf die Strasse zu tragen.
Um 16 Uhr versammelten sich ca. 80 Menschen auf dem Bremer Marktplatz und zeigten ihre Solidarität mit den Betroffenen von Polizeigewalt. Es gab verschiedene Redebeiträge und Musik. Dabei ging es auch darum, sich den öffentlichen Raum als Queers, Perverse oder anders marginalisierte Personen anzueignen und dem gesellschaftlichen Mainstream etwas entgegenzusetzen.
Heute, am 28.01.2010 wurde im Bremer Verwaltungsgericht die Klage von zwei Anti-Christival-Aktivist_innen gegen die Stadt Bremen verhandelt. Es ging um den Polizeieinsatz und die Ingewahrsamnahmen am 2.5.2008 auf dem Bremer Marktplatz, wo eine kleine Gruppe queer-feministischer Aktivist_innen nach dem gelungenen Kiss-In in der Martini-Gemeinde irritierende Präsenz zeigen wollten, mit Erdbeersekt, geschlechtlich uneindeutigem Auftreten und Transpi, um den heterosexistischen Inhalten des Christivals etwas entgegenzusetzen. Damals wurden sie direkt massiv von der Polizei angegangen, gekesselt, geschubst und geschlagen; zwei von Ihnen wurden in Gewahrsam genommen. Die Polizist_innen reagierten völlig überzogen und unorganisiert – es gab weder eine_n Einsatzleiter_in, noch die Möglichkeit eine Spontandemo anzumelden, stattdessen keine Ansprechperson und rigoros eskalatives Verhalten.
Das Vorgehen der Bremer Polizei gegen Protestierende während des Christivals hatte offensichtlich das Ziel, die kritischen Aktionen in der Öffentlichkeit unsichtbar zu machen.
Zu der heutigen Verhandlung kamen viele (ca. 75) solidarische Menschen zur Unterstützung der Kläger_innen ab 11 Uhr morgens ins Verwaltungsgericht – sogar so viele, dass nur 2/3 in den Gerichtssaal passten. Die Wartenden harrten teilweise solange aus, bis nach der Mittagspause in einen größeren Saal umgezogen wurde, in dem schließlich alle Interessierten Platz fanden. An dieser Stelle noch mal ein riesiges Dankeschön an eure Geduld und Durchhaltevermögen!
Zum Prozessverlauf: Es wurde mit der „Feststellung des Sachverhalts“ begonnen, dazu wurden die beiden Kläger_innen angehört. Dies dauerte den ganzen Gerichtstag bis 16.40 Uhr. Die Aussagen der Kläger_innen widersprachen in wichtigen Punkten den Aussagen der Polizist_innen in den Akten. Das Gericht ist nach den Aussagen der Kläger_innen der Meinung, dass geprüft werden muss, ob die Eingriffe in die Grundrechte der beiden Kläger_innen rechtmäßig waren oder nicht. Grundsätzlich ist das Gericht also der Auffassung, dass die Klagen statthaft sind, da durchaus die Möglichkeit besteht, die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahmen und Durchsuchungen festzustellen.
Das Gericht muss dazu klären, ob es sich bei der Protestaktion um eine Versammlung handelte oder nicht. Die Aufklärung des Sachverhalts soll fortgesetzt werden. Dafür wird ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt, zu dem sowohl Zeug_innen der Kläger_innenseite als auch Polizist_innen befragt werden sollen.
Der nächste Verhandlungstermin wird voraussichtlich erst im Sommer stattfinden.
Wir haben nicht damit gerechnet, dass die Positionen der Kläger_innen immerhin so ernst genommen würden, dass darüber hinaus noch weitere Zeug_innen dazu angehört werden.
Üblicherweise werden solche Klagen schnell abgewiegelt. Es ist in diesem System angelegt, dass Widerstand kriminalisiert, Randgruppen und von der Norm abweichende Personen von der Polizei gegängelt, misshandelt und manchmal sogar umgebracht werden, ohne dass die Täter_innen Verantwortung übernehmen müssen. Willkürliche Polizeigewalt wird mindestens gebilligt und wird häufig bewusst als Warnung an all diejenigen, die widerspenstig sind, sich nicht einfügen können oder wollen, eingesetzt. Wir sind nicht der Auffassung, dass irgendwelche Polizei- oder Staatsreformen daran etwas ändern würden, sondern, dass der Staat an sich eine gewaltförmige Institution ist, die es abzuschaffen gilt!
Die gewaltförmige Funktionsweise des Staates aufs Neue offen zu legen und zum gesellschaftlichen Thema zu machen, ist Ziel unserer Arbeit. Auch Menschen in eher privilegierteren Positionen - mit finanziellen und sozialen Ressourcen - können innerhalb des herrschenden Systems die Hegemonie zwischen Staatsdiener_in und einfacher Bürger_in nicht durchbrechen. Personen mit einer weniger privilegierten Ausgangssituation ist es meist überhaupt nicht möglich, sich auf juristischem Weg zu wehren.
Anlässlich der Verhandlung fand eine Kundgebung statt, um Kritik an rassistischer, sexistischer und homophober Polizeigewalt, staatlicher Repression, Staat an sich und (fundamentalistischen) evangelikalen Christ_innen auf die Strasse zu tragen.
Um 16 Uhr versammelten sich ca. 80 Menschen auf dem Bremer Marktplatz und zeigten ihre Solidarität mit den Betroffenen von Polizeigewalt. Es gab verschiedene Redebeiträge und Musik. Dabei ging es auch darum, sich den öffentlichen Raum als Queers, Perverse oder anders marginalisierte Personen anzueignen und dem gesellschaftlichen Mainstream etwas entgegenzusetzen.
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Ergänzungen
Homophobie & globale Solidarität
Es ist nicht einfach, in Deutschland öffentlich über Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt zu sprechen, welche sich gegen Lesben, Queers, Schwule, Transgender oder Transsexuelle richtet – also gegen Menschen, die nicht heterosexuell leben bzw. die sich nicht in das starre Schema „entweder Mann oder Frau“ einfügen können bzw. wollen.
Hintergrund ist, dass die Behauptung zu einer Art Allgemeinplatz geworden ist, wonach homophobe Diskriminierung hier zu Lande keine Rolle mehr spielen würde: So erklärten laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 88% aller Deutschen (Nicht-Deutsche wurden – wie üblich - nicht befragt), dass „die sexuelle Orientierung eines Menschen seine Privatsache sei, da solle sich die Politik nicht einmischen.“ Zur Bekräftigung wird in solchen Situationen häufig auf prominente Politiker oder Journalistinnen verwiesen, welche sich öffentlich als Lesben oder Schwule geoutet haben – was ja kaum möglich wäre, gäbe es hierzulande tatsächlich noch ernsthafte Probleme in diese Richtung. Oder es wird über andere gesprochen – über die vermeintliche Schwulenfeindlichkeit arabischer oder türkischer Jugendlicher in Berlin, über die Einschränkung individueller Freiheitsrechte in so genannten islamischen Gesellschaften, über Angriffe auf Homoparaden in Osteuropa oder über staatliche Verfolgung homosexueller Menschen im Iran, in Uganda oder Nigeria.
Das Reden über andere ist hochgradig verlogen. Es dient – jedenfalls in vielen Fällen – der Ablenkung davon, wie tief verwurzelt Homophobie immer noch ist, auch in Westeuropa bzw. Deutschland:
Wer über den Islam spricht, muss nicht mehr über die Homophobie christlicher Kirchen sprechen oder darüber, dass der Papst den Schutz des Regenwaldes auf eine Stufe mit dem Schutz der Menschheit vor Homo- und Transsexualität gestellt hat.
Wer über Todesurteile gegen Homosexuelle im Iran spricht, muss nicht mehr über Abschiebungen in den Iran sprechen – auch Abschiebungen von erklärtermaßen schwul bzw. lesbisch lebenden Menschen.
Wer über die Schwulen, Lesben- oder Transenfeindlichkeit arabischer Jugendlicher spricht, muss nicht mehr über rechtsextreme Jugendliche oder Hooligans sprechen, welche nicht nur Flüchtlinge und MigrantInnen angreifen, sondern auch Lesben, Transgender, Behinderte oder Punks.
Wer über die niedrige Akzeptanz von Schwulen und Lesben in Osteuropa spricht, muss sich nicht mehr mit der Frage auseinandersetzen, weshalb es zwar psychologische Betreuungsangebote für schwule Profifußballer gibt, weshalb sich aber bis heute kein einziger Bundesligaprofi getraut hat, sein Schwul-Sein offen und selbstverständlich zu leben.
Nun wäre es zu kurz gegriffen, das Reden über die Homophobie der anderen ausschließlich auf das Bedürfnis zurückzuführen, von den eigenen Diskriminierungspraktiken abzulenken. Denn es geht um mehr, es geht immer auch darum, politische und kulturelle Überlegenheit zu behaupten – und somit quasi durch die Hintertür Dominanz und Diskriminierung, ja Kriege und Ausbeutung zu rechtfertigen bzw. in den Hintergrund treten zu lassen. Drei Beispiele:
Immer noch ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Migrationshintergrund doppelt so hoch wie diejenige von Herkunftsdeutschen, ähnlich dramatisch ist die Situation auf dem Lehrstellenmarkt, auch dort schneiden Jugendliche mit Migrationshintergrund ungleich schlecher ab. Anstatt jedoch ernsthaft und intensiv über Diskriminierungsmechanismen im Schulsystem oder auf dem Arbeitsmarkt nachzudenken, wird die öffentliche Diskussion bereits seit Jahren von Kopftuch-Debatten, Ehrenmorden, Zwangsverheiratungen oder eben Homofeindlichkeit in migrantischen Communitys beherrscht.
Zweites Beispiel: Als vor einigen Wochen in Malawi im südlichen Afrika ein homosexuelles Paar nach einer Hochzeit mit mehreren hundert TeilnehmerInnen festgenommen und angeklagt wurde, ist darüber in der gesamten Weltpresse berichtet worden. Dagegen spricht natürlich nichts – wenn da nicht der Makel wäre, dass ansonsten über Malawi so gut wie nichts berichtet wird. Und das, obwohl Malawi zu jenen Ländern mit den meisten Hungernden weltweit gehört..., was seinerseits – und darauf kommt es an – eine ganze Menge mit den verheerenden Auswirkungen der EU-Agrarpolitik, der Freihandelspolitik der Welthandelsorganisation WTO, den Geschäftsinteressen transnationaler Agrarkonzere und der Verschuldungspolitik der reichen Industrieländer zu tun hat.
Drittes Beispiel: Wenn es um Homophobie in Osteuropa geht (insbesondere in den neuen Mitgliedsländern der EU) geht dies meist mit einem Vergleich einher: Verglichen wird die angebliche Tolleranz in der alten, der westlichen EU mit der Intolleranz in den neuen Beitrittsländern – und das in einem geradezu schulmeisterlichen Besserwisserton. Wer so spricht, möchte nicht zuletzt von der massiven Spur der Verwüstung ablenken, welche der Übergang zur kapitalistischen Marktwirtschaft für viele Länder Osteuropas bedeutet hat: Erinnert sei nur daran – um ein einziges Beispiel zu nennen, dass in Russland vor 1989 2 Millionen Menschen in Armut gelebt haben, Mitte der 1990er Jahre hingegen 74 Millionen.
Und noch etwas: Das verlogene und von eigenen Interessen geprägte Verweisen auf die Homophobie anderer Länder, Religionen oder Communities ist nicht nur an sich problematisch. Es ist auch problematisch, weil auf diese Weise das, worum es eigentlich geht oder gehen sollte, aus dem Blick gerät: Nämlich die massive Diskriminierung und Verfolgung, welcher Queers, Schwule, Bi's, Lesben, Transgender und Transsexuelle rund um den Globus ausgesetzt sind: Ob im hinduistisch geprägten Indien, im katholisch bestimmten Nicaragua oder im islamischen Saudi-Arabien, Homophobie ist überall anzutreffen. In 83 Staaten wird Homosexualität strafrechtlich verfolgt, in einigen sogar mit der Todesstrafe – beispielsweise im Iran, wo seit 1979 über 4000 Menschen wegen ihrer angeblichen oder tatsächlichen Homosexualität hingerichtet wurden. Aber nicht nur der Staat sowie Kirchen- bzw. Religionsführer treiben die Diskriminierung voran, auch NachbarInnen und Verwandte sind beteiligt. Ein Umstand, welcher die Betroffenen oftmals in eine Situation völliger Auswegslosigkeit bringt – wie es ein Flüchtling aus einem afrikanischen Land unmissverständlich auf den Punkt gebracht hat: „Es ist verrückt: Geben wir nicht zu, dass wir schwul sind, töten wir uns selbst. Geben wir es zu, werden wir getötet.“
Gerade weil die Situation ist, wie sie ist, sollten wir darauf achten, uns nicht gegeneinander ausspielen zu lassen (wie das immer wieder versucht wird): Antirassismus und der Kampf gegen Homophobie sind keine Gegensätze, sie gehören zusammen, so wie ohnehin kein Weg daran vorbeiführt, die unterschiedlichsten Kämpfe systematisch zusammenzuführen. In diesem Sinne fordern wir:
Homophobie stoppen!
Für globale Bewegungsfreiheit!
Gleiche politische, soziale und individuelle Rechte für alle – nicht nur hier, sondern weltweit!
ich war dort
vereinzelt waren die aktionsformen bei der demonstration und auf dem veranstaltungsgelaende allerdings unter aller sau. die aktivisten hatten absolut kein problem damit alle besucher der veranstaltung in eine fanatistische homophobe evangelikale ecke zu stellen. ich hab mit religion absolut nichts am hut und war trotzdem dort um mir mein eigenes bild von der veranstaltung zu machen. ganz davon abgesehen dass nur ein einziges seminar, das auch noch abgesagt wurde, als homophob bezeichnet werden kann, finde ich es fuer linke schlicht unertraeglich, christival besucher ueber einen kamm zu scheren und in strassenbahnen gezielt anzustressen. schliesslich waren auf der veranstaltung auch hilfsorganisationen die auf der ganzen welt taetig sind u.ä.
kommt mal von euerem steinzeitkommunismustrip "religion ist opium fuers volk" runter.
bitte!
taz Nord zur gestrigen Verhandlung
Knüppel gegen Knutschende
POLIZEIGEWALT Zwei junge Queer-AktivistInnen klagen gegen die Bremer Polizei, weil diese sie während des evangelikalen Christivals in Gewahrsam genommen und durchsucht hatte. Warum es dazu kam, ist unklar
VON EIKEN BRUHN
Der Anwalt der Polizei bringt es mit seinen Fragen auf den Punkt. "Wie erklären Sie sich, dass die Polizisten Sie und Ihre Gruppe zurück drängen und schlagen mussten?", will Dieter Göddecke von seinem Gegenüber, dem 20-jährigen Ferdinand K. wissen. "Ich habe keine Ahnung", sagt der, während sich seine Anwältin über die Formulierung "schlagen müssen" empört. Göddecke fragt unbeirrt weiter. "Wie erklären Sie sich, dass ausgerechnet Sie auf den Boden gedrückt und in Gewahrsam genommen wurden - halten Sie das für polizeiliche Willkür?" Einige Zuhörer und Zuhörerinnen im überfüllten Saal elf des Bremer Verwaltungsgerichts lachen auf.
"Polizeiliche Willkür" - genau deswegen sind sie ja hier, deswegen klagt K. gemeinsam mit Angela O., einer weiteren Betroffenen, gegen die Bremer Polizei. Diese hatte die beiden am 2. Mai 2008 während einer Aktion gegen das Evangelikalen-Fest "Christival" in Gewahrsam genommen - ohne dass es dafür einen Anlass gegeben habe, wie die beiden gestern darlegten. In K.s Fall kam noch dazu, dass er sich im Polizeigewahrsam vor drei Polizisten vollständig ausziehen musste und dabei nach seinem Empfinden beleidigt wurde. "Ich habe bestimmt keine Lust, Ihnen in die Arschritze zu glotzen", soll einer der Männer zu ihm gesagt haben. Und, als er nackt vor ihnen stand, "Arschritze okay, an der Nudel ist auch nichts."
Küsse gegen Heilung
Das Verwaltungsgericht soll auf Antrag der AktivistInnen die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme und der Durchsuchung feststellen. Ein Urteil gab es dazu gestern nicht, aber der Vorsitzende Richter Ingo Kramer sagte nach Anhörung der beiden Kläger, dass ihre Klage erfolgreich sein könnte.
K. schildert, wie er an dem Abend vor fast zwei Jahren an einem "Kiss-In" in der Bremer Martinikirche teilgenommen hatte. Mit Küssen und Umarmungen protestierten Queer-AktivistInnen gegen den dort gehaltenen Vortrag über Seminare, die Homosexuelle "heilen" wollen.
Nach dem Kiss-In zog eine Gruppe von zehn bis 15 Leuten, darunter K. und Angela O., zum nahe gelegenen Marktplatz, auf dem christliche Bands auftraten. "Wir wollten dort Homophobie thematisieren", sagt K., die Atmosphäre in der Gruppe sei nett gewesen, "wir hatten Erdbeersekt dabei und Pappherzen". O, sagt, sie habe es richtig gefunden, "auch auf dem Marktplatz zu provozieren, wir hätten dort gerne weiter geknutscht". Doch dazu kam es nicht mehr.
"Wir sind sehr schnell von der Polizei weg gedrängt worden", erzählt sie, beide erinnern sich an eine sehr aggressive Stimmung unter den Polizisten, "wir sind geschlagen und geschubst worden", mehrere Leute, darunter K., hätten schmerzhafte Schläge mit dem Schlagstock abbekommen. "Ich wollte wissen, was überhaupt los war", sagt O., "bekam aber keine Antwort". Stattdessen sei sie von der Gruppe getrennt worden und gegen eine Schaufensterscheibe "geklatscht" worden, wo ihr ein Polizist die Hände auf den Rücken drehte. K. wurde etwas später zu Boden gedrückt und mit Handschellen gefesselt, als er sich aus Angst vor weiteren Schlägen "aus der Situation herausziehen" wollte, wie er es nennt.
Streit um Kleiderfarbe
Die Polizei begründete die Gewalt im Nachhinein damit, dass sie einen aus der Gruppe in einem Polizeiwagen festgehalten habe, den die anderen daraufhin befreien wollten. K. und O. verneinen dies, auch hat die Staatsanwaltschaft bereits ein Strafverfahren gegen die beiden wegen "versuchter Gefangenenbefreiung" eingestellt. K. widerspricht auch der Darstellung, es habe bei ihm und den anderen um eine Gruppe "dunkel Gekleideter" gehandelt. "Wir waren so bunt angezogen wie es nur ging".
Außerdem, so stellte es gestern auch der Anwalt der Polizei dar, seien Platzverweise ausgesprochen worden, die K. und O. missachtet hätten. Für das Gericht ist diese Frage, ob ein Platzverweis und für welchen Bereich er ausgesprochen wurde, von zentraler Bedeutung. Fraglich sei, so Richter Ingo Kramer, ob es sich bei der Gruppe nicht um eine Versammlung gehandelt habe. In diesem Fall hätte die Polizei gegen das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht verstoßen.
hier die richtige blog adresse
es muss heissen:
antirep25.noblogs.org
liebe mods, bitte ändern.
Danke
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Das ist doch einfach Christophobie... — asd