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Berlin: FREISPRUCH für Yunus Rigo

1312 28.01.2010 13:28
Presseticker: Neun Monate nach den Berliner Mai-Krawallen hat das Landgericht zwei junge Männer vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen.
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1.-Mai-Prozess: Freispruch für Berliner Schüler

Der spektakuläre Prozess um den Wurf eines Molotow-Cocktails bei den Mai-Krawallen des vergangenen Jahres endete mit Freisprüchen für die beiden Angeklagten.

Den 17 und 20 Jahre alten Waldorfschüler Rigo B. und Yunus K. sei der Wurf eines Molotow-Cocktails in Richtung Polizei nicht nachgewiesen worden, urteilte eine Jugendstrafkammer des Berliner Landgerichts am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen langjährige Gefängnisstrafen beantragt.

Die Jugendlichen saßen siebeneinhalb Monate in Untersuchungshaft, als im Dezember überraschend die Haftbefehle aufgehoben wurden. Die Richter sahen nach dreimonatiger Beweisaufnahme, in der die Fronten von Anfang an verhärtet waren, keinen dringenden Tatverdacht mehr. Gegen Ende des Prozesses hatte ein Ermittler Versäumnisse eingeräumt und von einem "allgemeinen Tohuwabohu“ gesprochen, das nach den Ausschreitungen am 1. Mai letzten Jahres auf der Wache geherrscht habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Jugendlichen vorgeworfen, in Kreuzberg eine Brandflasche in Richtung Polizei geschleudert haben. Brennende Flüssigkeit tropfte auf den Rücken einer Passantin. Die 28-Jährige erlitt schwere Verbrennungen. Rigo B. und Yunus K. beteuerten von Anfang an ihre Unschuld. Ihre Anwälte gehen von einer Verwechslung mit den wahren Tätern aus.

Auf Haftstrafen von drei Jahren und neun Monaten gegen Rigo B. sowie vier Jahren und neun Monaten gegen Yunus K. hatte der Ankläger plädiert. Er stützte sich dabei auf die Aussagen von drei Polizisten. Zwei der Beamten wollen die Schüler vom Wurf bis zur Festnahme nahezu lückenlos beobachtet und verfolgt haben. Aus Sicht der Verteidigung, die Freispruch verlangte, waren die Ermittlungen dagegen "einseitig, schlampig und voreingenommen“.
(Quelle: Tagesspiegel)
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Kommentar 28.01.2010 - 15:07
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Fazit

Roland Ionas Bialke 28.01.2010 - 15:40
Von der radikalen Seite:

Die Arbeit operativer Polizeikräfte am 1. Mai und rund um die Spezialeinheit FAO (Fahndung - Aufklärung - Observation) hätte dokumentiert und thematisiert werden können. Strategien gegen Infiltration von Demomstrationen u.a. hätten auf dieser Grundlage erarbeitet werden können. Auch radikale Kritik an Gefängnissen und Strafsystem hätte viele Menschen erreichen können. Gut dokumentiert hätte auch werden können, was sich da für Menschen im Bereich der 1. Mai-Demonstration aufhalten. (Stichwort: Zeugen! Menschen die ohne Skrupel mit der Polizei zusammenarbeiten + völlig spasspolitische Leute)

Doch nichts davon geschah!

Von bürgerlicher Seite:

Eine Unschuldskampagne wurde für die beiden gefahren, keine radikale Kritik an Gefängnissen und Strafsystem geäussert. Zwei andere Personen wurden in die Gefahr gebracht enorme Repression ausgesetzt zu werden. Sogar Strafe für "die wahren Täter" wurde gefordert. Von radikalen Ansätzen und Aktionen wurde sich distanziert.

An sich war das aber eine gigantische (bürgerliche) Solidaritätsarbeit, die mich auch fasziniert hat. Es standen wirklich sehr viele Menschen hinter Yunus und Rigo.



Glückwunsch!

fdsa 28.01.2010 - 16:08
Sicher, es hätte heroischer, politischer, radikaler zugehen können. Aber das ist in nem Moment, wo die Sektkorken knallen sollten, wohl erstmal egal.

Ich gönn den zweien ihre Freiheit, so wie allen, die von diesem Staat angepisst werden. Feiert schön! Glückwunsch an die Soli-Bewegung, ohne euch wäre es vielleicht anders ausgegangen. Nach dem Kater wäre es dennoch nicht schlecht, zu reflektieren, was das da für ein übles Exempel war. Ich selbst wurde als Anwohner auf dem ersten Mai 2009 brutal zu Boden gestreckt und kein Staatsanwalt steckte irgendeinen Polizeibeamten in U-Haft. Es gab auch keine verdeckten Ermittler, die Beweise hätten sammeln können, obwohl es Jahr für Jahr Übergriffe von polizeilicher Seite gibt. Aber das nur am Rande.
Neben der normalen Klage auf Entschädigung, könnte weitergegangen werden, etwa zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die hiesigen staatlichen Organe benötigen eine gehörige Retourkutsche, sonst haben wir den gleichen Salat in Kürze wieder. Und beim nächsten Mal gehen Staatsanwaltschaft und Polizei vielleicht etwas cleverer vor, denn gut abgestimmte Falschaussagen zur Wahrung des eigenen Gesichts waren auch in diesem Verfahren nicht unwahrscheinlich und hätten zur Verurteilung führen können.