Kph: Endgültiges Urteil im Undomshusetprozess
Das Landgericht in DK verkündete gestern das Urteil für die zehn angeklagten AktivistInnen im Ungdomshuset-Prozess und setzte die Haftstrafen um drei Monate herab.
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Gestern Mittag wurde in Kopenhagen das endgültige Urteil im Ungdomshus-Prozess verkündet.
Das Landgericht setzte die Haftstrafen, welches das Stadtgericht ursprünglich entschieden hatte, um drei Monate herab. Acht der UngdomshusaktivistInnen wurden zu einem Jahr Haft und die restlichen zwei, zu neun Monaten verurteilt.
Im Dezember 2008 hatte das Kopenhagener Stadtgericht im ersten Anlauf die jetzigen zehn Angeklagten sowie fünf weitere UngdomshusaktivistInnen wegen „Planung und Vorbereitung von gewaltätigen Überfall von besonders roher und gefährlicher Art auf Polizeibeamte“ zu bis zu 15 Monaten Haft verurteilt.
Zehn der angeklagten AktivistInnen erhoben Einspruch gegen das Urteil und gingen vor dem Landesgericht in Berufung, wo sie das ursprüngliche Urteil erfolgreich um drei Monate herabgesetzt bekamen.
Die Kopenhagener Staatsanwaltschaft hatte eigentlich eine Verschärfung des Urteils gefordert, da die Anklage zudem befand, dass die AktivistInnen zusätzlich gegen das Waffengesetz verstossen hatten.
Polizei fand „Mollis“
Als Waffen bzw waffenartige Beweisstücke dienten laut Gericht, Gegenstände wie ein ausgebauter Schneidbrenner, Molotovcocktails, Chrysanthemumbomben, Farbeier, Flaschen mit Salmiakspiritus, Schwefelpulver, Benzin, sowie Zwillen und Steine, welche die Polizei bei der Räumung fand.
Das Kopenhagener Stadtgerichts befand die Beweislage für ausreichend genug und sprach die AktivistInnen einstimmig für schuldig, da einige der Funde, wie z.B. Eistenstangen und Steinschleudern laut Gericht, eindeutig als Waffen durchgingen.
Zusätzlich wurde ein Schichtenplan unter dem Namen „Red Alert“ gefunden, in dem sechs der Angeklagten eingetragen waren.
Das Stadtgericht bestand damals darauf, dass diejenigen, die noch nicht der Gewalt der BeamtInnen ausgeliefert waren, praktisch die Polizei angriffen und somit Gewalt gegen diensthabende BeamtInnen ausübten.
Einer der ausschlaggebenden Punkte während des Prozesses war, ob die AktivistInnen sich bewusst waren, dass sich "Waffen" im Haus befanden.
Hierbei bestand für das städtische Schöffengericht keinen Zweifel „Die Angeklagten, die sich im Haus befanden, waren sich im vollen bewusst, dass sich dort Steine, Farbbomben, Pfefferspray, Steinschleudern und Eisenstangen vor Ort befanden,“ so im Urteil des Stadtgerichts.
Allerdings sagten die Angeklagten hierbei aus, dass sie sich dessen keinesfalls bewusst waren. Ihre Erklärung war, dass sie die Steine hauptsächlich als Kerzenhalter verwendet wurden.
Einer der Verurteilten schlief seinen Rausch aus
Einer der Verteidiger der AktivistInnen, die Berufung einlegten, betonte vor dem Stadtgericht , dass sein Klient nur deshalb im Ungdomshuset übernachtete, da er seinen Rausch nach einem Konzert ausschlafen musste.
Der Verteidiger Jacob Arrevad erklärte, dass sein Klient sich friedlich verhielt als er verhaftet wurde.
»Jedoch die Tatsache, allein dass er nur wusste, dass sich jene Gegenstände im Haus befanden, reichte anscheinend aus, um ihn für versuchten Überfall schuldig zu sprechen. Ich kann dieses Urteil nur sehr schwer nachvollziehen«, so Jacob Arrevad.
Auch während des Prozesses vor dem Landgericht und in dessem Urteil wurde sich auf dieselben Elemente gestützt, die schon für das Stadtgericht ausschlaggebend gewesen waren.
Hierbei wurde immer wieder betont, dass die Angeklagten Waffen im Haus hatten, dass sie sich darauf vorbereitet hatten mit diesen die Polizei anzugreifen und dass alle, die sich zum Räumungszeitpunkt im Haus befanden wussten, von einer geplanten Aktion gegen den Polizeieinsatz gewusst haben müssen.
Dem Pressesprecher des Landgerichts, Michael Lerche zufolge, kamen SchöffInnen und RichterInnen des Landgerichts in ihrem Urteil zu dem gleichen Ergebnis wie das Stadtgericht, trotzdem wurden die Haftstrafen herabgesetzt.
»Diese Entscheidung wurde von RichterInnen und SchöffInnen allerdings nicht genauer begründet. Anscheinend wird die Beweislage doch weniger ausschlaggebend angesehen als vor dem Stadtgericht,das ist schwer zu sagen.Dennoch halten sie dieses Strafmass für mehr angemessen,“ so Michael Lerche.
Gestern Mittag wurde in Kopenhagen das endgültige Urteil im Ungdomshus-Prozess verkündet.
Das Landgericht setzte die Haftstrafen, welches das Stadtgericht ursprünglich entschieden hatte, um drei Monate herab. Acht der UngdomshusaktivistInnen wurden zu einem Jahr Haft und die restlichen zwei, zu neun Monaten verurteilt.
Im Dezember 2008 hatte das Kopenhagener Stadtgericht im ersten Anlauf die jetzigen zehn Angeklagten sowie fünf weitere UngdomshusaktivistInnen wegen „Planung und Vorbereitung von gewaltätigen Überfall von besonders roher und gefährlicher Art auf Polizeibeamte“ zu bis zu 15 Monaten Haft verurteilt.
Zehn der angeklagten AktivistInnen erhoben Einspruch gegen das Urteil und gingen vor dem Landesgericht in Berufung, wo sie das ursprüngliche Urteil erfolgreich um drei Monate herabgesetzt bekamen.
Die Kopenhagener Staatsanwaltschaft hatte eigentlich eine Verschärfung des Urteils gefordert, da die Anklage zudem befand, dass die AktivistInnen zusätzlich gegen das Waffengesetz verstossen hatten.
Polizei fand „Mollis“
Als Waffen bzw waffenartige Beweisstücke dienten laut Gericht, Gegenstände wie ein ausgebauter Schneidbrenner, Molotovcocktails, Chrysanthemumbomben, Farbeier, Flaschen mit Salmiakspiritus, Schwefelpulver, Benzin, sowie Zwillen und Steine, welche die Polizei bei der Räumung fand.
Das Kopenhagener Stadtgerichts befand die Beweislage für ausreichend genug und sprach die AktivistInnen einstimmig für schuldig, da einige der Funde, wie z.B. Eistenstangen und Steinschleudern laut Gericht, eindeutig als Waffen durchgingen.
Zusätzlich wurde ein Schichtenplan unter dem Namen „Red Alert“ gefunden, in dem sechs der Angeklagten eingetragen waren.
Das Stadtgericht bestand damals darauf, dass diejenigen, die noch nicht der Gewalt der BeamtInnen ausgeliefert waren, praktisch die Polizei angriffen und somit Gewalt gegen diensthabende BeamtInnen ausübten.
Einer der ausschlaggebenden Punkte während des Prozesses war, ob die AktivistInnen sich bewusst waren, dass sich "Waffen" im Haus befanden.
Hierbei bestand für das städtische Schöffengericht keinen Zweifel „Die Angeklagten, die sich im Haus befanden, waren sich im vollen bewusst, dass sich dort Steine, Farbbomben, Pfefferspray, Steinschleudern und Eisenstangen vor Ort befanden,“ so im Urteil des Stadtgerichts.
Allerdings sagten die Angeklagten hierbei aus, dass sie sich dessen keinesfalls bewusst waren. Ihre Erklärung war, dass sie die Steine hauptsächlich als Kerzenhalter verwendet wurden.
Einer der Verurteilten schlief seinen Rausch aus
Einer der Verteidiger der AktivistInnen, die Berufung einlegten, betonte vor dem Stadtgericht , dass sein Klient nur deshalb im Ungdomshuset übernachtete, da er seinen Rausch nach einem Konzert ausschlafen musste.
Der Verteidiger Jacob Arrevad erklärte, dass sein Klient sich friedlich verhielt als er verhaftet wurde.
»Jedoch die Tatsache, allein dass er nur wusste, dass sich jene Gegenstände im Haus befanden, reichte anscheinend aus, um ihn für versuchten Überfall schuldig zu sprechen. Ich kann dieses Urteil nur sehr schwer nachvollziehen«, so Jacob Arrevad.
Auch während des Prozesses vor dem Landgericht und in dessem Urteil wurde sich auf dieselben Elemente gestützt, die schon für das Stadtgericht ausschlaggebend gewesen waren.
Hierbei wurde immer wieder betont, dass die Angeklagten Waffen im Haus hatten, dass sie sich darauf vorbereitet hatten mit diesen die Polizei anzugreifen und dass alle, die sich zum Räumungszeitpunkt im Haus befanden wussten, von einer geplanten Aktion gegen den Polizeieinsatz gewusst haben müssen.
Dem Pressesprecher des Landgerichts, Michael Lerche zufolge, kamen SchöffInnen und RichterInnen des Landgerichts in ihrem Urteil zu dem gleichen Ergebnis wie das Stadtgericht, trotzdem wurden die Haftstrafen herabgesetzt.
»Diese Entscheidung wurde von RichterInnen und SchöffInnen allerdings nicht genauer begründet. Anscheinend wird die Beweislage doch weniger ausschlaggebend angesehen als vor dem Stadtgericht,das ist schwer zu sagen.Dennoch halten sie dieses Strafmass für mehr angemessen,“ so Michael Lerche.
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