Haftstrafen für FAU beantragt
Der FAU Berlin wurden bereits im letzten Jahr zunächst Arbeitskampfmaßnahmen gerichtlich untersagt und schließlich das Recht abgesprochen, sich als "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Nach Ansicht der Klägerin habe die FAU Berlin gegen diese Unterlassung verstoßen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.
Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin sagte dazu: "De facto handelt es sich unseres Erachtens um ein Gewerkschaftsverbot, das gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale Konventionen, etwa der ILO, verstößt. Die akute Bedrohung einer Arbeitnehmerorganisation mit Haftstrafen verleiht dem nun auch eine menschenrechtlich bedenkliche Dimension. Einmal mehr verdeutlicht der Antrag der Geschäftsführung deren arbeitnehmerfeindliche Gesinnung."
Weitere Informationen: http://www.fau.org/verbot
Pressekontakt: Lars Röhm | faub5(a)fau.org | 01577 8491072
Allgemeines Syndikat der FAU Berlin
Straßburger Str.38 / 10405 Berlin
mail: faub(a)fau.org
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Ergänzungen
Haftstrafe?
Es geht um die Tariffähigkeit
Die FAU wird also nicht verboten, es geht nur um den Umstand, ob sie weiter erklären darf, dass sie die Mächtigkeit aufweist, um als Gewerkschaft Tarifverträge abschließen zu können, was sie monatelang vor den Beschäftigten und der Öffentlichkeit angab, wohlwissend, dass dies nicht wahr ist.
Weitere Informationen gibt es auch in diesem Beitrag (Kommentare beachten):
Onkels tibas Gebetsmühle
Zur FAU-Tariffähigkeit und "Verbot"
Um nicht ganz so schlecht da zu stehen, wurde vom Berliner Landgericht eine Recht abenteuerliche Hilfskonstruktion geschaffen: natürlich stünde es der FAU Berlin weiterhin frei, zu „koalieren“ - nur halt nicht unter dem Namen Gewerkschaft!"
Und die dortige Anmerkung:
"Als das Landgericht in einer einstweiligen Verfügung der FAU abspricht eine tariffähige Gewerkschaft zu sein, wird propagandistisch von einem Verbot gesprochen und Vergleiche mit der Nazizeit gezogen, erst als das nicht mehr zieht, weil auch auf indymedia der haltlose Vergleich zu richtigen Verboten und Verfolgungen klar wird, wird Abstand davon genommen und etwas genauer berichtet.
Und genau dieses Vorgehen steht exemplarisch für die FAU, mit Halbwahrheiten und Zuspitzungen wird im versucht Stimmung zu machen. Die FAU versucht sich als einzig verfolgte Interessenvertung darzustellen, stellt diesen Umstand der Tariffähigkeit als außerordentlichen Einzelfall dar obwohl ihr klar ist, dass es zahlreiche Urteile und einstweilige Verfügungen zur Frage der Tariffähigkeit gibt."
Zur Festellung der Tariffähigkeit
Neu ist allerdings, dass eine Gewerkschaft ihre Tariffähiogkeit anscheinend erst beweisen muss, um sich überhaupt Gewerkschaft nennen zu dürfen. Dazu existiert bisher kein Urteil in der BRD. Genau diese stellt jedoch den Skandal dar, denn der Logik des Landesgerichtes zur Folge muss eine Gewerkschaft künftig ihre Tariffähigkeit beweisen, bevor sie sich Gewerkscahft nennen darf. Gleichzeitig kann sie allerding nur einen Tarif erkämpfen, wenn sie schon eine Gewerkschaft ist. Dem zur Folge können sich künftig keine neuen Gewerkschaften mehr gründen. Das trifft dann im übrigen potentiell nicht nur die FAU.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Babylon falling! — rudolph rasta
boycott babylon — hdsufh
musik — musik
Gewerkschaft — Bodo
@Bodo — Klaus
@musik — Arschdrüse
Gewerkschaft — Bodo
Sie haben Namen und Gesichter — j_l
@tiba — unionist
Gewerkschaftsfreiheit erhalten — workingclass
... — muenger
@bodo — tagmata
was ist mit dem — Generalstreik?
solidarity from Greece with FAU — kein Name
wann wacht die politik in berlin endlich auf? — und