Haftstrafen für FAU beantragt

kinofreundin 22.01.2010 13:37 Themen: Medien Soziale Kämpfe
Timothy Grossman, Geschäftsführer des Kinos BABYLON, beantragt Haftstrafen gegen Mitarbeiter der FAU Berlin. Der monatelange Kampf gegen die schlechten Arbeitsbedingungen im Kino wird nach dem Gewerkschaftsverbot vom 5. Januar 2010 faktisch kriminalisiert.
Die Geschäftsführung des halbkommunalen Kinos Babylon Mitte beantragte am 12. Januar 2010 beim Landgericht Berlin "ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe [oder] Ordnungshaft, zu vollstrecken an den … Sekretären" der FAU Berlin (Freie ArbeiterInnen Union).

Der FAU Berlin wurden bereits im letzten Jahr zunächst Arbeitskampfmaßnahmen gerichtlich untersagt und schließlich das Recht abgesprochen, sich als "Gewerkschaft" oder "Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Nach Ansicht der Klägerin habe die FAU Berlin gegen diese Unterlassung verstoßen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.

Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin sagte dazu: "De facto handelt es sich unseres Erachtens um ein Gewerkschaftsverbot, das gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale Konventionen, etwa der ILO, verstößt. Die akute Bedrohung einer Arbeitnehmerorganisation mit Haftstrafen verleiht dem nun auch eine menschenrechtlich bedenkliche Dimension. Einmal mehr verdeutlicht der Antrag der Geschäftsführung deren arbeitnehmerfeindliche Gesinnung."

Weitere Informationen: http://www.fau.org/verbot
Pressekontakt: Lars Röhm | faub5(a)fau.org | 01577 8491072

Allgemeines Syndikat der FAU Berlin
Straßburger Str.38 / 10405 Berlin
mail: faub(a)fau.org

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Ergänzungen

Haftstrafe?

Ein Freund 22.01.2010 - 15:28
Es ist selbstverständlich keine "Haftstrafe" beantragt, sondern eine - hilfsweise - "Ordnungshaft" als Zwangsmittel/Druckmittel zur Durchsetzung der Einstweiligen Verfügung. Im Übrigen kann jeder / jede sich entscheiden, ob sie / er der Einstweiligen Verfügung folgt oder nicht (die Zwangsmittel sind ja bekannt). Ordnungshaft wird jedoch erst als "ultima ratio" in Betracht gezogen werden. Das Hauptsacheverfahren muss zudem abgewartet werden. Ein Ordnungsgeld - ob "berechtigt" oder nicht - ist eh viel wahrscheinlicher. Also flugs die köddel wieder aus der Büx geholt und nicht so viel Panik verbreiten! Euer Freund

Es geht um die Tariffähigkeit

tiba 22.01.2010 - 16:42
So sehr der Vorstoß für eine Abstrafung zu verurteilen ist, so muss auch klargestellt werden, dass es nicht um ein Verbot als Gewerkschaft geht, sondern um die Frage, ob die FAU sich als tariffähige Gewerkschaft gerieren kann, was eindeutig nicht der Fall ist, da die FAU mit nur wenigen Mitgliedern in der BRD und auch im Kino Babylon mit nur einem Bruchteil Mitglieder in der Gesamtbelegschaft nicht die Mächtigkeit aufweist, um einen Arbeitskampf führen zu können.
Die FAU wird also nicht verboten, es geht nur um den Umstand, ob sie weiter erklären darf, dass sie die Mächtigkeit aufweist, um als Gewerkschaft Tarifverträge abschließen zu können, was sie monatelang vor den Beschäftigten und der Öffentlichkeit angab, wohlwissend, dass dies nicht wahr ist.

Weitere Informationen gibt es auch in diesem Beitrag (Kommentare beachten):

 http://de.indymedia.org/2010/01/271364.shtml

Onkels tibas Gebetsmühle

know your enemy 22.01.2010 - 18:29
Auch wenn die Geschäftsführung des Babylon in Gestalt der Gebetsmühle "tiba" sich erneut zu drehen beginnt. Im Babylon Mitte gibt es noch genau ein ver.di-Mitglied und das ist Zuträger der Geschäftsführung. Die FAU Betriebsgruppe ist um ein vielfaches größer und wäre in der Lage, die Geschäftsführung mit einem Streik in die Knie zu zwingen, wenn ihr das nicht gerichtlich verboten worden wäre. Die FAU im Babylon ist also sehr wohl tariffähig und genau das ist es ja, weshalb die Geschäftsführung ihre Zeit damit verbringt, einen Prozess nach dem anderen anzustrengen. Abgesehen davon - wen außer den Speichelleckern des Kapitals interessieren schon Kategorien wie "Tariffähigkeit"? Die sind von der deutschen Nachkriegsjustiz als Waffe gegen streikende ArbeiterInnen geschmiedet worden und zwar Hand in Hand mit den Gewerkschaften, die schon immer nicht mehr wollten als gelegentliche Tarifrituale und Co-Management. Genausogut könnten "tiba" und ähnliche Konsorten hier vertreten, dass man bloss die Finger von Blockaden lassen solle, weil die wären ja schließlich von deutschen Gerichten als "Gewalt" bewertet worden. Was eine Gewerkschaft ist, entscheiden ihre Mitglieder und nicht Herr Grossman, "tiba" oder das Richtergelichter!

Zur FAU-Tariffähigkeit und "Verbot"

(muss ausgefüllt werden) 23.01.2010 - 13:30
"Halten wir also fest: offiziell und auf korrektem Wege ist der FAU Berlin bis dato keinesfalls die Tariffähigkeit aberkannt worden. Es handelt sich nach wie vor um nicht mehr als eine zeitlich und räumlich begrenzte Annahme des Arbeitsgerichtes durch eine Einstweilige Verfügung, in der der Sachverhalt ob der Dringlichkeit nur summarisch und oberflächlich geprüft wird (im Gegensatz zu einem wirklichen Feststellungsverfahren, das sich über Monate ziehen kann). (...)
Um nicht ganz so schlecht da zu stehen, wurde vom Berliner Landgericht eine Recht abenteuerliche Hilfskonstruktion geschaffen: natürlich stünde es der FAU Berlin weiterhin frei, zu „koalieren“ - nur halt nicht unter dem Namen Gewerkschaft!"

 http://de.indymedia.org/2010/01/271364.shtml

Und die dortige Anmerkung:
"Als das Landgericht in einer einstweiligen Verfügung der FAU abspricht eine tariffähige Gewerkschaft zu sein, wird propagandistisch von einem Verbot gesprochen und Vergleiche mit der Nazizeit gezogen, erst als das nicht mehr zieht, weil auch auf indymedia der haltlose Vergleich zu richtigen Verboten und Verfolgungen klar wird, wird Abstand davon genommen und etwas genauer berichtet.
Und genau dieses Vorgehen steht exemplarisch für die FAU, mit Halbwahrheiten und Zuspitzungen wird im versucht Stimmung zu machen. Die FAU versucht sich als einzig verfolgte Interessenvertung darzustellen, stellt diesen Umstand der Tariffähigkeit als außerordentlichen Einzelfall dar obwohl ihr klar ist, dass es zahlreiche Urteile und einstweilige Verfügungen zur Frage der Tariffähigkeit gibt."

Zur Festellung der Tariffähigkeit

hb 01.02.2010 - 10:41
Richtig, zur Frage der Tariffähigkeit existieren viele Urteile.
Neu ist allerdings, dass eine Gewerkschaft ihre Tariffähiogkeit anscheinend erst beweisen muss, um sich überhaupt Gewerkschaft nennen zu dürfen. Dazu existiert bisher kein Urteil in der BRD. Genau diese stellt jedoch den Skandal dar, denn der Logik des Landesgerichtes zur Folge muss eine Gewerkschaft künftig ihre Tariffähigkeit beweisen, bevor sie sich Gewerkscahft nennen darf. Gleichzeitig kann sie allerding nur einen Tarif erkämpfen, wenn sie schon eine Gewerkschaft ist. Dem zur Folge können sich künftig keine neuen Gewerkschaften mehr gründen. Das trifft dann im übrigen potentiell nicht nur die FAU.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Babylon falling! — rudolph rasta

boycott babylon — hdsufh

musik — musik

Gewerkschaft — Bodo

@Bodo — Klaus

@musik — Arschdrüse

Gewerkschaft — Bodo

@tiba — unionist

... — muenger

@bodo — tagmata

was ist mit dem — Generalstreik?