Gerichtsentscheidung über Mumia Abu-Jamal
Der US Supreme Court hat vor wenigen Stunden eine Entscheidung des 3. Bundesberufungsgerichtes von 2008 aufgehoben, die damals die Todesstrafe gegen Mumia ausschloss. Damit hat das Gericht einen "Mittelweg" zwischen sofortiger Todesstrafe oder aber Abweisung derselben gewählt, zugleich aber auch die Position der Staatsanwaltschaft gestärkt.
Der US Supreme Court wies das 3. Bundesberufungsgericht an, seine Entscheidung unter Würdigung des Falles Smith v. Spisak neu zu würdigen. Darin sei es laut Medienmeldungen
auch um die Manipulation bei der Juryanweisung gegangen. Gegen den Angeklagten Smith war die Todesstrafe letzte Woche vor dem US Supreme Court bestätigt worden. Allerdings weist Mumias Verteidigung darauf hin, dass etliche juristische Details hier anders liegen als bei Mumia.
Das heisst konkret: sie geben der Staatsanwaltschaft insofern Recht, als dass sie es für richtig halten, die Todesstrafe gegen Mumia zu fordern. Das 3. Bundesberufungsgericht muss jetzt erneut die Arbeit machen, die Todesstrafe gegen Mumia zu verhängen oder nicht. Die jeweils unterlegene Partei zieht dann vermutlich wieder vor die höchste Instanz, den US Supreme Court, der dann abschliessend über die Verfassungsmässigkeit der falschen Juryinstruktionen entscheiden muss.
In einer ersten Stellungnahme von Anwalt Robert R. Bryan über Mumia Abu-Jamal heisst es dazu: "Er ist nun in noch größerer Gefahr als zuvor..." Aber er betont auch, dass es nicht die schlimmste mögliche Entscheidung war.
Noch ist überhaupt nicht klar, in welcher Form das 3. Bundesberufugnsgericht mit der ihm aufgebürdeten Aufgabe umgehen wird, noch in welchem Zeitrahmen. Auf jeden Fall hat Mumia Abu-Jamal weitere Zeit gewonnen. Es könne viele Monate vergehen, bis diese Frage vor dem 3. Bundesberufungsgericht geklärt ist. Ob es dann irgendwann mal einen Juryprozess allein um das Strafmass gibt, aus dem heraus bei einem Erfolg von Mumia eine Begnadigungskampagne denkbar wäre, ist allerdings in ungewisse Ferne gerückt.
Klar ist jedoch, dass die Position der Staatsanwaltschaft gestärkt wurde, wenn auch der schlimmste Fall nicht eingetreten ist. Sie haben an ihrer jahrzehntelangen Praxis festgehalten und Mumia selbst in der Auswahl an negativen Optionen keine gute Ausgangslage gelassen.
Aber es ist auch deutlich, dass sie sich nicht trauen, ihn sofort einfach umzubringen.
Anton Mestin vom Berliner Free Mumia Bündnis dazu: "Das ist ein Erfolg des massiv öffentlich wahrnehmbaren Druckes, den die Solidaritätsbewegung in den letzten Monaten aufbauen konnte. Internationale Parlamentsbeschlüsse, Medienberichte und das hohe Interesse über die politische Linke hinaus sind eine sehr gute Grundlage. Jetzt müssen wir die Nerven bewahren und den aufgebauten Druck in Ruhe ausbauen. Wir können Mumias Leben retten und wir haben nun weitere Zeit gewonnen. Daher werden wir weiter mit unserer Arbeit machen und die angekündigten Notfallproteste vorerst nicht ausrufen."
Die heutige Entscheidung ist nicht wie von vielen erwartet ausgefallen. Aber die Todesstrafe kann noch kommen, auch wenn heute noch kein Mensch weiss, wann das der Fall sein wird.
Deutlich wurde aber erneut der Wille der Justiz, Mumia bis an sein Lebensende inhaftiert zu lassen: so oder so
.
erste Presselinks:
(1) Junge Welt http://www.jungewelt.de/2010/01-20/060.php
(2) Washington Post http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2010/01/19/AR2010011901578.html?hpid=moreheadlines
auch um die Manipulation bei der Juryanweisung gegangen. Gegen den Angeklagten Smith war die Todesstrafe letzte Woche vor dem US Supreme Court bestätigt worden. Allerdings weist Mumias Verteidigung darauf hin, dass etliche juristische Details hier anders liegen als bei Mumia.
Das heisst konkret: sie geben der Staatsanwaltschaft insofern Recht, als dass sie es für richtig halten, die Todesstrafe gegen Mumia zu fordern. Das 3. Bundesberufungsgericht muss jetzt erneut die Arbeit machen, die Todesstrafe gegen Mumia zu verhängen oder nicht. Die jeweils unterlegene Partei zieht dann vermutlich wieder vor die höchste Instanz, den US Supreme Court, der dann abschliessend über die Verfassungsmässigkeit der falschen Juryinstruktionen entscheiden muss.
In einer ersten Stellungnahme von Anwalt Robert R. Bryan über Mumia Abu-Jamal heisst es dazu: "Er ist nun in noch größerer Gefahr als zuvor..." Aber er betont auch, dass es nicht die schlimmste mögliche Entscheidung war.
Noch ist überhaupt nicht klar, in welcher Form das 3. Bundesberufugnsgericht mit der ihm aufgebürdeten Aufgabe umgehen wird, noch in welchem Zeitrahmen. Auf jeden Fall hat Mumia Abu-Jamal weitere Zeit gewonnen. Es könne viele Monate vergehen, bis diese Frage vor dem 3. Bundesberufungsgericht geklärt ist. Ob es dann irgendwann mal einen Juryprozess allein um das Strafmass gibt, aus dem heraus bei einem Erfolg von Mumia eine Begnadigungskampagne denkbar wäre, ist allerdings in ungewisse Ferne gerückt.
Klar ist jedoch, dass die Position der Staatsanwaltschaft gestärkt wurde, wenn auch der schlimmste Fall nicht eingetreten ist. Sie haben an ihrer jahrzehntelangen Praxis festgehalten und Mumia selbst in der Auswahl an negativen Optionen keine gute Ausgangslage gelassen.
Aber es ist auch deutlich, dass sie sich nicht trauen, ihn sofort einfach umzubringen.
Anton Mestin vom Berliner Free Mumia Bündnis dazu: "Das ist ein Erfolg des massiv öffentlich wahrnehmbaren Druckes, den die Solidaritätsbewegung in den letzten Monaten aufbauen konnte. Internationale Parlamentsbeschlüsse, Medienberichte und das hohe Interesse über die politische Linke hinaus sind eine sehr gute Grundlage. Jetzt müssen wir die Nerven bewahren und den aufgebauten Druck in Ruhe ausbauen. Wir können Mumias Leben retten und wir haben nun weitere Zeit gewonnen. Daher werden wir weiter mit unserer Arbeit machen und die angekündigten Notfallproteste vorerst nicht ausrufen."
Die heutige Entscheidung ist nicht wie von vielen erwartet ausgefallen. Aber die Todesstrafe kann noch kommen, auch wenn heute noch kein Mensch weiss, wann das der Fall sein wird.
Deutlich wurde aber erneut der Wille der Justiz, Mumia bis an sein Lebensende inhaftiert zu lassen: so oder so
.
erste Presselinks:
(1) Junge Welt http://www.jungewelt.de/2010/01-20/060.php
(2) Washington Post http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2010/01/19/AR2010011901578.html?hpid=moreheadlines
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Demo in Heidelberg am 30.01.10
Den Aufruf der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) findet ihr hier:
http://www.autonomes-zentrum.org/ai/texte/2010_01_30_aufruf_aihd.html
weitere bundesweite Termine hier:
http://www.mumia-hoerbuch.de/termine.htm
Mumia weiter im Todestrakt
19.01.10 (von ivk) Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden – allerdings nicht für eine baldige Hinrichtung, sondern zunächst für eine Zurückweisung des Falls an das 3. Bundesberufunsggericht. ARTIKEL WIRD IN KÜRZE HIER GEPOSTET. // WICHTIG: DIE NOTFALLPROTESTE "Mumia 3 plus 12" sind ausgesetzt, um neu beraten zu können! Aber die Mobilisierung FREE MUMIA und für die Abschaffung der Todesstrafe gehen weiter!
Petitionen und Post in Knast
Schreibt auch an Mumia in den Knast und teilt ihm eure Freude darüber mit, dass seine Hinrichtung jetzt nicht unmittelbar auf der Tagesordnung steht. Adresse und Details:
http://www.mumia-hoerbuch.de/bundnis.htm#SchreibtMumia
Presse: Neue Prüfung angeordnet
Washington. Der Fall des ursprünglich wegen Mordes zum Tode verurteilten US-Journalisten Mumia Abu-Jamal wird neu verhandelt. Das Oberste Gericht der USA verwies den Fall am Dienstag zurück an ein Bundesberufungsgericht im Bundesstaat Pennsylvania. Dieses solle ein Urteil aus dem Jahr 2008 überprüfen, in dem Abu-Jamals Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt wurde, urteilten die höchsten US-Richter in Washington.
Der Bundesstaat Pennsylvania hatte das Oberste Gericht eingeschaltet, um die Todesstrafe aufrecht zu erhalten. In dem für Abu-Jamal ungünstigsten Fall könnte das Berufungsgericht nun entscheiden, dass das Todesurteil gegen Abu-Jamal wieder gültig wird. Das Gericht in Pennsylvania könnte aber auch entscheiden, die Hinrichtung endgültig abzuwenden. Das Oberste Gericht begründete die Notwendigkeit einer Neuprüfung des Falls mit den jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung in Bezug auf die Todesstrafe, die in ein neues Urteil eingearbeitet werden müssten.
Der weitere Fortgang des Falls, der seit 1982 die US-Justiz beschäftigt, gilt als völlig offen. Mumias Anwalt Robert R. Bryant: »Die Entscheidung ist nicht schlecht. Nun müssen wir die Angelegenheit der Todesstrafe im Prozess auf Ebene des Berufungsgerichtes wieder in Angriff nehmen.«
Gegen Desinformationskampagnen
Alles Blödsinn: der Supreme Court hat mit seiner Entscheidung der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft entsprochen, dass es keine neue Anhörung des Falles geben soll. Das Bundesberufungsgericht darf erneut (wie am 28.3.2008) über das Strafmaß befinden. Das soll es im nächsten halben Jahr tun. Aber wenn es, wie 2008 auf lebenslänglich erkennt, wird die Staatsanwaltschaft erklärtermaßen weiterhin die Hinrichtung betreibend vor den Supreme Court ziehen.
Leute - rollt die Transparente bitte nicht ein! Unterzeichnet die Online-Petition von Mumia für Mumia!
Wir werden hier einfach nur auf eine Warteschleife geschickt, weil unsere Proteste zu laut wurden. Wir müssen aber weiterhin ein neues, faires Verfahren für Mumia fordern und gegen die Todesstrafe protestieren.
Mumias Anwalt zur rechtlichen Situation vom 17.1.:
http://www.freedom-now.de/news/artikel591.html
"I don't think it should ever be too late to hear information that can save someone," said Keith Cook, 66, of Hillsborough, N.C, sagte Mumias älterer Bruder heute der Washington Post. Er forderte ein neues Verfahren, bei dem neue Tatsachen berücksichtigt werden.
Diese neuen Tatsachen werden ausführlich in dem Film "in Prison My Whole Life..." dokumentiert. Dieser Film wird am 12.2. zum wiederholten Male bei uns in Nürnberg vorgeführt. Die VVN veranstaltet den Filmabend in der Villa Leon.
Pressemitteilung
„Mein Mandant Mumia Abu-Jamal schwebt in größerer Gefahr, hingerichtet zu werden, als jemals zuvor seit seiner Verhaftung im Dezember 1981“, sagte dessen Verteidiger Robert R. Bryan vor der Verkündung der Entscheidung. Diese Gefahr wurde mit dem heutigen Tage in keiner Weise gemindert.
"Im Klartext heißt das, Mumia darf weiterhin hoffen und bangen, aber der Strick um seinen Hals wird immer enger zugezogen, denn der Fall, der zum Vergleich herangezogen werden soll, ist endgültig entschieden - und zwar für die Todesstrafe", kommentiert Anton Mestin vom Berliner Free Mumia Bündnis die Entscheidung des Supreme Court.
vollständiger Text auf:
Rage Against The Death Machine
http://www.neues-deutschland.de/artikel/163336.rage-against-the-death-machine.html
Razzia
weitere Ratsresolutionen für Mumia beantragt
http://www.salzekurier.de/Berichte_10/100127_Buergerantrag_Mumia.html
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Titel
Mit einer Sprache, die mehr dennen der Gerrichte entspricht waere Mummia vielei9cht schon frei. Trotz rassistischen Systeme und Strukturen.
Ich denke das sich in der Mumia Gruppe auch Leute profitieren. Das kann dazu fuehren das das Ziel "Freiheit fuer Mumia" nicht erreicht wird.