HL: TKDV-Verfahren gegen Fabian

A 19.01.2010 17:24 Themen: Militarismus Repression
Ein besonders krasses und skandalöses Vorgehen offenbart der Umgang des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) gegenüber dem Totalverweigerer Fabian aus Lübeck. Ihm wird bereits zum dritten Mal der Prozess wegen Zivildienstflucht gemacht:
Dienstag, 9.2.2010, 11:15 Uhr,
Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, Saal 263.
Weil es sich um eine außergewöhnliche Verfolgung eines Totalverweigerers handelt, wird ausführlicher die Situation dargestellt: Im Oktober 2006 folgte Florian der ersten Einberufung und er trat den Zivildienst in der privatwirtschaftlich betriebenen Ostseeklinik Damp an. Hier wurde er sofort gedrängt, seinen Wohnsitz zu verlegen. Dazu Florian: "Moment, dachte ich, habe doch eine Wohnung wieso das jetzt, mein Vorschlag zur täglichen Heimfahrt aber interessierte nicht; wohnen im Heim, Heimfahrt
wird in den ersten 3 Monaten nicht gewehrt, Anwesenheit wird außerhalb des Dienstes überwacht, Dienstliche Anordnung." Anlass für ihn, sich diesem Zwang nicht zu beugen und dem Zivildienst fernzubleiben. "Diese geplanten gravierenden Einschnitte in mein Selbstbestimmungsrecht waren
die ersten Schritte auf dem Weg zu meiner Totalverweigerung". Er setzte sich "mit dem Zivildienst und der ganzen Thematik genauer" auseinander. Ergebnis: "Was da zu Vorschein kam ist das es mir als
Kriegsdienstverweigerer schon vollkommen absurd vorkommt, das ich jemals vor hatte die Wehrpflicht in Form von Zivildienst überhaupt zu erfüllen."

Die Totalverweigerung setzt er seitdem konsequent um: "Ich bin nicht bereit, mich diesen Gesetzen zu unterwerfen, denn Kriegsdienstverweigerung bedeutet für mich, Ablehnung aller Dienst mit
militärischem Zusammenhang, aller militärischen Strukturen, sowie dem Militarismus in all seinen Erscheinungsformen, damit vor allem auch das Prinzip des Befehlens und Gehorchens." (Ausführlich dazu im Flyer zu seiner Totalverweigerung: Link unten.)

Im März 2007 verurteile ihn das Amtsgericht Eckernförde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Er legte keine Berufung ein. Trotz eines von ihm geleisteten Sozialen Jahres wurde ihm vorgeworfen,
sich "verantwortungslos zu drücken". Das BAZ forderte ihn wenige Woche später auf, den Zivildienst in der Ostseeklinik sofort aufzunehmen und drohte mit einem erneuten Strafverfahren. Er kam der Aufforderung nicht nach und es folgte im Dezember 2007 der zweite Prozess, wieder beim Amtsgericht Eckernförde. Trotz des grundgesetzlichen Verbots der Doppelbestrafung verurteilte das Gericht ihn zum zweiten Mal wegen Dienstflucht, diesmal zu 5 Monaten Freiheitsstrafe und 100 Zwangsarbeitsstunden. Die Freiheitsstrafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Er legte gegen dieses Urteil Berufung ein, die das Landgericht Kiel im September 2008 verwarf. Fabians Eindruck: "Nach 6-stündiger Verhandlung waren sich Richter und seine Schöffen einig: Ich sei lediglich ein staatsfeindlicher, verantwortungsloser Drückeberger ohne Gewissen und deshalb wird die Berufung mit der weiteren Begründung, mann müsse meiner rechtsfeindlichen Gesinnung nun endlich Einhalt gebieten, verworfen."

Noch bevor die schriftliche Begründung des ablehnenden Urteils des Landgerichts ihm zugestellt war, wurde er erneut zum Zivildienst einberufen. In einer mehrere Seite umfassenden Erklärung teilte er dem
BAZ die Gründe seiner Totalverweigerung mit. Das BAZ hielt an der Einberufung, der er dann nicht nachgekommen ist, trotzdem fest. Im Oktober 2009 erhielt er vom Amtsgericht Lübeck die Anklage wegen
Dienstflucht. Somit steht er zum dritten Mal wegen seiner Totalverweigerung vor Gericht, Verhandlungstermin ist der 9. Februar 2010. Es droht eine Haftstrafe ohne Bewährung.
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Ergänzungen

Unglaublich

Ziffel 22.01.2010 - 15:04
Unglaublich, wenn man bedenkt, dass außer Fabians Fall kein einziger anderer in der langen TKDV-Geschichte bekannt ist, bei dem seitens der Behörden tatsächlich versucht wurde, einen Totalverweigerer drei Mal zu verurteilen. Ein trauriger Tiefpunkt sowohl für das BAZ wie auch für den zuständigen Richter, der das zugelassen hat. Sollte Fabian am 09.02. ernsthaft verurteilt werden, hieße das nicht nur Knast für ihn, sondern gleichermaßen Tür- und Toröffnung für zukünftige skandalöse Bestrafungen, denn eines steht fest: Damit würde ein juristisches Tabu gebrochen werden, ein Tabu, an dem sich bisher nahezu alle bundesdeutschen Gerichte orientierten. Traurig, wie wenig Wert das Grundgesetz doch hat, wenn es drauf ankommt.

Ergebnis erster Tag

Detlev Beutner 10.02.2010 - 13:46
"Nach dem ersten Verhandlungstag in seinem dritten TKDV-Verfahren am 9. Februar 2010 wurde der Prozess nach eineinhalb Stunden, in denen Fabian gerade einmal seine Prozesserklärung verlesen hatte und eine kurze Beratung zwischen Anwalt, Richter und Staatsanwältin stattfand, ergebnislos vertagt. Der Richter begründete die Vertagung damit, dass er und die Staatsanwältin mit der Sach- und Rechtslage nicht ausreichend vertraut seien."

( http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/AktuellePraxisTKDV.php)

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Zum Kommentar oben: Das Problem ist, dass das BAZ immer dann einberuft, wenn zum Einen im schriftlichen Urteil keine Gewissensgründe attestiert werden und zum anderen die bisherige Gesamtstrafe unterhalb einer gewissen Höhe bleibt. Der gesamte Fall ist mehr als unglücklich verlaufen, und natürlich muss man das BAZ hier in der Schreibtischtäterrolle sehen - aber: Das BAZ hat sich auch nicht anders verhalten, als in anderen Fällen, die Ausgangslage war nur eine andere.

Man kann nur hoffen, dass das AG Lübeck sich nun ausreichend einarbeitet und nicht nach Schema F verfährt... Denn dass eine Drittverurteilung ein potentiell übles Signal sein könnte, das sehe ich auch so.