Oury Jalloh der Fall wird neu verhandelt

dididudidida 08.01.2010 01:59
Wie mehreren Medienberichten heute entnommen werden konnte,
zweifelte der Bundesgerichtshofes an den Aussagen der Polizisten
und verschob es wieder an das Landgericht Magdeburg.
Vor genau 5 Jahren verbrannte Oury Jalloh festgeschnallt an seiner Matratze.
Es stehen 2 Polizeibeamte im Verdacht diesen wiederlichen Mord begangen zu haben.
Der Bundesgerichtshof hob heute morgen den Freispruch eines Dienstgruppenleiters auf.
Damit kommt es in nicht absehbarer Zeit zu einer Neuverhandlung am Landgericht in Magdeburg.


Informationenrund um Oury Jalloh und den Mord findet ihr auf der Seite:
 http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/


Selbst die Nachtjournale von rtl,sat1 und pro7 berichteten!



Jeder Mord bleibt Unvergessen!
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Dessauer Beamter muss sich erneut verantworte

Ichnusa 08.01.2010 - 05:38
Dessauer Beamter muss sich erneut verantworten

Der Prozeß um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muß neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH hob den Freispruch des Landgerichts Dessau-Roßlau vom Dezember 2008 für einen Polizeibeamten auf, der am Todestag Dienstgruppenleiter im Dessauer Polizeirevier gewesen war. Die obersten Richter sahen Lücken in der Beweiswürdigung. Das Urteil fiel genau am fünften Todestag Jallohs. Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer sogenannten Gewahrsamszelle an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Polizisten Körperletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Aus ihrer Sicht hatte er nicht schnell genug auf das Signal des Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte Jalloh die Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst mit einem Feuerzeug angezündet.

Dieser Sachverhalt sei jedoch »nur schwer nachvollziehbar«, sagte gestern die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats des BGH, Ingeborg Tepperwien. Der Bundesgerichtshof vermisse Feststellungen dazu, ob und wie für Jalloh eine Brandlegung möglich gewesen sei. Insbesondere bleibe unklar, ob das vom Landgericht angenommene »Anschmoren« des Matratzenbezuges ohne Verbrennungen der Hand und ohne Schmerzenslaute möglich gewesen sei. Solche Schreie hätten den angeklagten 49jährigen Polizeihauptkommissar jedoch zu einem frühzeitigen Eingreifen veranlassen müssen. Es blieben zudem Unklarheiten bezüglich der für eine Rettung zur Verfügung stehenden Zeit, betonte Tepperwien. Das Landgericht habe nicht bedacht, daß der Rauchmelder bereits Minuten vor dem Entzünden der Schaumstoffüllung der Unterlage eventuell bereits dadurch ausgelöst wurde, daß zunächst der Matratzenbezug angeschmolzen wurde. Dann hätte der Dienstgruppenleiter aber möglicherweise den Tod Jallohs verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der BGH widersprach auch der Annahme, der Polizist habe sich »pflichtgemäß« verhalten. Die Bundesrichter wiesen darauf hin, daß er den Alarm zunächst »weggedrückt« und anschließend ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzten geführt hatte. Die Sache wurde nun zur Neuverhandlung an das Landgericht Magdeburg verwiesen.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat am Donnerstag erfreut auf den Spruch der Richter reagiert. Der Verein äußerte die Hoffnung auf späte Aufklärung und Gerechtigkeit und spricht von einem »Polizei- und Justizskandal großen Ausmaßes«. »Wer das Konglomerat aus Lügen und Vertuschungen erlebt hat, das das zweijährige Verfahren in der Vorinstanz beim Landgericht Dessau prägte, sieht die heutige Entscheidung mit Erleichterung«, so Pro Asyl. Ähnlich äußerte sich die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen. »Die Verhandlung vor dem Landgericht Dessau-Roßlau war von Anfang an eine Farce und nicht auf Aufklärung aus«, erklärte sie. Nicht nur die Lügen, Widersprüchlichkeiten und Vertuschungen seitens der Dessauer Polizei hätten eine Aufklärung verhindert, auch das Landgericht Dessau-Roßlau kann sich einer Mitverantwortung nicht entziehen, so die Linke-Politikerin.

jW-Bericht

 http://www.jungewelt.de/2010/01-08/060.php

Freispruch im Fall “Oury Jalloh” aufgehoben!

Bürengruppe Paderborn 08.01.2010 - 15:38
7.1.2010, aha-bueren.de - Der Freispruch des Dienstgruppenleiters der Polizei ist heute vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes aufgehoben worden. Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird daher in Magdeburg neu aufgerollt werden müssen. Das teilte der BGH heute in einer Pressemitteilung mit. Die Begründung der Entscheidung und mehr:  http://www.aha-bueren.de/2010/01/freispruch-im-fall-oury-jalloh-aufgehoben