§§ 129 b Verfahren Fortsetzung in Düsseldorf
Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk E..
Auf 256 Seiten wirft man dem 54-jährigen Faruk E. in der Anklageschrift Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor.
Auf 256 Seiten wirft man dem 54-jährigen Faruk E. in der Anklageschrift Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor.
Verantwortlich will der Ankläger ihn für Anschläge in der Türkei in der Zeit von 1993 bis 2005 machen. Neben dem §129 b Verfahren in Stuttgart ist dies ein weiterer Versuch türkische Linke durch den Vorwurf des Terrorismus zu kriminalisieren. Auch die deutsche Journalistin Heike Schrader wurde zu einer bedingten Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt, weil sie Berichte über die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei in die deutsche Sprache übersetzt hatte.
Vergegenwärtigen wir uns kurz, wie diese Schauprozesse in Stuttgart und Düsseldorf ablaufen: Linke anatolische Menschen werden in der BRD auf Grund von Folteraussagen aus der Türkei verhaftet und verurteilt. Insgesamt sind 6 Gefangenen hier durchweg 23 Stunden allein in ihrer Zelle, Briefe "verschwinden", es hagelt Besuchsverbote, ProzessbeobachterInnen werden verprügelt und zu Geldstrafen verurteilt.
Alle diese Maßnahmen haben das Ziel, die Eingebunkerten lebendig im Knast zu begraben und die Menschen draußen einzuschüchtern.
Faruk bezeichnet diese "umfassendes Isolationsprogramm als "Weiße Folter" mit dem Ziel, uns zu zermürben."
Faruk hatte zu Prozessbeginn in seiner neunseitigen Verteidigungsrede darauf hingewiesen, dass die Generalbundesanwaltschaft stellvertretend für die Türkei, für deren Sicherheits- und Justizbehörden, einen Prozess führe, der sich ausschließlich auf türkisches Beweismaterial stütze. - Es werden unter anderem auch Aussagen als Beweismittel herangezogen, die vor den türkischen Behörden oft unter Folter gemacht wurden.
Allein im Jahr 2007 ist die Türkei wegen 319 Verstößen gegen die Menschenrechte vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden.
In den Jahren 2006 und 2007 wurden 10.886 Polizisten und Soldaten wegen Folter an 4662 Personen angezeigt. Bis heute wurden keinerlei Strafen gegen sie verhängt.
Von sich reden machte der Vorsitzende des zuständigen 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts, Berthold Klein, unter anderem dadurch, dass er die Medienöffentlichkeit zum Prozess kriminalisiert.
Die Tatsache, dass es zu den §129b-Prozessen eine kritische Öffentlichkeit gibt, scheint ihn,
den Vorsitzenden Richter, die Bundesanwaltschaft und d as Oberlandesgericht in Düsseldorf im Allgemeinen in besonderer Art und Weise zu irritieren. Nirgends wird die Aversion gegen diejenigen, die den Prozess kritisch beobachten deutlicher, als im Düsseldorfer Verfahren. Mittlerweile ist das Gericht auch gegen Print- und Onlinemedien vor. In den letzten Monaten trudelten beim Onlineinfoportal "Scharf-Links" sowie dem "Gefangenen Info" Verleumdungsklagen ein.
Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft ohne vorheriges Gerichtsverfahren gar einen Strafbefehl über 12.000 Euro gegen ‚scharf-links'- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich verhängt das Onlineportal ist dringend auf Spenden, die helfen die Kosten zu bewältigen angewiesen.
Zum Jahresende gab es erneut einen Skandal, der Vorsitzende Richter griff zur Verteidiger-Post und anschließend verlas er diese während der Verhandlung und befragte Faruk zu seiner Verteidigerpost –Anwalt Budde aus Dortmund protestierte energisch.
Auch in den Verhandlungspausen kommt es zu Übergriffen der Justiz. Das Wachpersonal pflegt die Verteidigergespräche zwischen Faruk und seinen Anwälten unauffällig mitzuhören.
Fortgesetzt wird der Prozess am 7.1.2010 ab 10.30 Uhr, die Sitzungen finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt.
Voraussichtlich im März soll dann gegen den seit über einem Jahr in Untersuchungshaft befindlichen Cengiz O. und mindestens eine weitere Person vor dem OLG Düsseldorf ein Prozess beginnen. Den Beschuldigten werden Verstöße gegen § 34 AWG in Zusammenhang mit einer vermeintlichen Mitgliedschaft in einer auf der EU-Terrorliste gelisteten Organisation vorgeworfen. Konkrete Vorwürfe betreffen allerdings fast ausschließlich die Arbeit in legalen Kulturvereinen, Solidaritätsarbeit zur menschenrechtswidrigen Situation in türkischen Gefängnissen und finanzielle Unterstützung politischer Gefangener. Auf dieser dürftigen Grundlage wird Cengiz O. zudem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §129 b Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen. Aus diesen und weiteren Gründen hat die Verteidigung von Cengiz O. am Freitag, den 4. Dezember, die Nichtzulassung der Anklage beantragt.
Öffentliche Verkehrsmittel: Prozessgebäude Kapellweg 36
Das Prozessgebäude liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt.
ab Düsseldorf Hauptbahnhof
mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle "Völklinger Straße"
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle "Hemmersbachweg",
sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.
Vergegenwärtigen wir uns kurz, wie diese Schauprozesse in Stuttgart und Düsseldorf ablaufen: Linke anatolische Menschen werden in der BRD auf Grund von Folteraussagen aus der Türkei verhaftet und verurteilt. Insgesamt sind 6 Gefangenen hier durchweg 23 Stunden allein in ihrer Zelle, Briefe "verschwinden", es hagelt Besuchsverbote, ProzessbeobachterInnen werden verprügelt und zu Geldstrafen verurteilt.
Alle diese Maßnahmen haben das Ziel, die Eingebunkerten lebendig im Knast zu begraben und die Menschen draußen einzuschüchtern.
Faruk bezeichnet diese "umfassendes Isolationsprogramm als "Weiße Folter" mit dem Ziel, uns zu zermürben."
Faruk hatte zu Prozessbeginn in seiner neunseitigen Verteidigungsrede darauf hingewiesen, dass die Generalbundesanwaltschaft stellvertretend für die Türkei, für deren Sicherheits- und Justizbehörden, einen Prozess führe, der sich ausschließlich auf türkisches Beweismaterial stütze. - Es werden unter anderem auch Aussagen als Beweismittel herangezogen, die vor den türkischen Behörden oft unter Folter gemacht wurden.
Allein im Jahr 2007 ist die Türkei wegen 319 Verstößen gegen die Menschenrechte vom Europäischen Gerichtshof verurteilt worden.
In den Jahren 2006 und 2007 wurden 10.886 Polizisten und Soldaten wegen Folter an 4662 Personen angezeigt. Bis heute wurden keinerlei Strafen gegen sie verhängt.
Von sich reden machte der Vorsitzende des zuständigen 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts, Berthold Klein, unter anderem dadurch, dass er die Medienöffentlichkeit zum Prozess kriminalisiert.
Die Tatsache, dass es zu den §129b-Prozessen eine kritische Öffentlichkeit gibt, scheint ihn,
den Vorsitzenden Richter, die Bundesanwaltschaft und d as Oberlandesgericht in Düsseldorf im Allgemeinen in besonderer Art und Weise zu irritieren. Nirgends wird die Aversion gegen diejenigen, die den Prozess kritisch beobachten deutlicher, als im Düsseldorfer Verfahren. Mittlerweile ist das Gericht auch gegen Print- und Onlinemedien vor. In den letzten Monaten trudelten beim Onlineinfoportal "Scharf-Links" sowie dem "Gefangenen Info" Verleumdungsklagen ein.
Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft ohne vorheriges Gerichtsverfahren gar einen Strafbefehl über 12.000 Euro gegen ‚scharf-links'- Herausgeberin Edith Bartelmus-Scholich verhängt das Onlineportal ist dringend auf Spenden, die helfen die Kosten zu bewältigen angewiesen.
Zum Jahresende gab es erneut einen Skandal, der Vorsitzende Richter griff zur Verteidiger-Post und anschließend verlas er diese während der Verhandlung und befragte Faruk zu seiner Verteidigerpost –Anwalt Budde aus Dortmund protestierte energisch.
Auch in den Verhandlungspausen kommt es zu Übergriffen der Justiz. Das Wachpersonal pflegt die Verteidigergespräche zwischen Faruk und seinen Anwälten unauffällig mitzuhören.
Fortgesetzt wird der Prozess am 7.1.2010 ab 10.30 Uhr, die Sitzungen finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt.
Voraussichtlich im März soll dann gegen den seit über einem Jahr in Untersuchungshaft befindlichen Cengiz O. und mindestens eine weitere Person vor dem OLG Düsseldorf ein Prozess beginnen. Den Beschuldigten werden Verstöße gegen § 34 AWG in Zusammenhang mit einer vermeintlichen Mitgliedschaft in einer auf der EU-Terrorliste gelisteten Organisation vorgeworfen. Konkrete Vorwürfe betreffen allerdings fast ausschließlich die Arbeit in legalen Kulturvereinen, Solidaritätsarbeit zur menschenrechtswidrigen Situation in türkischen Gefängnissen und finanzielle Unterstützung politischer Gefangener. Auf dieser dürftigen Grundlage wird Cengiz O. zudem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §129 b Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen. Aus diesen und weiteren Gründen hat die Verteidigung von Cengiz O. am Freitag, den 4. Dezember, die Nichtzulassung der Anklage beantragt.
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Das Prozessgebäude liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt.
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S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle "Völklinger Straße"
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle "Hemmersbachweg",
sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.
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