Köln- Versammlungsauflagen waren rechtswidrig

AutorIn des Beitrags 28.12.2009 19:42 Themen: Antifa Repression
Am 8.Mai 2008 verhinderte die Polizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises – durch obskure Auflagen - eine antifaschistische Demonstration in Pulheim bei Köln. Während Neonazis ihre menschenverachtende Propaganda ungehindert verbreiten konnten, schikanierten die Ordnungsbehörden die angreisten Antifaschist_innen wo sie nur konnten. Hiergegen reichte der Anmelder der Demonstration vor dem Kölner Verwaltungsgericht Klage ein und bekam in allen Punkten Recht. Die Polizei darf nicht verlangen, dass die Namen und Adressen von Ordner_innen und Redner_innen angegeben werden müssen und dass die Ordner_innen in Anwesenheit der Polizei vom Versammlungsleiter einzuweisen seien.
In den Abendstunden des 8.Mai´s 2008 versammelten sich auf dem Pulheimer Marktplatz etwa 40 Neonazis um eine Kundgebung unter dem Motto „Gegen antideutsche Hetze und Gewalt! Für nationalen Sozialismus - JETZT!“ abzuhalten. Die antifaschistische Kampagne „Faschismus ist nicht Trendy“ hatte aus diesem Grund zu einer Gegendemonstration aufgerufen. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises erließ als zuständige Polizeibehörde gegen die antifaschistische Demo u.a. folgende Auflagen:

“Es ist je 25 Teilnehmer ein Ordner einzusetzen. Die Namen und Adressen der Ordner sind mir spätestens am Veranstaltungstag bis 17.45 Uhr schriftlich zu benennen. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie der Polizei am Versammlungsort die Ordner vorzustellen und diese in Anwesenheit der Polizei in ihre Aufgaben einzuweisen. (…)”

“Von den während der Versammlung auftretenden Rednern bitte ich mir auch deren Namen und Adressen spätestens am Versammlungstag bis 17.45 Uhr schriftlich oder mündlich mitzuteilen.”


Gegen diese Auflagen versuchte der Versammlungsleiter mit Hilfe des Kölner EA´s noch vor der Demo im Eilverfahren vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Köln weigerte sich jedoch per Beschluss, die Auflagen vor der Demo aufzuheben. Da sich zu Recht niemand fand, der/die seine/ihre Daten an die Polizei abgeben wollte, konnte den Auflagen nicht nachgekommen werden. Um sich nicht strafbar zu machen, war der Versammlungsleiter gezwungen, die Versammlung direkt nach Beginn wieder zu beenden. Die Folge war, dass die Polizei mit einer Versammlung konfrontiert war, die spontan die Demo in die eigene Hand nahm. Dadurch konnte die Versammlung ohne die genannten Personenkontrollen stattfinden. Im Juni 2008 erhob der Anmelder dann Klage beim Verwaltungsgericht und beantragte “festzustellen, dass die Auflagen rechtswidrig sind.”

Bei der Verhandlung am 10.12.2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln führte der vorsitzende Richter aus, dass es durch keine Vorschrift gerechtfertigt sei, die durch die angegriffenen Auflagen vorgenommenen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ohne konkreten Anlass vorzunehmen. Der Prozess endete damit, dass der Vertreter des Landrats erklären musste, dass die Auflagen rechtswidrig waren und diese in Zukunft nicht mehr auferlegt werden.

Einen ausführlichen Bericht hierzu gibt aus auf der Homepage des Kölner Ermittlungsausschusses [EA]. Einen Indymedia Bericht zur Demo HIER und die Homepage der Kampagne „Faschismus ist nicht trendy!“ HIER.
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Ergänzungen

gibt es

Ike 28.12.2009 - 20:22
gibt es dazu eine schriftliche Mitteilung ? Wenn Ja, könnte die in Form einer pdf zugänglich gemacht werden, damit andere Versammlungsleiter_innen sie ausdrucken und für ihre Versammlungen nutzen können?

@ Ike

Dein Name 28.12.2009 - 20:45
Sobald diese dem Kläger zugestellt wurde, wird sie sicher auf der Homepage des Kölner EA´s zu finden sein.

Bestrafung?

Stew Pit 29.12.2009 - 01:37
"Der Prozess endete damit, dass der Vertreter des Landrats erklären musste, dass die Auflagen rechtswidrig waren und diese in Zukunft nicht mehr auferlegt werden."

und das wars? dort wird niemand zur Rechenschaft gezogen für dieses völlig inakzeptable Fehlverhalten? der Rechtsstaat greift wohl auch nur da wo er greifen will.

@Stew Pit

cvx 30.12.2009 - 21:34
Das ist das Verwaltungsrecht. Es wird der Verwaltungsakt verhandelt. Etwaige strafrechtliche Verstöße müssen in einem gesonderten Verfahren behandelt werden.
Für weitere Demonstrationen besteht allerdings die Möglichkeit den Verwaltungsbeamten wegen unzureichender fachlicher Eignung und Neutralität abzulehnen.

Auszug aus Gerichtsprotokoll

EA-Köln 14.01.2010 - 20:11
Auf der Seite des EA-Köln ist nun ein Auszug aus dem Gerichtsprotokoll mit den Erklärungen des beklagten Landrats unter der Rubrik "Klagen" zu finden.

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