Der Zwangsbehandlung den Riegel vorschieben!

Irrenoffensive 21.12.2009 16:24 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Viele Unschuldige sitzen in psychiatrischen Einrichtungen fest. In forensischen Einrichtungen, muß zusätzlich zur Einsperrung auch noch Dauerzwangsbehandlung erduldet werden und eine Entlassung hängt vom subjektiv "gutachtenden" Psychiater ab. Auch wer sich nicht betroffen fühlt, und keine Betroffenen kennt, sollte weiterlesen, Unwissenheit und Ignoranz schützen nicht vor Zwangsbehandlung und Unterdrückung...
Du willst dich wehren, kannst dich aber nicht bewegen, mit Händen und Füßen ans Bett gefesselt, jetzt kommt ein Arzt in weißem Kittel, und jagt dir eine Spritze in die Vene, und dann fühlst du wie etwas in deinem Gehirn verbrennt, und ein Teil von dir verkümmert.
Sie sagen sie wollen die helfen, sie sagen, du bist krank und man muss dich und andere vor dir beschützen.
Wen beschützen sie wirklich und vor wem? Die Wohlstandsgesellschaft vor denen, die nicht in ihre perfekte Weltanschauung passen. Diejenigen, die aus der Reihe tanzen, müssen daran gehindert werden aufzufallen.

Wer sich jetzt betroffen fühlt hat jeden Grund dazu. So viele Unschuldige sitzen in psychiatrischen Einrichtungen fest. In forensischen Einrichtungen, muß zusätzlich zur Einsperrung auch noch Dauerzwangsbehandlung erduldet werden und eine Entlassung hängt vom subjektiv "gutachtenden" Psychiater ab. Mit richterlichem Beschluß und auf "ärztlichen" Rat werden in den geschlossenen Stationen viele ihrer grundlegendsten Menschenrechte
beraubt und der Willkür von Psychiatern und Pflegepersonal ausgesetzt.
Jährlich sterben junge Menschen in den Psychiatrien. Herzstillstand - wegen Überdosis von Medikamenten. Tot - weil das Medikament nicht verträglich war mit dem Körper der/s Behandelten. Elektroschockbehandlungen und Isolierzellen über Wochen hinweg sind üblich.
Wer denkt das das alles zu weit weg ist der irrt.

Eltern, die ihre Kinder zwangsbehandeln lassen. Diese Menschen erleben Gewalt und Zwang und totale Entwürdigung in den Psychiatrien. Viele tragen gravierende Spätfolgen der Medikamente ihr ganzes Leben mit sich herum.
 http://www.youtube.com/watch?v=j-lcg0PYsPo

Münchner Unternehmer wurde auf Auftrag seiner Frau ferndiagnostiziert, verlor seine Existenzgrundlage und muß immer noch im Exil leben.
 http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/894562/Per-Ferndiagnose-fuer-verrueckt-erklaert#/beitrag/video/894562/Per-Ferndiagnose-fuer-verrueckt-erklaert

Wie sicher kannst du dir sein, dass du nicht der nächste bist? Bist du kein Querdenker?
Hier ein kleiner Hinweis auf verschiedene Symptome sogenannter psychischer Krankheiten:
 http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/inhalt.html

Seit dem 01.09.09 ist der Zwangspsychiatrie endlich per Gesetzt ein Riegel vorgeschoben worden. Die neue Patientenverfügung ist in Kraft getreten. Mit der Patientenverfügung werden das ungewollte Stellen von Diagnosen und die Zwangsbehandlung der potentiellen Patienten verunmöglicht, wenn sie sich entsprechend abgesichert haben. Der Psychiater oder Psychologe vom Jobcenter und der Sozial Psychiatrische Dienst (SpD) haben keine Chance mehr, Menschen gegen ihren Willen in der Psychiatrie sedieren und chemisch lobotomisieren zu lassen.

Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü®) macht´s möglich

Berlin, 18.6.2009
Nach jahrelanger Diskussion ist heute endlich das neue Gesetz zur rechtlichen Regelung von Patientenverfügungen verabschiedet worden.
Der Gesetzgeber hat sich deutlich und parteiübergreifend darauf geeinigt, dem Patientenwillen und damit der Selbstbestimmung in jeder Lebenslage und entgegen jedem ärztlichen und staatlichen Paternalismus unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung Geltung zu verschaffen.

Die Zeiten, als andere - Ärzte und Richter - definierten, was das angeblich „objektive“ Wohl eines Menschen sei und was zu diesem angeblich „objektiven“ Wohle eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu unternehmen oder zu unterlassen sei, gehören endlich der Vergangenheit an! Das wird weitreichende Wirkungen bei gerichtlich angeordneten Entmündigungen haben: Erstmals besteht die Chance, dass in Vormundschaften nicht mehr gegen die Wünsche und Vorstellungen der Entmündigten gehandelt werden darf und sich damit eine Entmündigung tatsächlich in eine Betreuung wandelt, die treu zum Betreuten ist.

Der Patientenwille ist jetzt, wie vom Grundgesetz der BRD und nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ohnehin schon seit über 60 Jahren versprochen, als rechtsverbindlich in medizinischen Entscheidungen zu betrachten.
Jede „medizinische“ Behandlung gegen den schriftlich erklärten und aktuellen Willen eines „Patienten“ wird damit zur Körperverletzung und jede erzwungene Unterbringung zur Freiheitsberaubung.

Aus diesem Anlaß möchten wir unser besonderes Formular einer Patientenverfügung, die PatVerfü® mit eingebauter Vorsorgevollmacht, bekannt machen, mit dem jeder folterartige Eingriff in den Körper durch unerwünschte psychiatrische „Behandlung“ und jede Freiheitsberaubung aufgrund einer verleumderischen pseudomedizinischen psychiatrischen Diagnose rechtsverbindlich ausgeschlossen wird.

Die herausgebenden Verbände haben sich zusammengetan, um diesem Versprechen des Parlamentes, mit welchem es die Gültigkeit der Grund-, Bürger- und Menschenrechte für Jede/n, auch für psychiatrisch Verleumdete, zu verwirklichen verspricht, nun auch vor der Judikative zur Durchsetzung zu verhelfen.
Indem diejenigen Personen mit PatVerfü®, die zwangsuntergebracht und zwangsbehandelt werden, beziehungsweise, denen psychiatrische Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung drohen, unterstützt und ermutigt werden, vor allen gerichtlichen Instanzen der BRD Präzedenzfälle zu schaffen, wollen wir die PatVerfü® „gerichtsfest“ machen. Damit sollen in Zukunft alle Richter dazu gebracht werden, sich an dieses neue Gesetz zu halten, den Patientenwillen uneingeschränkt zu akzeptieren und diesen mit ihren Entscheidungen durchzusetzen.

Die von uns vorgeschlagene Form der Patientenverfügung untersagt von vornherein alle psychiatrischen Diagnosen. An die Existenz der damit bezeichneten „Krankheiten“ glauben wir ohnehin nicht, da es für sie keinerlei objektive Kriterien gibt. Die PatVerfü® sichert somit die Selbstbestimmung der Person dagegen, dass Psychiater versuchen, ihr ihren „freien Willen“ abzusprechen, indem sie behaupten, es mangele ihr „krankheitsbedingt“ an der „Einsichtsfähigkeit oder an der Fähigkeit nach dieser Einsicht zu handeln“ ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/024/1502494.pdf : S.28 ).

Heute ist für uns ein Freudentag!
Die konsequente Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet das Ende der Zwangspsychiatrie, wie wir sie kennen.

Eine Unlogik besteht jedoch weiterhin darin, dass der psychiatrische Eingriff in den Körper gegen den erklärten Willen eben nur durch eine PatVerfü® abgewehrt werden kann und nicht umgekehrt von vornherein ausgeschlossen ist.
Eigentlich dürfte u m g e k e h r t jede psychiatrische wie medizinische Behandlung nur mit „informed consent“ vorgenommen werden, also wenn nach vorausgegangener ausführlicher Beratung über die Vor- und Nachteile einer solchen explizit z u g e s t i m m t wird.

Somit ist mit Inkrafttreten des Gesetzes leider nur für diejenigen eine vorab verfügte rechtsverbindliche Ablehnung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen möglich, die darüber informiert sind, dass es mit Hilfe der PatVerfü® ein „Schlupfloch aus der Zwangspsychiatrie“ gibt.
Das ist uns Anlaß mit einer breiten Informationskampagne die PatVerfü® bekannt zu machen, so dass sich mit der zunehmenden Nutzung das Schlupfloch zu einem „Tor aus der Zwangspsychiatrie heraus“ erweitert.

Unter der Internetadresse  http://www.patverfue.de/ werden ab heute Informationen zur PatVerfü® und das entsprechende Formular zum freien und kostenlosen Download für nichtkommerzielle Nutzer bereitgestellt.
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Ergänzungen

Fragwürdig

Ich 22.12.2009 - 08:30
Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass Zwangsmaßnahmen immer mit besonders hohen Hürden versehen müssen, eben weil sie in die Autonomierechte eingreifen. Daraus abzuleiten, dass es keinerlei "Zwang zur Therapie" geben darf halte ich allerdings für fragwürdig.
Was ist z.B. mit Erkrankungen mit wahnhaften Vorstellungen? Muss ich dann einen Patienten, der auf andere Menschen losgeht, nur weil sein Wahn ihm sagt, dass sie alle zu töten sind, seine Tat vollbringen lassen? Muss ich dem Suizid eines depressiv Erkrankten zusehen, obwohl ich weiß, dass nicht er sich umbringen will, sondern, dass seine Wahrnehmnung derart gefärbt ist, dass er Schluss machen will?

Die Bedingungen für eine Zwangseinweisung sind schon lange das Vorliegen einer Fremd- oder Selbstgefährdung und ich halte es auch für richtig, sowohl andere Menschen als auch den Patienten selbst zu schützen, wenn er aufgrund einer Erkrankung (!) Dinge täte, die er ohne diese nicht mal in Erwägung ziehen würde.

Grundlegend für die Autonomie des Menschen ist doch sein freier Wille, aber wie frei und im Sinne der Betroffenen ihnen wirklich zugehörig ist der Wille bei einer vielzahl psychischer Erkrankungen noch?

Allerdings wäre ich dafür, psychische Erkrankungen endlich als das anzuerkennen, was sie sind, nämlich schlicht Erkrankungen. 1/3 aller hier Lebenden erkrankt mindestens einmal in seinem Leben "an der Seele". Wenn ich dann davon ausgehe, dass zum Krankheitbegriff gehört, zu leiden und / oder starke Einschränkungen des Lebens zu haben, dann finde ich es fatal Patienten weiter leiden zu lassen, nur weil ihnen die Erkrankung es nicht erlaubt, Hilfe anzunehmen. (Würde man ein bewusstloses Unfallopfer sterben lassen, weil es seinen Behandlungswillen nicht äußern kann?). Trotzdem sollte man etwas entspannter mit psychischen Erkrankungen umgehen: Wenn jemand nur bunte Bilder an der Wand sieht, obwohl da keine sind - dann braucht da niemand etwas zu tun und wenn, dann muss ich hinterher reale Bilder aufhängen, damit das Leben nicht langweilig ist. Wenn jemand mit ner bipolarem Störung in einer hypomanischen Phase ist und nur (zu) gut drauf, ohne sich zu ruinieren oder Dinge zu tun, die hinterher zu peinlich wären - passt scho. Wenn jemand mit ner schizophrenen Psychose sich an die Stimmen gewöhnt hat, die sein Leben begleiten (narrativ) und ansonsten fit ist - warum die Stimmen wegmedikamentieren und das Leben langweiliger machen. Entspannterer Umgang bedeutet aber auch, allen Betroffenen zu ermöglichen, aus dem Teufelskreis rauszukommen, den unsere Gesellschaft immer noch konstruiert. "Wer psychisch krank ist, ist einfach zu schwach", "Pillen gegen Kopfschmerzen nehmen? Ja, auf jeden Fall, aber im Hirn rumzupfuschen mit Chemie geht gar nicht!" - Herzlichen Glückwunsch! So werden Menschen stigmatisiert und ihnen zugleich die Chance genommen, gesund zu werden!

Aber wie gesagt, bei Fremd- oder Selbstgefährung von einem klaren freien Willen auszugehen und damit gegen Zwang zu argumentieren ist falsch und gefährlich obendrein. Zudem hieße das ja, dass ein paranoider Mehrfachmördern nach der Tat nach StGB bestraft werden müsste, anstatt ihn vorher zu therapieren - klingt weder sonderlich sinnvoll oder ethisch vertretbar.

Mein Senf

bla bla 22.12.2009 - 15:46
Also Elektroschocks gibt es schon seit 20/30 Jahren nicht mehr!!! Mit diesen wurde früher bei schizophrenen Erkrankungen während der Plussymptomatik experimentiert.

Sehr oberflächlich beschrieben, handelt es sich bei Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis um eine Grundangst, dass das eigene "Ich" bedroht wird, in dem ständigen Zwang, sich in der Gesellschaft behaupten zu müssen. Intra- und Interrollenkonflikte (Rollen die mensch im Leben kleidet / Freund,Enkelin, Arbeitnehmer usw.)können dafür Auslöser sein.
In der antipsychiatrischen These spricht mensch also nicht von einer Krankheit, sondern von einem "Abwehrverhalten", "die Gesellschaft macht krank".
Eine weitere Theorie besagt, dass eine Vulnerabelität (kränkbar/verletzbar/hypersensibilisiert auf der nonverbalen Ebene), der nicht genügend Selbstbewusstsein entgegensteht, großer Mitverursacher ist, um im Zusammenhang eines Auslösers, an einer psychischen Erkrankung zu erkranken. Hört sich an als wäre Vulnerabelität etwas negatives. Aber genau da liegt das Problem in einem Leistungsorientierten System. Da passen Menschen mit einem hohen emotionalen Quotienten nicht rein, egal was solche Menschen kulturell in der Vergangenheit geleistet haben.

Kapitalismus ist quasi eine Selektion von resilienten und vulnerablen Persönlichkeiten.
Starke überleben, "Schwach[e]" gemachte bleiben auf der Strecke. Realexistierender Sozialdarwinismus!

Link:  http://de.wikipedia.org/wiki/Resilienz_%28Psychologie_und_verwandte_Disziplinen%29
 http://de.wikipedia.org/wiki/Vulnerabilit%C3%A4t

In einer Zeit in der mensch ständigem Stress, hirnorganisch lauter Umweltgiften, ständigem Lärm, Leistungs- und modischen Trendizwang ausgesetzt ist, muss mensch sich nicht wundern wenn die Statistik von psychischen Erkrankungen in die Höhe schießt. Wie soll ein sensibler Jugendlicher in einem Leistungsorientierten System, indem nur das zählt, was Du hast und was Du nicht hast, ein gesundes Selbstbewusstsein entwickeln.

Ist es dann soweit, dass ein Mensch eine Gefahr für sich und andere darstellt, werden diese selbstverständlich während der Plussymptomatik vor anderen Menschen isoliert. Oder hat hier jemand eine bessere Idee einen Patienten im Wahnrausch mit einem Schraubendreher in der Hand, aufzuhalten??????
Also Prävenzion ist ausschlaggebend!!
Für das Recht auf volle Entfaltung der Individualität!!
Kapitalismus und realexistierenden Sozialdarwinismus abschaffen!!

@ bla bla bla

e-schock-abschaffen-und-zwar-sofort 23.12.2009 - 05:22
Falsche Behauptung mit drei Ausrufezeichen.
Interessant!
Ignoranz, Arroganz, Unwissen, Absicht?

"Also Elektroschocks gibt es schon seit 20/30 Jahren nicht mehr!!!"
Ja??? (- drei Zeichen!)

Nein.
Wahr ist: Sie werden wieder häufiger angewandt und stark propagiert und verharmlost.

(Und danke auch für die anschließende und das Thema verfehlende "sehr oberflächliche" Beschreibung von
"Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis".
Die hätte selbst ein/e PsychiaterIn nicht in dieser Kürze zu beschreiben vermocht.
Da können die sich noch eine Scheibe von Dir abschneiden.)

Ich nehme mir die Freiheit, hier mal die Elektroschocker selbst zu zitieren - aus ihren sogenannten "Behandlungsleitlinien" von 2009 und 2006:

"S3-Leitlinie/NVL Unipolare Depression
Langfassung
Dezember 2009 Vers. 1.1"
"EKT als Erhaltungstherapie
3-50
EKT soll bei schweren, therapieresistenten depressiven Episoden als Behandlungs-
alternative in Betracht gezogen werden."
Seite 39
"Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten kann die EKT auch auf der Grundlage einer
Betreuung durchgeführt werden.
Während der Akutbehandlung wird die EKT üblicherweise 2- bis 3-Mal pro Woche bis zu einem
Zeitraum von sechs Wochen angewandt."
Seite 138
"Obwohl EKT üblicherweise nur bei stationären Patienten angewandt wird, wächst die Häufigkeit
der Anwendung von EKT im ambulanten Bereich, vor allem wegen ihres Nutzens in der
Erhaltungstherapie."
Seite 139
Veröffentlicht:
 http://www.etracker.de/lnkcnt.php?et=WmgYP3&url=http://www.versorgungsleitlinien.de/themen/depression/pdf/s3_nvl_depression_lang.pdf&lnkname=s3_nvl_depression_lang
(1.8 MB)

"Behandlungsleitlinie Schizophrenie" (2006):
"Eine Elektrokrampftherapie (EKT) gehört bei der perniziösen Katatonie zu den
Therapieoptionen der ersten Wahl. Bei eindeutiger medikamentöser Behandlungs-
resistenz nach adäquater Therapie in ausreichender Dosis und Zeitdauer ist der
Einsatz der EKT im Einzelfall gerechtfertigt."
Seite 193
 http://media.dgppn.de/mediadb/media/dgppn/pdf/leitlinien/S3/s3-kurzversion.pdf



Zm Schluß möchte ich noch aufmerksam machen auf:
Den Werdegang der Psychiatrie.
Verharmlosung durch Sprache.

Idiotenanstalt -- Irrenanstalt -- psychiatrisches Krankenhaus
Geisteskrankheit -- psychische Krankheit -- psychische Störung
Elektroschock -- Elektrokrampftherapie -- elektrokonvulsive Therapie




...und dann sind sie noch so frech und behaupten in ihrer Mißhandlungsleitlie,
es würde das Hirn durch den Elektro-Stromschlag-Schock mit sich anschließendem
epileptischen Krampfanfall nicht geschädigt.



Schon wieder ich...

Ich 23.12.2009 - 07:59
EKT (Elektrokonvulsionstherapie) wird wie bereits gesagt wurde immer noch und mit messbarem Erfolg angewendet. Hauptanwendung ist bei massiven Depressionen, WENN Psychopharmaka nicht oder nicht mehr wirken (Therapieresistenz). Im Unterschied zu früher und den Horrobildern, die die meisten heute noch im Kopf haben allerdings unter Narkose, so dass keine Verletzungsgefahr durch Krampf besteht. Ohne das jetzt ethisch verorten zu wollen ist EKT doch ziemlich wirksam und manchmal die letzte Chance für jemanden mit ner Major Depression. Wenn also eine Therapieresistenz vorliegt, also keine Medis (mehr) anschlagen – was tun? Patienten einfach nur noch ruhigstellen und zur Sicherheit fixieren kann es doch auch nicht sein, genauso wenig wie ich es für vertretbar halte, solche Patienten dann in den Suizid laufen zu lassen. Dann doch lieber im Sinne einer ultima ratio dem Hirn gewissermaßen „Starthilfe“ geben.

Der Schluss, dass die Gesellschaft (wer ist denn "DIE GESELLSCHAFT"?) hauptursächlich für psychische Erkrankungen sei ist einfach falsch! Es gibt (je nach Erkrankung) genetische Disposition, Trauma, Substanzmissbrauch, Stoffwechselstörungen im Hirn oder sonstigen Körper, Mangel z.B. an Vitamin B12, belastende Lebensverläufe und und und.

Allerdings - und da stimme ich mal zu - spielt das Umfeld des Betroffenen eine große Rolle, sowohl vor einer Erkrankung (Resilienz), der Prognose bei Erkrankung bzw. des Therapieerfolges als auch nach einer Erkrankung , die langsam (zu langsam) auch in das Bewusstsein der Ärzte sickert. Angehörigen- und Netzwerkarbeit ist unverzichtbar und je stabiler das persönliche Umfeld ist, desto seltener entstehen psychische Krankheiten und desto höher die Heilungsaussichten (systemischer Ansatz z. B. der Sozialarbeit). Aber nicht ein nebulöses Objekt wie "Die Gesellschaft" sondern das engere persönliche Umfeld sind hier entscheidend! Und es gibt schlicht eine Menge Krankheitsbilder, für die man keine äußeren Ursachen finden könnte. Und die implizite Unterstellung, dass bei ausreichendem Selbstbewusstsein keine Krankheiten auftauchen würden ist nicht nur falsch. Sie lässt an lange überholte Vorstellungen aus der Anfangszeit der Psychiatrie denken (Sigmund lässt grüßen) und unterstellt vor allem den Betroffenen, dass sie einfach zu schwach seien, um gesund zu bleiben!

Auch die "Beweisführung", dass gesellschaftliche Veränderungen für die höheren Erkrankungsraten sorgen ist so erstmal schlichtweg falsch! Vermutlich können sie eine (kleine) Rolle spielen, wichtiger sind aber Entwicklungen der Diagnostik, der Definition, was "krank" ist (man vergleiche nur mal die Diagnosemanuale ICD oder DSM über die Jahre!), die niedrigere Hemmschwelle, überhaupt zum Arzt zu gehen und einiges mehr. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass man "die Irren" vor Jahrhunderten weggesperrt oder gleich umgebracht hat und sie von wenigen Jahrzehnten einfach allesamt in "Irrenhäusern" verwahrt wurden. Ich bin insoweit (!) dankbar für die Entwicklung, als dass psychische Leiden zunehmend als meist heilbare oder zumindest linderbare Krankheit angesehen werden und der Einzelne (von gewissen Schreibern / Kommentatoren hier mal abgesehen) nicht mehr bewusst oder unbewusst als „selber schuld“ , „ich-schwach“ und „gehört weggesperrt“ exkludiert wird.

P.S.:
Vorsichtshalber äußere ich mich nicht zu Dingen in den Kommentaren wie „Klapse“, „Totalschaden“ und „nie wieder rauskommen“! Ich ignorieren auch den Schluss, dass VIELE Patienten lügen, weil es ein youtube-Video gibt.

Zwangsbehandlung in der ganz normalen Psych

Anna 10.08.2013 - 02:23
In ganz normalen Psychiatrien gibt es massenhaft Zwangsbehandlung.
Vorraussetzung für eine Zwangseinweisung ist laut PsychKG "erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung". Ein Gummiparagraph, der sich weit dehnen lässt und der weit gedehnt wird. Wenn der Arzt eine Zwangseinweisung will, sagt der Richter da meistens nicht nein, der winkt das durch, Götter in Weiß...

Und nach PsychKG Zwangseingewiesene sind zur Zwangsbehandlung freigegeben.

z.B. PsychKG Niedersachsen:
_________________________
(3) Ist eine Einwilligung [in die Behandlung] im Sinne des Absatzes 2 nicht erteilt, so hat die untergebrachte Person eine Heilbehandlung zu dulden, wenn diese notwendig ist, um

1. diejenige Krankheit oder Behinderung zu heilen oder zu lindern, wegen derer sie untergebracht ist, oder
2.die Gesundheit anderer zu schützen.
_________________________

die untergebrachte (= zwangseingewiesene) Person hat die Heilbehandlung ZU DULDEN.

Wohlgemerkt, bei nach PsychKG Zwangseingewiesenen handelt es sich nicht um Straftäter. Sondern z.B. um Leute, denen nicht das Recht zugestanden wird, sich selbst zu gefährden.

Aber man kann sich schützen. Durch eine Patientenverfügung nach § 1901a BGB. Denn Bundesrecht (BGB) bricht Landesrecht (die PsychKG der Bundesländer)

noch ein Link zum thema Patientenverfügung

Anna 10.08.2013 - 02:27

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... — ...

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Antwort auf: Ich — psychiatrisches Testament