Berlin: Autonome Vollversammlung 13.12.2009

Duffy Duck 17.12.2009 01:28
Am 13. Dezember 2009 fand im New Yorck (Bethanien) die monatliche Berliner Autonome Vollversammlung (AVV) statt. Eigentlich sollten konkrete Aktionen und Handlungsoptionen auf Grundlage des Diskussionspapiers "Fröste der Freiheit" der "Reformgruppe der Reformgruppe Süd-Ost" und die die Organisation der AVV diskutiert werden, doch hauptsächlich wurde dann über die Ereignisse in Kopenhagen (Cop15) gesprochen.
Zuerst sorgte das neue Comic "Andi" des Verfassungsschutzes NRW für Belustigung unter den Teilnehmer_innen. Dann wurden trotz der geringen Teilnehmer_innenzahl die Diskussionspunkte gesammelt. Es zeichnete sich ab, dass ein großes Interesse bestand, die Ereignisse in Kopenhagen zu besprechen. Auch über die jüngsten Ereignisse in Friedrichshain (Polizist schießt auf Jugendlichen, Festnahme von Tobias und anschließende Razzia) wollten die Teilnehmer_innen diskutieren.

Über die Organisation der AVV wurde nicht viel geredet. Jemand meinte, es wäre schön, wenn sich die AVV mehr öffnen würde. Außenstehende hätten es oft schwer zu partizipieren, "bunte Leute" würden oft ein wenig schräg angeguckt. Flyer, die für die AVV und Indymedia worben, wurden angesprochen und für gut befunden. Eine Person sagte, dass es für diese Flyer keine Verteilungsstrukturen gab. Auch würde es keine Vorbereitung der Autonomen Vollversammlung geben. In jeder VV müsste daher besprochen werden wer die nächste AVV vorbereitet, wer dafür wirbt, wer sich um den Raum kümmert und welche Themen es geben kann.

Positiv wurde sich auf die Stadtteilarbeit, beispielsweise in Neukölln und Friedrichshain, bezogen. Dem Feedback zufolge, gibt es immer mehr Anwohner_innen die sich mit in linken Themenfeldern einbringen würden. Mehr Vernetzung von Autonomen mit den Aktivist_innen der Stadtteilversammlungen wurde sich gewünscht, aber auch angegeben, dass beispielsweise tausende Flugblätter an Anwohner_innen linker Projekte verteilt wurden.

Da es bei dieser AVV keine Moderation gab, wechselten die Themen hin und her. So wurde über den "Zivi" berichtet, der vor kurzem in Friedrichshain einen Jugendlichen ins Bein schoss. Es wurde bemerkt, dass in Deutschland mit der EU-Verfassung wieder die Todesstrafe eingeführt wird. Die Repression sich also wieder verschärft. Dem widersprach eine ältere Person, die sich an das Besatzungsrecht in Deutschland erinnerte und meinte, dass die Legitimierung von Schusswaffengebrauch nicht unbedingt dazu führt, dass mehr Polizist_innen auf Menschen schießen.

In der Folge berichtete eine Person, die in Kopenhagen war, von ihren Erlebnissen. In Kopenhagen ist ein Demonstrations-Block von 1000 Personen direkt in eine vorbereitete Falle der Polizei gelaufen. Die Demonstrant_innen seien in die Zange genommen worden und von den restlichen Demonstrant_inenn, mehrere 10000, isoliert worden. Die anderen Demonstrant_innen hielten es nicht für nötig gegen die Festnahmen etwas zu machen bzw. wurden von der Polizei schnell umgeleitet. Die Festgenommenen waren aber nicht nur schwarz gekleidete und vermummte Menschen sondern auch "Hippies" und "eher bürgerliche". Die Person berichtete, dass sie mehrere Stunden mit Handfesseln gefesselt sitzen musste. Die Leute konnten nicht auf die Toilette gehen und dürften sich ziemlich erkältet haben, da sie auch stundenlang auf den eiskalten Boden sitzen mussten.

Daraufhin beschlossen die meisten Teilnehmer_innen der Autonomen Vollversammlung etwas wegen den Festnahmen in Kopenhagen zu machen. Die Wahl viel auf ein Flashmob der zwei Tage später stattfinden sollte. Es wurde diskutiert, ob dieser angemeldet werden müsste und wenn ja, ob eine Anmeldung überhaupt gewollt ist. Der Flashmob sollte öffentlich, u.a. im Streßfaktor, angekündigt werden und vorher ein ebenfalls öffentlich angekündigtes Vorbereitungstreffen stattfinden. Die Teilnehmer_innen kamen zu dem Schluss, dass der Flashmob oder viel mehr ein Straßentheater keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist, daher auch keiner Anmeldung bedarf.

Die Autonome Vollversammlung wird auch nächsten Monat wieder im New Yorck (Bethanien) stattfinden. Der genaue Termin ist: 13. Januar 2010, ab 19 Uhr 30 - Welche Punkte diskutiert werden sollen ist noch unklar, da sich erst wieder eine Vorbereitungsgruppe finden muss. Allerdings gibt es genug aktuelle Geschehnisse, die diskutiert werden können. (Angriffe auf linke Projekte in Neukölln, Mumia, Verteidigung der Liebig14 und Rigaer94, Sexismus- und Hierachiedebatte, Fröste-der-Freiheit-Diskussionspapier, usw.)
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Todesstrafe?

... 17.12.2009 - 08:35
also dass in d-land die todesstrafe wieder eingeführt wird ist so verkürzt wirklich quatsch. das haben autonome so berichtet? peinlich. der lissabon vertrag regelt, dass bullen im falle von aufständen unter bestimmten voraussetzungen schießen dürfen, ja. auch todesurteile im falle eines state of emergency werden dort angesprochen. aber die todesstrafe wird nicht eingeführt, auch wenn berliner autonome davor jetzt schon zittern. sicher sind sie ohnehin nicht die ersten, die davon betroffen wären.

Was haltet Ihr von'nem Wiki

Still Dangerous-Crew 17.12.2009 - 09:55
Es könnte im Sinne der verflautet Verteilung der INTERIM schon genügen, ein WIKI für die anstehenden Debatten und Auseinanderstzungen in den Gang zu setzen. Gerade bei Themenfeldern wie Sexismus und Hierarchie, bzw. konvolute Aneignung von Körperpolitiken Sinn machen, die Diskussionsstränge einem breiteren Spektrum offen darzulegen.

Oder warum ist die INTERIM und die ZECK noch nich im Archiv des Web???

P.S. Wir sind im Februar wieder in Berlin............


Zur Todesstrafe

Durch Wände gehen 17.12.2009 - 11:18
 http://www.youtube.com/watch?v=vs6mFtR0Dzc

 http://diegesellschafter.de/diskussion/forum/thread.php?nid=58823&fid=14&z1=1261045035&z2=9baaad47b8f160d46e77e39075d54930&

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

»Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden…

Art. 8 GG (1) - unangemeldete Versammlungen

Bernd Kudanek alias bjk 17.12.2009 - 14:15
Duffy Duck schrieb: "Daraufhin beschlossen die meisten Teilnehmer_innen der Autonomen Vollversammlung etwas wegen den Festnahmen in Kopenhagen zu machen. Die Wahl viel auf ein Flashmob der zwei Tage später stattfinden sollte. Es wurde diskutiert, ob dieser angemeldet werden müsste und wenn ja, ob eine Anmeldung überhaupt gewollt ist. Der Flashmob sollte öffentlich, u.a. im Streßfaktor, angekündigt werden und vorher ein ebenfalls öffentlich angekündigtes Vorbereitungstreffen stattfinden. Die Teilnehmer_innen kamen zu dem Schluss, dass der Flashmob oder viel mehr ein Straßentheater keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist, daher auch keiner Anmeldung bedarf."

bjk: Die Idee ist ja gut und richtig und hat meine volle Unterstützung! Schließlich gibt's den Artikel 8, Grundgesetz, Ziffer 1, nach dem alle Deutschen hierzulande das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Punkt.

Aber ihr hättet unbedingt darauf vorbereitet sein müssen, daß die Berliner Bullerei das ganz anders sieht und euch mit Repressalien bis hin zur Strafanzeige stressen könnte. Und so ist es ja auch gekommen. Im Beweis-Video unter  http://www.archive.org/details/SoliflashmobFrDieProtestierendenGegenDenCop15 ist das ja prima in Bild zu sehen und in ausgezeichneter Tonqualität zu hören, daß alle aktiven Flashmob-Beteiligten ggfs. Festnahme, Personenfeststellung und Strafanzeige zu erwarten hätten. Um das zu verhindern, bin ich ja schnell als Anmelder einer Spontandemo ab ca. 15:45 Uhr eingesprungen. Daß mich der Einsatzleiter Keese danach über den Tisch ziehen und mir als angeblich Verantwortlichen des Flashmob auch vor 15:40 Uhr eine Strafanzeige unterjubeln will, ist eine andere Baustelle. Hier mal eine Zusammenfassung aller bisherigen Berichte vom Flashmob auf dem Alex:

vollständiger Fotobericht unter:
 http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/25501847#25501847

Video unter:
 http://www.archive.org/details/SoliflashmobFrDieProtestierendenGegenDenCop15
 http://www.youtube.com/watch?v=ddcypq4vZhs

Berichte unter:
 http://de.indymedia.org/2009/12/268973.shtml
 http://de.indymedia.org/2009/12/269024.shtml
 http://www.scharf-links.de/109.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8031&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=ee6144287e
 http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=7844&Itemid=1

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


ich bin ja auch nicht anders schrieb: "Ja mensch, wenn die autonome Aktion nicht angemeldet werden MUSS, dan wird sie es auch nicht. Entschlossene Aussage! Was aber, wenn der Gesetzgeber sagen würde, daß es doch anmeldepflichtig sei?"

bjk: Richtig, dann sollte mensch unbedingt auch einen Plan B haben oder zumindest eine gemeinsame Vorgehensweise absprechen! Das hat beim Flashmob auf dem Alex leider gefehlt.


i.b.j.a.n.a. schrieb: "Wenn wir mal in die Provinz schauen würden, zB nach Düsseldorf zum Antifa-KOK, würden wir sehen, wie die dort mit unangemeldeten Demos und ihrer Polizei umgehen"

bjk: Aus D-Dorf wird berichtet: "Nach Düsseldorfer Tradition war diese Demonstration unangemeldet und wurde von geringen, den Verkehr regelnden, Polizeikräften begleitet."

Hmm, zunächst mal geht dort laut Antifa-Bericht D-Dorfs Team Green mit den Antifas um und nicht umgekehrt und außerdem scheint in D-Dorf die Bullerei ja sehr viel moderater als in Berlin zu sein. Daß bei einer Demo, und dazu noch einer unangemeldeten, die Bullerei nur den Verkehr regelt, das wäre hier in Berlin völlig undenkbar! Hier fahren sofort ganze Hundertschaften auf. Aber nicht um den Verkehr zu regeln, sondern um jede noch so friedfertige Demo oder Versammlung wie den Flashmob auf dem Alex zu kriminalisieren, angebliche Ordnungswidrigkeit - wie jetzt auf dem Alex - herbei zu fantasieren, um dann wenigstens Strafanzeige stellen zu können, wenn schon kein Anlaß gefunden bzw. provoziert werden kann, mit massiver staatsmachtlicher Gewalt gegen die im Flashmob künstlerisch dargestellte Persiflage zum brutalen Vorgehen der dänischen Polizei in COP 15 vorzugehen und ggfs. mit Knüppel und Reizgas zu beenden. Vor allem für Letzteres sind ja gerade die Berliner Kampfmilizen berüchtigt. - Fazit: Was anscheinend in D-Dorf geht, funzt in Berlin noch lange nicht.

Außerdem finde ich es völlig daneben, die jungen engagierten Flashmob-AktivistInnen als Mühsams Lampenputzer zu verspotten. Das ist nicht nur ein schlimmer Mißbrauch des großen Anarchisten sondern verkehrt auch Erich Mühsams eigentliche Botschaft seines großartigen Gedichtes ins Gegenteil. - Welche "klügeren" Widerstands-Aktivitäten hast du denn vorzuweisen?

Bernd Kudanek alias bjk

THEATERFLASHMOB

autonome hippies 17.12.2009 - 14:48

Art. 8 GG (1) - unangemeldete Versammlungen

Bernd Kudanek 17.12.2009 - 15:33
Hallo Mods,

vor über einer Stunde hatte ich diese Ergänzung schon mal eingestellt aber offenbar gibt's auf dem indy-Server Probleme und mein Beitrag ist anscheinend im www-Nirvana gelandet. Sollte er zwischenzeitlich doch noch auftauchen, bitte löscht dann diesen zweiten. Danke.
...........................................................................................


Duffy Duck schrieb: "Daraufhin beschlossen die meisten Teilnehmer_innen der Autonomen Vollversammlung etwas wegen den Festnahmen in Kopenhagen zu machen. Die Wahl viel auf ein Flashmob der zwei Tage später stattfinden sollte. Es wurde diskutiert, ob dieser angemeldet werden müsste und wenn ja, ob eine Anmeldung überhaupt gewollt ist. Der Flashmob sollte öffentlich, u.a. im Streßfaktor, angekündigt werden und vorher ein ebenfalls öffentlich angekündigtes Vorbereitungstreffen stattfinden. Die Teilnehmer_innen kamen zu dem Schluss, dass der Flashmob oder viel mehr ein Straßentheater keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist, daher auch keiner Anmeldung bedarf."

bjk: Die Idee ist ja gut und richtig! Schließlich gibt's den Artikel 8, Grundgesetz, Ziffer 1, nach dem alle Deutschen hierzulande das Recht haben, sich OHNE Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Punkt.

Aber ihr hättet darauf unbedingt vorbereitet sein müssen, daß die Berliner Bullerei das ganz anders sieht und euch mit Repressalien bis hin zur Strafanzeige stressen könnte. Und so ist es ja auch gekommen. Im Beweis-Video unter  http://www.archive.org/details/SoliflashmobFrDieProtestierendenGegenDenCop15 ist das ja prima in Bild zu sehen und in ausgezeichneter Tonqualität zu hören, daß alle aktiven Flashmob-Beteiligten ggfs. Festnahme und Strafanzeige zu erwarten hätten. Um das zu verhindern, bin ich ja schnell als Anmelder einer Spontandemo ab ca. 15:45 Uhr eingesprungen. Daß mich der Einsatzleiter Keese danach über den Tisch ziehen und mir als angeblich Verantwortlichen des Flashmob auch vor 15:45 Uhr eine Strafanzeige unterjubeln will, ist eine andere Baustelle. Hier mal eine Zusammenfassung aller bisherigen Berichte vom Flashmob auf dem Alex:

vollständiger Fotobericht unter:
 http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/25501847#25501847

Video unter:  http://www.archive.org/details/SoliflashmobFrDieProtestierendenGegenDenCop15
 http://www.youtube.com/watch?v=ddcypq4vZhs

Berichte unter:
 http://de.indymedia.org/2009/12/268973.shtml
 http://de.indymedia.org/2009/12/269024.shtml
 http://www.scharf-links.de/109.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8031&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=ee6144287e
 http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=7844&Itemid=1

-------------------------------------------------------------------------------------------


ich bin ja auch nicht anders schrieb: "Ja mensch, wenn die autonome Aktion nicht angemeldet werden MUSS, dan wird sie es auch nicht. Entschlossene Aussage! Was aber, wenn der Gesetzgeber sagen würde, daß es doch anmeldepflichtig sei?"

bjk: Dann sollte mensch unbedingt auch einen Plan B haben oder zumindest eine gemeinsame Vorgehensweise absprechen! Das hat beim Flashmob auf dem Alex leider gefehlt.


i.b.j.a.n.a. schrieb: "Wenn wir mal in die Provinz schauen würden, zB nach Düsseldorf zum Antifa-KOK, würden wir sehen, wie die dort mit unangemeldeten Demos und ihrer Polizei umgehen"

bjk: Aus D-Dorf wird berichtet: "Nach Düsseldorfer Tradition war diese Demonstration unangemeldet und wurde von geringen, den Verkehr regelnden, Polizeikräften begleitet."

Hmm, zunächst mal geht dort laut Antifa-Bericht D-Dorfs Team Green mit den Antifas um und nicht umgekehrt und außerdem scheint in D-Dorf die Bullerei ja sehr viel moderater als in Berlin zu sein. Daß bei einer Demo, und dazu noch einer unangemeldeten, die Bullerei nur den Verkehr regelt, das wäre hier in Berlin völlig undenkbar! Hier fahren sofort ganze Hundertschaften auf. Aber nicht um den Verkehr zu regeln, sondern um jede noch so friedfertige Demo oder Versammlung wie den Flashmob auf dem Alex zu kriminalisieren, angebliche Ordnungswidrigkeit - wie jetzt auf dem Alex - herbei zu fantasieren, um dann wenigstens Strafanzeige stellen zu können, wenn schon kein Anlaß gefunden bzw. provoziert werden kann, mit massiver staatsmachtlicher Gewalt gegen die im Flashmob künstlerisch dargestellte Persiflage zum brutalen Vorgehen der dänischen Polizei in COP 15 vorzugehen und ggfs. mit Knüppel und Reizgas zu beenden. Vor allem für Letzteres sind ja gerade die Berliner Kampfmilizen berüchtigt. - Fazit: Was offenbar in D-Dorf geht, funzt in Berlin noch lange nicht.

Außerdem finde ich es völlig daneben, die jungen engagierten Flashmob-AktivistInnen als Mühsams Lampenputzer zu verspotten. Das ist nicht nur ein schlimmer Mißbrauch des großen Anarchisten sondern verkehrt auch Erich Mühsams eigentliche Botschaft seines großartigen Gedichtes ins Gegenteil.

Bernd Kudanek alias bjk

aktuelle Interim verboten!

mopo 17.12.2009 - 16:11
Gericht lässt Autonomen-Magazin beschlagnahmen
Donnerstag, 17. Dezember 2009 03:58 - Von Michael Behrendt und Peter Oldenburger

Die Berliner Justiz geht gegen das Magazin "Interim" der linksextremen autonomen Szene vor. Mit Wirkung vom 15. Dezember hat das Amtsgericht Tiergarten die Beschlagnahme der Ausgabe 701 beschlossen, die am Freitag vergangener Woche erschienen ist. (Gz.: 35/GS 6741 - 09).
Hintergrund der Maßnahme ist nach Informationen der Berliner Morgenpost aus Sicherheitskreisen ein Bericht auf Seite 15 des Blattes, in dem die Herstellung von explosionsfähigen Gaskartuschen beschrieben wird.

Weiter enthält der Bericht eine Aufforderung, diese Brandbomben anzufertigen und "gegen geeignete Ziele" einzusetzen. Wie die Berliner Morgenpost aus Ermittlerkreisen erfuhr, sind in Berlin in den vergangenen Monaten in mindestens zwei Fällen nach Brandanschlägen Reste der in Szene-Kreisen "Gasaki" genannten Brandbomben entdeckt worden. Dazu zählt beispielsweise ein Brandanschlag auf ein Luxuswohnbauprojekt an der Glogauer Straße in Kreuzberg, der Mitte Oktober verübt wurde. Zu dem Anschlag hatte sich eine Gruppe "Junge Autonome und Kompagnons" bekannt. Der damals angerichtete Sachschaden blieb vergleichsweise gering, weil ein Passant rechtzeitig die Feuerwehr alarmieren konnte. Auch bei einem Anschlag auf das Gerichtsgebäude an der Turmstraße in Moabit am 6. September dieses Jahres soll eine in dem Blatt beschriebene Gaskartusche eingesetzt worden sein. Die Beschlagnahme einer Publikation stelle einen überaus seltenen und ungewöhnlichen Vorgang dar, sagte ein Ermittler. Allein dies könne als Beleg der Brisanz dieses Blatts gedeutet werden.
Anzeige

Auf kostspielig sanierte Gebäude sind in jüngster Vergangenheit besonders in Kreuzberg und Friedrichshain wiederholt Attacken verübt worden. Sie gelten bei Linksextremen als Symbol für die zunehmende Verbürgerlichung der Kieze. Mehrfach betroffen war etwa das "Carloft" in Kreuzberg. Die Besitzer der Luxus-Wohnungen können die Autos über einen Fahrstuhl auf ihrer Etage abstellen.

Die als Kommunikationsplattform der linksextremistischen Szene eingestufte Zeitschrift "Interim" besteht seit 1988 in Berlin und erscheint derzeit im Abstand von 14 Tagen. Die Auflage beträgt durchschnittlich 1500 Exemplare.

Todesstrafenquark

awfd 17.12.2009 - 16:54
 http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Todesstrafe#EU_.2F_Schachtschneider

EU / Schachtschneider

Ich bin etwas überrascht, nichts von Schachtschneiders Argumentation zum Vertrag von Lissabon zu lesen. Ob man seine Bedenken teilt oder nicht, sollten sie nicht unter "Europäisches Recht" erwähnt werden? Wurde hier ja schon mal angedacht... warum nicht umgesetzt? --Ibn Battuta 15:53, 1. Dez. 2009 (CET)

Zunächst mal: die EU-Verfassung ist Geschichte. Sie ist gescheitert; was wir jetzt haben (und zwar seit heute), ist der Vertrag von Lissabon.
Die EU-Verfassung enthielt kurz und knackig in Artikel II-62 folgende Bestimmung:
"Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
Das - und nur das - war Gegenstand der EU-Verfassung. Diese Bestimmung beruht auf Art. 1 des 6. Zusatzprotokolls zur EMRK („Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“). Art. 2 dieses Protokolls, mit dem die Todesstrafe abgeschafft wurde, enthält aber Einschränkungen, insbesonder „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.“ Und diese Einschränkung hätte bei Inkrafttreten der Verfassung weiterhin gegolten, wie sich wiederum aus Art. 52 III der EU-Verfassung ergibt („Soweit diese Charta Rechte enthält, die den durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und Tragweite, wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wird.“)

Für diejenigen Staaten, die das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK ratifiziert haben (Deutschland und Österreich gehören dazu), ist das aber bedeutungslos, denn durch das 13. Zusatzprotokoll wurde die Todesstrafe auch für Kriegs- und Krisenzeiten ausnahmslos abgeschafft.

Die plakativen Sätze des Herrn Schachtschneider zielen also in Wahrheit gar nicht auf die EU-Verfassung, denn die hätte am bestehenden Recht bezüglich der Todesstrafe nichts verändert. Sie zielen auch nicht auf Deutschland oder Österreich, denn in diesem Staaten (und fast allen anderen Unterzeichnerstaaten) war schon vor der EU-Verfassung die Todesstrafe vollständig abgeschafft, und die Verfassung hätte daran nichts geändert. Die praktische Relevanz der Behauptung von Schachtschneider zur Todesstrafe ist damit praktisch gleich null und für den Artikel nicht relevant.

Schachtschneider wird schon gewusst haben, was er da schreibt, er ist immerhin Professor für Öffentliches Recht und wird den Vertrag wohl gelesen haben. Man darf auch unterstellen, dass er das 6. und das 13. Protokoll zur EMKR kennt und weiß, welche Staaten sie ratifiziert haben. Ich sehe Schachtschneiders Aussage halt im Zusammenhang sehen mit ähnlich provokativen Äußerungen über die Bundesrepublik Deutschland wie "Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben."

Der Vertrag von Lissabon enthält in diesem Bereich übrigens keine nennenswerten Abweichungen von der EU-Verfassung. --Snevern 19:56, 1. Dez. 2009 (CET)

Neukölln: Kiezdemo am Sonntag

*44n 17.12.2009 - 19:08

KIEZDEMO | Sonntag 20.12.2009 | 17 Uhr Hermannplatz

In den letzten Wochen wurden mehrere linke Einrichtungen in Neukölln von Neonazis angegriffen und beschädigt. Die Angreifer zerstörten mehrere Scheiben und sprühten neonazistische Parolen an die betroffenen Locations. Die letzten Angriffe gab es in der Nacht von Sonntag auf Montag, dabei wurden Scheiben eines Kiezladen in der Friedelstr. beschädigt und der Redstuff, sowie die Tristeza mit Parolen besprüht. Wir werden den Nazis zeigen, dass wir derartige Aktionen gegen unsere Projekte nicht tatenlos hinnehmen. Kommt deshalb alle zur kurzfristig angesetzten Kiezdemo! Solidarität mit den Betroffenen von Neonazigewalt!

 http://neukoelln.antifa.net/images/stories/plakat_kiezdemo.png
 http://neukoelln.antifa.net/images/stories/flyer_kiezdemo_seite1.png
 http://neukoelln.antifa.net/images/stories/flyer_kiezdemo_seite2.png

flyer

proudhon 17.12.2009 - 19:11
was ist an den letzten flyern auszusetzen? vorne ein motiv mit einer wurzelbehandlung, hinten werbung für indymedia.

EU-Verfassung Todesstrafe

Inferno 17.12.2009 - 21:46
siehe auch:
 http://www.youtube.com/watch?v=KbuJLL3ZiJE

nich das ich den typen besonders schätze, aber wo er recht hat, hat er recht

Todesstrafe wird nicht eingeführt!

ich 17.12.2009 - 21:58
Bei aller Kritik am Vertrag von Lissabon, bleibt bitte bei den Fakten: hier wird in keinster Weise die Todesstrafe eingeführt, weder zu Friedens- noch zu Kriegszeiten, alles andere ist schlichtweg falsch. Es ist zwar richtig das in den als Interpretationshilfe dienenden Erläuterungen zu Art. 2 Abs. 2 der Charta der Grundrechte das Verbot der Todesstrafe im 6. Zusatzprotokoll in dem Sinne ausgelegt wird, das die Todesstrafe in Kriegszeiten oder zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt sei, das ist aber juristisch nicht bindend.
Zudem haben die meisten Staaten der EU (auch Deutschland) das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert, in welchem die Todesstrafe ausnahmslos verboten ist. Eine Wiedereinführung der Todesstrafe ist juristisch überhaupt nicht möglich, da die Charta nur neue Grundrechte einführen, den bestehenden Grundrechteschutz jedoch nicht verringern kann.

Bei aller notwendigen Kritik an EU und dem Vertrag von Lissabon, dieses Halbwissen ist einfach nur peinlich. Vielleicht solltet ihr bis zur nächsten Vollversammlung mal ein Buch lesen, daneben sollte doch neben dieser ekelhaften Praxisfixierung, die viele aus der radikalen Linken umtreibt, noch Zeit sein...

Samstag Kopenhagen-Solidemo in Berlin

FelS 18.12.2009 - 10:50
Etwas ist faul im Staate Dänemark! / Something is rotten in the state of Denmark!

Freiheit für Tadzio Müller und alle festgenommenen Klima-AktivistInnen!

Demonstration zur dänischen Botschaft in Berlin
Samstag, 19. Dezember 2009, 11:30 Uhr, Wittenbergplatz

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 8 Kommentare an

so geht richtig autonom :-) — ich bin ja auch nicht anders

HÄ???? — xyz

todesstrafe — Dein Name

Be your own cliché — SzeneKnirschen

Be your own cliché — SzeneKnirschen

Flyer — Verpeilt

Todesstrafe — meinerseiner