FAU Berlin illegalisiert

F. Wenne 12.12.2009 02:45 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Die Geschäftsleitung des Babylon Mitte geht frontal gegen Gewerkschaftfreiheit vor.
Der Freien ArbeiterInnen-Union Berlin wurde vom Landesgericht am 11. 12. per einstweiliger Verfügung verboten sich weiterhin als "Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft" zu bezeichnen. Bei Androhung einer Geldstrafe oder Haft müssen die "Ex"-GewerkschafterInnen ab nun darauf verzichten, ihre Arbeit beim Namen zu nennen. Seit annähernd einem Jahr kämpft die FAU Berlin mit Angestellten des halbkommunalen Kinos Babylon Mitte in Berlin für bessere Arbeitsbedingungen im hochsubvetionierten Betrieb. Nach einem Arbeitskampf und Boykottaufruf, der laut Geschäftsführung zu erheblichen Problemen mit Medien- und KooperationspartnerInnen führte, hatte die Linkspartei Verhandlungen mit dem Vizelandesvorsitzenden von Verdi herbeigeführt, um auf die Schnelle einen Tarifvertrag abschliessen zu lassen und die Situation zu befrieden. Geschäftsführung, Linkspartei und Verdi-Chefetage teilen das gemeinsame Interesse einer alternativen Basisgewerkschaft abseits der etablierten Gewerkschaftslandschaft keinen Raum zu bieten. Nachdem vom Senat umgehend die Gelder für einen Abschuss an der Untergrenze des Verdi-Flächentarifs bereitgestellt wurden, müssen Verdi Berlin-Brandenburg, Berliner Regierungslinke und Babylon-Geschäftsführung offenbar sicherstellen, von der FAU keine weiteren kritischen Kommentare und gewerkschaftlichen Massnahmen befürchten zu müssen. Die FAU, die bisher selbstverständlich an Betriebsversammlungen teilnahm, arbeitete mit dem Großteil der Belegschaft einen Tarifvertragsentwurf aus und führte erste Gespräche mit der Geschäftsleitung. Nach der Verdi-Intervention forderte die Belegschaft einstimmig eine gemeinsame Verhandlungsführung der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften mit der Geschäftsführung. Verdi verhandelte aber unter Umgehung aller Belegschaftsforderungen allein. Das faktische Verbot der "Gewerkschaft FAU Berlin" ist vorläufiges Ergebnis eines kompromisslosen Vorgehens gegen die gewerkschaftliche Organisationsfreiheit der Beschäftigten.
Die Geschäftsführung hat flankierend angekündigt mit Rückendeckung durch Verdi alle Teilzeitstellen durch neu einzustellende Vollzeitkräfte zu ersetzten. Seit Gründung des Betriebsrats vor einem Jahr wurde die Belegschaft bereits um die Hälfte reduziert. Die Betriebsgruppe Babylon der FAU Berlin hat angekündigt sich nicht einschüchtern zu lassen und weiterhin hartnäckig für bessere Arbeitsbedingungen im Babylon einzustehen.
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Ergänzungen

[PM] Basisgewerkschaft: Verboten!

FAU Berlin 12.12.2009 - 10:42
FAU Berlin darf sich nicht mehr Gewerkschaft nennen

Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist der Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen.

Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition.

Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass einer Organisation verboten wird sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Umso absurder ist es, wenn es sich dabei um eine Organisation handelt, die seit gut einem Jahr einen Arbeitskampf geführt hat, der letztlich Tarifverhandlungen erzwang.

"Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung." so Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin.

Die FAU Berlin kündigt indes an, gegen diesen Beschluss vorzugehen.

Gewerkschaftarbeit verboten?

Name 12.12.2009 - 12:05
Per einstweiliger Verfügung erklärte das Landgericht Berlin, dass es der „Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU-IAA)“ ab sofort verboten sei sich Gewerkschaft bzw. Basisgewerkschaft zu nennen. Das Urteil vom 11. Dezember 2009 untersagt der Basisgewerkschaft sich als solche zu bezeichnen und bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom Oktober 2009. Im Zuge eines Arbeitskampfes wurde der FAU-IAA dort aus angeblichem Mangel an Durchsetzungsfähigkeit die Tariffähigkeit aberkannt worden. Auch der zwar der Boykott des Arbeitgebers (das Berliner Kino „Babylon“) war ihnen und ihren UnterstützerInnen untersagt worden. Die Gewerkschaftseigenschaft jedoch war in dem Urteil überhaupt nicht in Frage gestellt worden.

Die FAU-IAA Berlin kündigte an, dass sie gegen diesen Beschluss vorgehen wird. Lars Röhm, Berliner Sekretär, erklärt dazu: „Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung.“

 http://anarchosyndikalismus.blogsport.de/

Juristische Tricksereien

H. 13.12.2009 - 08:12
Der erste Versuch eines deutschen Gerichtes seit 1933 ein faktisches Gewerkschaftsverbot zu dekretieren. Die Richter wollen sich scheinbar für weitergehende Berufsperspektiven in der Türkei oder Indien empfehlen. In Kreisen der Berliner Gewerkschaftslinken, zu der ich mich am Rande auch zähle, munkelt man übrigens, dass die komplette juristische Argumentation, die das Kino Babylon Mitte vorgebracht hat, nicht von deren Rechtsvertretung entwickelt wurde, sondern dass die Rechtsabteilung von ver.di Berlin-Brandenburg involviert war. Da wird es wohl bald neue Erkenntnisse geben. Diese Verfügung wird sicherlich keiner Überprüfung standhalten. Viel Power an die KollegInnen von der FAU, macht weiter, es gibt noch viel zu wenige Leute, die nicht nur über Arbeitsbedingungen meckern sondern sich wehren!

Illegal?

Tiba 15.12.2009 - 18:00
Zwischen illegalisiert und verboten und der Aussage, dass sich die FAU nicht als Gewerkschaft bezeichnen kann, bestehen aber schon gewaltige Unterschiede. Leider lässt sich die Aussage der FAU nicht nachprüfen, dass ihr diese Bezeichnung vom Gericht untersagt worden wäre, da sie ja nicht die entsprechenden Belege bringt oder den entsprechenden Passus im Zusammenhang zitiert.

Es kann also nur vermutet werden, was in den üblichen halbgaren Informationen der FAU so an Wahrheit drin stecken könnte. Viel Vertrauen habe ich in die FAU nicht, zu oft schon haben sie versucht linke Zusammenhänge mit Falschinformationen zu versorgen, halt gerade so wie es ihnen in den Kram passt.

Wichtige Anhaltspunkte liefern diese beiden Artikel (bitte die Kommentare beachten!):

 http://de.indymedia.org/2009/11/266665.shtml

 http://de.indymedia.org/2009/11/265737.shtml

Ich zitiere mal den Kommentar einer Arbeitsrechtlerin dazu:

"Da die FAU als Kleinstorganisation keine Tarifverträge abschließen kann muss zwangsläufig verdi diese Aufgabe übernehmen. Das hat auch seinen guten Grund, immer wieder unterlaufen sogenannte gelbe Gewerkschaften (Christliche Gewerkschaft z. Bsp.) die Tarifverträge und die Arbeitgeber freuen sich über die Vorgaben, die sie mitunter selber setzen (und finanzieren - Fall Siemens).
Die Tariffähigkeit erst einmal großen Gerkschaften zuzuschreiben, wie es bei den Arbeitsgerichten durchgesetzt werden konnte, ist also erstmal positiv zu bewerten.

Der Streit, der sich jetzt entfacht, fusst darauf, dass die FAU jetzt gerne den ersten Tarifvertrag ihres Lebens abschließen möchte und sich das Kino Babylon dafür auserkoren hat (und dafür nur unwesentliche Forderungen oberhalb des verdi-Tarifvertrages einforderte).

Da verwundert es wenig, wenn die FAU jetzt Gift und Galle verspritzt, schließlich kommt es ihr nicht etwa auf die zu erreichenden besseren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten an, sondern auf die Stärkung ihrer Organisation, die sich immer noch bei weniger als 150, meist männlichen, Mitgliedern bewegt.

Die FAU will vorwiegend ihren Namen unter einem Vertrag sehen, das ist jetzt zwar nicht besonders anarchistisch, aber verständlich für die selbsternannte "Gewerkschaft", nur so kann sie hoffen, wenn sie mal in wohl eher ferner Zukunft ein paar Tausende Mitglieder haben sollte, bei Tarifverhandlungen darauf zu verweisen.

Ein Streit unter verdi und FAU also, dies nur hinzugefügt, da der Beitrag doch einiges verschweigt."


Ich vermute deshalb jetzt, dass sich die FAU nicht als tariffähige Gewerkschaft darstellen darf, das ist aber ein wesentlicher Unterschied zu dem was die FAU behauptet. Verifizieren lässt sich dies aber erst, wenn die FAU alle Informationen herausrückt.

Demo und Infoveranstaltung

classwar 15.12.2009 - 23:26

FAU Berlin: Verboten Kämpferisch!
Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!
Info-Veranstaltung Fr, 18.12. 19Uhr
Demo Sa, 19.12. 16 Uhr

Seit dem 11.12. darf die FAU Berlin sich per einstweiliger Verfügung nicht mehr Gewerkschaft nennen. Das bedeutet de facto ein Verbot dieser kleinen kämpferischen ArbeiterInnenorganisation.

Ausgelöst wurde diese juristische Maßnahme von der Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte, die damit offensichtlich die konsequente Selbstorganisation der Beschäftigten in ihrem Betrieb lahmlegen möchte. Im Babylon ist ein großer Teil der Belegschaft in der FAU organisiert und wird von ihr seit Monaten erfolgreich bei Arbeitskämpfen unterstützt.

Dass das Landgericht so einen starken Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit ohne Gegenanhörung durchwinkt, ist ein Skandal. Es schafft nicht nur einen Präzedenzfall, der jede Form von freier gewerkschaftlicher Organisation unterbinden könnte, sondern ist auch ein Angriff auf das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit.

Dagegen müssen wir alle auf die Straße gehen!

Kommt zahlreich zur Demo!
19.12. - 16 Uhr - Straßburger Straße Ecke Metzer Straße

Hört euch die ganze Geschichte an!
Infoveranstaltung zum Arbeitskampf im Babylon und zum faktischen Gewerkschaftsverbot
18.12. - 19h - im FAU-Lokal - Straßburger Str. 38

Stärkt das Recht, selbst zu entscheiden, mit wem und wie ihr euch organisieren wollt.
Stärkt die FAU und tretet ein! www.fau.org/verbot
Und/oder spendet: FAU Berlin | Konto-Nr.: 3703001711 | BLZ: 16050000 | Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse | Verwendungszweck: Mäuse für die Katze

Die illegalisierung ist kein Scherz

Nepumuk 16.12.2009 - 12:11
Wie abit schrieb, besteht natürlich zwischen dem Verbot der Organisation, der Aberkennung betrieblicher Rechte als Gewerkschaft und dem Verbot, sich Gewerkschaft zu nennen, ein Unterschied. Aber welcher? Ein Verbot bedeutet die Zerschlagung und Kriminalisierung einer Gewerkschaft. Die Aberkennung „betrieblicher Rechte“ als Gewerkschaft bedeutet, dass den Mitgliedern der betreffenden Gewerkschaft fast alle legalen Rechte am Arbeitsplatz genommen werden, denn nur „Gewerkschaftsmitglieder“ - haben grundsätzlich das Recht, jederzeit – und damit auch während der Arbeitszeit – für ihre Gewerkschaft werben - dürfen an ihrer Kleidung (auch Arbeitskleidung) Anstecknadeln und Plaketten tragen, mit denen sie auf ihre - Gewerkschaftsmitgliedschaft oder auf gewerkschaftliche Forderungen hinweisen - dürfen persönliche Gespräche zur Mitgliederwerbung führen, soweit dadurch die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird Die Gewerkschaft selbst verliert dadurch unter anderem das Recht: - ihre Informationen an den Informationsbrettern des Betriebs oder der Verwaltung auszuhängen, d.h. ein „schwarzes Brett“ anbringen zu lassen oder eines mitbenutzen zu können oder eine andere zur Verfügung gestellte Anschlagfläche. - bei verstreuten Niederlassungen entsprechend der betrieblichen Praxis das Firmen-Intranet und/oder E-Mails nutzen zu können - im Betrieb Plakate aufzuhängen - Flugblätter und anderes gewerkschaftliches Informationsmaterial sowohl vor dem Tor als auch im Betrieb zu verteilen Außerdem sind damit alle gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen (wie Streik, Boykott etc) unter Androhung von Geldstrafen oder Haft verboten sind. Ein Verbot, sich Gewerkschaft zu nennen bedeutet den Verlust aller Dinge, die unter „Die Aberkennung „betrieblicher Rechte“ als Gewerkschaft“ beschrieben wurden (die gelten ja nur für "Gewerkschaften") und (!) eben das Verbot sich sich Gewerkschaft zu nennen und für diese Gewerkschaft zu werben. Was der FAU Berlin gerade passiert, ist ein Angriff auf die wenigen Rechte, die wir Lohnabhängigen noch haben. Auch wenn es einige noch nicht gemerkt haben.

Tarifvertragsverhandlungen erfolgreich

Tiba 16.12.2009 - 21:53
Der Beschluss des Landgerichts (die FAU veröffentlicht ihn ja nicht) bedeutet doch nicht, dass die FAU nicht mehr gewerkschaftlich tätig sein kann, ob die FAU allerdings Rechts etwa aus der Koalitionsfreiheit des Art. 9 GG oder dem Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen kann, kann nur das Arbeitsgericht entscheiden. Und das hat es ja zuvor schon und aufgrund der Schwäche der Kleinstorganisation FAU dieser eben keine Rechte als Tarifvertragspartei (!) zugestanden.

Für die Tätigkeit der FAU ist es vollkommen egal, wie sie sich tituliert, gewerkschaftliche Betätigung hängt davon eben nicht ab, auch wenn die FAU dies suggeriert. Die FAU kann sich auch "FAU-Sekte" nennen. Wenn sie groß genug ist, dann kann sie auch mit diesem Titel vollständig gewerkschaftlich tätig werden, sie ist es aber eben nicht und deshalb bleibt es ihr verwehrt Tarifverträge abzuschließen.

Im Übrigen hat verdi die Tarifvertragsverhandlungen erfolgreich für die Beschäftigten abschließen können wie in der taz  http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/der-goldene-vorhang/ nachzulesen ist, kaum verwunderlich, dass dies die FAU nicht mehr interessiert, es geht ihr nämlich einzig und alleine um ihren Rechtsstatus in dem Konflikt.

[PM] Dumping-Haustarifvertrag im Berliner Kin

Betriebsrat Babylon 17.12.2009 - 16:26
Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemitteilung des Babylon-Betriebsrats:

Am 16. 12. 09 hat Ver.di mit den Geschäftsführern des Kinos Babylon Mitte Timothy Grossman und Tobias Hackel einen Haustarifvertrag abgeschlossen, der in vielen Fällen um gut 30% unter der Vergütungstabelle des entsprechenden Verdi-Bundestarifvertrages liegt, oft fällt der Verzicht aber weit deutlicher aus:

Einem erfahrenen Filmvorführer, der nach 23 Uhr zwei Projektionen betreut, stünden nach Verdi-Bundestarifvertrag ab Juli nächsten Jahres rund 18 Euro zu. Es sei denn er arbeitet im Babylon Mitte. Hier, im einzigen vom Berliner rot-roten Senat mitfinanzierten Kino, ist dieselbe Arbeit laut Verdi-Haustarifvertrag nur die Hälfte, gut 9 Euro, wert.
Monatlich verdient ein Filmvorführer mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung laut regulärem Verdi-Bundestarif ab Januar 1900 Euro. Hinzu kommen üppige Zuschläge. Nicht so im Babylon. Hier hat er sich mit 1490 Euro zu begnügen, die Zuschläge wurden hier gestrichen oder deutlich gekürzt.

Wodurch dieser weitgehende Verzicht zu rechtfertigen ist, konnte Verdi-Verhandlungsführer Andreas Köhn nicht erklären, denn den Tarifvertrag ließ Verdi von der Babylon-Geschäftsführung präsentieren. Auch kein anderer Verdi-Vertreter wollte offenbar an der heutigen Betriebsversammlung Verantwortung übernehmen. Bei der letzten Betriebsversammlung vor drei Monaten hatte Andreas Köhn dagegen noch versichert, es sei ihm nicht möglich überhaupt einen Tarifvertrag unter dem Niveau des Flächentarifs abzuschließen. Schon lange vor Köhns überraschender Intervention hatte die Freie ArbeiterInnen Union (FAU) Berlin mit großen Teilen der Belegschaft einen Tarifvertragsentwurf ausgearbeitet und versucht Verhandlungen herbeizuführen.

„Trotz des unangemessen niedrigen Verdi-Tarifabschlusses gibt es für manche Beschäftigte, die bisher nur 5,50 Euro verdienten, deutliche Lohnsteigerungen. Zu verdanken ist das dem langwierigen Arbeitskampf der FAU Berlin im Babylon, der Verdi und Geschäftsführung letztendlich zu einem Tarifabschluss zwang.“ so der Betriebsratsvorsitzende.

Finanziell gehe es dem Babylon gut, ließ die Geschäftsführung verlauten. Jahr für Jahr steigen demnach die Besucherzahlen und Vermietungen, hinzu komme der einträgliche Getränkeverkauf. Dennoch wird der Tarifvertrag fest an eine Erhöhung des Senats-Zuschusses um 30.000 Euro auf 350.000 Euro pro Jahr gekoppelt. Sinkt der Zuschuss des Senats, verliert der Tarifvertrag jede Gültigkeit.
In langwieriger Kleinarbeit wird der Betriebsrat nun versuchen, mit Betriebsvereinbarungen das Beste für die Belegschaft herauszuholen, wo dies der Dumping-Tarifvertrag Verdis noch erlaubt.

Betriebsrat Babylon

infos bzw. berichte

apomarburg 12.01.2010 - 20:49
Aktuelle Berichte über die FAU berlin gibt es auch auf apomarburg.wordpress.com

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Ergänzung — Arbeiterin

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Fau ist Faul — Arbeiter

ungaublich... — Studentin

Solidarische Grüße — black cat

@egal — Miss P

Weitermachen! — la lucha continua

wann? — ich

Das war doch ganz klar absehbar! — Ehemalige FAUista

@ Ehemalige FAUista — Walter

gewerkschaftsfunktionäre — proletarier

Titelseite! — name

Keep on fighting - FAU — solidarity

Solidarität zeigen — Linksjugend ['solid] Thüringen

Verleumdung? — Viel Feind viel Ehre ?

@tiba — abit

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