Urteil im Gießener Genfeldprozess liegt vor

feldbefreierInnen 05.12.2009 23:45 Themen: Biopolitik Repression Ökologie

Exakt bis zum letzten Tag Richter Nink gebraucht, um sein Urteil fertigzuschreiben. Heute nun ist es den Angeklagten zugeschickt worden. Damit liegt schwarz auf weiß vor, was schon im mündlichen Urteil rüberkam: Ein Notwehrrecht gegen die Gentechnik gibt es nicht, weil selbst Feldbefreiungen die unkontrollierbare Gentechnik nicht mehr stoppen können. Folglich müsse der Angriff auf das Gießener Gengerstefeld 2006 bestraft werden. Und zwar hart, wie Richter Nink findet. Weil: Die sogenannten Täter wollten die Herrschaft abschaffen (wo er Recht hat ...). Das dürfe sich der Staat nicht bieten lassen ...

Hier folgen ausgewählte Passagen aus dem Urteil:

Ohne Beweiserhebung: Versuchsziele und Versuchsablauf

270 Anträge legten Angeklagte und Verteidiger dem Gericht im Prozess vor. Kein einziger wurde behandelt. Sie seien alle "ohne Bedeutung", fegte das Gericht den Versuch der Aufklärung vom Tisch. Merkwürdig - im Urteil sind dennoch zu vielen der sogenannt bedeutungslosen Punkte Aussagen zu finden. Wo hat der Richter denn diese Erkenntnis her?

So ist im Urteil festgestellt, wozu der Versuch diente: "Bei der Feldstudie handelt es sich um eine gezielte Evaluation der Wechselwirkungen zwischen den transgenen Gerstenlinien des Versuchs und einem im Ackerboden enthaltenen symbiontischen Pilz. Zum anderen war die umfassende epidemologische Aufzeichnung auftretender Pilzerankheiten auf den gentechnisch modifizierten Pflanzen im Vergleich zur Ursprungspflanze geplant um das Resistenzpotential von Gerste gegenüber den pilzlichen Schaderregern zu erhöhen. Einher gingen mit der mehrjährigen Untersuchung vergleichende Ertragsstudien. Geführt wurde die Studie unter dem Schwerpunkt eines Projekts zur Biosicherheitsforschung. lnfolge dessenwurde der Versuch vom Bund mit 352.000,-- € gefördert." Genau das hatten die Angeklagten bestritten und dazu Beweisanträge gestellt, z.B. dass es Methodenforschung und Produktentwicklung gewesen sei, die Pilzuntersuchungen gar nicht stattfanden usw.

Dass sich das Gericht ausgerechnet auf den Versuchsleiter Prof. Kogel und sein Team stützte, ist umso überraschend als das Gericht selbst erkannte, dass der Versuch schlampig organisierte war und Auflagen nicht beachtete: "Die Kammer hat insoweit keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen (gemeint: Prof. Kogel und weitere Uni-Gießen-Leute), wobei durchaus Wertungswidersprüche festzustellen waren, die auf die besondere lnteressenlage der mit Drittmittel forschenden Wissenschaftler zurückgeführt werden können. So wurde von den Antragstellern des Freilandversuchs der Abstand zu gefährdeten Ackerflächen im Erstantrag bedenklich zu groß eingeschätzt und die Gefahr des Pollenflugs und der Saatgutverschleppung durch Nager und Vögel entgegen der strengen aber auslegungsfähigen Bestimmungen des GenTG zu gering eingeschätzt. Der konkrete Vogelschutzzaun konnte jedenfalls auch nach der einstweiligenKritik des nur anzuhörenden Regierungspräsidiums, zu dessen Beteiligung und späterer Überwachung des Versuch der Zeuge Dr. Gerlach engagiert und kompetentund zuletzt glaubhaft ausgesagt hat, keinen sicheren Schutz gewähren. DieBehauptung der Wissenschaftler, bei Gerste gäbe es wegen der Selbstbestäubungkeinen Pollenflug, stimmt bereits nach den sich aus den einbezogen Akten ergebendenGründen nicht 100%ig und steht im unauflösbaren Widerspruch zur Warnung vorGerstenpollen in Pollenflugkalendern für Allergiker. Sehr bedenklich stimmt auch dieEinschätzung, es habe sich um Biosicherheitsforschung gehandelt. Diese Annahmewurde vom Zeugen Prof. Dr. Kogel bereits in der Vernehmung erheblich eingeschränktund auf die Mykorrhiza-Forschung beschränkt. Wegen der Stoffwechselbeziehungzwischen Gerstenpflanze und symbiontischem Bodenpilz dürfte es sich eherum eine Voraussetzung des Pflanzenwachstums und damit der Ertragsfähigkeit handeln,die Voraussetzung zur landwirtschaftlichen Nutzung ist. Dies abschließend zubeurteilen, ist nicht Aufgabe der Kammer. Denkbare Fehler bei Antragstellung, Genehmigungund Überwachung machen die verwaItungsrechtlichen Bescheide möglicherweiserechtwidrig oder das Verwaltungshandeln fehlerhaft. An der bewiesenenExistenz des behinderten Feldversuchs und dem damit einhergehenden immateriellenSchaden ändert dies nichts."

 

Keine Rechtfertigungsgründe

Zentraler Punkt der Auseinandersetzung war der Streit, ob der § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" zur Anwendung kommen müsse oder nicht. Hier hatten die Angeklagten viele Anträge gestellt. Das Gericht befand: Nein, zählt nicht, weil eine Feldbefreiung die Gentechnik auch nicht stoppen könne. Zur Frage der Rechtfertigung findet sich im Urteil: "Die Angeklagten handelten auch rechtswidrig. Bei Feldbefreiungsaktionen mit derFolge der Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen handelt es sich um zivilenUngehorsam, der dem Widerstand gegen die Atomtechnik oder gegen Flughafenausbautenentspricht, wo sich betroffene oder sonst opponierende Bürger durch dieGefahren für Leib, Leben oder Gesundheit oder sonst in ihren Grundrechten gefährdetsehen. Dieser zivile Ungehorsam oder Widerstand fällt nicht unter Art 20 IVGrundgesetz, da hier nicht die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung derBundesrepublik Deutschland zu besorgen ist. Der zivile Ungehorsam schließt strafrechtlicheSanktionen nicht aus, solange er nicht auf einen allgemeinen Rechtfertigungsgrundgestützt werden kann. Zwar kann in dubio pro reo die Existenz potentiell unumkehrbarer Folgen für die Naturdurch einen unkontrollierten Gentransfer infolge des Freilandversuchs mit möglicherSchadenswirkung für Rechtsgüter der Menschheit nicht hinweggedacht werden,wobei alle anderen insbesondere ökonomischen Folgen der reinen Gentechnikforschungbereits nicht unmittelbar.drohen. Auch wäre die denkbarer Gefährdung fürLeib und Leben gegenüber der Forschungsfreiheit höherangig. Bei der fehlendenKonkretisierung der akuten Gefahr durch einen festgestellten Gentransfer fehlt esjedoch schon an der Geeignetheit der Genfeldzerstörung. Denn es handelt sich umeine rein politisch motivierte Symboltat. Als reine Behinderung der Forschung kannsie sich bereits nicht auf eine Gefahrenlage berufen. Zur Verhinderung der abstraktenGefahren durch Gentransfer ist die Feldbefreiung nicht zur Gefahrenbeseitigunggeeignet. Erwünscht oder nicht erwünscht, weltweit ist die Gentechnik nicht mehr zustoppen, solange die Völkergemeinschaft sich nicht überstimmend dazu entschließt."

 

Wer gegen Herrschaft ist, muss die Keule des Staates erfahren

Das Urteil erlaubt noch einen weiteren Blick hinter die Kulissen der Robenträger. Richter Nink hatte sich selbst als Gentechnikgegner geoutet - aber offenbar gehört er zu der überwältigenden Mehrheit, die meint, zwischen den Systemzwängen und Herrschaftsverhältnissen und der technischen Entwicklung zwecks Kontrolle von Saatgut, Profit und Verwertung würde kein Zusammenhang bestehen. Jedenfalls war sichtbar, dass er Verhandlungstag für Verhandlungstag mehr verärgert war darüber, dass die Angeklagten nicht der von BUND, Greenpeace, Campact, Grünen oder von FR bis Süddeutsche bekannten sanften Ablehnung der Gentechnik frönten, sondern immer wieder die hinter dem hiesigen Wirtschaftenden stehenden Machtverhältnisse kritisierten. Im Urteil schlug sich der Hass in zwei Extra-Monate für anarchistische Gesinnung sowie die Verweigerung einer Bewährung durch: "Die Kammer verkennt zugunsten des Angeklagten auch nicht, dass sein Tatmotiv anteilig auch von altruistischen Motiven bestimmt ist. Der Angeklagte fürchtet um die Folgen der fortschreitenden Gentechnik für sich und die Menschheit und ist politisch bestrebt, diesen Gefahren entgegenzuwirken. Andererseits ist dem Angeklagten strafschärfend anzulasten,dass dieses Motiv hinter seinem allgemeinen Angriff auf die staatlichen Institutionen und die hier geltenden Regeln zurücktritt. Der Angeklagte bezeichnet sich als Berufsrevolutionärmit dem primären Ziel der Schaffung herrschaftsfreier Räume. DasThema "Gentechnik" ist hier unter Ausnutzung gutgläubiger Aktivisten nur ein Vehikelzur Umsetzung seiner anarchistischen Ziele, welche in der Abschaffung des staatlichenGewaltmonopols enden würde. Dieses Kernmotiv beweist die eigene Schilderungvon Plakatfälschungsaktionen bei Wahlkämpfen, wobei führende Politiker durchphantasievolle und verblüffende Verdrehungen ihrer Kernaussagen karikiert undbloßgestellt werden sollten, seine Selbstbezeichnung als Berufsrevolutionär sowieseine Taten, welche Gegenstand der zunächst nicht rechtskräftig gebliebenen Verurteilungdurch das Landgericht Gießen vom 03.05.2005 waren. Der Angeklagte hatsich unter dem Eindruck der noch immer drohenden endgültigen Rechtskraft des Urteilsvom 03.05.2005 bewusst zur erneuten und in strafrechtlicher Hinsicht massiverenTat entschlossen. Strafschärfend wirkt sich auch aus, dass der Angeklagte intellektuellerKopf und Sprachrohr der Aktionen der übrigen Mitglieder der ProjektwerkstattSaasen und deren Sympathisanten ist.
Unter nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechendenUmständen ist eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zumindest tat- und schuldangemessen.Die Kammer hat hierbei die zwischenzeitlich verstrichene Zeit zwischenerster und zweiter Instanz mit einem Monat berücksichtigt und abgezogen. Hiervonist ein weiterer Härteausgleich vorzunehmen, weil seine Verurteilung durch dasLandgericht Gießen vom 29.02.2007 an sich gesamtstrafenfähig gewesen wäre, aberbereits getilgt wurde. Unter Anrechnung dieser Verurteilung in einem Härteausgleichhält die Kammer eine Freiheitsstrafe vonsechs Monatenfür tat- und schuldangemessen."

Diese Gesinnungsjustiz wird noch deutlicher in der feinen Abstufung zwischen den beiden Angeklagten. Der zweite erhielt eine geringere Strafe und Bewährung, weil er äußerte, durch die harte Justiz tatsächlich verängstigt zu sein und deshalb so etwas - entgegen eigener Überzeugung - nicht mehr machen zu wollen. Das Gericht stilisierte dieses zur Unterwerfungsgeste hoch und belohnte das ordentlich: "Zwar steht er zur Richtigkeit seines damaligen Handelns. Er hält zwischenzeitlich allerdings die Art und Weise seines Vorgehens nicht mehr für angemessen im Vergleich zu den dann drohenden Nachteilen und Sanktionen. Auch hat er ersichtlich von seiner früheren Lebensweise Abstand genommen. In Verhalten, Habitus und Äußerung lässt er erkennen, bei Aufrechterhaltung seiner Bedenkengegen die Gentechnik den Rechtsstaat akzeptieren zu wollen."

Genauso hatte einer der Angeklagten es im Plädoyer angekündigt - untermalt damals mit einem herumgezeigten Bild von A. Paul Weber: "Rückgrat raus!" Siehe das Bild ... es kam so!

 

Wie es weitergeht?

Beide Angeklagte haben Revision eingereicht. Jetzt nach Zustellung des Urteils muss die innerhalb eines Monats verfasst werden. Dann entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt. Deren Strafsenate fiel bisher aber eher durch autoritäres Gehabe bis rechte Gesinnung auf. Es wäre daher eine Überraschung, wenn das Urteil noch aufgehoben würde. Geschähe das nicht, würde die erste große Haftstrafe gegen Feldbefreier in Deutschland vollzogen. Doch es könnte schlimmer kommen, denn neue Verfahren laufen an auch mit hohen Strafzielen (z.B. zur Feldbefreiung 2008 in Gatersleben). Andere laufende werden immer autoritärer durchgezogen - wie letztens in Kitzingen.

Neben all dem laufen auch noch Zivilprozesse. Der autoritäre Staat wirft sich ins Getümmel, um die unerwünschte Agro-Gentechnik mit Gewalt durchzupeitschen. Der nächste Termin läuft am Montag in Saarbrücken - genau gegen den oben mit einem halben Jahr Haft Verurteilten. Der hat eine Broschüre über die Seilschaften in der Gentechnik geschrieben. Die Informationen weiter zu verbreiten, soll ihm verboten werden. Meinungsfreiheit? Auf dem Papier. Dabei ist alles gut belegt - und genau darauf wollen der Beklagte und sein Anwalt am Montag in Saarbrücken hinweisen. Am Vorabend gibt es dazu passend eine Infoveranstaltung:

  • Sonntag, 6.12., 18 Uhr in Saarbrücken (Kultur- und Werkhof, Nauwieser 19): Vortrag über die Seilschaften der deutschen Gentechnik (3 Euro Eintritt) ++ Flyer mit Infos ++ und am Folgetag:
  • Montag, 7.12. um 12.15 am Landgericht Saarbrücken (Hardenbergstr. 1, Sitzungssaal 114): Prozess um den Maulkorb für die Kritik an Gentechnik-Seilschaften. Uwe Schrader, Chef des wichtigsten Gentechnik-Lobbyverbandes InnoPlanta, und Kerstin Schmidt, Vielfach-Geschäftsführerin der wichtigsten Gentechnik-Kleinstfirmen wollen per Klage den Autor der Broschüre "Organisierte Unverantwortlichkeit", Jörg Bergstedt, zum Schweigen bringen. Sie haben die Anwaltskanzlei von Horst Rehberger, ehemaliger Wirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt, beauftragt - der dritte, hier beteiligte wichtige Gentechnik-Propagandist! Ein hochbrisanter Zivilprozess ... Infos zum bisherigen Ablauf des Rechtsstreits
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Ergänzungen

Tatsächlicher Schaden ca 20€

Kartoffelbrei 06.12.2009 - 01:53
Noch mal zur Klarstellung:
(Weil's glaub' ich in den vielen Details untergeht)
Der "Anteilige Schaden" den der böse Anarchist verursacht haben soll, liegt materiell bei ca 20€.
Dafür also 6 Monate Knast.

Schaden

Dr. jur 06.12.2009 - 09:27
Der Schaden ist in einem Strafrechtsprozess nicht das entscheidende. Der ist bei vielen Straftatsbeständen nicht hoch (Beleidigung z.B.).

Das Problem bei diesen Prozessberichten ist, dass sie total subjektiv verfasst worden sind und daher den tatsächlichen Prozessverlauf nur sehr unzureichend beschreiben (können).
(siehe auch den Fall Roland Ionas Bialke)

Verräter Neuhaus

Spießbürger 06.12.2009 - 10:34

"Diese Gesinnungsjustiz wird noch deutlicher in der feinen Abstufung zwischen den beiden Angeklagten. Der zweite erhielt eine geringere Strafe und Bewährung, weil er äußerte, durch die harte Justiz tatsächlich verängstigt zu sein und deshalb so etwas - entgegen eigener Überzeugung - nicht mehr machen zu wollen. Das Gericht stilisierte dieses zur Unterwerfungsgeste hoch und belohnte das ordentlich: "Zwar steht er zur Richtigkeit seines damaligen Handelns. Er hält zwischenzeitlich allerdings die Art und Weise seines Vorgehens nicht mehr für angemessen im Vergleich zu den dann drohenden Nachteilen und Sanktionen. Auch hat er ersichtlich von seiner früheren Lebensweise Abstand genommen."


"Er hat sich von seinem bisherigen politischen
Umfeld, der Projektwerkstatt in Saasen zumindest räumlich getrennt und
strebt glaubhaft einen bürgerlichen Beruf im sozialen Bereich an"


Wenigstens einer in der Deppenwerkstatt Saasen der erwachsen geworden ist

Es geht aber nur um Sachbeschädigung

Kartoffelbrei 07.12.2009 - 16:11
Hallo Dr Jur.
Hier geht es aber NUR um Sachbeschädigung.
Da sollte die Strafe doch in irgendeinem angemessenen Verhältniss zum (angeblich) verursachten Schaden stehen.
6monate Knast für 20€ Schaden?

Wie lange müßten denn da z.b. die Bullen in den Knast, die im Wendland rechtswidrig! Treckerreifen im Wert von Tausenden Euro zerstochen haben?

Gentechnik nicht mehr zustoppen?

ich 19.01.2010 - 07:37
"Erwünscht oder nicht erwünscht, weltweit ist die Gentechnik nicht mehr zustoppen" und darum darf sich die Bevölkerung nicht wehren?


Sedlmayer ASRvon NuoViso


Und hier nochmal zum Gen-Mais MON863


 http://www.greenpeace.at/uploads/media/FS_MON863_Chronologie.pdf


Gentechnik nicht mehr zustoppen?

ich 19.01.2010 - 08:09
"Erwünscht oder nicht erwünscht, weltweit ist die Gentechnik nicht mehr zustoppen" und darum darf sich die Bevölkerung nicht wehren?

Gesunde Lebensmittel, Monsanto und Gentechnik
Vortrag von Georg Sedlmaier über gesunde Lebensmittel, Monsanto und Gentechnik.

 http://www.dailymotion.com/video/x9uorv_sedlmayer-asr_tech

Und hier nochmal zum Gen-Mais MON863

 http://www.greenpeace.at/uploads/media/FS_MON863_Chronologie.pdf


Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 3 Kommentare

blub di blub

revisori 06.12.2009 - 00:39
die aus der urteilsbegründung zitierten auszüge klingen doch garnicht so unvernünftig. was habt ihr denn erwartet? einerseits den staat durch bewußte regelverletzungen herausfordern, andererseit ganz doll empört sein, wenn die absehbare reaktion erfolgt. do etwas bekommen wirklich nur linke hin. rextrem lustig :-)

such dir Hilfe

un laber net 06.12.2009 - 01:19
Wenn Menschen die sich für andere einsetzen, wie sogar der Richter erkannt hat, in den Knast wandern und du das "extrem lustig" findest solltest du dir Gedanken über deine sadistische Einstellung und eine Therapie machen.
"Wenn wer sich freut, wenn wer betrübt macht sich meistens unbeliebt" W. Busch

Lustige Kommentare

Beobachter 06.12.2009 - 16:49
Lustige KOmmentare von Leuten die nie beim Prozeß waren und sich wohl auch nicht darüber informiert haben.
Fakt ist: 6 Monate für eine geringfügige Sachbeschädigung sind ein politisches Urteil. Und politische Urteile gegen linke Aktivisten treffen uns alle, ob ihr mit der konkreten Herangehensweise der Betroffenen einverstanden seid oder nicht..