[HH] Antira-Camp-Prozess
Vor dem Hamburger Amtsgericht muss Dudde deutlich zurückrudern. In einem Parallelverfahren ist einer der auf seine Anweisung hin Festgenommenen inzwischen freigesprochen worden, weil ein entlastendes Video existiert. Dudde weiß, dass seine ursprüngliche Version nicht haltbar ist, da das Video das Gegenteil seiner Behauptungen beweist. Anders als in seiner ersten Vernehmung möchte er plötzlich keine konkreten Angaben mehr machen. Alles sei „ratzfatz“ gegangen und die gesamte Situation sehr dynamisch gewesen. Davon, dass sein Kollege, der keine Schutzkleidung trug, brutal zusammengeschlagen worden sei, ist nun keine Rede mehr. Auch zu „Tatbeiträgen“ der Angeklagten kann er nichts sagen, vielmehr muss er zugeben, dass er einfach diejenigen festnehmen ließ, die vorne standen als er hinzukam und organisiert wirkten, weil sie sich untergehakt hatten. (Übrigens kein Argument gegen die Bildung von Ketten, sondern dafür. Hätten sich in dieser Situation nicht nur eine, sondern mehrere Ketten gebildet, hätten die Bullen sicherlich nicht in dieser Weise abräumen können.)
Für vier der Angeklagten könnte das Verfahren jetzt zu Ende sein, da nur Dudde zuvor belastende Angaben gemacht hatte. Das „Opfer“ lag am Boden und hatte die Augen geschlossen, die „Tatbeobachter“ hatten jeweils ihre ganze Aufmerksamkeit auf andere „Täter“ gerichtet und vom sonstigen Geschehen nichts wahrgenommen. Richter Krieten will aber nicht aufhören. Ihm ist die „präventive Wirkung“ wichtig, wie er 2008 im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen Vermummung erklärte. Er will, dass sich Repression „in der Szene herumspricht“. Wenn er die Angeklagten schon nicht verurteilen kann, so scheint es, will Krieten sie wenigstens auf andere Weise disziplinieren. Noch vier Mal lässt er die Aktivisten trotz deren teilweise sehr langer Anreise nach Hamburg kommen, zwingt sie, jeweils bis zu acht Stunden im Gericht zu sitzen. Besonders dreist verhält er sich gegenüber einem erst 19-Jährigen Angeklagten aus Thüringen, dessen Anwalt erkrankt ist. Obwohl der Richter rechtzeitig über die Erkrankung informiert ist und bereits vorher explizit auf die große Belastung durch die schwierige Anreise hingewiesen worden war, zwingt er den Heranwachsenden, die zehnstündige Fahrt auf sich zu nehmen – nur um ihn dann nach fünf Minuten wieder nach Hause zu schicken.
Die weiteren Verhandlungstage ergeben erwartbarerweise keine neuen Erkenntnisse zum „Tatverlauf“ - höchstens zum Hamburger Staatsschutz, dessen Vertreter alles andere als eine gute Figur macht. Am fünften Prozesstag hat Krieten dann plötzlich doch keine Lust mehr, mit fünf engagierten Anwält_innen konfrontiert zu sein. Er trennt die Verfahren der vier Aktivisten, deren Festnahme von Dudde angeordnet wurde, ab, spricht sie frei und setzt nur die Verhandlung gegen den Angeklagten aus Bremen fort. Wahrscheinlich hofft er, so nicht nur vier lästige Anwält_innen, sondern auch einen Großteil der kritischen Öffentlichkeit loszuwerden. Nachdem die Einstellung des letzten verbliebenen Verfahrens gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes vom Vorgesetzten des Staatsanwalts abgelehnt wird, macht der Richter klar, wie es weitergehen soll: Er erklärt, er gehe vorläufig davon, dass der Bremer Angeklagte auf dem Video identifizierbar und dort eine Trittbewegung erkennbar sei.
Die Zermürbungsstragie des Richters ist bisher nicht aufgegangen. Vor allem Dank der zahlreichen Unterstützer_innen, die teilweise extra angereist sind, haben die Angeklagten die Belastungen relativ gut überstanden. Vor der Urteilsverkündung verlasen die später Freigesprochenen eine ausführliche und kämpferische Prozesserklärung (siehe unten), die vom Publikum mit Applaus aufgenommen wurde. Jetzt ist es wichtig, dass der letzte Angeklagte nicht alleine gelassen wird. Einzelne zu isolieren, ist ein altbekanntes und beliebtes Mittel der Repressionsorgane. Dagegen setzen wir unsere Solidarität! Kommt zum Prozess! Die Verhandlung wird am 8. Dezember um 9:15 Uhr fortgesetzt (Raum 300, Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, 20355 Hamburg). Danach folgen evtl. noch Termine am 15.12. und am 17.12. (jeweils um 9:15 Uhr).
Gemeinsame Erklärung aller Angeklagten
Im heute endlich zum Abschluß kommenden Prozess ging es vordergründig um „Gewalt“. Doch Gewalt war nur an der Oberfläche das Thema der hiesigen Verhandlung. Gewalt an sich hat keine Festnahmen zur Folge, keine Gerichtsverfahren, keine hysterische Presseberichterstattung und erst recht keine Empörung bei der Polizeigewerkschaft.
Auch der Polizist, der am 22.8. letzten Jahres am Hamburger Flughafen zu Boden ging, war – wie er hier selbst dargelegt hat - unterwegs in durchaus gewalttätiger Absicht. Er wollte jemanden festnehmen wegen eines Aufklebers - einer Sachbeschädigung, wie er zu Protokoll gab. Wegen eines kleinen, mit Klebstoff beschichteten Stücks Papier wollte er eine Person Kraft seines Amtes tätlich angreifen und gegen ihren Willen gewaltsam aus der Demo zerren. Das hat er selbst hier so vorgetragen. Wer käme auf die Idee, ihn dafür anzuzeigen, ihn aufzufordern sich nackt auszuziehen, ihn in eine Zelle zu sperren oder vor Gericht zu bringen?
Gewalt auf Demonstrationen ist nichts ungewöhnliches. Wer je auf linken Demos war, weiß, dass sie dort nicht die Ausnahme sondern die Regel ist. In den Medien thematisiert oder gar vor Gericht verhandelt wird sie jedoch bloß in seltenen Fällen. Während jede brennende Mülltonne lange Presseartikel nach sich zieht, bleiben die Prügelorgien der Sicherheitskräfte oft gänzlich unbeachtet. Knüppel und Pfefferspray, die im Besitz von Demonstrantinnen und Demonstranten als gefährliche Waffen angesehen werden, scheinen in der Hand von Polizistinnen und Polizisten zu Massagegerät und Duftzerstäuber zu mutieren. Zurückzuhalten brauchen sich die Einsatzkräfte dabei keineswegs. Denn selbst wenn sie ihre weitgesteckten Kompetenzen überschreiten, müssen sie nicht mit rechtlichen Konsquenzen rechnen. Eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt kann man sich jedenfalls sparen, denn die Chance einer Verurteilung liegt seit Jahren konstant im Promillebereich.
Sich hierüber zu wundern wäre wie, erstaunt darüber zu sein, dass man im Regen nass wird. Die Polizei hat eine besondere Funktion, die im Organ zur politischen Verfolgung, dem Staatsschutz, plakativ zum Ausdruck kommt. Sie soll im Auftrag des Staates eben diesen (notfalls mit Gewalt) schützen. Das eigene System führte sich ad absurdum, wenn es die Glaubwürdigkeit eben jener Funktionsträgerinnen und -träger in Frage stellen würde. Deshalb kommt es so oft zu Verurteilungen aufgrund von abgesprochenen Polizeiaussagen - seien es offensichtliche oder versteckte Falschaussagen. Deshalb kommt es dazu, dass Richterinnen und Richter selbstbewusst gerne auch mal die Politik in die eigene Hand nehmen und versuchen über Urteile das politische Klima in ihrem Sinne zu verschärfen. Die Justiz stellt dabei jedoch erst die Verfolgung und Urteilsbildung in dritter Instanz dar. Die ihr zugrundeliegenden Triebfedern stellen die Verfolgungsorgane in erster und zweiter Instanz dar: Die Polizei und Staatsanwaltschaft.
Diese kooperieren mit der Justiz, um gegen emanzipatorische und soziale Bewegungen vorzugehen, da diese immer auch eine Bedrohung der herrschenden Verhältnisse implizieren. Dabei werden zwei besondere Zwecke verfolgt. Einerseits sollen über die Kriminalisierung emanzipatorischer Öffentlichkeit die inhaltlichen Positionen delegitimiert werden und andererseits sollen Aktivistinnen und Aktivisten eingeschüchtert, eingesperrt oder handlungsunfähig gemacht werden. Die Menschen, die als Angeklagte vor Gericht stehen, sehen sich mit einer übermächtigen Struktur konfrontiert, gegen die sie nichts in der Hand haben. Wie eine Walze rollt der Apparat über ihr Leben, hinterlässt psychische und nicht selten auch physische Narben, sorgt für materielle Einschnitte mit langfristigen Folgen, reißt sie aus ihrem Alltag, um während des Prozesses vollkommen isoliert von ihrem sozialen Kontext an ihnen ein Exempel zu statuieren.
So gelingt es immer wieder mehr oder weniger erfolgreich sowohl auf individueller Ebene Menschen mit emanzipatorischen Anliegen auszuschalten als auch auf gesellschaftlicher Ebene diesen Anliegen mittels der beliebten Gleichsetzung von Legalität und Legitimität die Unterstützung zu entziehen. Damit geht die Gewalt der Verfolgungsorgane über die Gewalt der Justiz mit ihren Vollstreckungsorganen auf in der Gewalt alltäglicher, kapitalistischer Praxis.
So widerlich die hier immer wieder an die Oberfläche tretende Gewalt ist, so wenig sticht sie aus dem heraus, was tagtäglich passiert. Das, was der bürgerliche Staat für sich beansprucht, heißt nicht umsonst Gewaltmonopol. Noch mehr als andere sind davon Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten betroffen. Oury Jalloh und Laye Konde, um nur zwei Beispiele zu nennen, waren körperlich unversehrt, bevor sie in die Hand der deutschen Polizei gerieten. Kurze Zeit später waren beide tot. Laye Konde, den die Beamtinnen und Beamten verdächtigten, mit Drogen zu dealen, wurde so lange gewaltsam Brechmittel und Wasser eingeflößt, bis der Tod durch Ertrinken eintrat. Die Bremer Einsatzkräfte handelten hier ähnlich wie die Hamburger Polizei, in deren Gewalt Achidi John bereits drei Jahre vorher bei einem Brechmitteleinsatz starb. Oury Jalloh verbrannte, an allen Gliedern fixiert, in einer Dessauer Polizeizelle, nachdem ihm zuvor noch Nase und Mittelohr zertrümmert worden waren. Angeblich soll er, obwohl er vorher mehrfach durchsucht wurde und sich nicht bewegen konnte, die feuerfeste Matratze, auf der er lag, aufgeschlitzt und die Füllung mit einem Feuerzeug angezündet haben. Die Verantwortlichen können sich in allen drei Fällen in ihrem Handeln bestätigt fühlen. Der Tod Achidi Johns war der Hamburger Staatsanwaltschaft nicht mal ein ordentliches Ermittlungsverfahren wert. In den anderen beiden Fällen konnten erst durch massive öffentliche Proteste Prozesse erzwungen werden. Das Ergebnis war allerdings wie befürchtet, denn auch hier zeigten die Gerichte erwartbarerweise großes Interesse daran, dass die herrschenden Zustände so unterträglich bleiben wie sie sind: Sowohl der Polizeiarzt, während dessen Behandlung Laye Konde ums Leben kam, als auch die Beamtinnen und Beamten, in deren Gewalt Oury Jalloh starb, wurden Anfang Dezember 2008 freigesprochen.
Manchen mögen diese Ereignisse als grausige Einzelfälle erscheinen – sie sind alles andere als das. Sie stellen keinen Bruch mit der deutschen Migrationspolitik dar, sondern sind im Gegenteil lediglich ihre konsequente Zuspitzung. Abschottung und militärische Aufrüstung der Grenzen, rassistische Polizeikontrollen, Residenzpflicht, Ausschluß von Gesundheitsversorgung und Bildung, Gutscheinsystem, Lagerunterbringung, Psychoterror, Inhaftierung und schließlich die Abschiebung - Das Arsenal, das der Staat gegen Menschen ohne deutschen Pass auffährt, ist so umfangreich wie ekelhaft. „Es gibt viele Arten zu töten“, schrieb Bertolt Brecht:
„Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen,
einem das Brot entziehen,
einen von einer Krankheit nicht heilen,
einen in eine schlechte Wohnung stecken,
einen durch Arbeit zu Tode schinden,
einen zum Selbstmord treiben,
einen in den Krieg führen usw.
Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“
Deutschland tötet – von Hamburg bis zum Hindukusch. Von Leuten, die angesichts der gewaltsamen Verfrachtung von Menschen in Folter, Elend und Tod keine Träne vergießen, wollen wir kein Gejammer hören, wenn einer von ihnen eine Prellung erleidet. Sie sind mitverantwortlich für die alltägliche Gewalt, die wir abschaffen wollen. „Alles muss anders werden!“, hieß es im Aufruf zum letztjährigen Antira-Camp. Wir halten daran fest. Wir kämpfen weiterhin für „Eine andere Welt, in der Wir alle solidarisch miteinander leben, ohne Ausgrenzung und Ausbeutung, ohne Rassismus und Sexismus, ohne Nationen, ohne Herrschaft, ohne Diskriminierung, eine Welt ohne Strukturen, in denen das physische und psychische Sterben an der Tagesordnung liegt und der Status Quo weiter Seelen und Körper zerschlägt. Eine Welt, die die Vergangenheit niemals vergisst, mit der Gegenwart bricht und mit einem Lachen in eine andere Zukunft geht.“
Presseartikel:
Prozeßauftakt gegen Göttinger Antirassisten in Hamburg (Monsters of Göttingen)
Schwierigkeiten bei der Zuordnung (taz)
Maskerade im Prozess um verprügelten Polizisten (taz)
Theater im Gerichtssaal (taz)
Klimacamper in Hamburg vor Gericht (jw)
Dubiose Polizeiaktionen (taz)
Richter rüffelt Polizei (mopo)
Freispruch für Klimacamper (jw)
Nächster Prozesstermin: 8.12., 9:15 Uhr in Raum 300, Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, 20355 Hamburg.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen
Prozesstermine
Nicht der einzige Erfolg
gegenstrom 10.11.2009 03:20 Themen: Antirassismus Repression Ökologie
Während des Klima- und Antiracamps löste der Hamburger Einsatzleiter
Dudde (nicht nur) eine Kundgebung vor dem Kohlekraftwerk Moorburg mit
der Begründung auf das ganze habe den Steuerzahler genug Geld gekostet
und sei ohnehin nur ein Musikveranstaltung ohne politischen Charakter.
Die AktivistInnen die der Auflösung nicht nachkommen wollten wurden mit
Bußgeldern und Widerstandsklagen überzogen. Dagegen wurde sich vielfach
erfolgreich gewehrt, doch auch gegen die Polizei und ihre
Versammlungsauflösung wurde Klage eingereicht. Mit Erfolg: Jetzt musste
die Behörde die Rechtswidrigkeit der Auflösung vor Gericht einräumen.
Weitere Klagen gegen Einschränkungen des Versammlungsrechts laufen noch.
Was das Versammlungsrecht anbelangt ist Hamburg seit langem trauriges
Pflaster. Auch unter Schwarz- Grün hat sich der Trend
Demonstrationsfreiheiten immer weiter einzuschränken fortgesetzt. Es ist
spätestens seit Schill zum Normalzustand geworden, dass polizeiliche
Wanderkessel Demonstrationen den Großteil ihrer politische
Direktaußenwirkung nehmen. In den letzten Jahren kam vermehrt dazu, dass
Gesetzlich bislang noch unangetastete Versammlungrechte von Innenbehörde
und Einsatzleitung einfach ignoriert wurden und wiederholt selbst vor
Gericht erstrittenes (z.B. Demonstrationsrouten) bewusst ignoriert
wurde. Während die Hamburger Innenbehörde jeden kleinen Naziaufmarsch
durchprügeln will, werden selbst linke Großdemonstrationen aus der
Innenstadt verbannt, willkürlich aufgelöst und anschließend diejenigen
dafür belangt, deren Demonstrationsrechte mit Füßen getreten wurden.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Situation im August 2008 zu sehen.
Das Antira- und Klimacamp hatte erhebliche Mediale Wellen geschlagen und
sich mit der öffentlich Angekündigung von Blockade des Hamburger
Abschiebeflughafens und Besetzung der Kohlekraftwerksbaustelle in
HH-Moorburg beim Senat nicht Grad beliebt gemacht. Militante Aktionen
gegen die verantwortlichen des Abschieberegimes und rechte Attacken der
SPD hatten den CDU Innensenator Ahlhaus dazu motiviert spätestens ab
Mitte des Camps zu Demonstrieren das ihm kein Weicher Kurs gegenüber dem
Protest unterstellt werden könne. Am Mittwoch wurde ein völlig Harmloser
Stadtrundgang auf St. Pauli zusammengeschlagen. Am Abend besetzten ca.
30 AktivistInnen überraschend den Bauplatz des Kraftwerks Moorburg (die
eigentliche Massenbesetzung war für den Samstag angekündigt) und seilten
sich mit einem großen Transparent „Energiekonzerne Enteignen!
Kapitalismus Abschaffen!“ von einem Baukran ab.
Als dann einige Hundert KlimaaktivistInnen zum Bauplatz eilten um die
BesetzerInnen zu unterstützten wurde es der Polizei schnell zu Bunt. Per
Polizeilautsprecher wurde die Kundgebung für Aufgelöst erklärt und dies
vom Einsatzleiter Hartmut Dudde (der sich vorher mit Gesamteinsatzleiter
Peter Born abgesprochen hatte) gegenüber dem Anmelder damit
gerechtfertigt, dass das ganze den Steuerzahler genug Geld gekostet
hätte. Außerdem sei auf der Kundgebung überwiegend Musik gespielt worden
und daher handele es sich nicht mehr um eine politische Versammlung. Es
wurde sich nicht mal die Mühe gemacht zumindest Pro-Forma dem
Instrumentarium des Versammlungsrechts zu folgen und Beispielsweise
polizeiliche Auflagen zu erlassen.
Die meisten Anwesenden AktivistInnen kamen der Auflösung der Versammlung
nicht nach, sondern formierten sich zu einer Sitzblockade. Diese wurde
von der Polizei äußerst Brutal geräumt. Im Nachhinein wurden viele der
Anwesenden mit Bußgeld-Forderungen der Stadt überzogen. Ausgerechnet der
Pressesprecher des Klimacamps wurde gar wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte verurteilt, weil er sich bei der Räumung
untergehakt habe. Gegen diese Schikane wurde sich vielfach erfolgreich
gewehrt und dabei das Thema kleinen Aktionschen und einer offensiven
Pressearbeit immer wider in die Medien getragen. Darüber hinaus wagten
die KlimaaktivistInnen die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die
Polizeibehörden. Dies war nur Möglich, weil die innenpolitische
SprecherIn der Hamburger Linksfraktion die Klage politisch und als
Person finanziell Unterstützte und Rechtsanwalt Carsten Gericke vom
Republikanischen Anwaltsverein die praktische Arbeit übernahm.
Am vergangenen Montag den 9. November musste die Polizei-Justitiarin
Andrea Horstmann vorm Verwaltungsgericht offiziell einräumen, dass die
Versammlungsauflösung Rechtswidrig war. Erfreulicher weise wird der
juristische Sieg von einem breiten Medienecho in Hamburg begleitet. So
bleibt zu hoffen, dass die Klage ein Mosaikstein in der Verteidigung des
Versammlungsrechts spielen kann. Weitere Klagen u.a. gegen die
vorzeitige Versammlungsauflösung bei der Flughafenbesetzung sind weiter
anhängig.
Linke AktivistInnen bis hin zur Linkspartei wollen in der nächsten Zeit
den Polizeibehörden stärker auf die Pelle rücken. In diesem Zusammenhang
wird diskutiert die Rolle von Dudde und Born stärker zu problematisieren
und öffentlich zu Thematisieren. Beide hebeln seit Jahren mit Deckung
der Innenbehörde dreist das Versammlungsrecht aus. Ein gezieltes &
öffentliches Vorgehen breiterer linker Kreise gegen diese
Wiederholungstäter könnte einen stärkeren Einfluss auf die
Polizeistrukturen und -strategien der Hansestadt haben als irgendwelche
gewonnenen Klagen. So ist in der Debatte bei zukünftigen Versammlungen
öffentlich dazu Aufzufordern Dudde und Born nicht einzusetzen, bzw.
ihren Einsatz als Eskalationsstrategie und von oben geplanten
Rechtsbruch zu thematisieren. Auch wenn allen klar sein sollte, dass es
die Strukturen von Behörden und Senat sind, die den Rechtsbruch
hervorbringen, so besteht so vielleicht die Chance Kräfteverhältnisse in
der Stadt wider zu Gunsten des Demonstrationsrechts zu verschieben.