CH: G8 Schockgranatenverl. vor Bundesgericht
Der sechs Jahre dauernde Kampf des Fotoreporters Guy Smallman um Gerechtigkeit endet am kommenden Freitag in Lausanne.
Ab 09:00 Uhr wird das Schweizerische Bundesgericht über seinen Rekurs entscheiden. Entgegen der Regel ist die Verhandlung öffentlich.
Ab 09:00 Uhr wird das Schweizerische Bundesgericht über seinen Rekurs entscheiden. Entgegen der Regel ist die Verhandlung öffentlich.
Der Freelance-Fotograf war während der Proteste gegen den G8-Gipfel von 2003 in Genf durch eine Schockgranate der Polizei schwer verletzt worden.
In erster Instanz hatte er eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Der Kanton Genf ergiff Rekurs und setzte sich damit vor Obergericht durch. Am Freitag entscheidet nun das Bundesgericht in letzter Instanz.
Gewinnt Guy Smallman am kommenden Freitag erneut, erhält er Schadenersatz für seine Verletzung. Verliert er, muss er stattdessen für die gesamten Gerichtskosten aufkommen.
Jeremy Dear, Sekretär der englischen Journalistengewerkschaft "National Union of Journalists (NUJ)": "Ein Journalist wurde durch eine von der Polizei geworfene Schockgranate schwer verletzt. Für jeden, der die Filmaufnahmen des Vorfalls kennt, ist nicht nachvollziehbar, dass nicht die Polizei für seine Verletzungen verantwortlich sein soll. Er hat jahrelang um Gerechtigkeit gekämpft, und wir können nur hoffen, dass ihr am kommenden Freitag Genüge getan wird."
Englischsprachige NUJ-Website zum Fall mit weiteren Informationen und dem Video des Vorfalls:
http://www.nuj.org.uk/innerPagenuj.html?docid=991
Dossier «Schockgranaten» auf PigBrother.info:
http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003Part2.htm#8
In erster Instanz hatte er eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Der Kanton Genf ergiff Rekurs und setzte sich damit vor Obergericht durch. Am Freitag entscheidet nun das Bundesgericht in letzter Instanz.
Gewinnt Guy Smallman am kommenden Freitag erneut, erhält er Schadenersatz für seine Verletzung. Verliert er, muss er stattdessen für die gesamten Gerichtskosten aufkommen.
Jeremy Dear, Sekretär der englischen Journalistengewerkschaft "National Union of Journalists (NUJ)": "Ein Journalist wurde durch eine von der Polizei geworfene Schockgranate schwer verletzt. Für jeden, der die Filmaufnahmen des Vorfalls kennt, ist nicht nachvollziehbar, dass nicht die Polizei für seine Verletzungen verantwortlich sein soll. Er hat jahrelang um Gerechtigkeit gekämpft, und wir können nur hoffen, dass ihr am kommenden Freitag Genüge getan wird."
Englischsprachige NUJ-Website zum Fall mit weiteren Informationen und dem Video des Vorfalls:
http://www.nuj.org.uk/innerPagenuj.html?docid=991 Dossier «Schockgranaten» auf PigBrother.info:
http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003Part2.htm#8
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen
Rheinmetall Defence
Rheinmetall Waffe Munition GmbH
Heinrich-Ehrhardt-Straße 2
D-29345 Unterlüß
Telefon: 05827 80-01
Telefax: 05827 10 90
"In friedensschaffenden Operationen verbundener Kräfte bleibt das indirekte Feuer unverzichtbar: nahezu unabhängig von Tageszeit und Wetter mit verzugsloser Wirkung auf Ziele in der Tiefe. Dabei ist es egal ob es um Artillerie-, Mörser- oder Raketensysteme geht. Indirektes Feuer heute stellt in einem System-of-Systems Ansatz einen Wirkverbund durch Vernetzung von Aufklärung, Führung und Feuerkraft her, dessen Leistungskern in der intelligenten, technologischen Kombination von Waffe und Munition liegt. Variable Plattformen beeinflussen Beweglichkeit und Panzerschutz nach Bedarf.
Den Bereich Indirektes Feuer deckt Rheinmetall Defence mit einem breiten Produktangebot für Waffen und Munitionen ab. Das Spektrum reicht von Anwendungen für die Artillerie und Mörser bis hin zu Raketen- und Werfersystemen." (Quelle: Website
"Rheinmetall Waffe Munition GmbH" stellt gefährlichen Spielzeuge her. Die kann man damit doch nicht alleine lassen:
fall geht zurück ans genfer kantonsgericht
trotzdem ist leider nicht auszuschliessen, dass die kantonsrichter im revisionsverfahren einfach mit einer neuen faulen ausrede kommen ...
nachfolgend eine deutschsprachige agenturmeldung:
Akt. 20.11.09; 12:32 Pub. 20.11.09; 12:19
Polizeigranate trifft Fotograf
G8-Fall muss nochmal vor Genfer Richter
Die Genfer Justiz muss nochmals prüfen, ob ein britischer Pressefotograf entschädigt werden muss, der 2003 bei den G8-Protesten in Genf durch eine Granate der Polizei verletzt wurde. Das Bundesgericht hat dem Briten Recht gegeben.
Im Juni 2003 hatte im französischen Evian-les-Bain der Gipfel der führenden Industrienationen (G8) stattgefunden. Weil der Kurort am Genfersee von den Sicherheitskräften abgeriegelt wurde, wichen die G8-Gegner für ihre Aktionen auf Lausanne und Genf aus.
Zwischen den Fronten
Über eine dieser Demonstrationen in Genf berichtete der britische Pressefotograf Guy Smallman. Nach Auflösung des Demozugs begannen vermummte Globalisierungsgegner zu randalieren. Smallman geriet zwischen die Fronten, als die Polizei eine der Demonstrantengruppen durch die Strassen verfolgte.
Beim Davonrennen explodierte in unmittelbarer Nähe des Briten eine von der Polizei abgefeuerte Blend-Schockgranate. Smallman wurde am Bein verletzt und musste mehrfach operiert werde. Zwei Jahre nach dem Vorfall gelangte er mit einer Schadenersatzforderung über 85 275 Franken an den Kanton Genf.
Das erstinstanzliche Gericht kam 2007 zum Schluss, dass der Kanton grundsätzlich hafte. Allerdings treffe den Verletzten ein erhebliches Selbstverschulden. Das Kantonsgericht hob diesen Entscheid auf und verneinte die Verantwortlichkeit des Kantons.
Weitere Fragen offen
Dagegen gelangte der Pressefotograf ans Bundesgericht, das seine Beschwerde am Freitag in öffentlicher Beratung nun gutgeheissen hat. Damit steht allerdings noch nicht fest, ob der Betroffene eine Entschädigung erhält oder nicht.
Vor Bundesgericht war nämlich einzig umstritten, ob zwischen dem Granatenwurf und den Verletzungen des Briten rechtlich ein Zusammenhang besteht, der die Haftung des Kantons begründen könnte. Das Kantonsgericht hatte dies verneint.
Laut Bundesgericht kann der Begründung der Vorinstanz in diesem Punkt jedoch nicht gefolgt werden. Die Sache geht nun zur Neubeurteilung zurück an die Genfer Justiz. Sie muss die umstrittene Frage neu prüfen und sich je nach Ergebnis auch noch mit den weiteren Voraussetzungen für die Kantonshaftung befassen.
(sda)
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
SOLIDARITÄT!!! — NS-Querfrontler
@NS-Querfrontler — cosmoproletka