Atomkraftgegner gegen Film und Videoaufnahmen
Die Berliner Großdemonstration am 5. September 2009 wird ein
gerichtliches Nachspiel haben. Die Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg (BI) und ein Einzelkläger wehren sich gegen die
Überwachung der Demo durch Video- und Filmaufnahmen der Polizei.
Die Kläger rügen gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin die
Verletzung ihrer Versammlungsfreiheit und ihres Grundrechtes auf
informationelle Selbstbestimmung durch jene Film- bzw.
Videoaufnahmen, dafür habe es keinen Anlass gegeben, das Verhalten
der Polizei entbehre einer rechtlichen Grundlage.
gerichtliches Nachspiel haben. Die Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg (BI) und ein Einzelkläger wehren sich gegen die
Überwachung der Demo durch Video- und Filmaufnahmen der Polizei.
Die Kläger rügen gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin die
Verletzung ihrer Versammlungsfreiheit und ihres Grundrechtes auf
informationelle Selbstbestimmung durch jene Film- bzw.
Videoaufnahmen, dafür habe es keinen Anlass gegeben, das Verhalten
der Polizei entbehre einer rechtlichen Grundlage.
Spätestens ab der Reinhardstraße fuhr an der Spitze des
Demonstrationszuges ein Fahrzeug der Berliner Polizei mit der
(wörtlichen oder sinngemäßen) Aufschrift "TV-Bildübertragung". Das
Fahrzeug - ein weißer Kleintransporter der Marke Mercedes Benz -
hatte nach der Erinnerung der Kläger das amtliche Kennzeichen B-
7211. Es war mit 1 oder 2 Bildaufnahmegeräten bestückt, die
beweglich auf dem Dach des Fahrzeugs montiert waren, etwa 3 - 5
Meter über dem Erdboden.
Das Fahrzeug befand sich während des gesamten Umzuges an der
Spitze des Demonstrationszuges, nur wenige Meter vor den ersten
Teilnehmern. Bei Ankunft am Kundgebungsplatz der
Abschlusskundgebung wurde das Fahrzeug nach Beobachtungen der
Demonstranten dort so aufgestellt, dass der Bereich vor der Tribüne und
wohl auch ein Teil der Straße des 17. Juni und auch der Ebertstraße mit
den Bildaufnahmegeräten erfasst werden konnten.
Die eventuelle weitere Speicherung der erhobenen Bilddaten beinhalte
zudem einen andauernden und weiteren Grundrechtseingriff von höherer
Intensität, insbesondere sei nicht auszuschließen, dass die Erstellung
eines anlasslos angelegten "Datenvorratsspeichers" intendiert war, auf
den auch bei künftigen Ereignissen zugegriffen werden kann. Ulrike
Donat, die als Anwältin die Beklagten vertritt, rügt: "Damit kann im
Nachhinein die Teilnahme an einer Versammlung neu interpretiert und
zu einem späteren Zeitpunkt Anlass für weitere polizeiliche Maßnahmen
sein, im Regelfall ohne Kenntnis der Betroffenen."
Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06
Demonstrationszuges ein Fahrzeug der Berliner Polizei mit der
(wörtlichen oder sinngemäßen) Aufschrift "TV-Bildübertragung". Das
Fahrzeug - ein weißer Kleintransporter der Marke Mercedes Benz -
hatte nach der Erinnerung der Kläger das amtliche Kennzeichen B-
7211. Es war mit 1 oder 2 Bildaufnahmegeräten bestückt, die
beweglich auf dem Dach des Fahrzeugs montiert waren, etwa 3 - 5
Meter über dem Erdboden.
Das Fahrzeug befand sich während des gesamten Umzuges an der
Spitze des Demonstrationszuges, nur wenige Meter vor den ersten
Teilnehmern. Bei Ankunft am Kundgebungsplatz der
Abschlusskundgebung wurde das Fahrzeug nach Beobachtungen der
Demonstranten dort so aufgestellt, dass der Bereich vor der Tribüne und
wohl auch ein Teil der Straße des 17. Juni und auch der Ebertstraße mit
den Bildaufnahmegeräten erfasst werden konnten.
Die eventuelle weitere Speicherung der erhobenen Bilddaten beinhalte
zudem einen andauernden und weiteren Grundrechtseingriff von höherer
Intensität, insbesondere sei nicht auszuschließen, dass die Erstellung
eines anlasslos angelegten "Datenvorratsspeichers" intendiert war, auf
den auch bei künftigen Ereignissen zugegriffen werden kann. Ulrike
Donat, die als Anwältin die Beklagten vertritt, rügt: "Damit kann im
Nachhinein die Teilnahme an einer Versammlung neu interpretiert und
zu einem späteren Zeitpunkt Anlass für weitere polizeiliche Maßnahmen
sein, im Regelfall ohne Kenntnis der Betroffenen."
Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06
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Ergänzungen
danke
danke.
Bild des Fahrzeugs
Interview zum dezentralen Aktionstag
Interview:
Andere Gerichtliche Verfahren ....
Insofern kann der Rechtsweg manchmal auch von Erfolg gekrönt sein.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Polizeiwillkür bekämpfen auf allen ebenen — Bayer^^