Atomkraftgegner gegen Film und Videoaufnahmen

Wolfgang Ehmke 10.11.2009 12:52 Themen: Atom Repression
Die Berliner Großdemonstration am 5. September 2009 wird ein
gerichtliches Nachspiel haben. Die Bürgerinitiative Umweltschutz
Lüchow-Dannenberg (BI) und ein Einzelkläger wehren sich gegen die
Überwachung der Demo durch Video- und Filmaufnahmen der Polizei.
Die Kläger rügen gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin die
Verletzung ihrer Versammlungsfreiheit und ihres Grundrechtes auf
informationelle Selbstbestimmung durch jene Film- bzw.
Videoaufnahmen, dafür habe es keinen Anlass gegeben, das Verhalten
der Polizei entbehre einer rechtlichen Grundlage.
Spätestens ab der Reinhardstraße fuhr an der Spitze des
Demonstrationszuges ein Fahrzeug der Berliner Polizei mit der
(wörtlichen oder sinngemäßen) Aufschrift "TV-Bildübertragung". Das
Fahrzeug - ein weißer Kleintransporter der Marke Mercedes Benz -
hatte nach der Erinnerung der Kläger das amtliche Kennzeichen B-
7211. Es war mit 1 oder 2 Bildaufnahmegeräten bestückt, die
beweglich auf dem Dach des Fahrzeugs montiert waren, etwa 3 - 5
Meter über dem Erdboden.

Das Fahrzeug befand sich während des gesamten Umzuges an der
Spitze des Demonstrationszuges, nur wenige Meter vor den ersten
Teilnehmern. Bei Ankunft am Kundgebungsplatz der
Abschlusskundgebung wurde das Fahrzeug nach Beobachtungen der
Demonstranten dort so aufgestellt, dass der Bereich vor der Tribüne und
wohl auch ein Teil der Straße des 17. Juni und auch der Ebertstraße mit
den Bildaufnahmegeräten erfasst werden konnten.

Die eventuelle weitere Speicherung der erhobenen Bilddaten beinhalte
zudem einen andauernden und weiteren Grundrechtseingriff von höherer
Intensität, insbesondere sei nicht auszuschließen, dass die Erstellung
eines anlasslos angelegten "Datenvorratsspeichers" intendiert war, auf
den auch bei künftigen Ereignissen zugegriffen werden kann. Ulrike
Donat, die als Anwältin die Beklagten vertritt, rügt: "Damit kann im
Nachhinein die Teilnahme an einer Versammlung neu interpretiert und
zu einem späteren Zeitpunkt Anlass für weitere polizeiliche Maßnahmen
sein, im Regelfall ohne Kenntnis der Betroffenen."

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06
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Ergänzungen

danke

berliner 10.11.2009 - 14:13
danke für diese klage. es passiert so selten, dass die linken ihren arsch hochbekommen und gegen die gesetzesverletzungen durch die polizeibehörden und polizisten vor ort vor gericht gehen. wünsche euch allen erfolg der welt! bitte teilt die gerichtstermine oder wenigstens deren ergebnis an dieser stelle mit.
danke.

Bild des Fahrzeugs

PeterPan 10.11.2009 - 16:21
Es handelt sich bei dem Fahrzeug vermutlich um das auf dem Bild abgebildete. Dieses Foto wurde allerdings auf der Demo "Freiheit statt Angst", am 12. September in Berlin, aufgenommen.

Interview zum dezentralen Aktionstag

bermuda.funk 11.11.2009 - 01:32
Wir sprachen mit Jan von contratom.de

Interview:  http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=30629

Andere Gerichtliche Verfahren ....

Kontroverso 11.11.2009 - 11:37
... haben bezüglich des Demonstrationsrechtes bereits zum Erfolg geführt. So klagte der linke ReferentInnenRat (heißt an anderen Unis AStA) der Humboldt-Universität gegen die Auflagen im Zuge des G8-Gipfels und gewann in allen Klagepunkten. Seit dem gibt es unter anderem keine Auflage mehr zu Seitenbeschränkungen bei Transparenten (wenn doch, bitte sofort melden!), Stahlkappenschuhe gelten nicht mehr als Passivbewaffnung und eine Lautiverantwortliche PErson ist nicht mehr für Inhalte von Redebeiträgen verantwortlich zu machen (muss aber weiterhin ihre_seine Daten abgeben und ist im Sinne der StVO verantwortlich, die während einer Demo eigentlich nicht gilt). Dieses Urteil erging im Sommer 2009. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft, da das Land Berlin nach dieser herben Schlappe natürlich in die nächste Instanz ging (Der ReferentInnenrat im übrigen auch, um die Lautiverantwortliche komplett zu streichen). Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Oberverwaltungsgericht hinter die gesetzten Anforderungen zurückgeht.

Insofern kann der Rechtsweg manchmal auch von Erfolg gekrönt sein.

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