Verletzung des Postgeheimnisses gegen Alex
Alexandra R. wurde am 20. Mai 2009 in Berlin festgenommen, weil sie verdächtigt wurde ein Auto angezündet zu haben. Am 23. Oktober 2009 wurde sie schliesslich freigelassen und später freigesprochen, da der Tatvorwurf gegen sie nicht haltbar war. Während der Hauptverhandlung gegen Alexandra wurde bekannt, dass bestimmte Postsendungen für Alexandra von der JVA Pankow (Berlin) angehalten wurden. Diese Postsendungen wurden während der Hauptverhandlung gegen Alexandra vom vorsitzenden Richter verlesen. Doch gibt es noch mehr Postsendungen, die von der JVA Pankow nicht weitergegeben wurden?
Ich schrieb Alexandra ebenfalls und bekam nun meine Post an Alexandra zurück. Am 7. Oktober 2009 verschickte ich einen Brief als Einschreiben an die noch inhaftierte Alexandra, mit Stempel vom 29. Oktober 2009 bekam ich das Einschreiben wieder zurück. Alexandra sei "unbekannt verzogen". Nun wissen Wir zwar, dass die Post sehr langsam ist, aber Alexandra wurde erst am 23. Oktober 2009 aus der Haft entlassen. Es ist unwahrscheinlich, dass die Post mehr als 15 Tage für die Zustellung des Einschreibens gebraucht hat. In der Regel sind das 1 bis 3 Tage.
Zusätzlich wurde das Einschreiben von der JVA geöffnet und anschliessend mit Tesa-Film wieder zugeklebt. (Die Post macht sowas nicht, sie tüten geöffnete Post in speziellen Beutel ein.). Nehmen Wir an, das Einschreiben sei wirklich zu spät angekommen: Wird dann noch die Post von der JVA geöffnet? Die Post müsste eigentlich ungeöffnet zurück gehen.
Doch dies ist kein Einzellfall. Immer wieder verschwindet Post in den Justizvollzugsanstalten. Und gerade diese Kommunikation, der Austausch zwischen "draussen" und "drinnen", ist so wichtig. Im Gefangenenrundbrief "Mauerfall" wird so eine Kommunikation zur Praxis, und auch dieses Organ wird regelmässig zu hunderten Exemplaren von Justizvollzugsbediensteten angehalten oder unterschlagen.
Falls Euch ähnliches passiert ist, dann macht das öffentlich. In dem Fall wo Solidaritätsgruppen bestehen, kommuniziert das Verschwinden, Öffnen und Anhalten der Post mit der jeweiligen Solidaritätsgruppe!
Zusätzlich wurde das Einschreiben von der JVA geöffnet und anschliessend mit Tesa-Film wieder zugeklebt. (Die Post macht sowas nicht, sie tüten geöffnete Post in speziellen Beutel ein.). Nehmen Wir an, das Einschreiben sei wirklich zu spät angekommen: Wird dann noch die Post von der JVA geöffnet? Die Post müsste eigentlich ungeöffnet zurück gehen.
Doch dies ist kein Einzellfall. Immer wieder verschwindet Post in den Justizvollzugsanstalten. Und gerade diese Kommunikation, der Austausch zwischen "draussen" und "drinnen", ist so wichtig. Im Gefangenenrundbrief "Mauerfall" wird so eine Kommunikation zur Praxis, und auch dieses Organ wird regelmässig zu hunderten Exemplaren von Justizvollzugsbediensteten angehalten oder unterschlagen.
Falls Euch ähnliches passiert ist, dann macht das öffentlich. In dem Fall wo Solidaritätsgruppen bestehen, kommuniziert das Verschwinden, Öffnen und Anhalten der Post mit der jeweiligen Solidaritätsgruppe!
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Ergänzungen
Gefangenenrundbrief Mauerfall
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Presseerklärung vom Sonntag, den 8.11.2009
Beamte des polizeilichen Staatsschutzes observieren beinahe alltäglich linke Einrichtungen aber auch Jugendclubs und notieren die Namen der Besucher. Eine Prozedur, die beim Besuch von Demonstrationen, Kundgebungen oder öffentlichen Gerichtsverhandlungen, wie auch bei der von Alexandra, zum Standard gehört. Im Zusammenhang mit fragwürdigen Ermittlungsverfahren werden Personen oft räumlich und telefonisch überwacht und ihr gesamtes Umfeld durchleuchtet. Rückblickend ist seit Jahren die Tendenz festzustellen, dass die politischen Strafverfolgungsbehörden in regelmäßigen Abständen unter fadenscheinigsten Begründungen Ermittlungsverfahren inszenieren, um tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen einleiten zu können. Zwei Beispiele der jüngeren Zeit sind das Verfahren gegen den Berliner Antifaschisten Matthias Z., der 101 Tage unschuldig in U-Haft saß, und die bundesweite Hausdurchsuchungswelle gegen linke Projekte und Einzelpersonen im Vorfeld des G8-Gipfel 2007. Letztere wurden dieses Jahr vom Bundesverfassungsgericht für illegal erklärt, Matthias Z. wurde freigesprochen. Da die gewonnen Erkenntnisse über linke Strukturen und Einzelpersonen aber keinesfalls gelöscht werden müssen, stören sich die Strafverfolgungsbehörden in der Regel wenig an erfolgreichen Verfassungsklagen und Freisprüchen.
Eine Öffentlichkeit, die derartige Vorgänge kritisch beleuchtet, scheint nicht zu existieren. Wenn es gegen vermeintliche „Linke“ geht, mangelt es vielen Medien hingegen deutlich an kritischer Distanz zu Behörden und Politik. So werden z.B. Aussagen von Strafverfolgern und einzelnen Politikern für gewöhnlich ungeprüft übernommen. Mitsamt aller Vorverurteilungen und Kurzschlüsse: Unsere Freunde Alexandra, Christoph und Tim wurden von einigen Medien öffentlich als „Hassbrenner, Feuerteufel und Chaoten“ diffamiert, an ihrer Schuld schien niemand zu zweifeln. Was das für diese jungen Menschen bedeutet scheint auch niemanden zu stören. Sie müssen für einen politischen Machtkampf bluten, der seit Monaten tobt.
Während Strafverfolgungsbehörden und Politik im Kampf gegen allnächtliche Autobrände Untätigkeit vorgeworfen wird, suchen sie händeringend nach möglichen Tätern. Hierbei ist nicht der Einzelfall von Bedeutung, es geht um „Generalprävention“, Abschreckung durch unverhältnismäßig hohe Haftstrafen. Unter diesen Vorzeichen sind Alexandra und Christoph in die Mühlen des Justiz-Systems geraten, und nun, da in beiden Verfahren die Beweislage offensichtlich nicht ausreicht, sieht sich die Staatsanwaltschaft an die Wand gedrängt. Während der Prozess gegen Christoph ausgesetzt wurde und damit aus dem Fokus der Öffentlichkeit genommen werden soll, versucht die Staatsanwaltschaft im Fall Alexandra den Freispruch anzufechten, um während dessen weitere Ermittlungs- u. Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren und dem politischen Verurteilungswillen Rechnung zu tragen.
post für u-häftlinge