Zur Geschichte staatlicher Repression

ipar 31.10.2009 12:44
Als aller Erstes möchten wir die Frage stellen, warum es Repression gibt. Die Antwort ist so einfach wie einleuchtend: Die Herrschenden sitzen bequem in ihren Machtpositionen und Repression ist seit Menschengedenken ein effektives Mittel diese Machtpositionen zu erhalten. Deswegen ist es einleuchtend, dass sich Repression immer gegen fortschrittliche Kräfte in der Gesellschaft richtet.
Repression nicht erst seit gestern
In der BRD füllen die Schäubles und Schillys mit Hilfe von §§129 des StGB die Gefängnisse, eine deutsche Tradition. Bereits vor der Gründung des Deutschen Reiches gab es im Preußischen Landrecht ab 1794 den Paragraphen „vom Staatsverbrechen überhaupt und vom Hochverrate“, welcher die Grundlage für Bismarcks sogenanntes „Sozialistengesetz“ bildete. In der Weimarer Republik gab es ähnlich repressive Paragraphen zum Thema Hochverrat um die bestehenden Machtstrukturen zu sichern. Unter diesen hatten linksfortschrittliche Parteien, Organisationen, Vereine und Gruppen, wie KPD oder Rote Hilfe zu leiden. Dass in der Zeit des faschistischen Nationalsozialismus Repression offen und in einem noch nie da gewesenem Ausmaß betrieben wurde setzen wir an dieser Stelle als Allgemeinwissen voraus.

Und in „unserem“ Staat?
Auch die junge BRD wollte wie mit so vielen Traditionen auch mit dieser nicht brechen und übernahm den §§129 aus dem Gesetzbuch des Kaiserreiches von 1871 in modernisierter Form. Hierbei ist zu erwähnen, dass es auch in der DDR staatliche Repression gab, z.B. durch die Staatssicherheit. 1964 reichten die Repressionsgesetze in der BRD der CDU/CSU/FDP-Regierung nicht mehr aus und die Unterstützung von „Terroristischen Organisationen“ wurde in den §§129 mit aufgenommen. 1976 wurde eine weitere Verschärfung des §§129 unter Schmidt vorgenommen und §129a ins Leben gerufen, welcher nunmehr Bildung, Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung für eine kriminelle oder terroristische Organisation unter Strafe stellt.

Eine neue Dimension
Zum heutigen Zeitpunkt hat die staatliche Repression eine neue Qualität erreicht. Es reicht ein auch leicht konstruierbarer Anfangsverdacht um der Polizei und den nachrichtendienstlichen Organen der BRD Sonderbefugnisse zuzugestehen. Die Folgen sind: Postkontrolle, Telefonüberwachung, langfristige Observation, systematischer Einsatz von V-Leuten, Einschleusung von Ermittlern unter falschem Namen und falscher Identität sowie seit Kurzem die Überwachung des E-Mailverkehrs und die sogenannte Onlinedurchsuchung. Interessant ist auch die Kronzeugenregelung, welche Denunzianten Schutz verspricht. Deshalb fordern wir:

Nein zu staatlicher Repression! Weg mit §§129a und b!

Transparente Politik statt gläserner Bürger!
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 2 Kommentare an

§129 ff. - ergänzung — (muss ausgefüllt werden)