[Berlin] Christoph ist draußen

Engarde-Soligruppe 20.10.2009 20:02 Themen: Antifa Repression
Der heutige Verhandlungstag gegen den 23-jährigen Antifaschisten Christoph T. endete mit der Aufhebung seines Haftbefehls. Christoph wurde umgehend aus der Untersuchungshaftanstalt Moabit entlassen. Es ist skandalös, dass ein junger Antifaschist erst 97 Tage in Untersuchungshaft absitzen musste, bis entlastende Umstände seitens der Justiz gewürdigt wurden. Die Erkenntnisse des heutigen Verhandlungstages sind keinesfalls neu. Seit dem 13. Juli 2009 lag dem LKA ein entsprechendes Gutachten vor.
Als der Hauptbelastungszeuge der Anklage, ein Herr Geyer-Lipman, beauftragt vom Kriminaltechnischen Dienst des Landeskriminalamtes, heute die Ergebnisse seiner Brandschuttuntersuchung vorstellte, konnte selbst der Vorsitzende Richter seine Verwunderung über die Annahme eines dringenden Tatverdachts nicht verbergen. So sagte der Sachverständige aus, dass sich am geschädigten Fahrzeug weder Rückstände eines festen, noch eines flüssigen Brandbeschleunigers feststellen ließen. Eine mit dem Fall betraute Brandermittlerin des LKA hatte zuvor schon ausgesagt, dass die Untersuchung eines technischen Defekts als mögliche Brandursache nie Gegenstand der Ermittlungen war. Ferner seien laut Geyer-Lipman, auch an Christophs Kleidung festgestellte Anhaftungen von Lampenöl kein Beweis dafür, dass er zeitnah mit einem solchen Stoff hantiert haben muss. Lampenöl-Anhaftungen ergäben sich erfahrungsgemäß ohne direkten Kontakt mit der Substanz. Nach Aussage des Sachverständigen reiche es dabei schon, sich kurze Zeit in der Nähe eines Grills oder einer Petroleumlampe aufzuhalten. Außerdem sei flüssiges Petroleum aufgrund seiner verhältnismäßig hohen Zündtemperatur als Brandbeschleuniger ungeeignet.

Nun zeigt sich, was von Prozessbeobachtern bereits vermutet wurde: Es ist der Anklage unter Federführung von Staatsanwältin Kaminski und Oberstaatsanwalt Schwarz im Grunde egal, ob Christoph schuldig ist oder nicht. Trotz der eklatanten Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen, die heute zur Aufhebung seines Haftbefehls führten, hält die Staatsanwaltschaft am Konstrukt seiner Schuld fest. Am Freitag wird der Prozess vor dem Berliner Landgericht fortgesetzt, wir warten mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens.
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Ergänzungen

rbb abendschau zum fall

soli 21.10.2009 - 01:47

Soliparty am Freitag

Antialles 21.10.2009 - 03:12
Soliparty am Freitag im XB. Ihr gebt Kohle, wir füllen euch dafür mit Cocktails und Minimal-Tech und House ab. Garantiert mit Bullen vor der Tür.

Freitag 22 Uhr XB

Engarde-Soligruppe 21.10.2009 - 12:02
Eintritt ist Spende.

denunziant vom BERLINER KURIER

AK kritische öffentlichkeit 23.10.2009 - 02:59
bei politischen prozessen gehört es ein stück weit schon zur normalität, wenn vertreter der öffentichkeit durch die justiz daran gehindert werden, das prozessgeschehen zu dokumentieren. so wird prozessbeobachtern z.b. häufig untersagt, zettel und stifte zu verhandlungen mit zu nehmen, obwohl dies in den meisten fällen kein bestandteil etwaiger sicherheitsverfügungen ist. das ist willkür ohne jede rechtsgrundlage! hingegen eher die ausnahme ist es, wenn die öffentlichkeit nicht von der justiz, sondern durch inhaber eines presseausweises behindert wird. so fiel in diesem zusammenhang beim prozessauftakt gegen christoph t. ein reporter des BERLINER KURIER besonders negativ auf. (auf die journalistischen leistung der rechten hetzpostille gehen wir an dieser stelle nicht weiter ein.) nachdem er schon zu prozessbeginn christoph massiv mit seiner kamera bedrängte, schwang er sich letztendlich dazu auf, den menschen im zuschauerraum das mitschreiben verbieten zu wollen. dies garnierte er mit der drohung, sie andernfalls bei den justizwachtmeistern zu denunzieren. nachdem ihm unmissverständlich klar gemacht wurde, dass man sich durch solche drohungen nicht einschüchtern lassen würde, verließ er fluchtartig den saal; nicht ohne zuvor noch die anwesenden wachtmeister in kenntnis zu setzen. ein reporter, der den öffentlichen auftrag des pressegesetzes, nachrichten zu beschaffen und zu verbreiten (§3(3)), derart interpretiert, dass er glaubt, es stünde ihm wiederum zu, die öffentlicheit von einer unmittelbaren und selbstständigen informationsbeschaffung bzw. verbreitung abzuhalten, hat sich disqualifiziert. nicht nur menschen, die dem bürgerlichen recht ohnehin skeptisch gegenüber stehen, sollten zukünftig zweimal überlegen, ob sie diese person gewähren lassen, wenn sie, sich auf "pressefreiheit" berufend, tätig wird.

für mehr hausverbote! BZ, BILD, KURIER und andere hetzer raus!

denunziant vom BERLINER KURIER

AK kritische öffentlichkeit 23.10.2009 - 03:03
bei politischen prozessen gehört es ein stück weit schon zur normalität, wenn vertreter der öffentichkeit durch die justiz daran gehindert werden, das prozessgeschehen zu dokumentieren. so wird prozessbeobachtern z.b. häufig untersagt, zettel und stifte zu verhandlungen mit zu nehmen, obwohl dies in den meisten fällen kein bestandteil etwaiger sicherheitsverfügungen ist. das ist willkür ohne jede rechtsgrundlage! hingegen eher die ausnahme ist es, wenn die öffentlichkeit nicht von der justiz, sondern durch inhaber eines presseausweises behindert wird. so fiel in diesem zusammenhang beim prozessauftakt gegen christoph t. ein reporter des BERLINER KURIER besonders negativ auf. (auf die journalistischen leistung der rechten hetzpostille gehen wir an dieser stelle nicht weiter ein.) nachdem er schon zu prozessbeginn christoph massiv mit seiner kamera bedrängte, schwang er sich letztendlich dazu auf, den menschen im zuschauerraum das mitschreiben verbieten zu wollen. dies garnierte er mit der drohung, sie andernfalls bei den justizwachtmeistern zu denunzieren. nachdem ihm unmissverständlich klar gemacht wurde, dass man sich durch solche drohungen nicht einschüchtern lassen würde, verließ er fluchtartig den saal; nicht ohne zuvor noch die anwesenden wachtmeister in kenntnis zu setzen. ein reporter, der den öffentlichen auftrag des pressegesetzes, nachrichten zu beschaffen und zu verbreiten (§3(3)), derart interpretiert, dass er glaubt, es stünde ihm wiederum zu, die öffentlicheit von einer unmittelbaren und selbstständigen informationsbeschaffung bzw. verbreitung abzuhalten, hat sich disqualifiziert. nicht nur menschen, die dem bürgerlichen recht ohnehin skeptisch gegenüber stehen, sollten zukünftig zweimal überlegen, ob sie diese person gewähren lassen, wenn sie, sich auf "pressefreiheit" berufend, tätig wird.

für mehr hausverbote! BZ, BILD, KURIER und andere hetzer raus!

Ausführlicher Bericht

mettstulle 23.10.2009 - 18:22

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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@Ratgeber — ...

endlich — raus

Free Alex! — gemeint bin auch ich