Christoph aus Haft entlassen

Soeben wurde bakannt das Christoph nach ca . 3 Monaten Untersuchungshaft aus selbiger entlassen wird.
Grund für die Entlassung ist der Umstand dass der Richter keinen dringenden Tatverdacht mehr erkennen konnte. Christoph wurde eine Brandstiftung an einem KFZ während der Action weeks in Berlin vorgeworfen. Am freitag wird der prozess fortgesetzt.Am selbigen Tag findet zeitgleich ein weiterer Prozess gegen Alexandra statt welche seit nunmehr 5 Monaten wegen einem ähnlichen Tatvorwurf( versuchter Brandstiftung an einem KFZ)in Untersuchungshaft befindet. Auch hier bröckelt die Anklage.
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Ergänzungen

die blauen sind sogar dafür...

.... 20.10.2009 - 18:49

Freitag 22 Uhr XB

egal 21.10.2009 - 02:27
Eintritt ist Spende.

Christoph ist draußen!

Engarde-Soligruppe 21.10.2009 - 02:30
Der heutige Verhandlungstag gegen den 23-jährigen Antifaschisten Christoph T. endete mit der Aufhebung seines Haftbefehls. Christoph wurde umgehend aus der Untersuchungshaftanstalt Moabit entlassen. Es ist skandalös, dass ein junger Antifaschist erst 97 Tage in Untersuchungshaft absitzen musste, bis entlastende Umstände seitens der Justiz gewürdigt wurden. Die Erkenntnisse des heutigen Verhandlungstages sind keinesfalls neu. Seit dem 13. Juli 2009 lag dem LKA ein entsprechendes Gutachten vor.

Als der Hauptbelastungszeuge der Anklage, ein Herr Geyer-Lipman, beauftragt vom Kriminaltechnischen Dienst des Landeskriminalamtes, heute die Ergebnisse seiner Brandschuttuntersuchung vorstellte, konnte selbst der Vorsitzende Richter seine Verwunderung über die Annahme eines dringenden Tatverdachts nicht verbergen. So sagte der Sachverständige aus, dass sich am geschädigten Fahrzeug weder Rückstände eines festen, noch eines flüssigen Brandbeschleunigers feststellen ließen. Eine mit dem Fall betraute Brandermittlerin des LKA hatte zuvor schon ausgesagt, dass die Untersuchung eines technischen Defekts als mögliche Brandursache nie Gegenstand der Ermittlungen war. Ferner seien laut Geyer-Lipman, auch an Christophs Kleidung festgestellte Anhaftungen von Lampenöl kein Beweis dafür, dass er zeitnah mit einem solchen Stoff hantiert haben muss. Lampenöl-Anhaftungen ergäben sich erfahrungsgemäß ohne direkten Kontakt mit der Substanz. Nach Aussage des Sachverständigen reiche es dabei schon, sich kurze Zeit in der Nähe eines Grills oder einer Petroleumlampe aufzuhalten. Außerdem sei flüssiges Petroleum aufgrund seiner verhältnismäßig hohen Zündtemperatur als Brandbeschleuniger ungeeignet.

Nun zeigt sich, was von Prozessbeobachtern bereits vermutet wurde: Es ist der Anklage unter Federführung von Staatsanwältin Kaminski und Oberstaatsanwalt Schwarz im Grunde egal, ob Christoph schuldig ist oder nicht. Trotz der eklatanten Widersprüche in den Ermittlungsergebnissen, die heute zur Aufhebung seines Haftbefehls führten, hält die Staatsanwaltschaft am Konstrukt seiner Schuld fest. Am Freitag wird der Prozess vor dem Berliner Landgericht fortgesetzt, wir warten mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens.

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(Verl)Linker 21.10.2009 - 08:52

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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supi — supi

Glückwunsch! — ...

ui — EF

@grrrzly — baz