Berlin:Keine Plädoyers in unfairem mg-Prozess
Für den heutigen Mittwoch waren die Plädoyers der Verteidigung vorgesehen. Die Rechtsanwälte der drei Angeklagten Axel, Florian und Oliver im Berliner Prozess wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) weigerten sich jedoch, in dieser Justizposse weiter mitzuspielen und verlasen eine kurze Erklärung, in der sie das unfaire mg-Verfahren kritisierten.
Am Freitag, 16.10.2009 wird das Urteil verkündet. Um 11 Uhr ist eine Kundgebung vor dem Kammergericht in der Turmstraße 91, Berlin-Moabit angekündigt. Am Abend wird es Kundgebungen und Demos in Berlin, Hamburg und Stuttgart geben.
Am Freitag, 16.10.2009 wird das Urteil verkündet. Um 11 Uhr ist eine Kundgebung vor dem Kammergericht in der Turmstraße 91, Berlin-Moabit angekündigt. Am Abend wird es Kundgebungen und Demos in Berlin, Hamburg und Stuttgart geben.
Nach der kurzen Erklärung der AnwältInnen zeigte sich der Staatsschutzsenat des höchsten Berliner Gerichts angenervt. Immerhin wurde er für sein Verhalten in den vergangenen 60 Prozesstagen scharf kritisiert. Der Richter fragte danach jeden einzelnen Anwalt, ob er noch ein Schusswort sprechen möchte. Diese lehnten ab. Auch die Angeklagten verzichteten auf ein letztes Wort. In ihrer Prozesserklärung zu Prozessbeginn haben sie ja schon alles gesagt, siehe: http://einstellung.so36.net/de/1109
Dokumentiert: Erklärung der AnwältInnen:
„Wir werden in diesem Verfahren mit den offenkundigen Grenzen des Rechtsstaats konfrontiert. Deshalb verzichten wir auf ein Plädoyer. Wir kapitulieren damit vor den politischen Vorgaben, die diesen Prozess bestimmen.
In diesem Verfahren ging es nie um eine unvoreingenommene Beweisaufnahme. Zu groß war der Druck, endlich Erfolge in Sachen mg vorweisen zu können, nachdem jahrelang erfolglos gegen die Gruppe ermittelt worden ist. Dieser Druck lässt sich in den Ermittlungen nachweisen und er wird sich - so unsere Befürchtung - im Urteil gegen unsere Mandanten niederschlagen.
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe«, der unseren Mandanten gemacht wird, beruht lediglich auf Indizien und auf Informationen des Verfassungsschutzes. Bereits einmal hat der Inlandsgeheimdienst in dieser Sache Beschuldigungen erhoben, die sich im Nachhinein als nicht haltbar erwiesen: Gegen drei Personen wurde 2001 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach zwei Jahren musste das Bundeskriminalamt (BKA) feststellen, dass die umfangreichen Ermittlungen zu keinerlei brauchbaren Erkenntnissen geführt hatten. Das Verfahren wurde erst fünf Jahre später eingestellt. Am Ende hieß es lapidar: Der Anfangsverdacht habe nicht erhärtet werden können. Der Anfangsverdacht, nur zur Erinnerung, war ein Tipp des Verfassungsschutzes.
Spätestens ab Sommer 2006 verfolgte das Bundeskriminalamt einen weiteren Ermittlungsansatz. Nach Auffassung der Verteidigung nahm es gezielt das Umfeld der Zeitschrift »radikal« ins Visier in der Hoffnung, darüber auf die Spur der militanten gruppe zu kommen. Im Zuge dieser Ermittlungen stieß das BKA auf unsere Mandanten. Die restlichen Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang sind inzwischen bis auf eines ebenfalls eingestellt, weil keine »ausreichenden Beweismittel« für eine Einbindung der Beschuldigten in die mg erbracht wurden.
Nun kann man unseren Mandanten im strafrechtlichen Sinne für schuldig halten, einen Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr verüben zu wollen. Stichhaltige Belege, dass sie Mitglieder der mg waren, hat dieses Verfahren nicht zutage getragen. Vielmehr hat das Gericht alle Punkte, die an der Version der Bundesanwaltschaft (BAW) kratzten, beiseite geschoben. Gleichzeitig war das Verfahren von Anfang an gekennzeichnet durch die Stigmatisierung von Angeklagten und Prozessbesuchern, Aussagebeschränkungen seitens der Beamten, verkleidete Zeugen und unvollständige Akteneinsicht. Wo der Senat dies nicht selbst zu verantworten hatte, hat er es versäumt, sich gegenüber den Vorgaben von BKA und BAW zu behaupten. Ein Verhalten, das zulasten unserer Mandanten ging und mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun hat.
Wir haben die Hoffnung aufgegeben, mit unseren Argumenten vor Gericht Gehör zu finden. Weil wir den Eindruck gewonnen haben, gegen den politischen Druck nichts ausrichten zu können, haben wir uns dazu entschlossen, nicht zu plädieren.“
Infos zum Aktionstag am Freitag, 16.10.2009, wenn das Urteil verkündet wird: http://einstellung.so36.net/de/1527
Dokumentiert: Erklärung der AnwältInnen:
„Wir werden in diesem Verfahren mit den offenkundigen Grenzen des Rechtsstaats konfrontiert. Deshalb verzichten wir auf ein Plädoyer. Wir kapitulieren damit vor den politischen Vorgaben, die diesen Prozess bestimmen.
In diesem Verfahren ging es nie um eine unvoreingenommene Beweisaufnahme. Zu groß war der Druck, endlich Erfolge in Sachen mg vorweisen zu können, nachdem jahrelang erfolglos gegen die Gruppe ermittelt worden ist. Dieser Druck lässt sich in den Ermittlungen nachweisen und er wird sich - so unsere Befürchtung - im Urteil gegen unsere Mandanten niederschlagen.
Der Vorwurf der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe«, der unseren Mandanten gemacht wird, beruht lediglich auf Indizien und auf Informationen des Verfassungsschutzes. Bereits einmal hat der Inlandsgeheimdienst in dieser Sache Beschuldigungen erhoben, die sich im Nachhinein als nicht haltbar erwiesen: Gegen drei Personen wurde 2001 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach zwei Jahren musste das Bundeskriminalamt (BKA) feststellen, dass die umfangreichen Ermittlungen zu keinerlei brauchbaren Erkenntnissen geführt hatten. Das Verfahren wurde erst fünf Jahre später eingestellt. Am Ende hieß es lapidar: Der Anfangsverdacht habe nicht erhärtet werden können. Der Anfangsverdacht, nur zur Erinnerung, war ein Tipp des Verfassungsschutzes.
Spätestens ab Sommer 2006 verfolgte das Bundeskriminalamt einen weiteren Ermittlungsansatz. Nach Auffassung der Verteidigung nahm es gezielt das Umfeld der Zeitschrift »radikal« ins Visier in der Hoffnung, darüber auf die Spur der militanten gruppe zu kommen. Im Zuge dieser Ermittlungen stieß das BKA auf unsere Mandanten. Die restlichen Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang sind inzwischen bis auf eines ebenfalls eingestellt, weil keine »ausreichenden Beweismittel« für eine Einbindung der Beschuldigten in die mg erbracht wurden.
Nun kann man unseren Mandanten im strafrechtlichen Sinne für schuldig halten, einen Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr verüben zu wollen. Stichhaltige Belege, dass sie Mitglieder der mg waren, hat dieses Verfahren nicht zutage getragen. Vielmehr hat das Gericht alle Punkte, die an der Version der Bundesanwaltschaft (BAW) kratzten, beiseite geschoben. Gleichzeitig war das Verfahren von Anfang an gekennzeichnet durch die Stigmatisierung von Angeklagten und Prozessbesuchern, Aussagebeschränkungen seitens der Beamten, verkleidete Zeugen und unvollständige Akteneinsicht. Wo der Senat dies nicht selbst zu verantworten hatte, hat er es versäumt, sich gegenüber den Vorgaben von BKA und BAW zu behaupten. Ein Verhalten, das zulasten unserer Mandanten ging und mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun hat.
Wir haben die Hoffnung aufgegeben, mit unseren Argumenten vor Gericht Gehör zu finden. Weil wir den Eindruck gewonnen haben, gegen den politischen Druck nichts ausrichten zu können, haben wir uns dazu entschlossen, nicht zu plädieren.“
Infos zum Aktionstag am Freitag, 16.10.2009, wenn das Urteil verkündet wird: http://einstellung.so36.net/de/1527
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Pressespiegel
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2555134570.php
http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=55&tx_ttnews%5Btt_news%5D=63992&tx_ttnews%5BbackPid%5D=23&cHash=fbc7c6956d
Pressespiegel des Einstellungsbündnisses:
http://einstellung.so36.net/de/ps
Stuttgart
aktionen am 16.10.09
Berlin am Freitag, 16. Oktober 2009:
Kundgebung | 11 Uhr | Gericht Moabit | Turmstraße 91
Prozessbeginn | 12 Uhr (Einlass ab 11 Uhr) | Gericht Moabit | Turmstraße 91
Demonstration | 19 Uhr | Kottbusser Tor
Hamburg am Freitag, 16. Oktober 2009:
Kundgebung | 19 Uhr | S-Bahnhof Sternschanze
Stuttgart am Freitag, 16. Oktober 2009:
Kundgebung | 16 Uhr | Schlossplatz
Veranstalter: Rote-Hilfe OG Stuttgart und Komitee gegen §§129
Hamburg...
mein senf dazu
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Aha — Kontroverso
ey kontroverso — denker
Freud — Lacan