Urteil und mehr vom Gießener Gentec-Prozess

feldbefreierInnen 10.10.2009 19:48 Themen: Biopolitik Repression Ökologie

Am 9.10.2009 ca. 20.00 Uhr war der Berufungsprozess um das Giessener Gerstefeld zum Urteil gekommen.Los ging es am Freitag den 9.10.2009 um ca. 11:30 Uhr, als sich ca. 40 GentechnikgegnerInnen trafen, um bunt für eine gentechnikfreie Landwirtschaft zu demonstrieren. Es gab von verschiedenen Menschen Redebeiträge unter anderem wurde der § 34 StGB Rechtfertigender Notstand verlesen. Von dort aus ging es dann um ca. 13:30 zum Landgericht in Giessen, wo wie zu erwarten das Urteil gesprochen wurde.

Zu erst einmal wurde die Anwesenheit überprüft. Da fiel auf das die gegenwärtige Protokollantin schon einmal in einem andern Prozess gegen die beiden Angeklagten tätig war und diese damals einen Befangenheitsantrag stellten, der damals nicht behandelt werden konnte. Lag es an der Unaufmerksamkeit des Gerichts, das sie an diesem Prozesstag als Protokollantin tätig war? Wusste die Protokollantin nicht mehr, das sie schon in einem anderem Prozess 2004 gegen die Angeklagten für Befangen erklärt wurden war? In dem damaligen Prozess äußerte sie sich abfällig mit den Worten : „Mit dem würde ich mich nicht unterhalten. Der ist es nicht wert.“ Diese Situation ergab sich in einer Prozesspause, während einer der Anklagte sich mit zwei PolizeibeamtInnen über ihre Arbeit unterhielt. Schon damals konnte sich nach ihrer Bemerkung nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern. Das Publikum kommentiert dies mit Rufen, das es das doch nicht Wert sei. Daraufhin erlies der Vorsitzende eine Pause, um die Akten zu holen. Die Protokollantin wurde nach Verlesung ihrer damals dienstlichen Erklärung ausgetauscht und der Prozess konnte weiter geführt werden.

 

Plädoyer mit integrierter Jura-Vorlesung

Nachdem eine neue Protokollführerin eingewechselt wurde, setzt der Angeklagte B. sein Plädoyer fort. Aufgrund fortgeschrittener Tageszeit am vorigen Verhandlungstag war er dabei unterbrochen worden. Zunächst ergriff B. Reaktionen von Zuschauern und Prozessbeobachtern auf, die sich auf den ersten Teil seines Plädoyers bezogen. Er berichtete von in der Zwischenzeit neu aufgetretenen gentechnischen Verunreinigungen (bei Senf, der transgenen Raps beeinhaltet). Und fasste sein bisheriges Plädoyer grob zusammen, um dann in den zweiten von drei Teilen einzusteigen: Der rechtfertigende Notstand. - Es folgte eine mit Zitaten aus der Rechtsliteratur gespickte, präzise ausgearbeitete Vorlesung über den § 34 des StGB. Gleichwohl sagt B.: „Ich verteidige mich mit einem Paragrafen, den nicht ich geschaffen habe“, und gab zu verstehen, dass ihm ein grundsätzlich positiver Bezug auf Recht fern liege.
In seinem Vortrag arbeitete B. heraus, wie Staatsanwaltschaft und insbesondere der vorsitzende Richter ihre Position zum § 34 StGB im Verlauf des Verfahrens verschoben haben. B. begab sich zurück zum Beginn des Verfahrens: Am ersten Verhandlungstag habe er in seiner Einlassung die Verflechtungen zwischen Gentechniklobby, Wissenschaft und Politik herausarbeitet. Daraufhin habe die Staatsanwältin wissen wollen, seit wann ihm diese Erkenntnisse vorlagen, und ob er all das schon am 2. Juni 2006, dem Tag der Feldbefreiung, gewusst habe. B. folgert: „Sie waren am ersten Tag noch meiner Rechtsauffassung“, und die Staatsanwältin lachte, fast herzlich. „Schön“, sagte sie.
Auch das Gericht, so B. weiter, sei zunächst der Auffassung gefolgt, dass man sich an den Kriterien des 34er „entlang hangeln“ könne. Erst mit fortschreitender Verfahrensdauer habe der Vorsitzende neue, im § 34 nicht benannte Kriterien aufgeworfen: Die Rechtswidrigkeit des Genehmigungsbescheids, und, später, die „offensichtliche Nichtigkeit“ des Bescheids.
Wir haben nicht den Bescheid angegriffen, sondern den Versuch. Darum ging es“, stellt B. fest. Er warnte das Gericht davor, nachträglich neue Kriterien zu erfinden und verweist auf das Rückwirkungsverbot. „Sie sind an geschriebene Gesetzte gebunden.“ - Gegen 15:40 Uhr beendet B. seine Ausführungen zum 34er und bittet um eine kurze Pause. Das Gericht wollte wissen, wie lange er noch zu plädieren gedenke. „Noch mal so lange“, sagt B., die Staatsanwältin zeigt sich amüsiert.

 

Fehler, „Schuld“, Überzeugungen

Von 15:50 bis 17:40 trug B. den dritten und abschließenden Teil seines Plädoyers, der vieles beinhaltete: Eine Auseinandersetzung mit Strafe, mit Schuld, Aktivismus, der Rolle der Staatsanwaltschaft (der folgende Bericht beleuchtet ausgewählte Facetten dieses Schlussvortrags).
Gleich zu Beginn von „Teil 3“ räumte B. ein, dass es ihm nicht darum gehe, sich oder Protestgruppen als unfehlbar darzustellen. „Ich habe viele Fehler gemacht“, sagt er. Er habe den Anspruch, Aktionen im Nachhinein zu überdenken, Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten. Gleichwohl halte er es für wichtig, zu handeln und nicht in Untätigkeit zu erstatten. „Das war eine richtige Entscheidung“, sagt B. - Er bezieht sich auf den Schuldbegriff, und auch an dieser Stelle zitiert B. die Rechtsliteratur. „Schuld ist die Vorwerfbarkeit einer Handlung.“ Im vorliegenden Fall sei es geradezu absurd, die wenigen, die sich gegen den Gengersten-Versuch engagierten, anzugreifen. Vielmehr könne man den Vorwurf gegen alle erheben, die nichts unternommen hätten.
„Mir wurde eine ganze Instanz geklaut“, sagt B., und wies darauf hin, dass er von der erstinstanzlichen Verhandlung ausgeschlossen wurde. Zudem wertete er die Berufung der Staatsanwaltschaft weiter als Sperrberufung, um eine erfolgreiche Sprungrevision und eine damit einhergehende Auseinandersetzung zum skandalösen Ausschluss zu verhindern. „Formal“, so B., „Ist die Staatsanwaltschaft keine Institution zur Bestrafung. Praktisch aber schon.“ Weder in den Verfahrensakten, noch im Plädoyer sei erkennbar gewesen, dass die Staatsanwaltschaft Strafmilderndes geprüft oder von sich aus ermittelt hätte.
In Hinsicht auf das mögliche Urteil zeigte sich B., wie auch im gesamten Plädoyer, sehr skeptisch. „Vielleicht wurde trotzdem etwas gelernt“, sagt er, an die Richterbank gewandt. Vielleicht helfe das Verfahren, die Stigmatisierung von Aktivisten als unreflektierte Krawallmacher zurückzunehmen. Er kenne viele Menschen, die sich engagieren und sehr genau über ihre Handlungen nachdächten. - Während seines Plädoyers kritisiert B. auch die Einschüchterungsfunktion von Strafe. Klipp und klar sagt er gegen Ende: „Ich werde mich nicht ändern.“ - Um 17: 50 tratt das Gericht in eine Beratungspause ein; es war die letzte in dieser Instanz des Verfahrens. Die Pause vor dem Urteil.

 

Das Urteil

Um 19 Uhr, etwas später als angekündigt, verkündete Richter Nink das Urteil: 4 Monate mit Bewährung für N., 6 Monate ohne Bewährung für B.
Worte wie ein Paukenschlag; schockierend, obwohl damit zu rechnen war. Warum auch immer: Nink sah nicht glücklich aus, nicht einmal besonders selbstsicher, als er beginnt, das Urteil auszuführen. - Die Tat hätten beide der Angeklagten eingeräumt. Der Angklagte N. sei nach eigener Aussage davon ausgegangen sei, seine angekündigte Tat nicht umsetzen zu können und durch polizeiliche Maßnahmen abgehalten zu werden. Nink erfindet, dass N. am Ende „gar nicht mehr richtig gewollt hätte“, was aber nichts ausmache.
Im Folgenden setzt Nink sich mit den Rechtfertigungsgründen auseinander. Interessant ist, dass die Schlagworte „Rechtswidrigkeit“ oder „Offensichtliche Nichtigkeit“ nicht mehr fallen. Es geht doch um den § 34 des StGB. Er habe das Verfahren dafür geöffnet, und irgendwann wieder zugemacht, erklärte der Vorsitzende. - Tenor zum rechtfertigenden Notstand: Es könne ihn vom Gesetz her geben, die herrschende Rechtssprechung, auch hinsichtlich Castor-Transporten, bestehe darin, ihn nicht anzuwenden. Ein Paragraf also, der nicht dazu da ist, verwendet zu werden (jedenfalls, wenn Bürger ihn für sich proklamieren …)? - Überzeugend klingt nicht, was Nink vorträgt. Erkennbar ist jedoch sein unbedingter Wille, die Rechtsordnung zu schützen; unerträglich ist es für den Richter, wenn Menschen auf die Idee kommen, sich nicht von Gesetzen, sondern den eigenen Überlegungen leiten zu lassen.
Nink räumt ein, dass er Bedenken gegenüber der Gentechnik habe: Die medial in den Vordergrund gestellte Biosicherheitsforschung sei nicht von Ertragsforschung zu trennen; gesetzliche Bestimmungen zur Durchführung des Versuchs seien unzureichend umgesetzt worden. Nink sagt gleichzeitig: „Der Geist ist aus der Flasche“, doch was will der Richter damit sagen? Widerstand ist zwecklos - weil a. Rechtfertigungsgründe nicht anerkannt werden und b. weil die grüne Gentechnik auf dem Durchmarsch ist? Die Rede des Vorsitzenden klingt wie ein Plädoyer zum Nichtstun, weil andere Perspektiven gar nicht benannt werden.
Das harte Urteil gegen B. begründet er damit, dass es ihm nur vorgeblich um die Risiken der Gentechnik gehe. B. strebe schlussendlich Herrschaftsfreiheit, die „ewige Revolution“ an. B. sei ein „Überzeugungstäter“ - Nink sagte es nicht, aber auf der Hand liegt: Genau dafür, für seine politischen Einstellungen soll B. abgestraft werden.
Schwer zu sagen, was dramatischer ist: Das harte Urteil gegen Gentechnikgegner, oder die von Nink vorgeschlagene Hoffnungs- und Aussichtslosigkeit.

Hier noch eine etwas lückenhafte (die zugeleitete übergebene Tonbandaufzeichnung war nicht immer verständlich) Wiedergabe des Urteils (? und ... stehen für unverständliche oder für das Urteil unwichtige Passagen):

Ich verkünde dann im Namen des Volkes das Urteil. Die Berufung der Staatsanwalt ... wird zurückgewiesen. Die Berufung des Angeklagten Bergstedt wird zurückgewiesen. Die Berufung des Angeklagten Neuhaus wird ... abgeändert ..., dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird ...
(stellt Strafrahmen und dann Tatablauf dar ... dann zu allgemeinen Motiven wie Natur- und Umweltschutz)


Kommen wir zur Frage der Rechtswidrigkeit. Es ist natürlich kein Verfassungsnotstand ... es ist eine Form des zivilen Ungehorsams ... der in der Tat nach den allgemeinen Tatkonstrukten des StGB zu behandeln ist.
Nun, da war ich mir schon im frühen Verfahren mit Herrn Döhmer ... einig. Nach der derzeitiges Rechtsprechung wird derartiges Verhalten ..., ob es sich um Atomkraftwerke oder Forschung mit transgener Gerste handelt, ohne großen Rückgriff auf den § 34 für rechtswidrig erachtet nach dem Motto: Was vom Gesetzgeber über das Verfahren genehmigt ist, kann nicht gefährlich sein oder muss eben Einspruch dagegen ... das ist die derzeitig herrschende Rechtsprechung ... das Gericht hätte es sich leicht machen und sagen können: Wir gehen auf diese Themen nicht mehr ein. Das Gericht ist darauf eingegangen und hat ... Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandeln, ... dass man die Frage der Gefahrenabwehr mal anders beleuchten muss ... Frage der Angemessenheit ...

Herr Bergstedt selbst hat da fleißig recherchiert ... es gibt bei der Frage der Gefahrenbewertung ... einen Ansatz, über die Rechtswidrigkeit zu gehen: Wenn etwas schon nicht erlaubt ist, dann ist die Vermutung, dass etwas gefährlich ist, größer als die, wenn es nicht erlaubt ist. Das ist ein Ansatzpunkt zugunsten des 34ers und des zivilen Widerstandes. Dabei stößt man natürlich sehr schnell an die Grenze, das ist die zweite Grenze, dass ... mit der Rettungshandlung ... sich tatsächlich ... in die Rolle des Richters spielt und urteilt, was erlaubt und was erlaubt ist. ... Es gibt eine Grenze. Diese Grenze ist überschritten, wenn der Bürger nicht in der Lage ist, ...

Ich habe nichts anderes gemacht, als uns entlang des 34 entlangzuhangeln und uns das Ganze mal angeschaut. Welche Möglichkeiten gibt es hier, bei einem erlaubten Handeln eines Bürgers bei einem Versuch mit transgener Gerste tätig zu werden. Es ging zunächst einmal um die Frage, die Gefahr zu beurteilen, ausgehend von dieser transgenen Gerste. Und da sind doch einige nicht unerhebliche Bedenken aufgekommen, die ... Die Nichtbeherrschbarkeit ist mittlerweile mediale Tatsache. Selbst der Herr Kogel musste die prozentuelle Unsicherheit ... einräumen. ... Wenn wir jetzt natürlich sagen, es besteht konkret Gefahr von dieser konkreten ?, das wenn es anfängt zu blühen und Samenkörner austreibt, dass dann eine Verschleppung in Betracht kommt, dann haben wir einen kausalen Gefahrenhorizont eröffnet und können jetzt nicht mehr ... das können wir so nicht machen, sondern müssen uns im weiteren Prozedere darauf beziehen.

Nehmen wir eine andere Gefahr, nämlich die der Freiheit mit der Entscheidungsfreiheit der Bürger. Diese Gefahr ist nach meiner Auffassung und der Kammer derzeit nicht unmittelbar bevorstehend, da tatsächlich ... (redet weiter über Gefahren für Saatgut, Bauern, Imker) ... von daher kann man das nicht einfach wegnehmen, man muss das weitere sehen.

Ist die Aktion überhaupt geeignet? Da muss man Zweifel haben, ob einige Fälle von den vielen ... auch das ist natürlich ?, dass es schon so viele gibt, denn wir müssen wissen: Der Geist ist schlicht und ergreifend aus der Flasche. ... Wir können genauso wenig wie bei der Atomenergie ...
Die Frage ist: Ist das erforderlich? ... hier beißt sich die Katze in den Schwanz und wir sind wieder bei dem Problem: Akzeptieren wir nun eine gewisse Rechtsordnung oder akzeptieren wir sie nicht. ... akzeptiert sie nicht, weil sein Ziel die Schaffung herrschaftsfreier Räume im Sinne einer ...

Jetzt die Frage der Strafzumessung ... ein schwieriges Feld ... Neuhaus: Bei ihnen haben wir eine gewisse Hilflosigkeit vor dem Berg, den sie da aufgetragen haben ... sind zu der Auffassung gekommen, dass eine Absenkung auf vier Monate angemessen ist und vor allem ... zur Bewährung auszusetzen ist ... zwar keine Reue ... aber ihr Lebensweg von dem Schüler, der Autorität nicht anerkennen will, bis jetzt zu dem Wandel jetzt mit dem Willen zu einem ... Bewährungszeit 3 Jahre. Der Angeklagte hat 120 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Gerichtshilfe abzuleisten und hat dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen.

Bei Herrn Bergstedt war es etwas schwieriger, weil ja gerade auch die Frage der Schadensverursachung zu beleuchten war, die ja so, wie vom Amtsgericht durchgeführt, nicht durchgezogen werden kann. ... Schadenswiedergutmachung ... es ist zu beleuchten, dass der Schaden geringer ist ... ansonsten ist der Schaden in der Tat an dem Zaun zu sehen, an den zerstörten Pflanzen und an der Forschung. Die Beweisanträge sind abgelehnt, die Revision mag damit umgehen, wie sie mag. Ich halte, nachdem das ganze Material vernichtet ist, anhand der Analyse des Materials eine Überprüfung, ob das eine Totalfälschung war, für unmöglich.

Ich hab noch eins vergessen bei den Entscheidungsgründen, wir haben uns ja auch viel mit einem universitären Netz mit Professoren, Universitäten, Fördergeldbetrügern und Bewilligungsbehörden. Das wäre ja unter Umständen eine Möglichkeit für eine Notwehr. Diese Straftaten haben allerdings nicht den Herrn Bergstedt betroffen, sondern dann den Haushaltsgesetzgeber oder sonstige Träger und öffentlicher Interessenträger ...

Wir hatten auch zu beleuchten, Herr Bergstedt, Ihre Motivlage. Und da ist natürlich auch vieles bemerkenswert und in der Tat vieles gelernt worden. Und deshalb bin ich auch von Vorneherein nicht in die Beweisaufnahme mit der Maßgabe: Das ist eh alles rechtswidrig, weil wir eine Genehmigung haben, die ist bestandskräftig - was wollen wir noch?
Sondern habe mich ein gutes Stück darauf eingelassen und habe viele Erkenntnisse über die vernommenen Zeugen über die tatsächliche Effizienz der Sicherung gehört. Wir haben über absolut defizitäre Umsetzung des Gesetzes, was hier Risikofaktoren betrifft, was kann hier akzeptiert werden. Wir haben auch einige Paradigmawechsel mitbekommen, wir haben auch bei den Zwecken der Sicherheitsforschung, der Myzelforschung und künftiger Anwendungen - da muss man sagen, das ist hochbedenklich - und Prof. Kogel hat auch gesagt, der überwiegende Teil war ja dann doch künftige Anwendungsforschung. Und die Biosicherheitsforschung ist die Myzelforschung. Aber ich denke, wenn die transgene Gerste ihr Myzel am Ort, was sie braucht, zerstört, dann stirbt sie und dann sind wir sie auch los. Also ich denke schlicht und ergreifend: Sie braucht, um später Ertrag zu bringen, das Myzel, das ist Zweck der Forschung. Das ist alles in höchsten Grade bedenklich - das ist meine persönliche Meinung - und zur Beleuchtung, dass ist von Prof. Kogel auch gar nicht abgestritten worden, dass wir möglicherweise hier einen Doppelnutzen haben. ... dieses ist eine mittelbare Ertragsforschung ... Dass Fördermittel-zur-Verfügung-Stellen für transgene Gerste, die dann irgendwann mal, wenn sie dann bio-sicher ist, für die Bierbraucher von ... und Budweiser liefern soll, mit deutschen Steuergeldern, und das unter Grundlagenforschung, das ist alles durchaus mal zu diskutieren und zu beleuchten, ... aber ist es denn die wirkliche Motivation? Und da sind wir ... ist den die wirkliche Motivation, Gefahren von der Menschheit ... ist es das Primärziel oder ist es ein Durchgangsziel ... für etwas ganz anderes ... da war ihre Selbstdarstellung in ihrem letzten Film einmal mehr erhellend, wo sie als Berufsrevolutionär die Abschaffung jeglicher Herrschaft eigentlich ... als das Ziel. Das ist dann der Angriff auf die bürgerliche Rechtsordnung und den Rechtsstaat ... und das kann ich Ihnen hier nicht als besonders ?wert von wegen des Strafmaß wegen des geringeren Schadens verringern, aber wegen des besser herausgearbeiteten Motivs wieder zu erhöhen
.

Zum Abschluss noch ein Gedicht von einem Prozesszuschauer:

... aufhorchen ...
... aufhorchen:
... wo's bricht, um zu nachten ...
... wo's bricht, um zu lichten ...
aufwachen,
auch,
wenn's dunkelt ...
aufhorchen ...
auch,
wenn's NOCH dunkelt ...

WW, 9./10. 10. 2009

 

Berichte über den Prozess und das Rundherum

 

Termine zum Thema "Gentechnik" und zur Selbstverteidigung vor Gericht

  • Mittwoch 14.10. um 19 Uhr in der Pumpe (Galerie), Haßstr. 22, Kiel: Vortrag "Deutsche Gentechnik - Verflechtung von Staat und Konzernen"
  • Donnerstag, 15.10., 19 Uhr in der Werkstatt 3 (Altona, Nernstweg 32-34/Gaußstr.): Vortrag "Monsanto auf Deutsch - Seilschaften der deutschen Gentechnik"
  • 16.-18.10. in der JUP! Bad Oldesloe (Turmstr. 14a): Gerichtsprozesstraining. Kontakt. Beginn: 17.45 Uhr, Einführungsvortrag ab 19 Uhr: "Fiese Tricks von Justiz"
    Samstag ganztags: Rollenspiel Gericht. Sonntag Zeit für Einzelfragen, auf Wunsch auch Training zu Umgang mit Polizei.
  • Mo, 19. Oktober 2009 13.30h Zi102 Amtsgericht Kitzingen: Strafverfahren gegen GenfeldbefreierInnen
  • Mittwoch, 21.10.2009, 13.30 Uhr im Amtsgericht Lüneburg (Am Ochsenmarkt 3, Raum 232): Strafprozess wegen Auseinandersetzung Aktivist - Polizei
  • 26.10.2009, 19 Uhr in Leipzig, "Die Vorratskammer" FoodCoop LE-Ost (Eisenbahnstr. 109), Vortrag "Deutsche Gentechnik - Verflechtung von Staat und Konzernen"
  • 27.10.2009, 19 Uhr in Leipzig, "Die Vorratskammer": Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
  • Mittwoch, 28.10. um 19 Uhr in Halberstadt (Bollmann`s Gaststätte, Bakenstr. 63): Vortrag "Deutsche Gentechnik - Verflechtung von Staat und Konzernen"
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Ergänzungen

Revision

hallo 14.10.2009 - 01:00
wird es eine revision geben bzw. wäre das möglich?

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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notstand

rowdy 11.10.2009 - 18:29
also erstmal die herzlichsten soligrüße aus hannover an die "täter". ich habe das verfahren mit großem interesse verfolgt, und bin über das urteil schockiert. aktionen mit den notstandsgesetzen zu begründen, hätte einige neue möglichkeiten eröffnen können. und speziell in diesem fall muß meineserachtens §34 stgb greifen. hier liegt eindeutig ein politisches urteil vor, um uns in unserer handlungsfähigkeit einzuschränken. erstaunlich ist auch die sache mit der protokolantin.
haben die menschen von der projektwerkstatt oder andere vor, das ganze verfahren nochmals in einem buch o.ä. aufzuarbeiten? ich hätte da größtes interesse...

Zusammenfassung auf FAktuell am 12.12.2009

googler 12.10.2009 - 10:06
Kurzbericht auf Faktuell am 12.10.2009
Halbes Jahr hinter Gitter - ein Gentechnik-Kritiker aus Gießen muss für ein halbes Jahr in den Knast. Die Angeklagten waren 2006 an einer "Feldbefreiung" auf einem Versuchsfeld der Universität Gießen beteiligt. Der zweite Angeklagte bekam vier Monate auf Bewährung plus 120 Arbeitsstunden. Enttäuscht und entgeistert zeigten sich die Anwesenden über die Urteilsbegründung.
Nink rechtfertigte das Urteil damit, "der Geist sei schon aus der Flasche", die Gentechnik auf dem Acker sei ohnehin nicht mehr zu kontrollieren. Deshalb sei eine "Feldbefreiung" nicht das richtige Mittel gewesen, um die Gentechnik aufzuhalten, wie die Angeklagten argumentiert hatten. Sie hätten schon alle Gentechnik-Felder in Deutschland angreifen müssen, um mit dem rechtfertigenden Notstand (§ 34StGB) freigesprochen werden zu können.

Witzbolde

Spießbürger 14.10.2009 - 20:49
Schwarz-Gelb stellt die Regierung
und die beiden arbeitsscheuen Clowns aus Giessen verurteilt

Sehr gute Aussichten