Berufungsprozess in Augsburg
Augsburg: Prozess gegen Tierbefreiungsaktivist_innen, die zweite Runde
Aufgrund der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch einen der Drei Verurteilten, findet am Augsburger Landgericht die Berufungsverhandlung statt.
Aufgrund der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch einen der Drei Verurteilten, findet am Augsburger Landgericht die Berufungsverhandlung statt.
Im Januar diesen Jahres wurden in einer mehr oder weniger typischen Bundesdeutschen Gerichtsverhandlung drei Tierbefreiungsaktivist_innen zu Bewährungs und Geldstrafen verurteilt. Siehe: http://de.indymedia.org/2009/02/242031.shtml?c=on#c555802
Anders als seine zwei Freund_innen, (die Aufgrund langer Vorstrafen und Bullenfalschaussagen gezwungen waren das Urteil anzunehmen) war O. nicht bereit eine Verurteilung hinzunehmen, Gründe für die Anfechtung des Urteils gibt es zuhauf:
Neben der mehr als offensichtlichen Befangenheit der damaligen Richterin (keine Zustellung der Ladung an die Verteidiger_innen, Jägerin, Betongabi …) und weiterer formaljuristischer Pannen, ist vor allem die Tatsache zu erwähnen, daß in erster Instanz selbst der Staatsanwalt einen Freispruch für O. forderte, da der einzige Belastungszeuge am Tag der Gerichtsverhandlung krank gewesen war und dadurch seiner Aussagepflicht nicht nachkommen konnte.
Die damalige Richterin kam der durchaus gerechtfertigten Forderung des Staatsanwaltes aber nicht nach und verurteilte den Angeklagten wegen „Landfriedensbruch“ zu einer empfindlichen Geldstrafe. Zu diesem, auf die Schnelle konstruierten Tatvorwurf wurde dem Angeklagten die Möglichkeit verwährt sich zu äußern, geschweige denn Entlastendes vorzubringen.
Bei vielen, der damals anwesenden Prozessbeobachter_innen entstand der Eindruck, als wäre der Angeklagte unter Druck gesetzt worden:
wenn er das vermeintlich milde Urteil nicht akzeptiere und damit zufrieden sein, werde er in nächster Instanz mit dem Zeugen konfrontiert und er würde, wie in der Anklageschrift gefordert, wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht „nur“ wegen Landfriedensbruch verurteilt werde.
O. scheint sich aber nicht einschüchtern zu lassen und sieht dem Prozess ohne Angst entgegen.
Bei dem Belastungszeuge scheint es sich dagegen anders zu verhalten:
das vermeintliche Opfer, der Polizist mit dem Spitznamen „Punky“, der sich, wenn es darum geht „auch mal richtig zuzulangen“ bester Gesundheit erfreut, scheint sich vor der Verhandlung drücken zu wollen denn zum zweiten Mal musste der bereits einberufene Verhandlungstermin wegen Krankheit des Zeugen verschoben werden. Ob eine Verbindung zwischen den labilen Gesundheitszustandes des Polizisten und der im Verlaufe des ersten Prozesses aufgetauchten Beweismitteln, welche die Tierbefreiungsaktivist_innen entlasteten und die Glaubwürdigkeit der Aussage des Polizisten zumindest stark in Frage stellen besteht wird wohl erst bei der Verhandlung geklärt werden.
Diese findet um 11.30 am Landgericht Augsburg Göggingerstraße 101 Zimmer 180 statt.
Anders als seine zwei Freund_innen, (die Aufgrund langer Vorstrafen und Bullenfalschaussagen gezwungen waren das Urteil anzunehmen) war O. nicht bereit eine Verurteilung hinzunehmen, Gründe für die Anfechtung des Urteils gibt es zuhauf:
Neben der mehr als offensichtlichen Befangenheit der damaligen Richterin (keine Zustellung der Ladung an die Verteidiger_innen, Jägerin, Betongabi …) und weiterer formaljuristischer Pannen, ist vor allem die Tatsache zu erwähnen, daß in erster Instanz selbst der Staatsanwalt einen Freispruch für O. forderte, da der einzige Belastungszeuge am Tag der Gerichtsverhandlung krank gewesen war und dadurch seiner Aussagepflicht nicht nachkommen konnte.
Die damalige Richterin kam der durchaus gerechtfertigten Forderung des Staatsanwaltes aber nicht nach und verurteilte den Angeklagten wegen „Landfriedensbruch“ zu einer empfindlichen Geldstrafe. Zu diesem, auf die Schnelle konstruierten Tatvorwurf wurde dem Angeklagten die Möglichkeit verwährt sich zu äußern, geschweige denn Entlastendes vorzubringen.
Bei vielen, der damals anwesenden Prozessbeobachter_innen entstand der Eindruck, als wäre der Angeklagte unter Druck gesetzt worden:
wenn er das vermeintlich milde Urteil nicht akzeptiere und damit zufrieden sein, werde er in nächster Instanz mit dem Zeugen konfrontiert und er würde, wie in der Anklageschrift gefordert, wegen gefährlicher Körperverletzung und nicht „nur“ wegen Landfriedensbruch verurteilt werde.
O. scheint sich aber nicht einschüchtern zu lassen und sieht dem Prozess ohne Angst entgegen.
Bei dem Belastungszeuge scheint es sich dagegen anders zu verhalten:
das vermeintliche Opfer, der Polizist mit dem Spitznamen „Punky“, der sich, wenn es darum geht „auch mal richtig zuzulangen“ bester Gesundheit erfreut, scheint sich vor der Verhandlung drücken zu wollen denn zum zweiten Mal musste der bereits einberufene Verhandlungstermin wegen Krankheit des Zeugen verschoben werden. Ob eine Verbindung zwischen den labilen Gesundheitszustandes des Polizisten und der im Verlaufe des ersten Prozesses aufgetauchten Beweismitteln, welche die Tierbefreiungsaktivist_innen entlasteten und die Glaubwürdigkeit der Aussage des Polizisten zumindest stark in Frage stellen besteht wird wohl erst bei der Verhandlung geklärt werden.
Diese findet um 11.30 am Landgericht Augsburg Göggingerstraße 101 Zimmer 180 statt.
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Mrs. Farmer — Tierrechtler