Bericht einer Verhaftung auf der FSA-Demo

KurzKnacki 16.09.2009 19:50 Themen: Blogwire Repression
Am Wochenende des 11.-13. September 2009 fand in Berlin die Demonstration „Freiheit statt Angst“ statt.

Ich war am Freitag gegen Abend in Berlin angekommen und kam am frühen Samstag Mittag mit der U-Bahn am Potsdamer Platz an, von dem aus die Demonstration starten sollte. Beim Betreten des Platzes zwischen Sony Center und Daimler Chrysler City wurde ich von einem Polizisten der Bereitschaftspolizei freundlich angesprochen, ob er einen Blick in meinen Rucksack werfen dürfe. Ich gestattete ihm dies ebenso freundlich. Während er den Inhalt meines Rucksacks untersuchte (eine Regenjacke, eine Wasserflasche) fragte er, ob ich irgendwelche spitzen Gegenstände mit mir führte. Tatsächlich hatte ich – wie immer – mein Letherman Tool, eine Art Multifunktionswerkzeug, im Rucksack.
Dies gab ich an und suchte es auf Nachfrage aus dem Rucksack. Ich erklärte mein Letherman dem Polizisten, der das Werkzeug nicht kannte und zeigte ihm auch, dass sich ein Messer zwischen den Werkzeugen befindet. Der Polizist begutachtete das Tool und erklärte mir dann, dass das Mitführen eines Messers auf Demonstrationen nicht erlaubt sei. Er fragte, ob ich das Messer noch schnell nach Hause bringen könnte. Das konnte ich nicht, denn ich bin ja kein Berliner. Der Polizist bot mir daraufhin an, das Messer bei der Polizei vor Ort abzugeben und es nach der Veranstaltung wieder abzuholen.

Ich willigte ein. Gemeinsam gingen wir um die Ecke in die Potsdamer Straße, wo mehrere Einsatzwagen der Polizei standen. Der mich begleitende Polizist erklärte seinen Kollegen, dass ich das Tool abgeben wolle. Der Ton der dort wartenden Beamten war deutlich unfreundlicher, ich wurde abgetastet und sollte meinen Rucksack in einen der Mannschaftswagen stellen. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass dies aus Sicherheitsgründen geschehe, damit ich keine Waffe aus dem Rucksack ziehen könne. Meinen Personalausweis stellte ich bereitwillig zur Verfügung, um das Ausstellen der Formulare zu erleichtern. Während nun ein weiterer Polizist abseits an einem anderen Wagen die Formulararbeit machte, erklärte der Beamte, der mich ursprünglich angesprochen hatte, seinen Kollegen, dass er das Tool nicht gefunden hätte, sondern dass ich es ihm ausgehändigt hätte, wonach die Behandlung und der Ton mir gegenüber deutlich freundlicher wurde.

Ich erkundigte mich, wo ich das Tool später wieder abholen könne. Ich könne es im “Abschnitt 34″, Alt Moabit 145 wieder abholen, wurde mir mitgeteilt. Dann wurde ich gefragt, ob ich “schon mal Kontakt mit der Polizei” gehabt habe: Nein. Auf Nachfrage, warum mir diese Frage gestellt wurde, sagte mir der Beamte, dass eine routinemäßige Kontrolle über Funk meiner Person erfolgen würde. Kurze Zeit später kam der Polizist mit dem Formular wieder und eröffnete mir, dass über Funk die Order ergangen sei, dass gegen mich eine Anzeige geschrieben werden müsse. Ich war total entsetzt, doch die umstehenden Polizisten versicherten mir, dies sei kein Problem und nur ein formaler Akt; die Staatsanwaltschaft würde das Verfahren voraussichtlich automatisch wieder einstellen.

Meinen Schrecken minderte das wenig, doch als erstes sollte ich das Protokoll über die, wie es mittlerweile hieß, “Beschlagnahme” des Tools unterschreiben, was ich auch tat. Wider Erwarten durfte ich nun nicht zur Demonstration gehen, sondern musste mit aufs Polizeipräsidium kommen, ein Fahrzeug war bereits auf dem Weg, um mich abzuholen. Der Polizist, der mich am Platz angesprochen hatte, registrierte meine aufkeimende Panik und versuchte, mich zu beruhigen. Auch er habe damit nicht gerechnet. Aber er könne nichts tun. Dies sei eine Anweisung “von oben”.

Eine Anweisung von oben war offensichtlich auch der vergitterte Wagen, in dessen Zelle ich eingeschlossen und abtransportiert wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich nichts mehr bei mir außer den Durchschlag des Formulars über die Beschlagnahme. Mein Rucksack mit komplettem Inhalt (Handy, Fotoapparat, Schlüssel, Geldbörse etc.) hatte der Beamte in der Fahrerkabine. Ich studierte den Durchschlag: Dort war angekreuzt: Festgenommen. Nun brach ich erstmal vollständig zusammen… Auf Nachfrage, was mir vorgeworfen würde und warum ich festgenommen sei und warum ich in einer Gefängniszelle sitze wurde mir gesagt, dies würde ich auf dem Präsidium erfahren, es sei aber alles nicht so schlimm und festgenommen höre sich viel schlimmer an als es sei.

Der Wagen wollte gerade losfahren, hielt dann aber noch mal wieder an – es sei noch zu einer weiteren Festnahme gekommen und wir müssen noch kurz warten um eine weitere Person mitzunehmen. Der Polizist der bis dahin noch mit hinten im Wagen (außerhalb der Zelle) saß und sozusagen meinen einzigen Ansprechpartner dar stellte, verließ daraufhin das Fahrzeug wieder und ließ mich allein. Total aufgelöst versuchte ich den Beamten vorne im Fahrzeug anzusprechen: was los sei und ob ich noch mal an die frische Luft könne, da mir schlecht sei von der stickigen Luft (und der Situation) sei. Erst nach mehrmalige Ansprache sagte er kurz es ginge gleich weiter und schob das Sichtfenster zwischen Fahrer Bereich und dem hinteren Teil des Wagens zu.

Nach geschätzten 10 Minuten stiegen der Beamte von zuvor, eine Kollegin und ein weiterer scheinbar festgenommener Junge ein Wir fuhren darauf hin los. Nach etwa 10min Fahrt kamen wir an einer PolizeiwWache an und wurden hinein geführt. Nach kurzem Warten vor einer Tür wurden wir herein gelassen und ich wurde in eine Zelle geführt,die Tür wurde hinter mir verschlossen. Kurz Zeit später wurde ich wieder aus der Zelle geholt und sollte mich auf dem Flur vor eine Wand stellen, wo ein Beamter mit einer Digitalkamera Fotos von mir machte. Anschließend wurde ich wieder in die Zelle zurück geführt. Nach geschätzten weitern 10 Minuten wurde ich in einen weiteren Raum geführt, wo zwei Beamten auf mich warteten. Mein Rucksack wurde nun noch mal vollständig entleert und der Inhalt protokolliert.

Während dessen fragte mich einer der Protokoll führende Beamte ob ich mit einer Blutprobe einverstanden sei; ich fragte, wozu. Mir wurde erklärt, dies sei eine StandardfFrage für ein Standardformular und es würde jeder gefragt. Darauf verweigerte ich die Entnahme eine Blutprobe formell, was in dem Formular vermerkt wurde.

Im Anschluss wurde ich aufgefordert mich bis auf die Unterhose auszuziehen (das Recht diese doch recht unangenehme Situation verweigern zu können kannte ich zu dem Zeitpunkt leider nicht) und meine Anziehsachen wurden erneut durchsucht. Nach kurzer Zeit erhielt ich sie zurück, durfte ich mich wieder anziehen, musste noch meinen Gürtel und meine Schnürsenkel abgeben und unterschrieb das Protokoll in dem alles was ich bei mir hatte aufgeführt war.

Mein Frage was mir denn nun vorgeworfen würde konnte der Beamte wieder nicht beantwortet: “das wisse er nicht, er sei nur dazu da meine Sachen aufzunehmen”. Ich fragte was den nun passieren würde und er sagte mir, dass ich vermutlich gleich befragt würde und ich dann auch Antwort auf meine Fragen erhalten würde. Ich schilderte den beiden anwesenden Beamten noch mal den Sachverhalt und sie erklärten mir, ich würde bestimmt schnell wieder entlassen, er führe schließlich auch meist sein Taschenmesser mit sich und ich hätte es ja freiwillig abgegeben.

Nach dem ich anschließend wieder in eine Zelle gesperrt worden war, begann das lange Warten. Von Zeit zu Zeit wurde die Tür kurz geöffnet und direkt wieder geschlossen – bei jedem Mal dachte ich, es würde nun endlich weiter gehen und ich würde endlich erfahren, was mir eigentlich vorgeworfen wurde, dem war aber leider nicht so. Als wieder einmal die Tür geöffnet wurde, fragte ich schnell nach der Uhrzeit – es war mittlerweile 16.15 Uhr. Ich saß also mittlerweile seit fast 4 Stunden fest und wusste immer noch nicht, warum. Es muss etwa 17.00 Uhr gewesen sein, als ich endlich aufgefordert wurde, mitzukommen. Meine Hoffnung nun endlich mit einem Ermittler sprechen zu können um den ganzen Sachverhalt aufzuklären, wurde aber leider wieder enttäuscht. Stattdessen wurde in einen Raum, ein Stockwerk tiefer, zum “LKA Berlin Erkennungsdienst” geführt.

Auch den drei Beamten dort schilderte ich unter Tränen nochmals den ganzen Sachverhalt und fragte, ob ich der Erkennungsdienstlichen Erfassung denn wenigstens formell widersprechen könne, da es sich doch ganz klar um ein Missverständnis handele – dies wurde verneint und ein Schild an der Wand wies mich mittels eines Paragraphen darauf hin, dass die Erkennungsdienstlichen Maßnahmen notfalls auch mit Gewalt durchgeführt werden könnten. Ich könne aber mit Hilfe eines Anwalts im Nachhinein der Maßnahme widersprechen, wozu er mir auch raten würde. Meine Frage, wer die Maßnahme angeordnet hätte, wurde mir mit einem Buchstabenabkürzung beantwortet, deren Bedeutung mir die anwesenden Beamten aber nicht erklären konnten oder wollten. Es wurden meine Fingerabdrücke von beiden Händen (alle Finger und komplette Hand), in doppelter Ausführung genommen, sowie erneut Fotos, offensichtlich für die Verbrecherkartei,gemacht.

Zurück in der Zelle betätigte ich nach kurzer Zeit die Klingel, es muss mittlerweile etwa 18.00 gewesen sein, um darum zu bitten meinen Rechtsanwalt anrufen zu können, da ich anfing zu befürchten auch noch die Nacht in der Zelle zuzubringen zu müssen. Wieso hast du das denn nichtvorher gefragt? Kommt hier komisch. Dies konnte der Polizist nicht entscheiden, versprach mir aber, seinen Vorgesetzten zu informieren und ihn zu mir zu schicken. Als nach einer geschätzten halben Stunde immer noch nichts passiert war, schellte ich erneut – ich fühlte mich zu diesem Zeitpunkt schon völlig ausgelaugt und fertig, was man mir auch anzusehen schien, da die Beamtin mit der ich sprach mir sagte es würden „jetzt erstmal die Sanitäter kommen“.

Zum Glück bestätigte sich meine erste Befürchtung, nun auch noch in eine psychiatrische Klinik verlegt zu werden, nicht (nichts erschien mir mehr unmöglich), sondern der Polizeisanitäter holte mich ab und wir gingen in seinen Behandlungsraum. Physiologisch wies ich zu diesem Zeitpunkt eine ausgeprägte Hypertonie (hoher Blutdruck) und einen sehr schnellen Puls auf. Die Vermutung, dass ich vermutlich absolut dehydriert war, schien plausibel, denn außer eine Tasse Kaffe zum Frühstück und einen kleinen Plastikbecher Tee, den ich nach mehrmaliger Nachfrage erhalten hatte, hatte ich den ganzen Tag noch nichts getrunken. Hier kam ich das erste Mal wieder etwas zur Ruhe und hatte das Gefühl als Mensch ernst- und wahrgenommen zu werden. Der Beamte sagte mir dann auch, dass er gehört hätte, dass ich vermutlich in der nächsten Stunde entlassen würde.

Nach einem anschließenden weiteren kurzen Aufenthalt in der Zelle erhielt ich gegen 19.30 tatsächlich alle meine Sachen (bis auf das Letherman Tool) zurück und konnte die Polizeiwache verlassen.

Bis zum heute weiß ich nicht was mir eigendlich vorgeworfen wurde. Meinen Anwalt habe ich bereits kontaktiert und es wird sich wohl in den nächsten Wochen zeigen wie es weiter geht. Mein vorrangiges Ziel ist natürlich mit meinen Fingerabdrücken und meinen Fotos wieder aus der Datei des LKAs heraus zu kommen.

Ich kann sagen, daß die Ereignisse vom Samstag das schlimmste sind was mir in meinem Leben bisher passiert ist. Die Aussage das Freiheitsentzug mit das brutalste ist, was man einer menschlichen Seele antun kann, kann ich voll bestätigen – nie zuvor habe ich mich so ängstlich und hilflos gefühlt.

Das man Angst haben muss, und die habe ich im Moment noch, auf einer friedlichen Demonstartion scheinbar grundlos von der Polizei verprügelt oder verhaftet zu werden, kommt in meinen Augen faktisch einer massiven Einschränkung des Demonstrationsrechts gleich.

Ebenfalls schockierend fand ich wie der Staatsapperat einmal ins Rollen gebracht, nicht wieder zu stoppen war. Persöhnlich kann man wohl kaum einem der Beteiligten der Exekutive einen Vorwurf machen – ein Jeder der Beteiligten konnte sich darauf berufen nur Befehle und Anweisungen ausgeführt zu haben. Diese Argumentation habe ich bisher nur von Angehörigen ehemaliger Unrechtsregimen gehört – ich habe mir eigendlich immer verboten ernsthaft zu glauben, daß so etwas im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland tatsächlich möglich ist – wurde aber schmerzlich eines besseren belehrt.
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Ergänzungen

Die Erklärung ist einfach

Kobold 16.09.2009 - 20:29
Du hast schlicht und einfach eine Straftat begangen. Punkt. Es handelt sich nicht um ein "Missverständnis", sondern du hast gegen § 27(1) VersammlG verstossen:

>>> Wer bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führt, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne des Satzes 1 auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich führt <<<

Deshalb war das Verhalten der Polizei völlig normal. Das widerfährt einem schon für viel banalere Dinge. Und informiere dich doch erst Mal über Aussageverweigerung und warum mensch bei den Bullen nichts unterschreiben sollte. rote-hilfe.de ist da eine gute Anlaufstelle.

Fotos zur "Freiheit statt Angst" Demo

... 16.09.2009 - 20:50

Quelle

yörgl 16.09.2009 - 21:03
Der Text stammt eigentlich von hier, hat wohl jemand einfach auf indy kopiert.
 http://www.alios.org/blog/2009/09/mein-festnahme-bei-der-freiheit-statt-angst-2009/

Demotipps

antifa 16.09.2009 - 21:04
Damit solche Situationen nicht entstehen gibt es viele Informationsangebote wie mensch sich vor, auf und nach Demos und im Falle des Kontaktes mit der Polizei zu verhalten hat.

Von der Roten Hilfe gibt es eine kleine aber sehr informative Brochüre, sollte eigentlich Pflicht sein bevor mensch eine Demo besucht (webb einem nicht etwas wie im Artikel passieren soll.



Youtube-Videos mit Tipps (allerdings könnten sie ein bisschen abschreckend wirken, aber egal)
Demotipps:
 http://www.youtube.com/watch?v=Liri7PTpJYo

Modemagazin für Demos - Demotipps:
 http://www.youtube.com/watch?v=vazy5X3SDqI

@Kobold

Ingo 17.09.2009 - 01:12
Das schreibt ein Skript einer Fachhochschule für Verwaltung (die u.a. auch Polizisten ausbildet) zum Mitführen von Waffen im nichttechnischen Sinn (um eine Waffe nach dem Waffengesetzt handelt es sich ja nicht):
"Bei Waffen im nichttechnischen Sinne muss hinzukommen, dass sie objektiv zur Verletzung
von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind und vom Besitzer
subjektiv auch zu einem solchen Zweck mitgeführt werden. Diese Absicht muss im konkreten
Einzelfall nachgewiesen werden."
 http://www.eingriffsrecht.de/s_4_skript_03.pdf

Also so eindeutig ist der Fall nicht, wie Kobold behauptet und hier liegt sicher keine Straftat vor. Allerdings ist es sicher nicht sinnvoll, Werkzeug mit Messern auf eine Demo mitzunehmen, da man ja nie weiß, was Zeugen von der Polizei aussagen (falls es überhaupt zu einem Prozess kommt) und so etwas, wie oben geschildert, recht einfach passieren kann. Völlig normal mag das Verhalten der Polizei vielleicht sein, aber es entspricht sicher nicht dem Versammlungsgesetz (wobei man recht wahrscheinlich genauso wenig Erfolg haben wird, gegen die Polizei vorzugehen - der Verdacht, dass das Werkzeug auch subjektiv als Waffe mitgeführt wurde, ist ja nicht völlig abwegig).

immer vorsicht mit den cops

h. 17.09.2009 - 01:35
so wie ich den bericht lese war die kontrolle auf dem weg zur demo und nicht auf der demo, d.h. selbst wenn das letherman als waffe durchgehen sollte hat er sich damit noch nicht auf der demo befunden. er wollte es vielmehr im vorfeld der demo abgeben damit er es dann später auf der demo nicht dabei hat. das problem ist hier das dumme gelabere der cops die immer freundlich starten, alles routine, standard, dir passiert nichts bla bla und danach sitzt man dann doch in der scheiße. auf jedenfall ist es wichtig mit anwalt jetzt dagegen zu klagen, vermutlich bekommst du sogar schmerzensgeld wegen ungerechtfertigten freiheitsentzug und die sache wird aus den offiziellen akten gelöscht. in den inoffiziellen akten bleibt es aber drinne.

Quarzsandhandschuhe

topf 17.09.2009 - 01:42
Waren eigentlich verbotene QUARZSANDHANDSCHUHE im Spiel? Zumindest hier bei Copzone steht was davon ...

 http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=52216&postdays=0&postorder=asc&start=240

Angestellte in der Gefangenensammelstelle

Roland Ionas Bialke 17.09.2009 - 03:27
In den Gefangenensammelstelle sind nicht mal BeamtInnen, obwohl das eigentlich die gleichen ******* sind, sondern "Polizeiangestellte in der Gefangenenbewachung (PAngGD)". Die zu belabern bringt noch viel nichtser als mit PolizistInnen zu reden.

Trotzdem hoffe ich, dass es Dir wieder gut geht!

Freundliche Bullen...

David Freyheyt 17.09.2009 - 07:25
Oft sind die Bullen in der Gefangensammelstelle ziemlich freundlich, korrekt und auch "verständnisvoll". Wer seinem psychischen Druck dann Luft macht, und dem netten Herrn oder der netten Damme die Geschichte seiner ungerechten Verhaftung erzählt, setzt sich ruckzuck in die Scheiße. Natürlich ist es in einer solchen Situation ein Bedürfniss mit jemandem über die Vorkommnisse zu quatschen, dem muß man aber widerstehen. Das funktioniert nur, wenn man eine solche Situation schon vorher gedanklich durchspielt und sich das richtige Verhalten (bei Verhaftungen) bewußt macht.
Zudem wollen die "freundlichen" Bullen "ihre" Gefangen natürlich beruhigen, damit die nicht durchdrehen (Randale im Knast, Selbstmord).

Noch ein Übergriff der Polizei

ratzipattzipateng 17.09.2009 - 08:53

Da ist etwas faul im BFZ der 12.EHU

Copwatch 17.09.2009 - 11:34
Die gezeigten Polizisten in den dunklen Kampfanzügen sind allesamt berüchtigte Schläger des BFZ der 12. EHU. Wäre nicht das erste mal, dass aus diesem Personenzusammenhang heraus Menschen misshandelt und später vor Gericht mit Falschaussagen belastet werden. Man beachte auch den Uniformierten, der während der Festnahme nebenher läuft und mit dem Funkgerät den Kontakt zur Leitstelle hält. Es handelt sich hier um den Zugführer des BFZ (Michael G.), gegen den schon mehrfach wegen Falschaussage und Körperverletzung im Amt ermittelt wurde. Sein Glück, dass Beamte vor Gericht beinahe uneingeschränkten Schutz genießen...

Identifikation der beteiligten Polizisten

Roland Ionas Bialke 17.09.2009 - 11:54
Falls sich bezüglich der auf Youtubevideo  http://www.youtube.com/watch?v=sSWO73olHdI dokumentierten Gewaltanwendung die beteiligten Polizisten nicht anhand der Rückennummern und Gesichtern ermitteln lassen, empfehle ich dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin den Hundertschaftsführer der "12. Ehu" (2. Ehu der 1. BPA) als Zeugen zu laden. Da gibt es nämlich nur einen und nur eine Rückennummer. Ich kann mich aber auch irren... (Taktisches Zeichen: 12 I - Also eine zwölf und darunter ein kleiner Strich) Im Video ist dieser in den Sekunden 0:14, 035-0:38 und 1:17 zu sehen. Er notiert sich irgendwas.

Im Youtubevideo  http://www.youtube.com/watch?v=oPFYjlFRkgk ist auch zu erkennen, warum die PolizistInnen so ängstlich schauen und nervös umherschauen. Es sind nur 20 bis 25 PolizistInnen in diesem Bereich und die Umstehenden hätten diese einfach plattmachen können. Nebenan war eine Veranstaltung mit über 1000 Personen. Jetzt hab ich hier gut reden, war ja nicht dabei, aber versucht das nächste Mal Leute auf die Situation aufmerksam zu machen. Ansprechen und auffordern "zivilen Ungehorsam" zu leisen!

Oh ihr Honks

Kobold 17.09.2009 - 13:19
Wenn ihr nur einen Schimmer von Ahnung hättet, dann wäre es total in Ordnung jemanden zu kritisieren, aber keine Peilung zu haben, sich selbst für unglaublich schlau zu halten und mal geradehinaus drauf los zu schwadronieren hilft hier überhaupt nicht weiter. Nachher stellt sich der Schreiber dann auch vor Gericht hin und lamentiert darüber, dass er ja gar nicht wüßte, was er hier solle, usw.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!

>>>"Bei Waffen im nichttechnischen Sinne muss hinzukommen, dass sie objektiv zur Verletzung
von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind und vom Besitzer
subjektiv auch zu einem solchen Zweck mitgeführt werden. Diese Absicht muss im konkreten
Einzelfall nachgewiesen werden."
 http://www.eingriffsrecht.de/s_4_skript_03.pdf

Also so eindeutig ist der Fall nicht, wie Kobold behauptet und hier liegt sicher keine Straftat vor. >>so wie ich den bericht lese war die kontrolle auf dem weg zur demo und nicht auf der demo, d.h. selbst wenn das letherman als waffe durchgehen sollte hat er sich damit noch nicht auf der demo befunden. er wollte es vielmehr im vorfeld der demo abgeben damit er es dann später auf der demo nicht dabei hat.>>es ist wirklich absolut ärgerlich, dass hier immer wieder unreflektiertes Halbwissen gepostet wird. Und das noch nach einer solchen Geschichte.

@Kobold: Lass es einfach! <<<

Mit dem hast du vollkommen recht! Nur, dass du mich ansprichst sagt mehr über deinen Wissensstand aus als über den meinen.

@allcopsarefriends

Ingo 17.09.2009 - 15:25
Mit solchen Äußerungen wäre ich hier sehr vorsichtig:
"Schlimm wäre es, wenn sie wegen derartiger Äußerungen gar nicht zum Anwalt geht und eine Anzeige macht."

Aus dem geschilderten Verlauf geht zwar recht eindeutig hervor, dass das Werkzeug nicht subjektiv zum Zwecke des Einsatzes als Waffe mitgeführt wurde und dies ist auch so für die Polizei erkennbar gewesen (freiwilliger Hinweis auf das Werkzeug, Taschenwerkzeug mit zuführen ist nicht ungewöhnlich, kooperatives Verhalten, freiwillige Abgabe usw.). "Schlicht und einfach eine Straftat" ist also sicher falsch und eine Verurteilung unwahrscheinlich (zumindest wenn die Polizisten deine Aussage weitestgehend stützen und die Situation nicht völlig anders darstellen).

Allerdings kann sich für den Richter die Situation ganz anders darstellen und dann kommt plötzlich doch eine Straftat heraus. Erfolgsaussichten würde ich mindestens ganz genau mit einem in diesem Bereich erfahrenen Anwalt klären, sonst gehen Anzeigen gegen die Polizei schnell nach hinten los. Und die Tatsache, dass der Vorfall wahrscheinlich nicht für eine Verurteilung reicht, heißt lange noch nicht, dass die Festnahme rechtlich zu beanstanden ist (es ist ja ein Gegenstand mitgeführt worden, der sich als Verwendung als Waffe eignet).

Auch das Mitführen von Waffen auf dem Weg zu einer Demonstration oder das Hinschaffen zu dieser ist übrigens strafbar.

Informiert euch doch bitte

Kobold 17.09.2009 - 16:15
Ihr seid doch alle in der Lage hier zu posten, dann könntet ihr auch in der Lage sein, bevor ihr hier etwas von euch gebt zu recherchieren!

Es war, ist und bleibt eine Straftat, da gibt es echt nichts zu deuteln. Natürlich kann ein Richter den armen Tropf mit Ermahnung laufen lassen, das ist davon unberührt. Aber es ist dennoch eine Straftat.

Und recherchiert doch bitte, bevor ihr so etwas von euch gebt und damit andere Positionen diskreditieren wollt:
"Bei Waffen im nichttechnischen Sinne muss hinzukommen, dass sie objektiv zur Verletzung
von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind und vom Besitzer
subjektiv auch zu einem solchen Zweck mitgeführt werden. Diese Absicht muss im konkreten
Einzelfall nachgewiesen werden."

Hast du dir vielleicht mal überlegt, was denn eine Waffe im nichttechnischen Sinne ist? Ach nicht?!
Eine Waffe im nichtrechnischen Sinne sind Gegenstände, die dafür zweckentfremdet werden können. Die Holzlatten bei Stangentranspis beispielsweise. Deshalb die Anforderung, dass sie auch zu diesem Zweck mitgebracht werden. Deshalb ist das Stangentranspi bei der FsA-Demo halt erlaubt und wird bei einer autonomen Demo halt verboten.

Ein Messer ist aber zu keinem Zeitpunkt eine Waffe im nichttechnischen Sinne!!!!! Auch kein Taschenmesser!!! Sondern eine Waffe im technischen Sinne und deshalb bringt uns dein Zitat hier nicht weiter, weil es einfach für was anderes gilt. Deshalb war es definitiv eine Straftat und auch Dummheit schützt vor Strafe nicht. Und redet dem armen Kerl nicht noch ein, dass das ja vollkommen ok war und man auf jeder Demo seine MG spazieren tragen kann.

Interview mit dem Verfasser

Beobachter 18.09.2009 - 03:16
Heise hat ein Interview mit dem Verfasser des Artikels
 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31152/1.html

Keine Ergänzung !

an "ein mod" 18.09.2009 - 05:45
Du fragst: "schonmal ein Taschenmesser im Auge gehabt"

Nee, aber schon mal ne Faust und sogar mal einen Zeigefinger, das war kritisch. DemonstrantInnen dürfen nach deiner Lesart dann auch nur noch mit auf dem Rücken per Kabelbindern zusammengebundenen Händen an ihrer Demo teilnehmen. Logische Schlussfolgerung.

Übrigens schmerzt mein rechtes Handgelenk, in dem bei einer Auseinandersetzung ein Mitschüler die Spitze seines Kugelschreibers versenkte, deshalb noch jetzt, nach etlichen Jahren, ab und an. Es soll auch Leute geben, die mit einer "richtig" gehandhabten Münze oder was sie gerade an "Erlaubtem", wie etwa einer Scheckkarte, zur Hand hatten, harmlose Polizeipferdlein zu spaßigen Galoppsprüngen angeregt haben, was die/der ReiterIn aber verständlicherweise garnicht mag...

So wie in der Medizin die Dosis bestimmt, ob eine Substanz ein Gift ist, so kann ein an sich harmloser Gebrauchsgegenstand, wie etwa ein Multifunktionswerkzeug oder auch nur ein simpler Haustürschlüssel durchaus zur tödlichen Waffe taugen: mensch muss ihn nur "gekonnt" anwenden. Eine stabile Armbanduhr mit einem elastischen Stahlarmband, um die Faust gespannt, ersetzt jeden Schlagring. Und ein Schuh mit festem Absatz... ein echtes Multifuntionstool. Ich plädiere für Nacktdemos, Hände dabei auf dem Rücken fixiert, Füße leicht gefesselt, barfuß natürlich. Und ohne handys: die sind gut als Wurfgeschosse einsetzbar, genau wie Kameras. Mit Händen auf dem Rücken allerdings eh unnütz.

@keine Ergänzung

Einzelmeinung eines Mods 18.09.2009 - 11:36
DemonstrantInnen dürfen nach deiner Lesart dann auch nur noch mit auf dem Rücken per Kabelbindern zusammengebundenen Händen an ihrer Demo teilnehmen. Logische Schlussfolgerung. Das kann man daraus nicht schließen. Wie Kobold richtig ausführt, ist bei dem mitgeführten Gegenstand davon auszugehen, dass es sich dabei um eine Waffe im Sinne des Gesetzes handelt. Das da auch noch eine Zange, Nagelfeile und was auch immer dran ist, ändert nichts daran. Vielleicht kann man noch argumentieren, dass er sich in einem Rechtsirrtum befand, da bei einem Letherman-Tool das Messer vielleicht nicht primärer Verwendungszweck ist. Vermutlich wird es dafür einen kleinen Strafbefehl geben und damit ist gut.

@Mod

Ingo 18.09.2009 - 21:31
Lest doch einfach mal im Waffengesetz nach; dort ist eindeutig geregelt, was Waffen sind:
Einerseits Gegenstände, deren Wesen die Verletzung von Menschen ist. Ist bei einem Werkzeug eindeutig nicht der Fall und auch nicht bei einem Küchenmesser usw.
Andererseits Gegenstände, die die Abwehr- oder Verteidigungsfähigkeit eines Menschens herabsetzen können UND die in einem Anhang zum WaffenG genannt sind. Dort tauchen diverse Messer auf, aber keine Taschenmesser und auch keine Multifunktionswerkzeuge mit Messer.
 http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/1/1_WaffG_gegenstand_und_zweck_des_gesetzes%2C_begriffsbestimmungen.html
 http://www.juraforum.de/gesetze/WaffG/Anlage2/Anlage2_WaffG_waffenliste.html

Also handelt es sich hier nicht um eine Waffe im Sinne des WaffenG. Heißt natürlich nicht, dass man alles, was keine Waffe ist, sondern uneigentliche Waffe/gefährliches Werkzeug, ohne Probleme auf eine Versammlung mitnehmen kann (bei einer Axt, einer Spitzhacke oder einer Kettensäge wird einem kaum ein Richter abnehmen, dass man diese gewohnheitsmäßig mit sich rum trägt und nicht zum Zwecke, es als Waffe einzusetzen - deswegen steht bei weiteren Gegenständen "geeignet und bestimmt" im VersammlungsG) und das die Festnahme unrechtmäßig ist (wenn auch sicher überzogen, aber es reicht ja ein Verdacht). Dazu kann kommen, wenn man z.B. in einer Rangelei festgenommen wird (oder wenn sich die Geschichte vor Gericht aufgrund von Zeugenaussagen, Vorstrafen o.ä. anders für den Richter darstellt), doch davon ausgegangen werden kann, dass man das Werkzeug zum subjektiven Zweck, es als Waffe einzusetzen, mitgenommen hat oder sich das Messer strafverschärfend auswirkt.

In einem hat Kobold sicher recht: Es ist naiv und auch keine gute Idee, jede Art von Messer oder andere gefährliche Gegenstände auf eine Versammlung mitzunehmen, da das, was hier passiert ist, kein ungewöhnliches Vorgehen der Polizei sein wird und die Konsequenzen unter anderen Umständen auch härter ausfallen können.

nicht ohne grund, die befürchtung

jemand 21.09.2009 - 12:26
"Zum Glück bestätigte sich meine erste Befürchtung, nun auch noch in eine psychiatrische Klinik verlegt zu werden, nicht (nichts erschien mir mehr unmöglich),"

nicht ohne grund, fälle dieser art sind nachgewiesen. bei sonderfällen, wo sie gegen personen, die die in ihren datenbanken haben, offiziell nichts ausrichten können, wird einfach die psycho-schiene aufgefahren, damit umgeht man das problem, dass die festgenommene person einen anspruch auf rechtsanwaltlichen beistand hat. je nach zusammenarbeit mit der institution, in die verfrachtet wird (es gibt ein paar hochinteressierte ärzte in den institutionen) kann es sein, dass du - wenn du nicht verfluchtes glück hast und der gutachter (der aber in einigen fällen erst nach vielen verstreichenden stunden auftaucht, oder auch erst 1-2 tage später...) - bis aufs weitere fixiert wirst, eine spannende erfahrung, nebenbei bemerkt. wenn der gutachter mit der institution mitarbeitet und der arzt ebenfalls sein eigenes gutbezahltes interesse pflegt, kann das sehr wohl [ohne echten vorfall im vorfeld, im übrigen, es reicht, dass die person in der datenbank ist] mit mindestens einer woche 'sonderbetreuung' enden. hochinteressant, wie weit das schon geht, das nur vom rande bemerkt und passt auf euch auf, leute. die psychoschiene können die, wenn die erst ihren spaß daran entdecken, problemlos weiter ausbauen.

an die mods ergeht der besondere wunsch, die erste ergänzung auf dieser seite nach "irrelevant" zu verschieben, der ergänzer hat (mit welchem eigenen interesse auch immer) den eintrag der person nicht gelesen, es lag kein verstoß gegen das versammlungsgesetz vor, die festgenommene person war dabei, das tool abzugeben.

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