Verbot leicht gemacht?

HemHem 13.09.2009 17:36 Themen: Kultur Militarismus Repression
Der Staat schränkt den Demonstrationszug "Klassenkampf statt Wahlkampf - Gegen den Notstand der Republik" mit vielerlei Schikanen ein und greift die Kunstfreiheit an.
Der Demonstrationszug „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ sollte eigentlich mit 5 LKWs quer durch die Republik fahren und von Stadt zu Stadt als politisches Kunstwerk über den Notstand der Republik – etwa: Militäreinsatz nach Außen und Innen , Zusammenarebit von Polizei und Geheimdiensten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Überwachungsgesetze, die Entrechtung der eigenen Bevölkerung durch die Hartz-Gesetze – informieren und dagegen protestieren. Doch heute steht der Zug in Karslruhe und wird nicht weiter fahren.

Warum? Das Gesetz, das noch in Rheinland-Pfalz galt, soll in Baden-Würteberg nicht mehr gelten. In Rheinland-Pfalz war das Kunstwerk ohne EInschränkungen auf den Straßen und vor dem Betrieb zu sehen war. Nun packen die Herrschenden in Baden-Württemberg wieder alle Schikanen gelten, die der behördliche Auflagenbescheid dem Zug auferlegt, darunter: Keine Darsteller auf den Wagen bei Geschwindigkeiten über 30 km/h, Stop an jeder roten Ampel usw. usf.

Dies bedeutet die Zerstörung des Zugs als politisches Kunstwerk.

Doch der Skandal geht weiter: Das Verwaltungsgericht Karslruhe beschloss, dass die Auflagenschikanen teilweise nicht angewendet werden dürfen. Doch dieser Beschluss wurde – rechtswidrig – bisher nicht dem DemonstrationzZug, aber angeblich nicht einmal der Polizei schriftlich zugestellt. Der Zug gegen den Notstand der Repubplik befindet sich damit im rechtsfreiem Raum, denn die Auflagen sollen trotz Gerichtsbeschluss zunächst bleiben. In ganz Baden-Württemberg wird die Aufklärung und der Protest durch die staatlichen repressionsorgane unmöglich gemach. Ja, wovor haben sie denn solch eine Angst?

Der "Zug gegen den Notstand der Republik" steht in der Tradition eines großen Vorläufers: 1980 zog „Anachronistischen Zug gegen Strauß“, um die Kanzlerkaniddatur des CSU-Rechtsaußens zu verhindern. Damals wurde ein Verfassungsgerichtsurteil zur Freiheit der Kunst erstritten, das erlaubte, was jetzt in baden-Würtemberg verboten wird. Die Gesetze, die einst in dieser Republik galten, sind nicht mehr viel wert.

Von den Teilnehmern des Zuges wurde beschlossen: Der Aktionszug „Klassenkampf statt Wahlkampf – Gegen den Notstand der Republik“ wird Karlsruhe am 13.9. nicht verlassen.Stattdessen wollen die Teilnehmer ihr Recht auf Freiheit der Kunst, auf Meinungsfreiheit und auf Demonstrationsfreiheit erstreiten. Auf der Straße, in der Stadt. Am Nachmittag des 13.9. fand in Karlsruhe eine Protestdemonstration auf dem Marktplatz statt. Sich von den Herrschenden den Mund verbieten lassen und die Mittel nehmen lassen, um über ihre Verbrechen aufzuklären und gegen sie zu streiten? So leicht darf man es sich nciht machen und sich nciht geschlagen geben, der Kampf geht weiter, denn "Der Hauptfeind steht im eigenen Land!"

Siehe:
 http://www.klassenkampf-gegen-notstand-der-republik.de
 http://der-zug.myblog.de/
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Ergänzungen

Kein Einzelfall

tutnixzursache 14.09.2009 - 04:18
Das das Ordnungsamt(?) in Karlsruhe absurde Auflagen verhängt, ist nichts neues. So wollte man bei einer Demo gegen Studiengebühren am 26.01. (Jahrestag der Verfassungsgerichtsentscheidung) Kopfbedeckungen und Schals verbieten. Trotz erheblicher Minustemperaturen und eisigem Wind. Die Klage des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (www.abs-bund.de) gegen diese und andere Auflagen (z.B. Seitentransparentlänge) war allerdings erfolgreich.
Vielleicht hätte man neben der Klage noch den Sachbearbeiter wegen versuchter gefährlicher(?) Körperverletzung in über 1000 Fällen anzeigen sollen, um ihm mal klar zu machen, was er verfügt hat.

Rote Ampeln: Versagen des "Kolonnenrechtes"

Kraftfahrer 14.09.2009 - 11:09
Bei den roten Ampeln geht es ums "Kolonnenrecht"
Eine Fahrzeugkolonne verhält sich bezogen auf Ampeln wie ein langes Fahrzeug.
Wenn das erste Fahrzeug bei Grün über eine Ampel fährt, dann fahren alle folgenden Fahrzeuge weiter, auch wenn die Ampel in der Zwischenzeit auf Rot umspringt.
Gilt für jede als solche gekennzeichnete Kolonne also gerade auch für eine Fahrzeug-Demo.
Wenn die Behörde dieses Recht per Auflage aufhebt, ist das faktisch eine Behinderung der Demo.


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Rote Ampeln ? — Zappa

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