Prozess in GI, StA: Alles nur Verschleppung!

feldbefreierInnen 10.09.2009 19:39 Themen: Biopolitik Repression Ökologie

Kurzfassung: 90 Sachanträge von Verteidigung und Angeklagten ++ Staatsanwältin wird daraufhin mit einem fulminanten Auftritt zum Star des Tages ++ Angeklagte und Rechtsanwälte versorgen das Gericht mit Lesestoff ++ Ein Richter unterhält sich mit einem Angeklagten über dessen Leben und bekommt Tipps zur Gratisorganisation von Toilettenpapier …

Am 10.09.09 fand der 5. Verhandlungstag im „Gengerste“-Berufungsverfahren statt - vier Personen hatten 2006 ein Versuchsfeld mit transgener Gerste erstürmt, und zwei von ihnen wurden in erster Instanz zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Nachdem bei den vorangegangenen Prozesstagen vor allem Zeugenbefragungen im Mittelpunkt standen - unter anderem die Vernehmung von Prof. Kogel, Leiter des Gengerstenversuchs -, beginnt der 10.09.09 als Lesung von Beweisanträgen. Die Sprecher wechseln häufiger, weil umfangreiche Schriftsätze - teils mit bis zu 12 Seiten - die Stimmkraft auf die Probe stellen.

 

Es geht los: Ca. 90 Beweisanträge von Verteidigung und Angeklagten

Die bisherigen vier Verhandlungstage waren geprägt von der Vernehmung der ZeugInnen, die seitens des Gerichts geladen wurden. Nun, am fünften Tag, übernehmen Verteidigung und Angeklagte die Regie und bringen die ersten ihrer Beweisanträge zur Gefährlichkeit der Gentechnik, zur Rechtswidrigkeit und stümperhaften Durchführung des konkreten Versuchs und zu den Hintergründen des Polizeieinsatzes ein.
Zu Beginn trägt der Angeklagte B einen Beweisantrag vor, der sich detailliert mit der Beschaffenheit von Mäusezäunen beschäftigt und nachweist, dass erheblich bessere Mittel bereit standen, um Nagetiere davon abzuhalten, an der Gengerste zu knabbern. Ein zweiter Antrag belegt die unkontrollierte Auskreuzung von vorgeblich „sicheren“ und „wenig verbreitungsfähigen“ Getreidesorten, vor allem am Beispiel der transgenen Reislinie LL601.
Die Staatsanwältin fragt B, wie viele Anträge er noch stellen will, woraufhin B antwortet: „10 bis 20.“ Richter Nink erkundigt sich bei den anderen Verfahrensbeteiligten, in welchem Umfang mit Beweisanträgen zu rechnen sei. Rechtsanwalt Döhmer sagt, dass er 50 Beweisanträge, die Aussagen aus der Broschüre „Organisierte Unverantwortlichkeit“ unter Beweis stellt, fertig habe; weitere seien in Arbeit.
Rechtsanwalt Künzel, der den Angeklagten N vertritt: „Wir haben zwei Beweisanträge vorbereitet“ - die Staatsanwältin macht ein Geräusch, dass wahrscheinlich ausdrücken soll: „So wenig?“ Der Angeklagte N fragt, ob das ein Kommentar ist, und Richter Nink sagt: „Da müssen sie aufpassen, dass sie nicht ins Hintertreffen geraten“ - Künzel: „Damit würde ich leben.“
B fährt fort und stellt einen Antrag, der am Beispiel „transgener Raps in Adelshausen“ aufzeigt, wie fahrlässig die Genehmigungsbehörde BVL agiert - in Adelshausen wächst seit mehreren Jahren immer wieder Genraps nach, obwohl die Versuche lange beendet sind. Und obwohl es damals hieß: Alles sicher, kein Problem.

Nachdem der Antrag vorgelesen ist, unterbricht Richter Nink und fordert RA Künzel auf, seine Anträge zu verlesen, damit das Gericht dessen Stossrichtung erkennen könne. Künzel trägt einen Antrag vor, der - gestützt auf die Aussage eines unabhängigen Zeugens - die Darstellung der Polizei anzweifelt, dass man nicht mit der Feldbefreiung zu Tagesstunden gerechnet hätte. Der Zeuge hatte am Tag der Feldbefreiung ein Gerichtsverfahren, bei dem eingesetzte Beamten darum baten, ihr Handy anlassen zu können, weil sie wegen einer drohenden Felderstürmung in Rufbereitschaft stünden.
Der zweite Antrag wendet sich gegen die Schadensaufstellung der Universität, macht deutlicht, dass ein deutlich geringerer Sachschaden angenommen werden muss und fordert ein Sachverständigengutachten zur Problematik ein. Unter anderem bringt Künzel vor, dass nach Aussagen der Versuchsleitung das zentrale Ziel des Versuchs - die Wechselwirkung der transgenen Gerste mit nützlichen Bodenpilzen - trotz Zerstörungen erreicht werden konnte.
Darauf Bezug nehmend, verliest Richter Nink um 10:18 Uhr einen aktuellen Artikel der Giessener Allgemeinen, der auf einer Pressemitteilung der Uni Gießen beruht. Tenor: Der Gengerste-Versucht, insbesondere die Untersuchung nützlicher Bodenpilze, konnte erfolgreich durchgeführt werden.

Bis 11:23 werden in zwei 25-Punkte-„Päckchen“ die von RA Döhmer vorgelegten Beweisanträge verlesen; die Sprecher wechseln sich ab - zuerst die ersten 25 Anträge, dann nochmal soviele. Bei den Anträgen stehen die Verflechtungen im Gentechnik-Sektor und, daraus abgeleitet, das Fehlen unabhängiger Überprüfungsorgane im Vordergrund.

Nach einer kurzen Pause wird um 11:54 weiter verhandelt - der vorsitzende Richter bezieht sich auf den § 257a der StPO und nennt die Möglichkeit, Anträge im schriftlichen Verfahren einzureichen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind. Unter anderem gebiete die Fürsorge des Gerichts, unnötige Kosten, die - im Falle einer Verurteilung - von den Angeklagten zu tragen wären, aufgrund langer „Lesestunden“ zu vermeiden. Das Gericht beschließt: Anträge sind schriftlich zu stellen
Im Folgenden reicht B eine Reihe von Anträgen ein, die in thematische Blöcke eingeteilt sind und deren inhaltlichen Fokus er vorab ausführt. Einige Anträge beschäftigen sich mit den zentralen Institutionen (ZKBS, BVL) und deren Nichtunabhängigkeit; weitere Anträge zeigen auf, dass Gentechnikforschung anderen als den öffentlich erklärten Zielen dient und dass gentechnische Forschung andere wissenschaftliche Ansätze verdrängt. Eine Auswahl:

 

Die große Stunde der Staatssanwältin

Dann war es 12.20 Uhr. Noch vor der Mittagspause folgt die Stellungnahme der StA zu den bisher verlesenen Beweismittelanträgen. Und nun zeigt sich, dass die Interessenvertreterin in Robe offenbar die vier vorherigen Verhandlungstage spurlos ausgesessen hat. Obwohl sich die Beweisanträge zu guten Teilen konkret auf die vorherigen Verhandlungsgegenstände bezogen und so relevante Fragen wie das Aussehen üblicher Mäuseschutzzäune und Auskreuzungsgefahren durch selbstbestäubende Getreidesorten beinhalteten, meinte sie pauschal zu allen Anträgen zum Thema "Gentechnik": "Völlig unbedeutend". Es ginge in diesem Verfahren nur um die Frage der Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit des Genehmigungsbescheides. Woher sie diese Rechtsauffassung angesichts eines § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) hatte, blieb rätselhaft. Denn das ist so ungefähr das einzige Kriterium, welches dort nicht aufgeführt wird. Doch StAin Sehlbach-Schellenberg toppte diese Ausführung noch mit der Bemerkung, ohnehin seien "alle Anträge zum Zwecke der Prozessverschleppung gestellt". Immerhin: Das waren die ersten Anträge, die Verteidigung und Angeklagte überhaupt stellten. Und schon Prozessverschleppung. Hier hat eine übereifrige Elitenvertreterin offenbar keine Lust, zum Thema zu reden. Sie ist sichtbar auf dem geistigen Niveau der ersten Instanz hängengeblieben ...

Auch die Anträge des Verteidigers Künzel lehnte sie ab - wenn auch mit anderem Grund (ungeeignetes Beweismittel).

Rechtsanwalt Döhmer und der Angeklagte B nahmen zu den Ausführungen der Staatsanwältin entrüstet Stellung. Das sei schlicht "unverschämt", formulierte der Angeklagte. Und ab gings in die Mittagspause.

 

Dann wird's persönlicher

Gegen 13:30, nach der Mittagspause, trägt der Angeklagte N den zweiten Teil seiner Einlassung vor. Darin geht es unter anderem um seine berufliche wie persönliche Entwicklung, veränderte Prioritätensetzungen. Richter Nink stellt zahlreiche Fragen zur Lebenssituation des Angeklagten. Dafür könnte man unterschiedliche Beweggründe finden - deutlich spürbar ist aber, dass entgegen „üblicher Praxis“ in Gerichtsverfahren Raum dafür ist, dass Menschen als Person - und nicht bloß als Angeklagte - sichtbar werden können.

Die Staatsanwältin bleibt der an diesem Tag eingeschlagen Linie treu, als sie N fragt: „Haben sie noch Kontakt zu B oder der Projektwerkstatt“, woraufhin N erklärt: „Wenn sie jetzt von mir eine Distanzierung erwarten - die gibt es nicht.“ Die Staatsanwältin wiederholt ihre Frage. N sagt: „Ja, ich habe Kontakt.“ Die Staatsanwältin will wissen, ob er sich regelmäßig mit B treffe oder in die Projektwerstatt fahre. Die Verteidiger kritisieren die Frage, die offensichtlich darauf abzielt, N zu Distanzierung zu bewegen - oder ihm beim Plädoyer unterstellen zu können, sich in „kriminellem Fahrwasser“ zu bewegen. N sagt: „Die Frage werde ich nicht beantworten“ - außerdem habe er die Grundsatzfrage ja bereits bejaht.

Rechtsanwalt Döhmer fragt N, ob es richtig sei, dass die Projektwerkstatt vor allem eine riesige Bibliothek sei. „Ja, nicht in allen, aber in vielen Räumen gibt es Bücher zu allen möglichen politischen Themen“, sagt N. Ob er die Räume mit den Büchern genutzt habe. „Ja“, sagt N. Zudem will Döhmer wissen, wovon N sich in der Projektwerkstatt ernährt habe. N führt einige im Umfeld der Projektwerkstatt genutzte Methoden, Gratisessen zu organisieren, aus - Schnorren auf Märkten, bei Großhändlern, Reste von Supermärkten containern.
Richter Nink schaltet sich ein und fragt, wie es mit Hygieneartikeln stehe. Der Angeklagte B beginnt zu lachen; auch N muss sich zur Sachlichkeit zwingen, als er erklärt: „Na ja, man kann bei einem Hersteller für Toilettenpapier anrufen und ein Gespräch führen, bei dem über eine Spende oder ein Tauschgeschäft auf Nicht-Geld-Basis“ - z.B. der Schaltung einer kostenlosen Anzeige - „verhandelt wird. Und es klappt manchmal.“ Als die Klopapierlieferung eingetroffen sei, habe man nicht mehr viel von den Büchern in der Projektwerkstatt gesehen …

Die nächsten Termine

  • Mittwoch, 16.9. 9.30 Uhr in Gießen, Landgericht (Ostanlage 15) im Raum 15: Sechster Verhandlungstag der Berufung im Prozess gegen die Feldbefreier von 2006 in Gießen

Mehr Informationen

 

Weitere Termine

Aktuell laufend: Aktionstage gegen Gentechnik und die Gentechnik-Seilschaften

  • Börde und umgebende Städte (Blog)
    - BioTechFarm in Üplingen
    - Felder Firma KWS über die Region verteilt
    - Bundesfachbehörde Julius-Kühn-Institut in Quedlinburg
    - Seilschaften in Sachsen-Anhalt rund um FDP-Landtagsfraktion und Lobbyverband InnoPlanta (Gatersleben)
  • Berlin mit ... (Blog)
    - Genehmigungsbehörde Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
    - Bundesministerium für Landwirtschaftschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV)
    - Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Rostock und Groß Lüsewitz mit ... (Blog)
    - Institut für Agrobiotechnologie der Uni Rostock (Prof. Inge Broer)
    - AgroBioTechnikum-Komplex mit BioOK, biovativ und weiteren in Groß Lüsewitz
    - Versuchsfelder in Thulendorf
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Retoviraler Wahnsinn

Anonymous 12.09.2009 - 06:29
Das war zu erwarten das hier das Recht verdreht wird, schliesslich waren verschiedene
CEO's von Chemie-/Biotecfirmen bei den Bilderberg-Konferenzen u.a Monsanto (1999),
Pfitzer (1998,2000),Bristol-Myers Squibb Co. (1992), Syngenta (zuletzt 2008,2009),
Novartis AG (zuletzt 2008,2009), Ciba-Geigy (1995). Das heisst einfach ihr oder die
Protagonisten der Befreihungsaktion kämpfen gegen die Experimente der Elite der
Chemiemafia. Falls im Prozess nicht erwähnt... genetische manipulationen werden erreicht
durch das Fusionieren von Retroviren unter zuhilfenahme von Hochdruck und Wolfram-
Partikeln (spielen eine grosse Rolle in der Rüstungswirtschaft oder bei der Glühbirnen-
herstellung) mit dem zu verändernden Erbgut. Ich hab mehr als nur eine ARTE Doku gesehen
die besagen dass bei Tests mit Ratten die aktiven Retroviren die Magenschleimhautzellen
ebenfalls verändern. Je nachdem auf was das Retrovirus programmiert wurde ist eine
Übertragung auf andere Arten "nicht ausgeschlossen" oder laut einigen Dokus bewiesen !!!
Obwohl sich wenn man nachdenkt vielleicht vielleicht sogar positive Effekte erzielen
lassen vertrau ich dem ganzen nicht da in diesen Tests kommerzielle Beweggründe eine
Rolle spielen z.B. Genmanipulation zur Unfruchtbarkeit,... Ein Horror der aber von offizieller Seite gern total ignoriert wird. In Hawaii gabs einen kleinen teilweise erfolgreichen Aufstand deswegen (Youtube:Paradise lost - GM Food Production in Hawaii). Andererseits wer will in diese Welt schon Kinder setzten bzw. wer kann sich das leisten oder ist sowiso nicht total Vereinsahmt, aber egal passt Prima zu einer Depopulations
Agenda.

Die Elite wird bestimmt kein Genmais essen...

@Anonymus

preacher 12.09.2009 - 10:19
Ich denke Du taugst als interessantes Beispiel dafür, wie sich solche Panik vor neuen Technologien entfalten kann.

Du hast Dein Wissen also aus "mehr als einer" Arte-Doku, die sich sicher sehr gut in Dein Weltbild eingefügt haben. "Die Elite" darf natürlich in keiner Verschwörungstheorie fehlen und irgendwie passt dann auch, dass man keine Beweise hat. "Die" haben sich ja soviel Mühe bei der Vertuschung gegeben, dass das ja fast schon wieder ein Beweis für sich ist...

Ich finde es schlimm, dass die wenigsten Leute wissen was für verquere Köpfe in den meisten (an sich legitimen) Protestbewegungen sitzen.