rechtliche Lage im Fall Squat Wittenberg

Squat Wittenberg 20.08.2009 01:42 Themen: Freiräume
Das Squat in Wittenberg ist Räumungsbedroht, die rechtliche Handhabe schränkt den Oberbürgermeister Naumann in seinem Vorhaben aber ein.
Die rechtliche Lage des Squat in Wittenberg sieht folgend aus: laut § 858, 859 des BGB

§ 858
Verbotene Eigenmacht

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

(2) Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des Besitzers ist oder die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers bei dem Erwerb kennt.

§ 859
Selbsthilfe des Besitzers

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

(3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.

(4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.

In der MZ (Mitteldeutsche Zeitung) war zu lesen:

++++Zitat Anfang++++

Gericht nötig

Eine Räumung des besetzten Gesundheitsamtes in Wittenberg ist ohne weiteres nicht mehr möglich. Nach Angaben von Frank Straube, Sprecher am Landgericht in Dessau-Roßlau, und Armin Höland, Professor an der juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg, hätte die Stadt - so sie denn die "verbotene Eigenmacht" nicht duldet - von ihrem Selbsthilferecht sofort Gebrauch machen müssen. So regele es das Bürgerliche Gesetzbuch ab dem Paragrafen 859. "Jetzt sind ein paar Tage verstrichen, und in diesem Fall müsste Wittenberg die Hilfe des Gerichtes in Anspruch nehmen", sagt Straube.

Beispielsweise könne die Stadt - sollten die Besetzer das Objekt nicht freigeben - eine einstweilige Verfügung auf Räumung des Grundstückes beantragen. Aufgrund des Streitwertes, berichtet Professor Höland, wäre dafür das Landgericht zuständig. Werde dem Ansinnen stattgegeben, müsse die Kommune der Streitpartei die Verfügung zustellen. Lassen die Hausbesetzer die Fristen verstreichen, könne die Stadt einen Gerichtsvollzieher mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragen. Und nur der Gerichtsvollzieher dürfe die Unterstützung der Polizei in Anspruch nehmen. "Sollte durch die Lage allerdings eine Gefährdung der allgemeinen Sicherheit drohen, dann kann oder muss die Polizei ohnehin eingreifen", erklärt Straube.

++++Zitat Ende++++

Die Räumung der Wallstraße 1 steht also noch nicht bevor, auch wenn man ein Räumungstermin für den 25.08.2009 um 12 Uhr hat.
Solange die Polizei keine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ sieht, muss das Landgericht in Dessau erst über eine Räumung entscheiden.
Da wir aber alle wissen, das die Polizei die „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ anders auslegt, als das manch andere Menschen auslegen würden bleibt es natürlich spannend.
Da das Squat in Wittenberg Räumungsbedroht ist, aber wir selbst nicht wissen wann die Räumung statt findet, möchten wir den Unterstützer_Innen anbieten, ihre Telefonnummer an  squat-wittenberg@gmx.de zu senden, und im Falle einer Räumung eine Sms von unserer Infonummer zu bekommen.
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Hausbesetzung in Wittenberg

radio corax 21.08.2009 - 09:35
In Wittenberg fordert der Verein "Kultur mit Sahne e.V." seit langem ein alternatives Jugendzentrum. Die Stadt reagierte hierauf nicht. Seit Freitag nehmen einige Jugndliche die Planung eines AJZ selbst in die Hand. Sie besetzten eine ehemalige Klinik, ein schönes 4-stöckiges Gebäude im Stadtzentrum.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 3 Kommentare an

ja!!! — n Name gefüllt werd

Milde für CSU-Spezl Steuervergehen — Toni Guggelhofer jr.