HGB Leipzig spricht Rektor das Misstrauen aus
ProfessorInnen, MitarbeiterInnen und StudentInnen der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig wehren sich mit einem Rechtsgutachten gegen die neue Grundordnung, die Rektor Joachim Brohm auf fragwürdigem Weg durchgebracht hat. Das Gutachten liegt Dr. Eva-Maria Stange, Ministerin für Wissenschaft und Kultur, vor.
Die Leipziger Hochschule für Grafik und Buchkunst hat sich im Rahmen der Bildungsproteste nicht wirklich hervorgetan. Die fast 600 StudentInnen kümmern sich lieber um die Kunst denn um die Güte der Studienbedingungen. So konnte Rektor Joachim Brohm über Jahre hinweg weitgehend ungestört Koalitionen bilden, ProfessorInnen instruieren und Stellenbe- und -entfristungen taktisch einsetzen, bis ihm die Entscheidungsgremien weitgehend hörig war. Schert ein Gremienmitglied wider erwarten bei einer Abstimmung aus, dann hilft ein Hinweis auf rechtliche oder hochschulpolitische Notwendigkeiten, um es wieder auf Kurs zu bringen.
Das neue Sächsische Hochschulgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, spielte dem Rektor bei seinen Bestrebungen aufs Wunderbarste in die Hände. Das Gesetz stärkt die Hochschulautonomie. Nach oben, zum Ministerium, fielen also Kontrollinstanzen weg. Die Mitbestimmung von unten hatte Brohm schon zuvor gut im Griff, eine neu zu verabschiedende ("vorläufige") Grundordnung, vom neuen Hochschulgesetz eingefordert, sollte das übrige erledigen: Ein Ermächtigungsgesetz vor allem des Rektorats schaffen.
Beiläufig durchgepeitscht wurde die neue Grundordnung in einer Senatssitzung am 17. Juni 2009. Obwohl Senatsmitglieder sich in dieser Sitzung nicht in der Lage sahen, über die Ordnung abzustimmen, da diese erst kurz vorher zur Sichtung vorgelegt worden war und zudem eben erst Änderungen beschlossen wurden, setzte Rektor Brohm die Verabschiedung durch. Da Senatsmitglieder erklärt hatten, nicht kompetent abstimmen zu können, ließ Brohm eben vorher abstimmen, ob abgestimmt werden sollte. Damit war für ihn die Sache vom Tisch. Die Abstimmung über die Abstimmung erzielte eine Mehrheit. Die Grundordnung wurde damit an Senatsmitgliedern vorbei verabschiedet.
Am Montag, den 17. August, soll die neue Grundordnung in Kraft treten. Eine Phalanx aus ProfessorInnen, MitarbeiterInnen und StudentInnen haben sich erfreulicherweise entschlossen, dies nicht widerstandslos hinzunehmen und begaben sich herab auf die einzige Sprachebene, die der selbstherrliche Rektor ("Ich vertrete Recht und Gesetz") versteht: Die der Paragraphen. Bei einem ausgewiesenen Experten wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das der vorläufigen Grundordnung die Legalität abspricht.
Die Gremienstruktur sei so einzurichten, heißt es, dass jede Mitgliedergruppe der Hochschule ihre Sachkunde durch demokratisch legitimierte Vertreter in die Entscheidungsprozesse einbringen kann und angemessen vertreten ist. Auch sei zu garantieren, dass die Partikularinteressen der Fakultäten gegenüber der Hochschulleitung artikuliert und vertreten werden können.
Die neue Grundordnung der HGB werde den rechtlichen Ansprüchen nicht gerecht, folgert das Rechtsgutachten, das der sächsischen Ministerin für Wissenschaft und Kultur Dr. Eva-Maria Stange am 11. August 2009 zugestellt wurde.
Selbst wenn der Vorstoß Erfolg zeitigt und die Brohmsche Ermächtigungsordnung stoppt, wird es wohl ein harter Weg, an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig wieder Strukturen zu schaffen, bei denen Partikularinteressen angemessen in den Gremien vertreten werden.
Das neue Sächsische Hochschulgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, spielte dem Rektor bei seinen Bestrebungen aufs Wunderbarste in die Hände. Das Gesetz stärkt die Hochschulautonomie. Nach oben, zum Ministerium, fielen also Kontrollinstanzen weg. Die Mitbestimmung von unten hatte Brohm schon zuvor gut im Griff, eine neu zu verabschiedende ("vorläufige") Grundordnung, vom neuen Hochschulgesetz eingefordert, sollte das übrige erledigen: Ein Ermächtigungsgesetz vor allem des Rektorats schaffen.
Beiläufig durchgepeitscht wurde die neue Grundordnung in einer Senatssitzung am 17. Juni 2009. Obwohl Senatsmitglieder sich in dieser Sitzung nicht in der Lage sahen, über die Ordnung abzustimmen, da diese erst kurz vorher zur Sichtung vorgelegt worden war und zudem eben erst Änderungen beschlossen wurden, setzte Rektor Brohm die Verabschiedung durch. Da Senatsmitglieder erklärt hatten, nicht kompetent abstimmen zu können, ließ Brohm eben vorher abstimmen, ob abgestimmt werden sollte. Damit war für ihn die Sache vom Tisch. Die Abstimmung über die Abstimmung erzielte eine Mehrheit. Die Grundordnung wurde damit an Senatsmitgliedern vorbei verabschiedet.
Am Montag, den 17. August, soll die neue Grundordnung in Kraft treten. Eine Phalanx aus ProfessorInnen, MitarbeiterInnen und StudentInnen haben sich erfreulicherweise entschlossen, dies nicht widerstandslos hinzunehmen und begaben sich herab auf die einzige Sprachebene, die der selbstherrliche Rektor ("Ich vertrete Recht und Gesetz") versteht: Die der Paragraphen. Bei einem ausgewiesenen Experten wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das der vorläufigen Grundordnung die Legalität abspricht.
Die Gremienstruktur sei so einzurichten, heißt es, dass jede Mitgliedergruppe der Hochschule ihre Sachkunde durch demokratisch legitimierte Vertreter in die Entscheidungsprozesse einbringen kann und angemessen vertreten ist. Auch sei zu garantieren, dass die Partikularinteressen der Fakultäten gegenüber der Hochschulleitung artikuliert und vertreten werden können.
Die neue Grundordnung der HGB werde den rechtlichen Ansprüchen nicht gerecht, folgert das Rechtsgutachten, das der sächsischen Ministerin für Wissenschaft und Kultur Dr. Eva-Maria Stange am 11. August 2009 zugestellt wurde.
Selbst wenn der Vorstoß Erfolg zeitigt und die Brohmsche Ermächtigungsordnung stoppt, wird es wohl ein harter Weg, an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig wieder Strukturen zu schaffen, bei denen Partikularinteressen angemessen in den Gremien vertreten werden.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen
Ui, und ich dachte da passiert wirklich was
das ist
sg aus b
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
pseudodemokratie — ersatzdemokrat