Emmely: Stand der Dinge

Komitee „Solidarität mit Emmely“ 03.08.2009 20:31 Themen: Soziale Kämpfe
Hiermit erhaltet ihr eine Überblick zum Stand der Emmely-Kampagne. Dabei geht es um drei Themen:
1. Planung eines bundesweiten Aktionstages im September/Oktober
2. Die Entscheidung des BAG vom 28.7.
3. Kurze Info zu weiteren Fällen
1. Planung eines bundesweiten Aktionstages im September/Oktober

Auf Anfrage aus sieben verschiedenen Städten hin (Ravensburg, Nürnberg, München, Augsburg, Hamburg, Kassel etc.) planen wir einen bundesweiten Aktionstag zum Thema Emmely und Kündigungsschutz. Da für nach der Wahl mit Angriffen auf den Kündigungsschutz zu rechnen ist, wird dies möglicherweise ein über den Einzelfall hinaus relevantes Thema. Wir haben noch keinen Termin, orientieren aber auf einen Freitag oder Samstag Ende September oder Anfang Oktober. Wenn es von eurer Seite Interesse daran
gibt, sich zu beteiligen, meldet euch bitte unter  mail@emmely.org. Wir schreiben euch dann zurück und halten euch auf dem Laufenden.

2. Die Entscheidung vom 28.7.

Am 28.7. hat das Bundesarbeitsgericht der Nichtzulassungsklage von Emmely stattgegeben und eine Revision gegen das Urteil der zweiten Instanz vom 24. Februar 2009 zugelassen. Das heißt, dass nun
- entweder das Bundesarbeitsgericht noch einmal über die Zulässigkeit von Emmelys Kündigung entscheidet
- oder das Bundesarbeitsgericht den Fall an das Landesarbeitsgericht Berlin zurückgibt zu einer Neuverhandlung.

Das Ganze wird in mündlicher Verhandlung frühestens in einem halben Jahr, spätestens in einem Jahr entschieden werden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird nicht mehr über die Frage entscheiden, ob Emmely die Bons unrechtmäßig eingelöst hat. In diesem Punkt folgt das BAG dem Berliner Landesarbeitsgericht (LAG), das der Ansicht ist, Emmely habe den Gegenwert der Bons unterschlagen. Gegenstand der Verhandlung des BAG wird sein, ob Emmelys Verhalten im Prozess als Grund für das angeblich erschütterte Vertrauen von Kaisers gewertet werden darf. Das LAG wirft Emmely im Urteil vom Februar wechselnden Vortrag und wahrheitswidrige Einlassungen vor und hatte dies in die Urteilsfindung mit einbezogen. Das BAG sieht es als ungeklärt an, ob ein Verhalten im Prozess, das sich zeitlich nach der Kündigung ereignet hat, als Rechtfertigung für die Kündigung herangezogen werden kann.

Der Kern der Vorwürfe, Emmely habe vor Gericht gelogen, bezieht sich auf Passagen in den Schriftsätzen, in denen Emmely angegeben hatte, wer außer ihr noch Zugang zu ihrem Portemonnaie gehabt hatte. Dabei nennt Emmely eine Kollegin und ihre Tochter. Es gab keine Beschuldigung von Kolleginnen in Bezug auf den angeblichen Diebstahl, wie dies in der Presse und vom Gericht behauptet wird.

3. Kurze Info zu weiteren Fällen

- Der Müllmann aus Mannheim, der ein Kinderbett aus dem Sperrmüll mitgenommen hatte, hat in erster Instanz recht bekommen. Er denkt aber noch darüber nach, ob er wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurück will. In jedem Fall wird sein Lohn nachgezahlt. Der Arbeitgeber geht derweil in Berufung.

 http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/kuendigung-unwirksam/

- Die Krankenhausmitarbeiterin, die zwei Brötchen geklaut haben soll, hat vor Gericht einen Kompromiss erreicht, der Fall ist damit beendet: „Die Hohenloher Krankenhaus GmbH zog dabei den Vorwurf zurück, die
gekündigte 60-jährige Küchenhelferin habe die beiden Brötchen gestohlen. Im Gegenzug erklärte sich die Frau mit ihrer Kündigung zum 30. September einverstanden, wie Gerichtssprecher Stefan Fiebig sagte. Bis dahin bekommt die Frau weiter ihr Gehalt, außerdem erhält sie eine erhebliche Nachzahlung.“

 http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/kuendigung-prozess-wegen-zwei-gestohlener-broetchen-beigelegt_aid_420288.html

- Im März hat eine Mitarbeiterin von Aldi zwei Damenbinden im Wert von 0,59 Euro nicht richtig abgerechnet. Sie hat in erster Instanz gewonnen, der Arbeitgeber geht aber in die zweite Instanz und hat zudem noch eine zweite Kündigung wegen des Verdachts auf Diebstahl nachgereicht.

 http://www.rp-online.de/public/article/remscheid/710099/Aldi-Mitarbeiterin-kaempft.html

- In Oberhausen geht es nun um einen Fall, wo ein Industriearbeiter wegen des angeblichen Diebstahls von 0,00014 Euro gekündigt wurde – er hat sein Handy an der Steckdose des Betriebs aufgeladen.

 http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/oberhausen/2009/7/29/news-127641313/detail.html

Solidarische Grüße,
Komitee „Solidarität mit Emmely“

Weitere Infos unter  http://emmely.org und www.1euro30.de
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Ergänzungen

Sehr gute Aufarbeitung des Falls "Emmely"

gibt es auch hier. 04.08.2009 - 20:58
Habe diesen Artikel gerade gelesen:

 http://www.bleib-passiv.de/beitraege/artikel/73-emmely-und-co.html

Er hat eine schöne Einleitung und stellt viele Quellen zur Verfügung.
(Die Seite ist an sich auch ziemlich interessant. Nette Fundstücke...)

Die Kündigung wegen Stromdiebstahl

KwieKunterbunt 05.08.2009 - 22:40
Die Kündigung wegen Stromdiebstahls wurde vom AG zurückgezogen.  http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/presse/mitteilungen/946_18_09.pdf

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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