1. Mai-Prozess gegen Italiener in Berlin

rote hilfe og berlin 30.07.2009 15:40 Themen: Repression Weltweit
LA SOLIDARIETA' E' UN'ARMA USIAMOLA!

Am 29.7. war der erste Prozesstag gegen einen Italiener in Berlin, der am 1. Mai laut Aussagen eines verdeckten Ermittlers 17 Flaschen auf die Polizei geworfen haben soll. Viele ProzessbeobachterInnen, Presse und die Eltern des Angeklagten waren gekommen. Außerdem waren bewaffnete Polizeibeamte im Zuschauerraum wie auch vor dem Gerichtssaal postiert. Der nächste Prozess findet statt am 12.08.2009 ab 9 Uhr morgens.
Um 11 sollte der Prozess beginnen. Aber der eigentliche Prozessverlauf begann verspätet, denn zahlreiche ProzessbeobachterInnen wurden bereits am Eingang des Gerichtsgebäudes nicht nur von den JustizbeamtInnen, sondern auch von bewaffneten PolizeibeamtInnen empfangen, alle wurden peinlichst genau durchsucht. Bis zum Gerichssaal B136 waren hier und da PolizeibeamtInnen postiert, wegen des zeitgleich stattfindenden Prozesses gegen die "MG-Angeklagten" waren in einem anderen Bereich außerdem Absperrgitter in einem Flurbereich abgestellt, so dass der Gerichtssaal B136 teils nur über einen kleinen Umweg erreichbar war.

Vor dem Gerichssaal waren abermals zahlreiche Justizbeamte und noch mehr mit Schusswaffen ausgestattete Polizeibeamte der 22er Einheit (später abgewechselt durch die 11er) in einer Art Spalier abgestellt, im Gerichssaal selbst waren nochmal vier schussbereite Polizeibeamte im Zuschauerbereich. Für die relativ zahlreiche Presse und für die Eltern des Angeklagten aus Italien sicherlich ein guter Anschauungsunterricht in Sachen "DEUTSCHE Justiz". Nur die deutsche Tugend "Pünktlichkeit" litt darunter stark.

So gab es dann ersteinmal folgerichtig der Antrag der beiden AnwältInnen des Angeklagten, dass die mit schusswaffen ausgestatteten Polizisten den Zuschauerbereich zu verlassen haben. Laut der AnwältInnen hätte es zu einer solchen Maßnahme eine Art Verfügung der Richterin bedurft, diese erklärte aber, dass sie lediglich mehr JustizbeamtInnen angefordert hatte, auf Grund eines Internet-Aufrufes zum Prozess, der angeblich zur Gewalt aufrufen würde. Sie würde jetzt aber, da die Polizei nun mal da sei, dies auch so billigen.

Laut AnwältInnen ist so eine Präsenz der bewaffneten Polizeieinheiten in solchen Prozessen nicht üblich und nur bekannt von sog. "Terror-Prozessen", z.B. bei PKK oder RAF-Prozessen, oder ähnlichem.

Dies ging nun hin und her, das Publikum mußte zweimal raus, da die Gerichsleute erstmal in ihrem Kämmerchen zweimal länger beraten mußten was zu tun sei, und nochmal klären mußten, wer die Polizeipostierung überhaupt veranlasst hat, etc. Gegen 12 Uhr (?) wurde von Richterin und Co (Schöffin etc) entschieden, dass zwei der bewaffneten Polizisten im Saal verbleiben dürfen, und der Prozess begann mit den Formalitäten. Der Angeklagte mußte seine Angaben zur Person machen: Name, Alter, Beruf und was er so verdient. Auf die Frage zum Angeklagten, ob er selbst etwas sagen wolle bzw. eine Einlassung machen wolle, verneinte er dies. Er werde keine Aussagen machen. Die Anklageschrift wurde verlesen.


Zusammengefasst wird dem Angeklagten vorgeworfen innerhalb von drei Perioden einmal 2, einmal 11 und einmal 4 Flaschen auf PolizeibeamtInnen vermummt aus einer jeweiligen gewaltätigen Menschenmenge geworfen zu haben, Flaschen die er jeweil unvermummt vom Strassenrand aufgesammelt habe. In dieser Zeit soll er von zwei ZivibeamtInnen bis aus nächster Nähe verfolgt und beobachtet worden sein, die dann die Verhaftung veranlasst hätten, und zwar durch Bundespolizei.

Nun war erstmal Mittagspause bis um zwei Uhr angesagt. Einige ProzessbeobachterInnen nutzten diese Zeit um einen Solidaritätsbesuch beim zeitgleich stattfindenden Militante Gruppe Prozess im selben Gebäude im Raum B129 zu machen. Die Justizangestellten und die Polizei war offensichtlich im ganzen Gebäude relativ angespannt.

Einschub: Aus Gesprächen mit Justizangestellten des Eingangsbereiches des Altbaus des Gerichtsgebäudes wurde klar, dass die Justizangestellten total aufgewiegelt waren, denn sie hätten befürchtet, dass es zu Randale im Gerichtsgebäude kommen würde und sie waren angewiesen äußerst streng zu kontrollieren.
Jede Bewegung im Gerichtsgebäude wurde dann gleich als etwas angesehen, dass etwas außer Kontrolle geraten könne.


So, Mittagspause vorbei.

Um 14 Uhr ging es weiter im 1. Mai Prozess. Weil jetzt Pause im MG-Prozess war, kamen solidarisch ein paar ProzessbeobachterInnen von diesem Prozess zum 1. Mai Prozess. Und der Zuschauerraum war erneut voll besetzt.

Gute Idee auch waren die T-Shirts einiger ProzessbeobachterInnen mit der Aufschrift "Solidarität mit Christian".

Der Zeuge STRÖBELE wurde aufgerufen. Ströbele hieß der Zivilcop, der den Angeklagten am 1. Mai beobachtet haben will.

Er kam herein mit einer Polizeiuniform der Berliner Polizei wie auch mit einer Jacke der Berliner Polizei über der Schulter. Die Jacke war zum späteren Zeitpunkt noch wichtiger Gegenstand einer Fragerunde der AnwältInnen.

Der Zeuge wurde - auch Anhand eines Kartenauszuges des Bereiches "O Ecke A" (O Ecke A ist berlinerisch für "Oranienstrasse Ecke Adalbertstrasse") - nach dem Beobachtungssachverhalt befragt. Zusammengefasst beharrte der Zeuge mehr oder weniger auf der damals angefertigten Version die in der Gerichsakte zu finden ist.

Er habe den Angeklagten über die drei Flaschenwurf-Perioden mehr oder weniger ständig im Blick gehabt. Bei den Details haperte es teils, da er z.B. erklärte, der Angeklagte habe gleichzeitig in der rechten Hand und in der linken Hand eine Flasche gehabt und sich zeitgleich mit vollen Händen noch das Tuch über die Nase gezogen. Außerdem habe er eine Hose mit 4 Taschen und noch ne Tasche gehabt und noch ne Jacke und zeitlich sich die Flaschen in alle Taschen gesteckt. Naja, halt echte ne zirkusreife Nummer, die der italienische Genosse da laut aussage des Zivicops geleistet haben soll.

Der Zivi Ströbele zierte sich teils, Aussagen zu machen, und wollte einmal sogar darauf beharren, dass er nichts sagen dürfe, daher durfte er mal kurz telefonieren um nachzufragen was er sagen soll oder so, und dann mußte er doch noch auf alle Fragen der AnwältInnen reagieren.

Den ganzen Frageverlauf im Detail möchte ich jetzt hier nicht darstellen, vielleicht will das jemand hier ergänzen um wichtige Details. Vor allem zu den Fragen danach, wie er und sein Kollege begleitet war und ob er ein Team mit dem anderen Zivicop war oder nicht wollte er nicht so beantworten. Aber er war wohl auf "autonom" begleitet, oder das was die Bullerei als "autonome Kleidung" ansieht. Sportlich Turnschuhe, Jeans, schwarzer Pulle, Schwarzes Kapuzi und Täschchen und so. Er war als Team dort mit mindestens dem anderen Zivi der im nächsten Prozesstag kommen wird und seine Meldung gab er den Bundespolizisten, mit denen er sich im Verlauf des Abends überwiegend mit den üblichen Handzeichen verständigte. Mit dem anderen Ziv-Beamten war er direkt mündlich, über Handy und auch mit Handzeichen im Kontakt. Er habe angeblich sonst keine anderen Verhaftungen veranlasst und sich angeblich auf den Angeklagten konzentriert den ganzen Abend/die ganze Nacht.

Die Jacken-Episode

Im Verlaufe der Verhandlung kam ein Justizangestellter in den Gerichtssaal und holte sich die Polizeijacke von dem Zivicop-Zeugen ab um sie nach draußen zu bringen und dort einem anderen Polizeibeamten der Einheit 22 zu geben. Die Einheit 22 wurde später abgelöst von der Einheit 11.

Während der ganzen Verhandlung - der Prozess zog sich bis 17 Uhr - gab es mal für 10 Minuten Pause, wo alle den Saal verlassen mußten. In dieser Pause unterhielt sich der geladene Zivilpolizist (eingekleidet von der Berliner Polizei) mit mindestens einer Justizbeamtin sowie einem "Kollegen" postierten Einheit sehr angeregt und nervös.

Nach den 10 Minuten war dies erneutet Gegenstand einer Fragerunde der fitten AnwältInnen. Sie wollten Jetzt wissen was das mit der Jacke auf sich hatte. Die Richterin und der Staatsanwalt waren zunächst gegen diese Frage, sie behaupteten sie wüssten nicht, was dies mit dem Prozess zu tun haben würden.
Daher musste der Polizeizeuge erstmal kurz raus, aber begleitet von einem Justizbeamten, damit er sich nicht nochmal draußen austauschen kann mit anderen. Eine beherzte Prozessbeobachterin ging auch nochmal raus um zu beobachten, dass das mit rechten Dingen zugeht, denn wie soll man den Justizbeamten trauen können???

Die AnwältInnen erläuterten, dass sie auf Grund der Unterhaltung des Zivizeugen mit Justizbeamten und mit KollegInnen im Flur befürchteten, dass sich der Zivi absprechen wollte, damit der andere geladene Zeuge keine anderen Aussagen als er macht. Also das es Absprachen geben könne. Und die Jacke könne auch eine Art Zeichen sein. Der Staatsanwalt meine, es sei doch Unsinn, das wäre ja wie eine Unterstellung in der Jacke könne ein Abhörgerät sein. Diese Frage wollten die AnwältInnen ebenfalls gleich aufgreifen.

Nach dieser kurzen Unterredung kam der Beamte wieder rein und er wurde nach der Jacke befragt. Hier kam er sehr ins stolpern, denn er wollte nicht sagen von wem die Jacke war, er habe sich einfach eine Jacke gegriffen und über die Schulter gelegt, einfach mal so. Dies kam nun dem Staatsanwalt auch leicht komisch vor (bzw. der Staatsanwalt war gezwungen, dies auch mal als komisch anzusehen), denn wer greift sich den schon mitten im Sommer mal so eine Jacke und legt die sich mal kurz über die Schulter. Laut Zivizeuge wäre kein Abhörgerät in der Jacke gewesen. Es sei auch kein verabredetes Zeichen gewesen. Nach einiger peinlicher Zeit für ihn sagte er dann als Ausrede, er habe sich die Jacke gegriffen, weil er im Saal sein Gesicht damit unkenntlich machen wolle.
Bei dieser Version blieb es dann.
Und der Prozess ging weiter bis um 17 Uhr mit Strassenkarte, Flaschenwurf-Periodenerörterung, Bekleidungsfragen und über die Zivi-Team-Arbeit am 1. Mai.

Der Angeklagte wirkte entspannt und lächelte Richtung Publikum und - äh sorry ...:-) und machte ein paar mal "übliche italienische Redegesten" Richtung Vater und Mutter und anwesende FreundInnen, was den deutschen Justizangestellten wohl ein bißchen zu unpreussisch war, weswegen die den Angeklagten rügten, dass er hier kein Kontakt mit dem Publikum aufnehmen dürfe.

Zwischenrufe aus dem Publikum oder Gelächter wurde von der Richterin moniert, eine Prozessbeobachterin wurde des Saales verwiesen und durfte an diesem Tag auch nicht mehr in diesen Prozess und später sogar in der Wilsnacker Strasse nicht einmal in dieses Gebäude.

Alles im allem war es eine erfolgreiche Prozessbeobachtung, was die Anzahl der BesucherInnen betrifft, wie auch die Anwesenheit von einiger Presse. Das AnwältInnen-Team ist fit und lässt sich nicht auf die Lenkungsversuche der voreingenommenen Richterin ein, das gibt auch n dickes Bienchen für die beiden.

Dann mal bis zum nächsten Prozesstag, wo es leider heißt FRÜH AUSTEHEN. Kantine mit Cafe gibts im 5. Stock.

12. August 2009
9 Uhr
vorraussichtlich selber Prozessaal B136, Eingang Wilsnacker Strasse.
Berlin-Moabit

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Ergänzungen

Presse zum Prozess

rh og berlin 30.07.2009 - 17:20
Hier noch zwei Pressebeiträge zum Prozess:

Prozess: Berlin hat fertig mit dem Krawall-Italiener, Berliner Kurier
 http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/271766.html

17 Flaschen auf Polizisten geworfen, Tagesspiegel
 http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-1-Mai;art126,2860024

Justiz und Polizei

Roland Ionas Bialke 30.07.2009 - 21:14
Die vorsitzende Richterin bezog sich bei ihrer Zurückweisung des Antrags der AnwältInnen, dass sich keine mit Schusswaffen bewaffneten PolizistInnen im Gerichtssaal aufhalten sollen, nicht auf die Schusswaffen sondern nur auf die PolizistInnen. Die AnwältInnen hatten jedoch vorgebracht, dass Schusswaffen sich nur zum schwerverletzen und töten von Menschen eignen, somit in einem Raum in dem alle ProzessbeobachterInnen und Angeklagten durchsucht waren, nicht verhältnismässig ist. Ein zweites Argument war, dass die Schusswaffen die Öffentlichkeit einschüchtert und die Schöffinnen beeinflusst, da diese bei einen solchen martialischen Aufgebot denken müssten, was Christian für gefährliche Leute kennt. Das alles schien aber der vorsitzenden Richterin nicht zu gefallen und so wurde der unbequeme Antrag mit einem Standartsatz abgetan. Die bewaffneten PolizistInnen hatten sich im übrigen selbst eingeladen, waren nicht von der Richterin bestellt worden. Im Prozess konnte beobachtet werden wie sich die Judikative das Ruder von der Exekutive aus der Hand nehmen liess.

Diesen Monat kam es schon einmal zum Eklat im Gerichtsgebäude vom Kriminalgericht Tiergarten. In einem anderen Prozess ging es um einen Totalverweigerer, der zu einer harten Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Nach seiner Einlassung standen die ProzessbeobachterInnen auf und zogen mit lauten Sprechchören und Transparenten durch das Gerichtsgebäude. Wenig später nach Beginn der Aktion kamen 32 JustizbeamtInnen zu den im Gerichtssaal demonstrierenden Menschen, stahlen die Transparente, schubsten von hinten ProezessbeobachterInnen, sodass sie stolperten und schlugen eine Prozessbeobachterin sogar nieder. Auch dort drangen PolizeibeamtInnen in das Gerichtsgebäude ein, bewaffnet um die ProzessbeobachterInnen einzuschüchtern.

Ähnliches geschah auch dieses Jahr in Düsseldorf, wo während eines Staatsschutzprozesses ProzessbeobachterInnen in den Keller des Gerichts gezwungen wurden, dort das Licht ausgemacht wurde und die ProzessbeobachterInnen im Dunkeln zusammengeschlagen wurden. Ähnliches geschah auch letztes Jahr bei einem Prozess gegen Andrea im Flur des Berliner Kriminalgerichtes. Hier wurde durch HundertsachaftspolizistInnen auf ProzessbeobachterInnen eingeprügelt, mit Falschaussagen gravierende Strafverfahren eingeleitet.

Aber auch (technische) Überwachung scheint im Gerichtsgebäude ein Thema zu sein. Wurde während des Prozesses gegen Christian P. spekuliert, der Zeuge Sven Ströbele (ein Polizist, 32 Jahre alt) hätte unter seiner Jacke ein Tonaufnahmegerät versteckt, gab es zwischen den im Publikum sitzenden Polizisten und "draussen" Funkverkehr. Die Polizei und die Justiz(-BeamtInnen) arbeiten Hand in Hand. So konnte ich beobachten wie bei einem anderen Prozess mit vielen ProzessbeobachterInnen ein Berliner Justizbeamte eine CD an einen PMSler übergab. (Spekulation: Aufnahmen der Überwachungskameras aus dem Gerichtsgebäude)

Beim Prozess gegen Christian P. waren mehr als 31 ProzessbeobachterInnen anwesend, viele PolizistInnen und Justizbeamtinnen befanden sich in direkter Nähe zum Gerichtssaal. Das veranlasste den Zeugen aber nicht sein Gesicht zu verdecken. Erst als die Frage nach der Jacke kam, fiel ihn nach langen Grübeln die Ausrede "Die Jacke habe ich genommen, damit die nicht mein Gesicht sehen." (sinngemäss) ein.

Staatsanwalt in dem Prozess gegen Christian P. war der Oberstaatsanwalt und Leiter der für Staatsschutzdelikte zuständigen Staatsanwaltschaft 81 Michael von Hagen. Von Hagen versuchte immer wieder die Fragen der AnwältInnen lächerlich zu machen oder den Zeugen "für die Anklage passende Antworten" vorzulegen.

Korrektur

auch da gewesen 31.07.2009 - 12:19
der zeuge unterhielt sich nicht mit einer weiblichen justizwache, sondern mit einer polizeibeamtin der 11. hundertschaft bereitschaftspolizei berlin. kurze schwarze haare, solariumteint. etwa 1,70m, schlanke figur. als jemand sich ihnen näherte, endete das gespräch aprupt.

3 JAHRE HAFT für Antifaschisten vom 1. Mai

antifa 12.08.2009 - 15:10

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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7.August / solikonzert — RAPSRADIKAL

Was tun wenns brännt — muss gefüllt werden

klasse bericht — heckmeck

Super Polizeiarbeit? =D — wie dämlich