Farbanschlag auf Ausländerbehörde in Burg
Die Ausländerbehörde in Burg (Sachsen-Anhalt), wurde augenscheinlich in den letzten Tagen erneut mit Farbe angegriffen. Über den Eingangsbereich sind blaue Farbflecke zu sehen. Diese Aktion steht wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem von Abschiebung bedrohten Nico P.. Anfang Mai kam es ebenfalls zu einem Farbangiff (
http://de.indymedia.org/2009/05/249423.shtml ).
http://de.indymedia.org/2009/05/249423.shtml ).
Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland:
Nico P. soll bis Ende Juni ausreisen
Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Jetzt kann nur noch politische und gesellschaftliche Einflussnahme helfen.
Nachdem am 22. Juni auch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg einen Eilrechtsschutz für Nico P. abgelehnt hat, sind alle rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Ausländerbehörde Burg hat gestern eine Ausreise nach Benin bis zum 30.6. angeordnet. Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD Sachsen-Anhalt:
Die ablehnenden Bescheide des Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zum Antrag auf Erteilung von Eilrechtsschutz für Nico P. sind für ihn und seine Lebenspartnerin Daniela bitter. Alle bisherigen Bemühungen, beiden das gemeinsame Leben ihrer Eingetragenen Partnerschaft zu ermöglichen sind damit gescheitert.
Die gesetzte Frist der Ausländerbehörde ist zur Vorbereitung einer geordneten freiwilligen Ausreise zu kurz. Der Zeitpunkt einer Visumserteilung zum Führen einer Lebenspartnerschaft in Deutschland von Benin aus ist zudem ungewiss.
Wir fordern die Ausländerbehörde Burg auf, die gesetzte Frist zur Ausreise um mindestens einen Monat zu verlängern, um Vorbereitungen für eine geordnete Ausreise treffen zu können. Gleichzeitig bitten wir die politisch Verantwortlichen, jetzt schnellstmöglichst eine humanitäre Lösung durchzusetzen, welche den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Wir wünschen uns dafür eine breite politische und gesellschaftliche Unterstützung.
Hintergrund: Der schwule Asylbewerber Nico P., der seit 2003 in Deutschland lebt, hat 2007 eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer transsexuellen Partnerin aus Berlin geschlossen. Die zuständige Ausländerbehörde in Burg (Sachsen-Anhalt) hat Nico einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland versagt. Trotz dem Vorliegen von Arbeitsangeboten, hat sie ihm keine Arbeitserlaubnis erteilt. Seit Monaten hat sie hingegen nichts unversucht gelassen, Nico abzuschieben. Der Widerspruch gegen das Verwaltungsverfahren wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt abgelehnt. Alle Bemühungen, auf gerichtlichen Weg eine Ausreise zu verhindern, blieben letztendlich erfolglos.
Nachfragen sind möglich bei Martin Pfarr, Tel. 0171/3495906
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Pressemitteilung der antirassistischen Initiative Berlin/Brandenburg:
Im Verwaltungsverfahren auf Erteilung eines Aufenthalts für Nico P.
lehnt OVG Magdeburg vorläufigen Rechtsschutz ab.
Nico P. am 30.6.2009 in Härtefallkommission Sachsen-Anhalt aufgenommen
- dennoch schikaniert Ausländerbehörde Burg Nico P. weiter.
Dem Flüchtling Nico P. aus Benin droht Abschiebung trotz eingetragener
Partnerschaft seit Februar 2007.
Im Rechtsverfahren um einen Aufenthalt für Nico P. ist es nach der
Zuspitzung Ende Juni jetzt zu einer einstweiligen Entspannung gekommen.
Am 22.6.2007 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg den Antrag
auf vorläufigen Rechtsschutz mit juristischen Kapriolen in letzter
Instanz abgelehnt. Die Ausländerbehörde Burg nahm an jetzt endlich die
Möglichkeit zu haben Nico P. abzuschieben. Dies versuchte sie auch
sofort umzusetzen. Noch am selben Tag zog sie die Duldung zurück und
händigte Nico eine "Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)" von einer Woche
bis zum 30.6.2009 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll Herr P. nach Willen
der Ausländerbehörde nach Benin ausgereist sein.
Seit dem 30.6. ist er nun in die Härtefallkommission aufgenommen. Sie
entscheidet Ende Juli darüber ob "dringende humanitäre oder persönliche
Gründe" vorliegen, die dazu führen dass ihm Bleiberecht zugestanden
werden muss. Solange die Härtefallkommission arbeitet, ist die
Ausreiseaufforderung ausgesetzt. Dennoch hat die Ausländerbehörde Burg
seine "GÜB" vorgestern lediglich um 2 Wochen verlängert, wohl um ihn zu
schikanieren., da sie ansonsten momentan nicht handeln können.
Nico P. lebt seit 2003 in Deutschland als Flüchtling aus Benin. Seit
Februar 2007 ist er mit einer transsexuellen Partnerin in Berlin
verheiratet. Die Ausländerbehörde Burg möchte ihn nur in eine Richtung
gehen lassen: nach Afrika. Nico ist in Burg (Sachsen-Anhalt) im
Asylbewerberheim untergebracht, er darf Burg nur mit Erlaubnis der
Ausländerbehörde verlassen ("Residenzpflicht") und bis zuletzt wird ihm
trotz verschiedener Arbeitsplatzangebote eine Arbeitserlaubnis verweigert.
Als Antirassistische Initiative stehen wir schon mehrere Jahre in
Kontakt zu Herrn P. und haben in dieser Zeit mehrfach rassistische und
homophobe Schikanen der bislang zuständigen Ausländerbehörde in Burg,
Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht. Zuletzt haben wir anlässlich des
zweiten Hochzeitstages des Paars in Burg einen "transgenialen
Polterabend" veranstaltet, um die Ausländerbehörde auf die Nicos Recht
auf Leben bei der Partnerin (Unverletzbarkeit der Ehe und Familie),
Aufenthalt und Arbeit hinzuweisen. Nicos Antrag auf Aufenthalt nach
seiner Eheschließung wurde über mehr als zwei Jahre verschleppt. In
dieser Zeit argumentierte die Ausländerbehörde zunächst mit einem
laufenden Residenzpflichtverfahren, dann verwies sie darauf, dass eine
eingetragene Partnerschaft nicht unter den Schutz der Familie nach
Grundgesetz falle, inzwischen
behauptet sie, der Abschluss eines Ehevertrags verweise auf eine
Scheinehe. Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig und schikanös.
Die geforderte Ausreise nach Benin würde das Paar auf unabsehbare Zeit
trennen, ist teuer und unnötig. Sie befriedigt lediglich die
rassistischen und transphoben Bedürfnisse der Ausländerbehörde Burg.
Rückfragen an:
01520 567 0288
~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~
Weitere Informationen dazu:
Nico P. erneut von Abschiebung bedroht
http://antifaburg.blogsport.de/2009/06/25/159/
Bericht zur Antifa-Demo in Burg mit bezug auf die Situation von Nico
http://antifaburg.blogsport.de/2009/04/19/152/
Bericht zur Kundgebung und Demonstation
http://antifaburg.blogsport.de/2009/04/02/antirassitische-kundgebung-demonstration/
Aufruf zur Kundgebung: Transgenialer Polterabend
http://antifaburg.blogsport.de/2009/03/30/149/
Kein Aufenthalt für Nico P. – Abschiebung droht
http://antifaburg.blogsport.de/2008/11/10/weiterhin-kein-aufenthalt-fuer-nico-p-abschiebung-angekuendigt/
Bericht zur Demo
http://antifaburg.blogsport.de/2008/09/26/burg-antirassistische-demonstration/
25.09.2008 – Aufruf zur Antira-Demo in Burg
http://antifaburg.blogsport.de/2008/09/14/2509-demonstration-in-burg/
Residenzpflicht vor Gericht
http://antifaburg.blogsport.de/2008/03/01/residenzpflicht-vor-gericht/
Nico P. soll bis Ende Juni ausreisen
Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Jetzt kann nur noch politische und gesellschaftliche Einflussnahme helfen.
Nachdem am 22. Juni auch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg einen Eilrechtsschutz für Nico P. abgelehnt hat, sind alle rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Ausländerbehörde Burg hat gestern eine Ausreise nach Benin bis zum 30.6. angeordnet. Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD Sachsen-Anhalt:
Die ablehnenden Bescheide des Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zum Antrag auf Erteilung von Eilrechtsschutz für Nico P. sind für ihn und seine Lebenspartnerin Daniela bitter. Alle bisherigen Bemühungen, beiden das gemeinsame Leben ihrer Eingetragenen Partnerschaft zu ermöglichen sind damit gescheitert.
Die gesetzte Frist der Ausländerbehörde ist zur Vorbereitung einer geordneten freiwilligen Ausreise zu kurz. Der Zeitpunkt einer Visumserteilung zum Führen einer Lebenspartnerschaft in Deutschland von Benin aus ist zudem ungewiss.
Wir fordern die Ausländerbehörde Burg auf, die gesetzte Frist zur Ausreise um mindestens einen Monat zu verlängern, um Vorbereitungen für eine geordnete Ausreise treffen zu können. Gleichzeitig bitten wir die politisch Verantwortlichen, jetzt schnellstmöglichst eine humanitäre Lösung durchzusetzen, welche den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Wir wünschen uns dafür eine breite politische und gesellschaftliche Unterstützung.
Hintergrund: Der schwule Asylbewerber Nico P., der seit 2003 in Deutschland lebt, hat 2007 eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer transsexuellen Partnerin aus Berlin geschlossen. Die zuständige Ausländerbehörde in Burg (Sachsen-Anhalt) hat Nico einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland versagt. Trotz dem Vorliegen von Arbeitsangeboten, hat sie ihm keine Arbeitserlaubnis erteilt. Seit Monaten hat sie hingegen nichts unversucht gelassen, Nico abzuschieben. Der Widerspruch gegen das Verwaltungsverfahren wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt abgelehnt. Alle Bemühungen, auf gerichtlichen Weg eine Ausreise zu verhindern, blieben letztendlich erfolglos.
Nachfragen sind möglich bei Martin Pfarr, Tel. 0171/3495906
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Pressemitteilung der antirassistischen Initiative Berlin/Brandenburg:
Im Verwaltungsverfahren auf Erteilung eines Aufenthalts für Nico P.
lehnt OVG Magdeburg vorläufigen Rechtsschutz ab.
Nico P. am 30.6.2009 in Härtefallkommission Sachsen-Anhalt aufgenommen
- dennoch schikaniert Ausländerbehörde Burg Nico P. weiter.
Dem Flüchtling Nico P. aus Benin droht Abschiebung trotz eingetragener
Partnerschaft seit Februar 2007.
Im Rechtsverfahren um einen Aufenthalt für Nico P. ist es nach der
Zuspitzung Ende Juni jetzt zu einer einstweiligen Entspannung gekommen.
Am 22.6.2007 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg den Antrag
auf vorläufigen Rechtsschutz mit juristischen Kapriolen in letzter
Instanz abgelehnt. Die Ausländerbehörde Burg nahm an jetzt endlich die
Möglichkeit zu haben Nico P. abzuschieben. Dies versuchte sie auch
sofort umzusetzen. Noch am selben Tag zog sie die Duldung zurück und
händigte Nico eine "Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB)" von einer Woche
bis zum 30.6.2009 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll Herr P. nach Willen
der Ausländerbehörde nach Benin ausgereist sein.
Seit dem 30.6. ist er nun in die Härtefallkommission aufgenommen. Sie
entscheidet Ende Juli darüber ob "dringende humanitäre oder persönliche
Gründe" vorliegen, die dazu führen dass ihm Bleiberecht zugestanden
werden muss. Solange die Härtefallkommission arbeitet, ist die
Ausreiseaufforderung ausgesetzt. Dennoch hat die Ausländerbehörde Burg
seine "GÜB" vorgestern lediglich um 2 Wochen verlängert, wohl um ihn zu
schikanieren., da sie ansonsten momentan nicht handeln können.
Nico P. lebt seit 2003 in Deutschland als Flüchtling aus Benin. Seit
Februar 2007 ist er mit einer transsexuellen Partnerin in Berlin
verheiratet. Die Ausländerbehörde Burg möchte ihn nur in eine Richtung
gehen lassen: nach Afrika. Nico ist in Burg (Sachsen-Anhalt) im
Asylbewerberheim untergebracht, er darf Burg nur mit Erlaubnis der
Ausländerbehörde verlassen ("Residenzpflicht") und bis zuletzt wird ihm
trotz verschiedener Arbeitsplatzangebote eine Arbeitserlaubnis verweigert.
Als Antirassistische Initiative stehen wir schon mehrere Jahre in
Kontakt zu Herrn P. und haben in dieser Zeit mehrfach rassistische und
homophobe Schikanen der bislang zuständigen Ausländerbehörde in Burg,
Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht. Zuletzt haben wir anlässlich des
zweiten Hochzeitstages des Paars in Burg einen "transgenialen
Polterabend" veranstaltet, um die Ausländerbehörde auf die Nicos Recht
auf Leben bei der Partnerin (Unverletzbarkeit der Ehe und Familie),
Aufenthalt und Arbeit hinzuweisen. Nicos Antrag auf Aufenthalt nach
seiner Eheschließung wurde über mehr als zwei Jahre verschleppt. In
dieser Zeit argumentierte die Ausländerbehörde zunächst mit einem
laufenden Residenzpflichtverfahren, dann verwies sie darauf, dass eine
eingetragene Partnerschaft nicht unter den Schutz der Familie nach
Grundgesetz falle, inzwischen
behauptet sie, der Abschluss eines Ehevertrags verweise auf eine
Scheinehe. Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig und schikanös.
Die geforderte Ausreise nach Benin würde das Paar auf unabsehbare Zeit
trennen, ist teuer und unnötig. Sie befriedigt lediglich die
rassistischen und transphoben Bedürfnisse der Ausländerbehörde Burg.
Rückfragen an:
01520 567 0288
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Weitere Informationen dazu:
Nico P. erneut von Abschiebung bedroht
http://antifaburg.blogsport.de/2009/06/25/159/ Bericht zur Antifa-Demo in Burg mit bezug auf die Situation von Nico
http://antifaburg.blogsport.de/2009/04/19/152/ Bericht zur Kundgebung und Demonstation
http://antifaburg.blogsport.de/2009/04/02/antirassitische-kundgebung-demonstration/ Aufruf zur Kundgebung: Transgenialer Polterabend
http://antifaburg.blogsport.de/2009/03/30/149/ Kein Aufenthalt für Nico P. – Abschiebung droht
http://antifaburg.blogsport.de/2008/11/10/weiterhin-kein-aufenthalt-fuer-nico-p-abschiebung-angekuendigt/ Bericht zur Demo
http://antifaburg.blogsport.de/2008/09/26/burg-antirassistische-demonstration/ 25.09.2008 – Aufruf zur Antira-Demo in Burg
http://antifaburg.blogsport.de/2008/09/14/2509-demonstration-in-burg/ Residenzpflicht vor Gericht
http://antifaburg.blogsport.de/2008/03/01/residenzpflicht-vor-gericht/
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
weitere aktionen gegen Abschiebung
z.B.
Demo gegen Abschiebehaft am Knast in Büren/NRW am 29. August (siehe
Aktionstag gegen Residenzpflicht in Ludwigshafen und Mannheim am 29. August (siehe:
und viele mehr! Werdet selbst aktiv und plant eigene Aktionen in der Woche gegen Abschiebung! Alle Infos unter
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
viva la revolutione — fidel