Erster Tag Feldbefreiungsprozess Gießen

feldbefreierInnen 16.07.2009 13:20 Themen: Biopolitik Repression Ökologie

Drei Jahre direkter Aktion beendeten Versuche, in Hessen Gentechnik in der Landschaft auszubringen. Den Beginn machte 2006 die öffentlich angekündigte Feldbefreiung auf ein Gerstenfeld am Alten Steinbacher Weg in Gießen. Diese "Tat" stand nun vor Gericht - in der zweiten Instanz. Und dieser Prozess hatte es schon am ersten Verhandlungstag in sich: Erstmals wurde der Versuchsleiter Prof. Karl-Heinz Kogel vernommen. Er wird wiederkommen müssen, denn der erste Tag reichte nicht. Aber er hatte es schon in sich - eine intensive Debatte über Seilschaften in der Gentechnik und die Frage, ob es zu direkten Aktionen überhaupt Alternativen gibt, prägten das Geschehen. Und Kogel glänzte mit wütenden, ungewollt aber auch Mut machenden Sätzen: „Feldbefreiungen sind effizient“ und "der Herr Schmeißer ist ein großer Betrüger".

Was bisher geschah:

 

Der Start: Schöffenfrage und erste Positionierung

Der Angeklagte B. erkundigt sich nach dem Status der beiden Schöffenrichter. Richter Nink erklärt daraufhin, dass er vorher mit den Schöffen geredet hat, um ein „Fiasko“ der Art zu vermeiden, dass es in der Vergangenheit schon politische Konfrontation mit den Angeklagten gegeben hat. Die beiden Schöffen sagen aus, dass sie nicht im Giessener Parlament sitzen und benennen ihre Berufe (Informatik, Lehramt). Danach deutet Richter Nink seine Position zu Gentechnik - „sehr kritisch“ - an. Die Staatsanwältin rümpft die Nase, und vielleicht fragt sie sich, ob sie einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen soll. - Sie tut’s nicht.

 

Die Einstellungsfrage und der Prozessinhalt

Der Pflichtverteidiger von N., RA Künzel, äußert sich verwundert zur Verurteilungshöhe in erster Instanz (beide Angeklagten wurden zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt). Dann beschreibt er, dass der Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft, begründet mit der unterstellten „kriminellen Energie“ der Angeklagten, auf eine noch höhere Strafe abzielt. „Noch verwunderlicher ist allerdings“, sagt RA Künzel, „dass ein Angeklagter höher verurteilt werden soll, den die Staatsanwaltschaft gar nicht verfolgen will.“
Er verweist auf einen Aktenvermerk, der vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht (2008) verfasst wurde. Staatsanwalt Vaupel schreibt darin, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen N. und eine weitere Person in Frage kommt. Informiert wurde aber nur die anwaltliche vertretene Person. Der damals unverteidigte N. ging sozusagen „leer“ aus.
Die Staatsanwältin teilt mit, dass sie den § 153a der StPO nicht für gegeben hält. Er setze „Reue“ voraus.
Damit alles unübersichtlicher wird, fragt der Vorsitzende die Angeklagten, worum es thematisch in dem Prozess gehen soll - um die Tatumstände, um Rechtfertigungsgründe, Notstand, Gentechnik. Die Aspekte „Einstellung“ und „Worum geht’s hier eigentlich?“ werden gleichzeitig besprochen.
Der Angeklagte B. sagt, dass er sich noch nicht festlegen will. Seine Prozessführung werde beweisen, dass es andere, legale Mittel, um wirksam gegen den Versuch vorzugehen, nicht gegeben habe. Mindestens sei nicht geklärt, ob andere Handlungsmöglichkeiten bestanden haben. In diesem Zusammenhang erwähnt B. das erstinstanzliche Urteil, in dem Richter Öhm als Handlungsalternative vorschlägt, sich bei der Polizei zu melden. Richter Nink teilt daraufhin mit, dass diese Möglichkeit aus seiner Sicht nicht bestanden hat. Die Polizei hätte den Versuch nicht beendet.
RA Döhmer, der B. als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, sagt, dass das erstinstanzliche Urteil eine „persönliche Niederlage“ für ihn gewesen sei. Er wolle B. nicht aus dem §153 ausklammern. Es sei eine in der Hauptverhandlung zu klärende Frage, ob ein rechtfertigender Notstand gegeben sei. Aus seiner Sicht sei dieser in greifbarer Nähe. Daher sei es kontraproduktiv, von den Angeklagten Unterwürfigkeitsgesten zu verlangen. „Das Strafverfahren ist nicht dazu da, politische Grundeinstellungen zu bestrafen.“
Die Staatsanwältin bezieht sich auf den „Unterwürfigkeits“-Begriff; es gehe darum, sich von einer grundsätzlich strafbaren Handlung zu distanzieren. Im Moment sei eine Einstellung „überhaupt nicht mehr von Interesse.“

 

Multimediavortrag als Einlassung

B. erklärt, dass er sich einlassen wolle. Dafür brauche er technische Unterstützung - er wolle einen Beamer benutzen. Und auch wenn es etwas unglaublich klingt: Ab 10:43 flimmert eine Powerpoint-Präsentation auf der Wand des Gerichtssaals, begleitet von einem gut gemachten Vortrag über Verflechtungen in der Gentechniklandschaft. Erschütternde Fakten reihen sich aneinander, und schnell steht fest: Von Forschungs- oder Wirtschaftsinteressen unabhängige Institutionen gibt es nicht. Ob Lobbyverbände, Vereine, Beratungsgremien - überall sitzen die gleichen Personen. Hochrangige Mitarbeiter des BVL - die Institution, die Verbraucherrechte schützen soll und de facto jeden Antrag auf Freisetzungsversuche durchwinkt - posieren in Werbefilmen der Gentechnikindustrie. Genversuche finden in direkter Umgebung von Saatgutbanken statt. Es klingt unglaublich, und am Ende, gegen 12:30, fragt man sich, wieso eigentlich noch verhandelt wird …
Richter Nink sagt: „Ich hätte noch gerne einen weiteren Verhandlungstag, um mich besser einzuarbeiten.“ Er bekommt - wie alle anderen im Gerichtssaal auch, die wollen - die aktuelle Broschüre zum Thema überreicht.

 

Wir brauchen mehr Akten

Um 12:30, gestützt auf den Vortrag, regt RA Künzel an, die Akten zur Genehmigung und zur Überwachung des Gengerstenversuchs beizuziehen. „Selbst wenn sie von der Bestandskraft der Genehmigung ausgehen“, sagt Künzel in Richtung des Vorsitzenden, „müssten sie prüfen, ob der Bescheid nicht nachträglich hätte aufgehoben werden müssen.“
RA Döhmer fügt hinzu, dass der „Bescheid nicht entscheidend ist“. Entscheidend sei vielmehr, dass die Auflagen zur biologischen Sicherheit nicht eingehalten wurden. „Die faktische Umsetzung des Genehmigungsbescheid war rechtswidrig, weil die Auflagen nicht eingehalten wurde.“ Döhmer verweist auf das Versammlungsrecht, darauf, dass die Polizei bei Versammlungen einschreitet, wenn die Auflagen nicht beachtet werden.

 

Der erste Zeuge

Der erste Zeuge der Berufungsverhandlung ist Herr Langen. Er war und ist Beauftragter für die biologische Sicherheit für den Gengersteversuch. Langen berichtet, dass er am 02.06.2006, nach der Feldbefreiung, telefonisch informiert wurde und dann zum „Tatort“ gefahren ist. „Der äußere Zaun wurde an mehreren Stellen zerschnitten“, sagt Langen. Außerdem sei der eingezäunter Bereich beschädigt gewesen. Die Schäden an den Pflanzen auf dem Versuchsfeld beziffert er mit 20-30 %. „Der Versuch ist weitergeführt worden, es wurden Wurzelproben genommen.“ Andere Teile des Versuchs - den Ertrag festzustellen und Blattschäden zu prüfen - seien wegen der Zerstörungen nicht mehr durchführbar gewesen. „Der Versuch wurde vorzeitig beendet“, sagt Langen.
Langen gibt an, akademischer Rat an der Uni zu sein und verfolge eigene Forschungsprojekte. Zusätzlich sei er Beauftragter für biologische Sicherheit beim Gerstenversuch. Dort habe er beratende, unterstützende Funktion. Auf die Frage des Richters, woran er forsche, antwortet Langen: „Ich forsche an transgenen Pflanzen“, und auf Nachfrage: „Natürlich haben wir auch Forschungsprojekte mit konventionellen Pflanzen.“
Langen wird zu den Sicherheitsauflagen befragt. In diesem Zusammenhang führt er an, dass das Feld ein abgeschlossener Bereich und gekennzeichnet sein musste. Auch ein Zaun gegen Kleinsäuger und Vogelnetz gehörten zu den Sicherheitsauflagen. „Das Risiko sollte minimiert werden“, sagt Langen. Er räumt ein, dass es nicht auszuschließen sei, das Mäuse auf das Feld gelangen. Wörtlich: „Dann wäre es kein Feldversuch mehr, wenn man verhindern will, das Mäuse an das Feld heran können.“
Der Richter erkundigt sich nach möglichem Pollenflug der Gerste. Langen sagt: „ Es ist je nach Witterung nicht auszuschließen, dass Pollen auch über Wind transportiert wird. Fremdbestäubung ist möglich. Gerstenpollen ist aber nur 1-2 Stunden lebensfähig.“ Außerdem könne diese Gerste nur mit Gerste fruchtbare Nachkommen zeugen.
Zur Verwendung der Geldern, die für den Versuch eingesetzt werden, erklärt Langen: „Für Personal, das den Versuch wissenschaftlich betreut. Für Bewachungskosten. Für den Aufbau des Feldes.“ 40 % Sachkosten entstünden durch Analysekosten für molekularbiologische Verfahren.
Langen erklärt, dass die transgenen Pflanzen an der Washington State University entwickelt wurden. „Zu welchem Zweck forschen die denn?“, fragt Richter Nink. Langen antwortet: „Es gibt kein Patent zum Inverkehrbringen, auch in USA. […] Der Versuch hier ist Grundlagenforschung, wir verfolgen keine kommerziellen Interessen.“ Er verneint, dass es sich beim hiesigen Gengerstenversuch um einen „Anwendungsrisiko-Test“ handelt. Eine Markteinführung sei gar nicht geplant. Falls das mal kommen sollte, würden wissenschaftliche Publikationen, die mit dem Versuch entstünden, natürlich mit bewertet.

Die Staatsanwältin will wissen, was der Aufgabenbereich Biologische Sicherheit umfasst. Langen erklärt dazu, dass er den Projektleiter bei der Antragsstellung beraten habe und sicherstellen müsse, dass der Versuch ordnungsgemäß durchgeführt wird. Nein, er habe sich nicht jeden Tag mit dem Versuch auseinandergesetzt. Langen führt aus, dass Biologische Sicherheitsbeauftragter „meistens institutsfremd“ sind. „Damit sie nicht so nah am Versuch sind und Interessenskonflikte auftreten.“
RA Künzel erkundigt sich, wie oft das Regierungspräsidium Gießen, die als Überwachungsbehörde des Versuchs fungiert, 2006 vor Ort war. Langen kann keine genaue Zahl nennen. „Die machen auch unangemeldete Kontrollen“, sagt er. „Wie viele angemeldete Kontrollen gab es 2006?“, fragt Künzel. Langen gibt an, dass es mindestens zwei gab. „Bei einer war ich dabei.“ Auf eine Frage dazu, inwiefern er über Vorgänge rund um den Versuch informiert werde, sagt Langen: „Es gibt schon sehr viel Papier. Wenn nichts zu bemängeln ist, landet das nicht auf meinem Schreibtisch.“ Im Sperrfeuer weiterer Fragen verliert Langen kurz den Überblick und macht die Bemerkung: „Um welche Zerstörung geht’s jetzt hier?“ Gelächter geht durch den Saal.
Der Richter schaltet sich ein und erklärt RA Künzel, dass es Zuschauer gäbe, die eine Pause bräuchten und bereits dabei seien, ihre Halskette aufzuessen (einige ZuschauerInnen tragen Popcornhalsketten). RA Künzel sagt: „Ich würde es bedauern, wenn so etwas wegen meinen Fragen passieren würde.“
Der Angeklagte B. fragt Langen, ob er immer noch Beauftragter für die biologische Sicherheit des Versuchs, der inzwischen nach Groß Lüsewitz verlegt wurde, sei. „Ja“, sagt Langen. B. will wissen, wie oft er schon von Gießen zum Versuchsstandort gefahren sei. „Ich war schon da. Ich kenne das Feld“, sagt Langen, und nicht nur das Publikum lacht. „Ich war bei der Probennahme vor Ort“, fügt er hinzu. Als ein Zwischenruf aus dem Publikum auf Zerstörungen der Feldes hinweist, sagt Langen: „Ich bewache das Feld nicht, ’tschuldigung, ist nicht meine Aufgabe.“
Langen gibt an, dass der Bescheid zum Gerstenversuch die Minimierung von Auskreuzungsrisiken vorschreibe. B. fragt nach, ob er sich sicher sei und macht einen Vorhalt aus dem Bescheid so drinsteht? „Da steht: ‚ist zu verhindern’ …“, hält B. vor. Die Staatsanwältin moniert, dass ihr der Bescheid, aus dem B. zitiere, nicht vorliege. Es entsteht ein kurzes Gespräch; Richter Nink fragt B., ob Kopien von dem Bescheid angefügt werden können. RA Döhmer fragt den Richter: „Aber sieht die StPO vor, das das Gericht beim Angeklagten Akteneinsicht nimmt?“ Nach einer Pause, in der die Verfahrensbeteiligten Kopien erhalten, wird die Befragung Langens um 15:18 fortgesetzt.
B. will wissen, wer 2006 beim Versuchsende die Einschätzung gemacht habe, dass die Gerste nicht vermehrungsfähig ist. „Schäfer oder Kogel“, sagt Langen. Ob es eine schwierige Frage gewesen sei? Langen sagt: „Wenn das Korn Milchreife hat, ist es noch nicht vermehrungsfähig. Wenn es abgetrennt wird, kann es nicht nachreifen.“ B. fragt, wie er sich die auflaufende Gerste erkläre (2006 kam es mehrfach zu Durchwuchs nach dem offiziellen Ende des Versuchs). Keine Antwort.

 

Dann der Star des Tages: Prof. Karl-Heinz Kogel

2006, als er seinen Versuch öffentlich bewarb, inszenierte sich Kogel als neutraler bis gentechnikkritischer Forscher. Davon war im Gerichtssaal nicht mehr zu spüren. Eine Stunde lang sprudelte es aus ihm heraus: Die "Deutsche Wissenschaftsallianz" (DFG, Helmholtz, Fraunhofer, MPI) pro Sicherheitsforschung ... und pro Gentechnik ... Mehrheit der Bevölkerung ist "nicht auf dem neuesten Stand ist“ ... Beim Gerstenversuch gäbe es keine Patente, es sei reine Grundlagenforschung ... Horizontaler Gentransfer ist was natürliches ... Die Risiken werden explizit überprüft von unabhängigen Wissenschaftlern ... Da passiert kein Pollenflug ... dann doch: 1% der Pollen kreuzt aus ... Gerste hat keine Verwandten, die Nachkommen ergeben ... es ist ausgeschlossen, dass Gerste auskreuzt und fertile Nachkommen ergibt ... Selbst wenn ein Vogel den fressen würde, würde natürlich nix passieren ... es gibt überhaupt keinen einzigen Hinweis auf Schäden ... der Vogel wird das Gerstenkorn nicht transportieren ... wir können nicht verhindern, dass da Mäuse in Kontakt kommen ... mit den Ähren ... nun waren in den letzten Jahren ja keine Ähren da, da wir den Versuch abgebrochen haben ...Ständig: Alle Pannen sind im worst-case-Szenario drin. ... keine private Einrichtungen an diesem Versuch beteiligt ...
Immer wieder schwärmte er von der"Gemeinschaft aller Wissenschaftler", die sich einig seien (alle Wissenschaftler mit anderer Meinung sind dann wohl unwissenschaftlich) ... "der Herr Schmeißer ist ein großer Betrüger, er hat illegal Pflanzen angebaut" ... Problem ist die Vermischung von Wissenschaft und Politik. Vom Wissenschaftlichen ist es überwältigend klar. ... Und dann bot er noch eine besondere Begründung an, warum deutsche Gentechnik gefördert werden muss: "Monsanto ist gar nicht mehr der einzige Player ... in Deutschland wird durch die Feldbefreiungen verhindert, dass Monsanto etwas entgegengestellt wird an anderen Firmen" ... Lange jammerte er über die vielen Aktionen: "Feldzerstörungen sind effizient!"
Aber er zeigte auch Hoffnung: Die deutsche Molekularbiologie sei weltführend: "das ist ja das Glück für die deutschen Hochschulen und die Studenten." ... Zur Gerste: "Diese Pflanzen sind Juwelen" ... die Pflanzen wurden produziert im Jahr 2000 ... Wissenschaft ist keine Sache der Diskussion, sondern der Tatsachen ...

Dann war irgendwann die Zeit rum, außerdem hatte das Gericht am Anfang einen Antrag auf Herbeiziehung der Genehmigungs- und Kontrollakten zum Versuch (gestellt von einem Angeklagten) abgelehnt. Nun hatten alle Beteiligten eine andere Auffassung. Das Gericht wird die Akten von Uni, Überwachungsbehörde und die Fördergeld-Unterlagen holen lassen, damit beim nächsten Mal näher hingeschaut wird.
Wann die Vernehmung von Kogel weitergeht, ist zur Zeit offen. Er ist vier Wochen in den USA und wird voraussichtlich eingeflogen werden müssen. Seine weitere Vernehmung aber wird von allen Beteiligten als wichtiger denn je bewertet. Das wird noch spannend. Der rechtfertigende Notstand ist - wie auch die Presseberichte zeigen - in aller Munde.

Am nächsten Mittwoch (22.7.) geht es ab 8.30 Uhr erstmal weiter mit der Vernehmung weiterer Uni-Bediensteter und des Staatsschützers Schöller. Letzterer dürfte vor allem wegen des immer peinlichen Auftretens Gießener Staatsschützer unterhaltsam werden - in der ersten Instanz legte er eine glatte Falschaussage hin. Natürlich unverfolgt.

 

Medienberichterstattung über den ersten Verhandlungstag

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Ergänzungen

Die nächsten Verhandlungstermine

jb 17.07.2009 - 16:20
Nach dieser Seite muss man ja suchen ... nicht auf dem Newswire ... naja, hier die nun festgelegten neuen Verhandlungstermine:

Termin am 22.07.2009 bleibt bestehen.

Der Termin, der am 29.07.2009 stattfinden sollte, wird aufgehoben.

Am 05.08.2009 findet ab 16.00 h ein "Schiebetermin" statt. Wir werden
uns uns mit Schriftlichkeiten und den etwa eingegangenen Akten
beschäftigen. Insoweit bittet das Gericht um Mitteilung, ob mit einer
großen Anzahl von Zuschauern von außerhalb zu rechnen ist. Da sich
wahrscheinlich um einen sehr kurzen Termin handeln wird, lohnt eine
Anreise aus der Ferne nicht.

Am Vormittag des 26.08.2009 soll das Verfahren mit der Vernehmung des
Herrn Kogel fortgesetzt werden.