"pro Köln" erneut vor Gericht gescheitert
Die rechtspopulistische Gruppierung "pro Köln" hat eine erneute juristische Niederlage erlitten: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte nun ein früheres Urteil, welches die Nennung der "Bürgerbewegung" im NRW-Verfassungsschutzbericht rechtfertigte.
Begründet wird die Entscheidung des Gerichts unter anderem damit, dass "pro Köln" auf Grund seiner "allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern im Verdacht steht, gegen die Menschenwürde zu verstoßen". Funktionäre von "pro Köln" stellten Zuwanderer wegen ihrer Abstammung oder Religionszugehörigkeit als kriminell oder nicht integrierbar dar, so das Oberverwaltungsgericht. Zudem verunglimpften sie die Lebensweise von Homosexuellen und setzten sie in einer die Menschenwürde berührende Art und Weise herab. Innenminister Ingo Wolf betonte, dass "pro Köln" auch weiterhin beobachtet werden müsse, um auf Gefahren für die Verfassung frühzeitig reagieren zu können. Dabei müssten insbesondere die kooperativen Kontakte der "Bürgerbewegung" zu anderen rechtsextremistischen Parteien und Organisationen ins Visier genommen werden, so Wolf.
Unterdessen hat "pro Köln" in Gestalt des Vorsitzenden Markus Beisicht bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Die Stigmatisierung seiner Partei sei unrechtmäßig; die juristische Entscheidung bezeichnete er als "Skandalurteil". Die pro-Bewegung stehe "unzweifelhaft auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ist nur in einem Punkt wirklich radikal; in der Abwehr des Extremismus von Rechts und Links", behauptete Beisicht.
Dabei ist die rechtsextreme Ausrichtung der rechtspopulistischen Partei mehr als offensichtlich: So beherbergt man eindeutig neonazistisch angehauchte Subjekte wie André Picker oder Tobias Ronsdorf, kooperiert mit rechtsextremen Parteien wie der tschechischen "Národní strana" oder dem belgischen "Vlaams Belang" und hetzt in einer menschenunwürdigen Art und Weise gegen Muslime, Türken, Homosexuelle, Roma und nicht zuletzt "Gutmenschen" und "Rotfaschisten", die angeblich bereits bis in Kreise der CDU vorgedrungen sein sollen. Gegen Programme für die Bekämpfung des Rechtsextremismus spricht sich "pro Köln" angeblich aus Kostengründen und mangels des Vorhandenseins von entsprechenden Aktionen gegen Linksextremismus vehement aus. Insbesondere im Kölner Stadtrat beweist die Fraktion "pro Köln" immer wieder auf's Neue, dass man ihr eine mehr als sympathisierende Einstellung zum Rechtsextremismus nicht absprechen kann. Gerade deshalb werden eindeutige Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden Judith Wolter auch als Gründe für die Rechtmäßigkeit der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht angeführt. Denn wer den nach dem Zweiten Weltkrieg verloren gegangenen deutschen Ostgebieten nachtrauert und den Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus indirekt als traurigen Tag tituliert, darf sich nicht darüber wundern, bei der lächerlichen Aussage "Pro Köln steht unzweifelhaft auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ist nur in einem Punkt wirklich radikal; in der Abwehr des Extremismus von Rechts und Links" unglaubwürdig zu wirken.
Unterdessen hat "pro Köln" in Gestalt des Vorsitzenden Markus Beisicht bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Die Stigmatisierung seiner Partei sei unrechtmäßig; die juristische Entscheidung bezeichnete er als "Skandalurteil". Die pro-Bewegung stehe "unzweifelhaft auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ist nur in einem Punkt wirklich radikal; in der Abwehr des Extremismus von Rechts und Links", behauptete Beisicht.
Dabei ist die rechtsextreme Ausrichtung der rechtspopulistischen Partei mehr als offensichtlich: So beherbergt man eindeutig neonazistisch angehauchte Subjekte wie André Picker oder Tobias Ronsdorf, kooperiert mit rechtsextremen Parteien wie der tschechischen "Národní strana" oder dem belgischen "Vlaams Belang" und hetzt in einer menschenunwürdigen Art und Weise gegen Muslime, Türken, Homosexuelle, Roma und nicht zuletzt "Gutmenschen" und "Rotfaschisten", die angeblich bereits bis in Kreise der CDU vorgedrungen sein sollen. Gegen Programme für die Bekämpfung des Rechtsextremismus spricht sich "pro Köln" angeblich aus Kostengründen und mangels des Vorhandenseins von entsprechenden Aktionen gegen Linksextremismus vehement aus. Insbesondere im Kölner Stadtrat beweist die Fraktion "pro Köln" immer wieder auf's Neue, dass man ihr eine mehr als sympathisierende Einstellung zum Rechtsextremismus nicht absprechen kann. Gerade deshalb werden eindeutige Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden Judith Wolter auch als Gründe für die Rechtmäßigkeit der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht angeführt. Denn wer den nach dem Zweiten Weltkrieg verloren gegangenen deutschen Ostgebieten nachtrauert und den Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus indirekt als traurigen Tag tituliert, darf sich nicht darüber wundern, bei der lächerlichen Aussage "Pro Köln steht unzweifelhaft auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ist nur in einem Punkt wirklich radikal; in der Abwehr des Extremismus von Rechts und Links" unglaubwürdig zu wirken.
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Ergänzungen
Beisicht, Rouhs und Wolter: auch Nazianwälte
Alle Jahre wieder...
Bei der nächsten Vorstellung des VS-Berichtes NRW wird es dann wohl erneut "Parteienvielfalt statt Geheimdienstmissbrauch" heißen, wenn die RechtspopulistInnen wieder eine Mahnwache in Düsseldorf abhalten.
berichtigung
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
@egal
@...
Außerdem eine Korrektur, Rouhs ist gar kein Anwalt, er ist "Publizist", sorry.
Jämmerlicher Haufen