Berliner Justiz vs. Antifa

Soligruppe 06.07.2009 11:56 Themen: Antifa Repression Soziale Kämpfe
Der Antifaschist Christian S. verbüßt noch immer eine Haftstrafe in der JVA Plötzensee.
Ein Antrag der Rechtsanwältin auf Reststrafenaussetzung zur Bewährung von Mitte Januar, wurde bislang von den Justizbehörden verschleppt. Jetzt liegt ein Gutachten vor.
Christian S. wird im November seine Haftstrafe von 3 Jahren 10 Monaten verbüßt haben. Seine Anwältin hatte im Januar seine Freilassung nach §57 StGB beantragt. Über so einen Antrag muß die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht zeitnah entscheiden. Der 2/3 Termin, bei dem Gefangene entlassen werden können war bereits im August 2008.
Das Gericht kündigte bei einer Anhörung im März an, die Entscheidung in Kürze zuzustellen,
siehe:  http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/zitterpartie-fuer-antifa-helden/
Diese Entscheidung kam jedoch nicht, stattdessen wollte der zuständige Richter ein kriminalprognostisches Gutachten über die Gefährlichkeit Christians für die Allgemeinheit und besonders für Nazis in Auftrag geben.
Solch ein Gutachten erschien Justizsenatorin von der Aue nicht genehm, der Richter wurde zunächst beurlaubt und ihm wurde der Fall Christian S. entzogen. Damit war die 589.Strafvollstreckungskammer nicht mehr Beschlussfähig.
Gegen diese Verschleppungstaktik gab es eine Soliaktion,  http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Gisela-von-der-Aue-Randale;art126,2775797 , in deren Folge endlich ein Gutachter bestimmt wurde.
Der Gutachachter, Dr. Winterhalter, verschleppte nun ebenfalls die Sache um zwei Monate, legte aber Mitte Juni ein 70seitiges Gutachten vor. Grob zusammengefasst sagt der Sachverständige:
Er habe bei Christian S. einen PCL-R Test nach Hare in der revidierten Fassung der Psychopathy-Checklist von Hare aus dem Jahr 1991 gemacht. Anlaß war die Beurteilung der JVA Tegel von 2007, die Christian eine besondere Gefährlichkeit wegen seinem Haß und Wut auf faschistische Organisationen und Einstellungen zuschreibt. Laut Dr. Winterhalter ist Christian trotz seiner antifaschistischen Gesinnung kein Psychopath. Er zeige aber eine erschreckende Gefühlskälte gegenüber Justizbeamten, Behördenvertretern und selbst ihm, dem Gutachter. Christian S. habe einen "parasitären Lebensstil" bevorzugt. Das klingt zwar NS-mäßig, ist aber in kriminaprognostischen und psychiatrischen Gutachten seit 1933 unverändert die übliche Formulierung für alles was aus dem Rahmen fällt. So sei bei Christian eine frühe Hinwendung zu einem subkulturellen Milieu erfolgt, die zu polytroper Kriminalität geführt habe. Eine latente Gewaltbereitschaft liege vor, er sei aber kein Berufskrimineller. Der Vollzugsverlauf sei weitgehend unauffällig, die Störungen von aussen könnten Christian nicht angelastet werden. Da er seit einigen Monaten tagsüber draussen arbeite ohne das es Probleme gibt, bestehe die Gefährlichkeit, die durch die Taten zutage getreten sei, nicht mehr fort. Er befürworte eine bedingte Entlassung.
Dem kann das Gericht kaum noch widersprechen und so scheint die Freilassung von Christian S. nach 42 Monaten durchaus möglich zu sein. Jetzt wird auf den Beschluß gewartet, nachdem ein neuer Richter den Fall übernommen hat.
Public Domain Dedication Dieses Werk ist gemeinfrei im Sinne der Public Domain
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Weiter Gefangene

Cophunter 06.07.2009 - 20:34
Es sitzen in Plötzensee zusätzlich noch Personnen die im Umfeld der ersten. Mai riots festgenommen wurden.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 5 Kommentare an

Schreibt bitte auch — Interessierter

wieso — ist

@ist — ..

seo — "ist" = kult