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Blind in Beugehaft

Revolution 03.07.2009 13:34 Themen: Repression
Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren.
Auf 256 Seiten wirft man dem 54-jährigen Faruk E. in der Anklageschrift
Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären
Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor.
Verantwortlich will der Ankläger ihn für Anschläge in der Türkei in der
Zeit von 1993 bis 2005 machen.
Blind in Beugehaft

Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren.
Auf 256 Seiten wirft man dem 54-jährigen Faruk E. in der Anklageschrift
Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären
Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor.
Verantwortlich will der Ankläger ihn für Anschläge in der Türkei in der
Zeit von 1993 bis 2005 machen.
Am 2 Juli im Rahmen dieses Prozesses wurde den Prozessbeobachter_innen
wieder einmal die deutsche „Rechtstaatlichkeit“ vor Augen geführt.
Nuri Eryüksel verbüsste insgesamt 17Jahre in Deutschland und der Türkei
in Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C. Während der Haft
in der Türkei wurde Nuri regelmässig gefoltert, infolge dessen er
erblindete. An diesen Tag musste er bereits zum fünften mal als Zeuge
Aussagen. Doch anhand der Gesprächsverläufe und Fragestellungen festigt
sich der Eindruck, dass es hier nicht um die Wahrheitsfindung geht
sondern um die Verdächtigung und Ermittlungen gegen sowohl den Zeugen
als auch andere Personen.
Bei einer für den Prozess völlig unrelevanten Frage nach einer Fikret
Acar und Nuris Beziehung zu ihm, machte er von seinem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst der
Strafverfolgung auszusetzen. Desweiteren wies er drauf hin, dass in den
fünf Prozesstagen nur selten Fragen zum eigentlichen Verfahren kamen.
Doch der Richtersenat drohte nach vorhergegangenen Antrag der
Bundesanwaltschaft (BAW), mit einem Ordnungsgeld von 1000€ und 1Monat
Beugehaft, weil man die Rechtmässigkeit der Ausssageverweigerung nicht
anerkannte. Doch dies stieß beim Zeugen verständlicherweise auf
Unverständnis. Er wiederholte seine Bedenken und berief sich erneut auf
sein Recht auf Ausssageverweigerung. Nach zwei viertelstündigen
Beratungen des Richtersenats verkündete dieser, dass die Verweigerung
widerrechtlich sei und verhängte 500€ Bussgeld und bis zu drei Monate
Beugehaft. Nuri wurde noch im Gerichtssaal abgeführt und bleibt vorerst
bis zum nächsten Prozesstermin, der aufgrund einer sog. „Sommerpause“
des OLG erst für den 3. August angesetzt ist, in Haft.

Hiermit rufen wir zu Solidaritätsbekundungen sowohl für Nuri Eryüksel
als auch für Faruk Ereren auf!


KUNDGEBUNG VOR DÜSSELDORFER KNAST
Am Samstag den 4 Juli um 13 Uhr (ab 12 Uhr Treffen am HBF für Personen
von ausserhalb)an der JVA Ulmenerstr. 95

Freiheit für Nuri!
Freiheit für Faruk!
Weg mit §129,a,b!




Rote Hilfe Düsseldorf/Mönchengladbach/Neuss/
Antinationale Antifa Dortmund
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Ergänzungen

Anreise

X 03.07.2009 - 18:30
Anfahrt mit öffentliche Verkehrsmittel

Ab Düsseldorfer Hauptbahnhof mit der Straßenbahnlinie 707 bis Haltestelle "Tannenstraße"