Ausländerbehörde Burg will Nico P. abschieben
In Verwaltungsverfahren auf Erteilung eines Aufenthalts für Nico P. lehnt OVG Magdeburg vorläufigen Rechtsschutz ab.
Ausländerbehörde Burg gibt Grenzübertrittsbescheinigung bis 30.6.
Dem Flüchtling Nico P. aus Benin droht Abschiebung trotz eingetragener Partnerschaft seit Februar 2007
Ausländerbehörde Burg gibt Grenzübertrittsbescheinigung bis 30.6.
Dem Flüchtling Nico P. aus Benin droht Abschiebung trotz eingetragener Partnerschaft seit Februar 2007
Im Rechtsverfahren um einen Aufenthalt für Nico P. ist es zu einer Zuspitzung gekommen. Am 22.6.2007 lehnte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit juristischen Kapriolen in letzter Instanz ab. Damit hat die Ausländerbehörde Burg freie Bahn, die Abschiebung von Nico P. zu betreiben. Dies nutzt sie auch sofort. Noch am selben Tag zog sie die Duldung zurück und händigte Nico eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ von einer Woche bis zum 30.6.2009 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll Herr P. nach Willen der Ausländerbehörde nach Benin ausgereist sein.
Mehr denn je ist das Innenministerium Sachsen-Anhalt gefordert, in dieser Sache einzugreifen. Die rassistischen und homo/transphoben Aktivitäten der Ausländerbehörde Burg müssen gestoppt werden. Die ARI Berlin fordert von Innensenator Hövelmann, Nico P. endlich Aufenthalt und Arbeitserlaubnis zu erteilen, oder zumindest den Umzug Nicos zu seiner Partnerin nach Berlin zu ermöglichen.
Nico P. lebt seit 2003 in Deutschland als Flüchtling aus Benin. Seit Februar 2007 ist er mit einer transsexuellen Partnerin in Berlin verheiratet. Die Ausländerbehörde Burg möchte ihn nur in eine Richtung gehen lassen: nach Afrika. Nico ist in Burg (Sachsen-Anhalt) im Asylbewerberheim untergebracht, er darf Burg nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen („Residenzpflicht“) und bis zuletzt wird ihm trotz verschiedener Arbeitsplatzangebote eine Arbeitserlaubnis verweigert.
Als Antirassistische Initiative stehen wir schon mehrere Jahre in Kontakt zu Herrn P. und haben in dieser Zeit mehrfach rassistische und homophobe Schikanen der bislang zuständigen Ausländerbehörde in Burg, Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht. Zuletzt haben wir anlässlich des zweiten Hochzeitstages des Paars in Burg einen „transgenialen Polterabend“ veranstaltet, um die Ausländerbehörde auf die Nicos Recht auf Leben bei der Partnerin (Unverletzbarkeit der Ehe und Familie), Aufenthalt und Arbeit hinzuweisen.
Nicos Antrag auf Aufenthalt nach seiner Eheschließung wurde über mehr als zwei Jahre verschleppt. In dieser Zeit argumentierte die Ausländerbehörde zunächst mit einem laufenden Residenzpflichtverfahren, dann verwies sie darauf, dass eine eingetragene Partnerschaft nicht unter den Schutz der Familie nach Grundgesetz falle, inzwischen behauptet sie, der Abschluss eines Ehevertrags verweise auf eine Scheinehe. Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig und schikanös.
Die geforderte Ausreise nach Benin gefährdet Nico unnötig, denn dort wird offene Homosexualität verfolgt. Sie würde das Paar auf unabsehbare Zeit trennen, ist teuer und unnötig. Sie befriedigt lediglich die rassistischen und transphoben Bedürfnisse der Ausländerbehörde Burg.
Siehe auch: Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland:
http://www.lsvd.de/1182.0.html
Mehr auf der Webseite der ARI unter:
http://www.ari-berlin.org/themen/homo/homo.htm
Mehr denn je ist das Innenministerium Sachsen-Anhalt gefordert, in dieser Sache einzugreifen. Die rassistischen und homo/transphoben Aktivitäten der Ausländerbehörde Burg müssen gestoppt werden. Die ARI Berlin fordert von Innensenator Hövelmann, Nico P. endlich Aufenthalt und Arbeitserlaubnis zu erteilen, oder zumindest den Umzug Nicos zu seiner Partnerin nach Berlin zu ermöglichen.
Nico P. lebt seit 2003 in Deutschland als Flüchtling aus Benin. Seit Februar 2007 ist er mit einer transsexuellen Partnerin in Berlin verheiratet. Die Ausländerbehörde Burg möchte ihn nur in eine Richtung gehen lassen: nach Afrika. Nico ist in Burg (Sachsen-Anhalt) im Asylbewerberheim untergebracht, er darf Burg nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen („Residenzpflicht“) und bis zuletzt wird ihm trotz verschiedener Arbeitsplatzangebote eine Arbeitserlaubnis verweigert.
Als Antirassistische Initiative stehen wir schon mehrere Jahre in Kontakt zu Herrn P. und haben in dieser Zeit mehrfach rassistische und homophobe Schikanen der bislang zuständigen Ausländerbehörde in Burg, Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht. Zuletzt haben wir anlässlich des zweiten Hochzeitstages des Paars in Burg einen „transgenialen Polterabend“ veranstaltet, um die Ausländerbehörde auf die Nicos Recht auf Leben bei der Partnerin (Unverletzbarkeit der Ehe und Familie), Aufenthalt und Arbeit hinzuweisen.
Nicos Antrag auf Aufenthalt nach seiner Eheschließung wurde über mehr als zwei Jahre verschleppt. In dieser Zeit argumentierte die Ausländerbehörde zunächst mit einem laufenden Residenzpflichtverfahren, dann verwies sie darauf, dass eine eingetragene Partnerschaft nicht unter den Schutz der Familie nach Grundgesetz falle, inzwischen behauptet sie, der Abschluss eines Ehevertrags verweise auf eine Scheinehe. Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig und schikanös.
Die geforderte Ausreise nach Benin gefährdet Nico unnötig, denn dort wird offene Homosexualität verfolgt. Sie würde das Paar auf unabsehbare Zeit trennen, ist teuer und unnötig. Sie befriedigt lediglich die rassistischen und transphoben Bedürfnisse der Ausländerbehörde Burg.
Siehe auch: Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland:
http://www.lsvd.de/1182.0.html Mehr auf der Webseite der ARI unter:
http://www.ari-berlin.org/themen/homo/homo.htm
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Ergänzungen
Weitere Infos...
Farbanschlag auf Ausländerbehörde in Burg
Bericht zur Antifa-Demo in Burg mit bezug auf die Situation von Nico
Bericht zur Kundgebung und Demonstation
Aufruf zur Kundgebung: Transgenialer Polterabend
Kein Aufenthalt für Nico P. – Abschiebung droht
Bericht zur Demo
25.09.2008 – Aufruf zur Antira-Demo in Burg
Residenzpflicht vor Gericht
Fall Nico P.: Ausländerbehörde soll frist ver
Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Jetzt kann nur noch politische und gesellschaftliche Einflussnahme helfen.
Nachdem am 22. Juni auch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg einen Eilrechtsschutz für Nico P. abgelehnt hat, sind alle rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Ausländerbehörde Burg hat gestern eine Ausreise nach Benin bis zum 30.6. angeordnet. Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD Sachsen-Anhalt:
Die ablehnenden Bescheide des Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zum Antrag auf Erteilung von Eilrechtsschutz für Nico P. sind für ihn und seine Lebenspartnerin Daniela bitter. Alle bisherigen Bemühungen, beiden das gemeinsame Leben ihrer Eingetragenen Partnerschaft zu ermöglichen sind damit gescheitert.
Die gesetzte Frist der Ausländerbehörde ist zur Vorbereitung einer geordneten freiwilligen Ausreise zu kurz. Der Zeitpunkt einer Visumserteilung zum Führen einer Lebenspartnerschaft in Deutschland von Benin aus ist zudem ungewiss.
Wir fordern die Ausländerbehörde Burg auf, die gesetzte Frist zur Ausreise um mindestens einen Monat zu verlängern, um Vorbereitungen für eine geordnete Ausreise treffen zu können. Gleichzeitig bitten wir die politisch Verantwortlichen, jetzt schnellstmöglichst eine humanitäre Lösung durchzusetzen, welche den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht. Wir wünschen uns dafür eine breite politische und gesellschaftliche Unterstützung.
Hintergrund: Der schwule Asylbewerber Nico P., der seit 2003 in Deutschland lebt, hat 2007 eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer transsexuellen Partnerin aus Berlin geschlossen. Die zuständige Ausländerbehörde in Burg (Sachsen-Anhalt) hat Nico einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland versagt. Trotz dem Vorliegen von Arbeitsangeboten, hat sie ihm keine Arbeitserlaubnis erteilt. Seit Monaten hat sie hingegen nichts unversucht gelassen, Nico abzuschieben. Der Widerspruch gegen das Verwaltungsverfahren wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt abgelehnt. Alle Bemühungen, auf gerichtlichen Weg eine Ausreise zu verhindern, blieben letztendlich erfolglos.
Nachfragen sind möglich bei Martin Pfarr, Tel. 0171/3495906
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
Bundesgeschäftsstelle
Pipinstr. 7
50667 Köln
Postfach 103414
50474 Köln
T. (0221) 9259610
F. (0221) 925961-11
www.lsvd.de
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
aab nervt
texte - meiste ohne verweis auf quellen - auf eure seite kopieren ud hier rummackern.
boah,krass, guckt ma die hatten nebel und pyros auf ihrer dorf demo. voll krass ey. die haben es ja voll drauf.
btw;
Keine Abschiebung von Aliou S. aus Burg / Humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt in Sachsen-Anhalt / Umverteilung an einen sichereren Aufenthaltsort
war wohl für die aab zu anstrengend selber zu recherchieren - vielleich lässt sich auch einfach nur kein effekt erhaschen
macker abstempeln
bleiberecht und bewegungsfreiheit für alle
@soli mit nico
@aab support
noch ein ganz treffender kommentar zur demo in burg:
gibt noch mehr punkte, diese hier sollten eigentlich genügen. schliesslich solltes auch nicht um die aab gehen, sondern um menschen wie nico und aliou die scheiss-probleme haben und support sicher gebrauchen können.
für solidarität jenseits von verbalradikalismus
haha
vllt sollten die antideutschen mal selber eine praxis entwickeln und nicht immer nur bei indy pöbeln.
und wer keinen einblick in die szene hat sollte lieber die fresse halten. wer hier von "hirachische gruppenführung" spricht - sollte mal selber sich an die eigene nase fassen.
burg ist und bleibt aab gebiet und das wird auch so bleiben!
revolutionary but gangsta.
@looser
Diese Gruppe existiert etwa seit 2 Jahren und ist entstanden aus der ehemaligen "Antifa Burg". Die Gruppe sieht sich als Communisten und hat einen hohen theoretischen Anspruch.
ePetition Bargeld für alle!