Jobcenter: Ich musste seine Hand drücken
Menschenrechtswidrige Verweigerung von Essensmarken und eine Anzeige wegen (sexueller) Nötigung im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
Bereits seit einiger Zeit [1] und [2] dokumentiere ich meine Erfahrungen in einem nicht abreißen wollenden Sanktionierungsfall beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg.
Bereits seit einiger Zeit [1] und [2] dokumentiere ich meine Erfahrungen in einem nicht abreißen wollenden Sanktionierungsfall beim Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg.
Tatort Arbeitsamt Friedrichshain-Kreuzberg: Um ca 10:00 des 16.6.09 breche ich auf zum Arbeitsamt Lebensmittelscheine holen, denn ich habe eine mehrmonatige Nullkürzung - und, so wurde mir bei Sozialgericht in einem zurückliegenden Fall versichert, käme ich in den Besitz dieser Scheine, wenn ich "vorstellig" würde.
Erstmal Schlange stehen, gute 15 Minuten. Mürbe machen, unwichtig vorkommen lassen; Celebrities wie der (Geschäfts)Freund eliminatorischer Antisemiten und sein Erfüllungsgehilfe, Händler brasilianischer Prostituierter, würden sicher sofort vorgelassen werden, denke ich.
Es steht eine Frau hinter mir, Wimperntusche. Aussage: "Ich brauche sowas nicht", als ich ihr einen Flyer über Bedingungsloses Einkommen in die Hand drücke. An der Kasse will die Bearbeiterin den all-halbjährlichen Weiterbewilligunsantrag ausfüllen, eben noch, für mich. Na, mach doch, nein, alles gleich geblieben, alles gleich. Dann oben, B4, 20 Minuten warten. Eine Stimme auf dem Flur: "Will Lebensmittelgutscheine, hat Widerspruch eingelegt, kriegt er nicht."
Bereits im Vorfeld hatte ich mehrfach, schriftlich aber vergeblich um Auskunft gebeten, auf welchen Wege die in Aussicht gestellten Sachleistungen denn in Besitz zu nehmen seien. Daher notierte ich in Vorausahnung der bevorstehenden Usurpation: "Selbst jetzt nicht klar was kommt - Prozedere noch unklar, -nicht klar, mit wem du es zu tun bekommst, -nicht klar, wie lange es sich hinzieht."
Dann in ein Zimmer gerufen. 3 Personen sitzen an zwei Arbeitsplätzen. 2 Sachbearbeiterinnen, ein Mann. Ich denke auch ein "Kunde". Alle mir unbekannt. Sitze kaum, da wird mir bedeutet, dass ich keine Lebensmittelgutscheine bekäme. "Hätte ich das gewusst, wäre ich gar nicht hergekommen." Ich will rausgehen, der Mann geht schnell zur Tür und hält die Türklinke fest. Er sagt: "Sie bleiben hier!" Später noch: "Sie sollen mit Frau Buchmeier sprechen." Reflexartig greif ich zur Türklinke, und drücke mit der Türklinke die fremde Hand umfassend nieder. Dann reiße ich die Tür nach innen auf, vor der der Mann steht, und dränge stolpernd in den Korridor. Der Mann hatte mich also dort aufgelauert, denn das war ja nicht sein Arbeitsplatz, auch schien er mich zu kennen, während er sich mir nicht vorstellte. Mein erstes Anliegen war es, mich meiner Freiheit über meinen Körper zu versichern und weitere Gelegenheit zur Usurpation gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Über das Vorgefallene erregt und schon wieder ein bisschen beruhigt, erkundigte ich mich unten beim Pförtner, wo sich denn Beschweren über B4. Ja, bei B4 nämlich. Von wo ich gerade gewaltsam flüchten musste wie? Unwohl sein, reinlaufen und wieder rauslaufen. Am Ende will ich zum Teamleiter die Beschwerde vorbringen wenigstens. Da steht kein Schild Beschwerdestelle, zentraler Teamleiter, einfach nur ein Flur in unverdächtigem Bunt, ein Knick, zwischen A4 und C4. Das haben sich der Schröder und sein Erfüllungsgehilfe Hartz ja fein ausgedacht.
Schließlich lauf ich einfach in eine beschilderte Tür rein, höre mir den Wortschwall gar nicht erst an, Beschweren will ich, wo? Wie kann das sein, sie-weiß-nicht? Telefoniert vergeblich, will BG-Nummer - vergeblich. Dann in der Tür stehend kommt ebenjener Türzuhalter auf uns zu. Ich bitte sie mich davor zu verschonen, mich mit ihm ins Gespräch zu bringen, auch ihm gegenüber geben ich dieses mehrfach zu verstehen. Er mischt sich indes aufdringlich-anbiedernd dazwischen, um "den Fall zu übernehmen". Ich gebe der Frau noch zu bedenken: Was soll das für ein Prinzip sein, sich vom Bankräuber zur Polizei fahren zu lassen? Zwischendurch habe ich noch Gelegenheit den Co-Delinquenten Flyer über Bedingungsloses Grundeinkommen zu verteilen. Auch im Raum wo ich eingesperrt werden sollte, reichte ich noch ein Flugblatt rein. Jeweils mit den Worten begleitet: ", damit die Menschen nicht mehr unter der Schikane vom Arbeitsamt leiden müssen. Denn so was ist gegen die Menschenrechte." Die Delinquenten nickten zustimmend, die im Zimmer verbliebene Sachbearbeiterin: Ich brauch so was nicht.
Schließlich kamen noch andere vorher nicht beteiligte Sachbearbeiter hinzu, und schließlich gelangte ich dann nach mittelmäßigem Hin und Her zur beschwerdenannehmenden Teamleiterin, die meinen Bericht anhörte.
Lebensmittelscheine gebracht hat das nicht, gebracht hat es mir die Lebenserfahrung, wie schwer es denn tatsächlich ist, die menschenrechtssichernden Sachleistungen zu bekommen. Eine Probe aufs Exempel, wie unsicher und rechtlich machtlos man ist, wenn man erst mal in der Situation steckt, dass man drauf angewiesen ist.
Zum Tragen kommt sicher, dass die Verwaltung den Rechtsschutz nach dem Überflutungsprinzip lahmlegt, denial of service würde man im Computerjargon sagen. Berge von Papier voller subtiler, undurchsichtiger, schikanöser Unterdrückung.
Die nicht unregelmäßigen und "von oben gedeckten“ Folterpraktiken z.b. der Briten im Irak [3] lehren uns aber noch etwas anderes über das Funktionieren moderner Anstalten: Die Praxis funktioniert überhaupt erst deshalb, weil die Folterjobs genau jene Mitarbeiter anziehen, die diese Tätigkeiten erregend finden und nur dann "gute Arbeit" machen können. Ist der Mensch einmal seiner (Schutz)rechte beraubt, so sieht er sich quasi unmittelbar den Begehrlichkeiten (Begierden) der Usurpatoren ausgeliefert. In den von Wachschützern bewachten Flüchtlingslagern sind Verletzungen der Rechte systemtragend, das ist bekannt. Bekannt ist auch, dass Asylbewerber und Arbeitslose würdeverletzender Residenzpflicht unterliegen. Schon sitzen Kräfte in den Parlamenten, die Arbeitslager auch für Arbeitslose fordern. Bekannt. Die Frage ist nur, wer schützt die Rechte, die Rechte des arbeitsverweigernden Menschen, dann nämlich wenns drauf ankommt. Wer kümmert sich um den Schutz. Wen interessiert es, wenn es im Detail und tatsächlichen Leben relevant wird?
Gebracht hats mir auch die Lehre: Zum Jobcenter niemehr ohne Zeugen!
Jetzt ein paar Stunden nach dem Vorfall, überlege ob ich Strafanzeige wegen Nötigung stelle. Schließlich wurde ich ahnungslos, die existenzielle Notlage ausnutzend, in eine arrangierte und unregelmäßige Situation arglistig hereingelockt, um - wozu eigentlich? Darüber ist zu spekulieren? Wollte Mann oder System Macht missbrauchen? Wohin gehend?
Einige Tage danach fragt mensch sich: was war das? Eine populäre Erklärung würde es vielleicht so hinstellen, dass ich einem Agenten der Gentrifizierung begegnet sei. Man stelle sich eine gewaltige Genzentrifuge vor, die die missliebigen Gene an den Rand schleudert oder darüber hinweg, um Platz zu machen für die besseren, und erinnert sich dabei an die Worte des geschiedenen Ministerpräsidenten Stäuber "Wir wollen keine 3000 Euro Kinder, wir wollen 16000 Euro Kinder". Schließlich hatte der Bundesrat beschlossen, die Ermessensgrundlage für die Weiterzahlung für Heizung, Miete und Sachleistungen bei 100% Kürzungen auf Null zu reduzieren, d.h. weiterzahlen in jedem Fall. Doch in Kreuzberg-Friedrichshain, Berliner Innenstadtsbezirk, halten sie sich nicht dran, wie? Letztlich scheint die Gentrifizierungsmetapher trotzdem feindbildlastig und wenig ergiebig. Handelt es sich doch beim subkulturverursachten auf und ab [9] der Stadtteile mehr um ein Rundherum als ein Raus aus dem Zentrum. Und: welcher 16000 Euro Erzeuger hat eigentlich Lust in einem vollüberwachten Betonloch zu reproduzieren? Frage.
Es stellt sich eher die Frage nach einem unter der Oberfläche wütenden Kampf zweier verfeindeter Konzepte, einer konfligierenden Rechtslage zwischen Menschenrechten und Disziplinargesetzgebung. Ein Wirtschaftsminister Michael Glos, der "Arbeitslose stärker unter Druck setzen (=unterdrücken)" will (Zitat aus dem Gedächtnis) auf der einen und ein Ministerpräsident Althaus pro Bedingunggsloses Grundeinkommen auf der anderen Seite. Ersterer steht für für den Sanktionsparagraphen 31 SGB. Ein moderner Folterstaat, der fürchtet, dass ohne deprivierende Strafen am unteren Ende der Belohnungstreppe dessen höhergelegener Teil die Entwertung drohte. Dieses ist der zahlenmäßig kleinere [8] aber einflußreichere Teil. Die Gewerkschaften, die SPD, die Weltbank gehören dazu, aber auch viele der selbsterklärte Revolutionäre.
Wie so ein SGB §31 eigentlich funktioniert, kann einem übrigens so schnell kein SGB2-Berater aber auch kein Anwalt sagen, also für eine die Existenzgrundlage entziehende Bestimmung ziemlich verdeckt; mensch genehmige sich mal eine Leseprobe [4]. Was auf einen zukommt, erfährt meiner Erfahrung nach man frühesten an eigener Haut. Mein Schaubild soll einmal zeigen wie §31 II,III SGB2 in der Praxis wirken.
Und dann gibt es auf der anderen Seite die Menschenrechte. Der von der BRD ratifizierte Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sieht eindeutig vor [5]:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.
Das schöne Leben für alle Menschen der Erde als Menschenrecht und zum Nulltarif, nämlich als Menschenrecht, also bedingungslos und Einkommen. Und zwar ist auch schon festgelegt, wie es eingeführt werden soll: Die Richter sollen die sozialen Menschenrechte mittels Rechtspraxis in nationales Recht überführen.[6] Um ein später eingeführtes "einfaches" Gesetz wie Hartz 4, SGB2 und co zu einfach kippen, haben sie sogar rechtliche Grundlage.[7] Tun sie nicht; wird aber im Zweifelsfall auch nicht an sie herangetragen, sodass man sich notfalls immer auf die Position zurückziehen kann: Menschenrechtsverletzung gegenüber Arbeitsverweigerern in Deutschland? Gibt es nicht. Arbeitsverweigerer? Kann es gar nicht geben. Jeder Mensch arbeitet gern und wir helfen nach. Pochen auf Menschenrechte gehört aber auch nicht zum Repertoire von Mildtätigkeitsorganisationen und Revolutionären. Ergebnis: Mausefalle - bislang.
Und so verfolge ich bei meiner Arbeitsverweigerung eine selektive Strategie: wenn es schon kein Geld gibt, dann soll es wenigstens politisch was bringen. Antrag stellen und Geld fordern ja, Arbeitspflichten erfüllen nein. Menschenrechtsverletzung der BRD vertreten durch den Sachbearbeiter soll nicht hypothetisch bleiben, sondern soll manifest werden. Mein Engagement soll auch dazu anregen, dass andere Arbeitsverweigerer_innen da draußen anfangen ihre Gründe offen zu legen. Denn sonst wird noch so getan, als wenn die Delinquenten zu verwahrlost seien, einen Antrag zustellen und die Beteiligten kommen noch um eine Anklage gegen Menschenrechtsverletzung herum. Ein hypothetischen Druck in Form von bloßer Drohung ist eben schwer zu fassen.
[1]
http://de.indymedia.org/2008/06/219339.shtml
[2]
http://de.indymedia.org/2008/10/230881.shtml
[3]
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17327/1.html Sadistische KZ-Spiele
[4]
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
[5]
http://de.wikisource.org/wiki/Internationaler_Pakt_über_Wirtschaftliche,_Soziale_und_Kulturelle_Rechte#Artikel_11
[6]
http://www.fian.de/fian/downloads/pdf/ran/Kommentar12AusschussMenschenrechte.pdf Punkt 32 und 34
[7]
http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/488/d16_v1_file_40a3523de385e_Schneider_2004.pdf S.41
[8]
http://cdu-thueringen.de/Nachricht.144+M530c8099364.0.html fünfter Abschnitt von unten
[9]
http://de.wikipedia.org/wiki/Gentrifizierung
Beschwerde wegen Nötigung im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg bei Agentur.f.A.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.6.09 zwischen 10:00 und 12:00 war ich Kunde im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Teil B4, um dort Gutscheine für Sachleistungen entgegenzunehmen, die mir in vorangegangen Sanktionsbescheiden in Aussicht gestellt wurden.
Hiermit beschwere ich mich bzgl. zweier Punkte:
1) Die Gutscheine sind mir verweigert worden.
2) Im Zimmer saß ein Mann. Dieser kannte mich, er war mir nicht bekannt und stellte sich mir auch nicht vor. Er stellte sich vor die Tür, als ich herauswollte. Er blockierte die Tür, indem er den Türgriff mit der Hand fasste. Dies begleitete er mit den Worten: "Sie bleiben hier!", "Sie sollen mit Frau Buchmeier sprechen". Ich sah mich gezwungen, die Tür dadurch zu öffnen, indem ich fremde Hand und Türklinke drückte und an mich heranzog um zu entkommen. Offenbar hatte der Mann die unregelmäßige Situation arglistig arrangiert, denn das war nicht sein Arbeitsplatz. Er und etwaige Komplizinnen haben mich ahnungslos lassend meine Notlage ausgenutzt, Praktiken an mir auszuführen, deren Hintergründe mir unklar sind. Ich beschwerte mich bereits mündlich bei der Teamleiterin Frau Strauch.
Teilen Sie in einer Antwort mit: Wer dieser Mann war, aufgrund welcher Kompetenzen er sich dort aufhielt, mit welchen Motiven er sich für meinen Fall interessiert und in ihn eingriff, weshalb er so handelte und ob Sie die an mir vorgenommenen Handlungen billigen?
Ich will nicht ausschließen, dass die Handlungen sexuell motiviert waren, da der türzuhaltende Mann auch später, als ich mich beim Vorgesetzten zu beschweren suchte, in unangenehm aufdringlicher Weise nicht von mir abließ.
Strafanzeige gegen unbekannt
Am 16.6.09 zwischen 10:00 und 12:00 war ich Kunde im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Teil B4, um dort Gutscheine für Sachleistungen entgegenzunehmen, die mir in vorangegangen Sanktionsbescheiden in Aussicht gestellt wurden.
Im Zimmer, in das ich gerufen wurde, saß ein Mann. Dieser kannte mich, er war mir nicht bekannt und stellte sich mir auch nicht vor. Er stellte sich vor die Tür, als ich herauswollte. Er blockierte die Tür, indem er den Türgriff mit der Hand fasste. Dies begleitete er mit den Worten: "Sie bleiben hier!", "Sie sollen mit Frau Buchmeier sprechen". Ich sah mich gezwungen, die Tür dadurch zu öffnen, indem ich fremde Hand und Türklinke drückte und an mich heranzog, um zu entkommen. Offenbar hatte der Mann die unregelmäßige Situation arglistig arrangiert, denn das war nicht sein Arbeitsplatz. Er und etwaige Komplizen hatten, indem sie mich ahnungslos ließen und meine Notlage ausnutzten, die Situation ausgenutzt, Praktiken an mir auszuführen, deren Hintergründe mir unklar sind. Ich beschwerte mich am selben Tag mündlich bei der Teamleiterin Frau Strauch.
Ich weiß insbesondere nicht, wer dieser Mann war, aufgrund welcher Kompetenzen er sich dort aufhielt, mit welchen Motiven er sich für meinen Fall interessierte und in ihn eingriff, weshalb er so handelte. Ich will nicht ausschließen, dass die Handlungen auch sexuell motiviert waren, da der Mann auch später, als ich mich beim Vorgesetzten zu beschweren suchte, in unangenehm aufdringlicher Weise nicht von mir abließ.
Hiermit erstatte ich Anzeige wegen Nötigung und aller in Betracht kommenden Straftaten.
Erstmal Schlange stehen, gute 15 Minuten. Mürbe machen, unwichtig vorkommen lassen; Celebrities wie der (Geschäfts)Freund eliminatorischer Antisemiten und sein Erfüllungsgehilfe, Händler brasilianischer Prostituierter, würden sicher sofort vorgelassen werden, denke ich.
Es steht eine Frau hinter mir, Wimperntusche. Aussage: "Ich brauche sowas nicht", als ich ihr einen Flyer über Bedingungsloses Einkommen in die Hand drücke. An der Kasse will die Bearbeiterin den all-halbjährlichen Weiterbewilligunsantrag ausfüllen, eben noch, für mich. Na, mach doch, nein, alles gleich geblieben, alles gleich. Dann oben, B4, 20 Minuten warten. Eine Stimme auf dem Flur: "Will Lebensmittelgutscheine, hat Widerspruch eingelegt, kriegt er nicht."
Bereits im Vorfeld hatte ich mehrfach, schriftlich aber vergeblich um Auskunft gebeten, auf welchen Wege die in Aussicht gestellten Sachleistungen denn in Besitz zu nehmen seien. Daher notierte ich in Vorausahnung der bevorstehenden Usurpation: "Selbst jetzt nicht klar was kommt - Prozedere noch unklar, -nicht klar, mit wem du es zu tun bekommst, -nicht klar, wie lange es sich hinzieht."
Dann in ein Zimmer gerufen. 3 Personen sitzen an zwei Arbeitsplätzen. 2 Sachbearbeiterinnen, ein Mann. Ich denke auch ein "Kunde". Alle mir unbekannt. Sitze kaum, da wird mir bedeutet, dass ich keine Lebensmittelgutscheine bekäme. "Hätte ich das gewusst, wäre ich gar nicht hergekommen." Ich will rausgehen, der Mann geht schnell zur Tür und hält die Türklinke fest. Er sagt: "Sie bleiben hier!" Später noch: "Sie sollen mit Frau Buchmeier sprechen." Reflexartig greif ich zur Türklinke, und drücke mit der Türklinke die fremde Hand umfassend nieder. Dann reiße ich die Tür nach innen auf, vor der der Mann steht, und dränge stolpernd in den Korridor. Der Mann hatte mich also dort aufgelauert, denn das war ja nicht sein Arbeitsplatz, auch schien er mich zu kennen, während er sich mir nicht vorstellte. Mein erstes Anliegen war es, mich meiner Freiheit über meinen Körper zu versichern und weitere Gelegenheit zur Usurpation gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Über das Vorgefallene erregt und schon wieder ein bisschen beruhigt, erkundigte ich mich unten beim Pförtner, wo sich denn Beschweren über B4. Ja, bei B4 nämlich. Von wo ich gerade gewaltsam flüchten musste wie? Unwohl sein, reinlaufen und wieder rauslaufen. Am Ende will ich zum Teamleiter die Beschwerde vorbringen wenigstens. Da steht kein Schild Beschwerdestelle, zentraler Teamleiter, einfach nur ein Flur in unverdächtigem Bunt, ein Knick, zwischen A4 und C4. Das haben sich der Schröder und sein Erfüllungsgehilfe Hartz ja fein ausgedacht.
Schließlich lauf ich einfach in eine beschilderte Tür rein, höre mir den Wortschwall gar nicht erst an, Beschweren will ich, wo? Wie kann das sein, sie-weiß-nicht? Telefoniert vergeblich, will BG-Nummer - vergeblich. Dann in der Tür stehend kommt ebenjener Türzuhalter auf uns zu. Ich bitte sie mich davor zu verschonen, mich mit ihm ins Gespräch zu bringen, auch ihm gegenüber geben ich dieses mehrfach zu verstehen. Er mischt sich indes aufdringlich-anbiedernd dazwischen, um "den Fall zu übernehmen". Ich gebe der Frau noch zu bedenken: Was soll das für ein Prinzip sein, sich vom Bankräuber zur Polizei fahren zu lassen? Zwischendurch habe ich noch Gelegenheit den Co-Delinquenten Flyer über Bedingungsloses Grundeinkommen zu verteilen. Auch im Raum wo ich eingesperrt werden sollte, reichte ich noch ein Flugblatt rein. Jeweils mit den Worten begleitet: ", damit die Menschen nicht mehr unter der Schikane vom Arbeitsamt leiden müssen. Denn so was ist gegen die Menschenrechte." Die Delinquenten nickten zustimmend, die im Zimmer verbliebene Sachbearbeiterin: Ich brauch so was nicht.
Schließlich kamen noch andere vorher nicht beteiligte Sachbearbeiter hinzu, und schließlich gelangte ich dann nach mittelmäßigem Hin und Her zur beschwerdenannehmenden Teamleiterin, die meinen Bericht anhörte.
Lebensmittelscheine gebracht hat das nicht, gebracht hat es mir die Lebenserfahrung, wie schwer es denn tatsächlich ist, die menschenrechtssichernden Sachleistungen zu bekommen. Eine Probe aufs Exempel, wie unsicher und rechtlich machtlos man ist, wenn man erst mal in der Situation steckt, dass man drauf angewiesen ist.
Zum Tragen kommt sicher, dass die Verwaltung den Rechtsschutz nach dem Überflutungsprinzip lahmlegt, denial of service würde man im Computerjargon sagen. Berge von Papier voller subtiler, undurchsichtiger, schikanöser Unterdrückung.
Die nicht unregelmäßigen und "von oben gedeckten“ Folterpraktiken z.b. der Briten im Irak [3] lehren uns aber noch etwas anderes über das Funktionieren moderner Anstalten: Die Praxis funktioniert überhaupt erst deshalb, weil die Folterjobs genau jene Mitarbeiter anziehen, die diese Tätigkeiten erregend finden und nur dann "gute Arbeit" machen können. Ist der Mensch einmal seiner (Schutz)rechte beraubt, so sieht er sich quasi unmittelbar den Begehrlichkeiten (Begierden) der Usurpatoren ausgeliefert. In den von Wachschützern bewachten Flüchtlingslagern sind Verletzungen der Rechte systemtragend, das ist bekannt. Bekannt ist auch, dass Asylbewerber und Arbeitslose würdeverletzender Residenzpflicht unterliegen. Schon sitzen Kräfte in den Parlamenten, die Arbeitslager auch für Arbeitslose fordern. Bekannt. Die Frage ist nur, wer schützt die Rechte, die Rechte des arbeitsverweigernden Menschen, dann nämlich wenns drauf ankommt. Wer kümmert sich um den Schutz. Wen interessiert es, wenn es im Detail und tatsächlichen Leben relevant wird?
Gebracht hats mir auch die Lehre: Zum Jobcenter niemehr ohne Zeugen!
Jetzt ein paar Stunden nach dem Vorfall, überlege ob ich Strafanzeige wegen Nötigung stelle. Schließlich wurde ich ahnungslos, die existenzielle Notlage ausnutzend, in eine arrangierte und unregelmäßige Situation arglistig hereingelockt, um - wozu eigentlich? Darüber ist zu spekulieren? Wollte Mann oder System Macht missbrauchen? Wohin gehend?
Einige Tage danach fragt mensch sich: was war das? Eine populäre Erklärung würde es vielleicht so hinstellen, dass ich einem Agenten der Gentrifizierung begegnet sei. Man stelle sich eine gewaltige Genzentrifuge vor, die die missliebigen Gene an den Rand schleudert oder darüber hinweg, um Platz zu machen für die besseren, und erinnert sich dabei an die Worte des geschiedenen Ministerpräsidenten Stäuber "Wir wollen keine 3000 Euro Kinder, wir wollen 16000 Euro Kinder". Schließlich hatte der Bundesrat beschlossen, die Ermessensgrundlage für die Weiterzahlung für Heizung, Miete und Sachleistungen bei 100% Kürzungen auf Null zu reduzieren, d.h. weiterzahlen in jedem Fall. Doch in Kreuzberg-Friedrichshain, Berliner Innenstadtsbezirk, halten sie sich nicht dran, wie? Letztlich scheint die Gentrifizierungsmetapher trotzdem feindbildlastig und wenig ergiebig. Handelt es sich doch beim subkulturverursachten auf und ab [9] der Stadtteile mehr um ein Rundherum als ein Raus aus dem Zentrum. Und: welcher 16000 Euro Erzeuger hat eigentlich Lust in einem vollüberwachten Betonloch zu reproduzieren? Frage.
Es stellt sich eher die Frage nach einem unter der Oberfläche wütenden Kampf zweier verfeindeter Konzepte, einer konfligierenden Rechtslage zwischen Menschenrechten und Disziplinargesetzgebung. Ein Wirtschaftsminister Michael Glos, der "Arbeitslose stärker unter Druck setzen (=unterdrücken)" will (Zitat aus dem Gedächtnis) auf der einen und ein Ministerpräsident Althaus pro Bedingunggsloses Grundeinkommen auf der anderen Seite. Ersterer steht für für den Sanktionsparagraphen 31 SGB. Ein moderner Folterstaat, der fürchtet, dass ohne deprivierende Strafen am unteren Ende der Belohnungstreppe dessen höhergelegener Teil die Entwertung drohte. Dieses ist der zahlenmäßig kleinere [8] aber einflußreichere Teil. Die Gewerkschaften, die SPD, die Weltbank gehören dazu, aber auch viele der selbsterklärte Revolutionäre.
Wie so ein SGB §31 eigentlich funktioniert, kann einem übrigens so schnell kein SGB2-Berater aber auch kein Anwalt sagen, also für eine die Existenzgrundlage entziehende Bestimmung ziemlich verdeckt; mensch genehmige sich mal eine Leseprobe [4]. Was auf einen zukommt, erfährt meiner Erfahrung nach man frühesten an eigener Haut. Mein Schaubild soll einmal zeigen wie §31 II,III SGB2 in der Praxis wirken.
Und dann gibt es auf der anderen Seite die Menschenrechte. Der von der BRD ratifizierte Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sieht eindeutig vor [5]:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.
Das schöne Leben für alle Menschen der Erde als Menschenrecht und zum Nulltarif, nämlich als Menschenrecht, also bedingungslos und Einkommen. Und zwar ist auch schon festgelegt, wie es eingeführt werden soll: Die Richter sollen die sozialen Menschenrechte mittels Rechtspraxis in nationales Recht überführen.[6] Um ein später eingeführtes "einfaches" Gesetz wie Hartz 4, SGB2 und co zu einfach kippen, haben sie sogar rechtliche Grundlage.[7] Tun sie nicht; wird aber im Zweifelsfall auch nicht an sie herangetragen, sodass man sich notfalls immer auf die Position zurückziehen kann: Menschenrechtsverletzung gegenüber Arbeitsverweigerern in Deutschland? Gibt es nicht. Arbeitsverweigerer? Kann es gar nicht geben. Jeder Mensch arbeitet gern und wir helfen nach. Pochen auf Menschenrechte gehört aber auch nicht zum Repertoire von Mildtätigkeitsorganisationen und Revolutionären. Ergebnis: Mausefalle - bislang.
Und so verfolge ich bei meiner Arbeitsverweigerung eine selektive Strategie: wenn es schon kein Geld gibt, dann soll es wenigstens politisch was bringen. Antrag stellen und Geld fordern ja, Arbeitspflichten erfüllen nein. Menschenrechtsverletzung der BRD vertreten durch den Sachbearbeiter soll nicht hypothetisch bleiben, sondern soll manifest werden. Mein Engagement soll auch dazu anregen, dass andere Arbeitsverweigerer_innen da draußen anfangen ihre Gründe offen zu legen. Denn sonst wird noch so getan, als wenn die Delinquenten zu verwahrlost seien, einen Antrag zustellen und die Beteiligten kommen noch um eine Anklage gegen Menschenrechtsverletzung herum. Ein hypothetischen Druck in Form von bloßer Drohung ist eben schwer zu fassen.
[1]
http://de.indymedia.org/2008/06/219339.shtml [2]
http://de.indymedia.org/2008/10/230881.shtml [3]
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17327/1.html Sadistische KZ-Spiele [4]
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html [5]
http://de.wikisource.org/wiki/Internationaler_Pakt_über_Wirtschaftliche,_Soziale_und_Kulturelle_Rechte#Artikel_11 [6]
http://www.fian.de/fian/downloads/pdf/ran/Kommentar12AusschussMenschenrechte.pdf Punkt 32 und 34 [7]
http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/488/d16_v1_file_40a3523de385e_Schneider_2004.pdf S.41 [8]
http://cdu-thueringen.de/Nachricht.144+M530c8099364.0.html fünfter Abschnitt von unten [9]
http://de.wikipedia.org/wiki/Gentrifizierung Beschwerde wegen Nötigung im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg bei Agentur.f.A.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16.6.09 zwischen 10:00 und 12:00 war ich Kunde im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Teil B4, um dort Gutscheine für Sachleistungen entgegenzunehmen, die mir in vorangegangen Sanktionsbescheiden in Aussicht gestellt wurden.
Hiermit beschwere ich mich bzgl. zweier Punkte:
1) Die Gutscheine sind mir verweigert worden.
2) Im Zimmer saß ein Mann. Dieser kannte mich, er war mir nicht bekannt und stellte sich mir auch nicht vor. Er stellte sich vor die Tür, als ich herauswollte. Er blockierte die Tür, indem er den Türgriff mit der Hand fasste. Dies begleitete er mit den Worten: "Sie bleiben hier!", "Sie sollen mit Frau Buchmeier sprechen". Ich sah mich gezwungen, die Tür dadurch zu öffnen, indem ich fremde Hand und Türklinke drückte und an mich heranzog um zu entkommen. Offenbar hatte der Mann die unregelmäßige Situation arglistig arrangiert, denn das war nicht sein Arbeitsplatz. Er und etwaige Komplizinnen haben mich ahnungslos lassend meine Notlage ausgenutzt, Praktiken an mir auszuführen, deren Hintergründe mir unklar sind. Ich beschwerte mich bereits mündlich bei der Teamleiterin Frau Strauch.
Teilen Sie in einer Antwort mit: Wer dieser Mann war, aufgrund welcher Kompetenzen er sich dort aufhielt, mit welchen Motiven er sich für meinen Fall interessiert und in ihn eingriff, weshalb er so handelte und ob Sie die an mir vorgenommenen Handlungen billigen?
Ich will nicht ausschließen, dass die Handlungen sexuell motiviert waren, da der türzuhaltende Mann auch später, als ich mich beim Vorgesetzten zu beschweren suchte, in unangenehm aufdringlicher Weise nicht von mir abließ.
Strafanzeige gegen unbekannt
Am 16.6.09 zwischen 10:00 und 12:00 war ich Kunde im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg im Teil B4, um dort Gutscheine für Sachleistungen entgegenzunehmen, die mir in vorangegangen Sanktionsbescheiden in Aussicht gestellt wurden.
Im Zimmer, in das ich gerufen wurde, saß ein Mann. Dieser kannte mich, er war mir nicht bekannt und stellte sich mir auch nicht vor. Er stellte sich vor die Tür, als ich herauswollte. Er blockierte die Tür, indem er den Türgriff mit der Hand fasste. Dies begleitete er mit den Worten: "Sie bleiben hier!", "Sie sollen mit Frau Buchmeier sprechen". Ich sah mich gezwungen, die Tür dadurch zu öffnen, indem ich fremde Hand und Türklinke drückte und an mich heranzog, um zu entkommen. Offenbar hatte der Mann die unregelmäßige Situation arglistig arrangiert, denn das war nicht sein Arbeitsplatz. Er und etwaige Komplizen hatten, indem sie mich ahnungslos ließen und meine Notlage ausnutzten, die Situation ausgenutzt, Praktiken an mir auszuführen, deren Hintergründe mir unklar sind. Ich beschwerte mich am selben Tag mündlich bei der Teamleiterin Frau Strauch.
Ich weiß insbesondere nicht, wer dieser Mann war, aufgrund welcher Kompetenzen er sich dort aufhielt, mit welchen Motiven er sich für meinen Fall interessierte und in ihn eingriff, weshalb er so handelte. Ich will nicht ausschließen, dass die Handlungen auch sexuell motiviert waren, da der Mann auch später, als ich mich beim Vorgesetzten zu beschweren suchte, in unangenehm aufdringlicher Weise nicht von mir abließ.
Hiermit erstatte ich Anzeige wegen Nötigung und aller in Betracht kommenden Straftaten.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Nein, muss es nicht...
Und jetzt ernsthaft. Eine zusammengestückelte Anzeige und eine ebenso zusammengestückelte Beschwerde bringen nichts. Gerade dann nicht, wenn man juristische Termini einstreut. Auf der anderen Seite sitzen Berufsjuristen, die keine Lust haben, Fakten von eigenen Bewertungen zu trennen. Die juristische Bewertung nehmen diese Leute verständlicherweise gerne selbst vor.
Ergaenzende Kritik
Um einige Tipps zu geben: sieh Dir Seiten wie tacheles-sozialhilfe.de usw. an. Benutze Suchmaschinen. Lies die Gerichtsentscheidungen, die von den Gerichten veroeffentlicht werden.
Auch ich habe mich einiges herumzuschlagen mit meinem Jobcenter, musste schon mehrfach klagen und einstweilige Verfuegungen erwirken. Es sieht so aus, dass ich wegen Missachtung einer Einstweiligen Verfuegung naechste Woche mit dem Gerichtsvollzieher zum Zwangsvollstrecken ins Jobcenter gehen muss, damit die Beamten dort sich nicht laenger weigern, auszuzahlen, wozu sie verurteilt wurden. Da in diesem Falle die Sach- und Rechtslage eindeutig und -wichtig!- aktenkundig beweisbar ist, haben in diesem Falle Beschwerden beim Vorstand der BA und bei der Staatsanwaltschaft eher Aussicht, etwas zu bewirken.
Freundlich und ruhig zu bleiben, bringt also nach meiner Erfahrung nicht immer etwas, speziell wenn die Meinung der Beamten nicht mit der Rechtslage uebereinstimmt. Nur musst Du das gerichtlich durchziehen und dann erst darueber berichten. (Was ich nach Abschluss meines eigenen Falles auch tun werde)
Ein Artikel bei Indy ueber diese Thematik bringt wenig, wenn er nicht aufzeigt, wie man sich erfolgreich wehrt. Sonst ist es nur sinnloses Gejammer, das keinem weiterhilft.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Das Zeugs — Hilfe
Sich informieren hilft — Galenit
A-Amt Mitte ist bisher okay ,nur etwas zuviel — F.E.
Frage mich wieso das auf Startseite landet... — Name
mehr öffentlichkeit! — my name
Wie meinen? — Hilfe
Unglaublich — Schreibtischtäter
@ Thomas — Volker Rachow
ich — klar