Berlin: Bericht vom mg-Prozess am 18.06.2009
Inge Höger (MdB) war heute Prozessbesucherin +++ die für heute geplanten Zeugenvernehmungen von Herrn Olschewski (Firma „Die Dachdecker”) und von KHKin Diekmann entfielen +++ erneute Behinderung der ProzessbesucherInnen durch die Justizvollzugsbeamten am Einlass +++ Erklärung von RA Lindemann zur gestrigen Zeugenaussage von KOK Schartenberg +++ Zeugenvernehmung von KOK Andreas Wagner, 28, BKA +++ wurde zu der von ihm gemachten Auswertung von Asservaten und retrograden Verbindungsdaten befragt +++ Erklärung von RA Hoffmann, die Aussage von KOK Wagner nicht zu verwerten +++ nächster Prozesstag am Mittwoch 24.06.2009 um 10 Uhr mit Zeugenvernehmung von Carsten Hohoff, DNA-Forensiker +++
Der 46. Prozesstag begann für die BesucherInnen erneut mit Behinderungen durch die Justizvollzugsbeamten am Einlass. Den BesucherInnen wurden entgegen der von Richter Hoch genehmigten 10 Blätter Papier nur 2 Blätter pro Person zugestanden. Daraufhin ließ der Richter im Gerichtssaal Papier an die BesucherInnen verteilen.
Als Prozessbeobachterin war Inge Höger, Mitglied des Bundestages, anwesend.
RA Lindemann gab eine Erklärung zur gestrigen Zeugenaussage von KOK Schartenberg (BKA) ab. Die im Minihandbuch erwähnten Bücher konnten laut Aussage des Zeugen nicht in der Wohnung des Beschuldigten L. gefunden werden.
Zeugenvernehmung KOK Wagner
Anschließend begann die Zeugenvernehmung von KOK Andreas Wagner, 28, BKA. Er war mit im Ermittlungsteam und hat sich mit der Beschaffung von Daten zum Beschuldigten L. befasst. Nach der Festnahme am 31.07.2007 hat er sich mit der Auswertung der Asservate und retrograden Verbindungsdaten beschäftigt und mit der Ermittlungsführerin EKHKin Alles an dem Bericht gearbeitet.
Kodak Kamera
Auf dem Computer eines Beschuldigten wurden Bilder einer Kodak-Kamera gefunden. Durch einen Techniker des BKA wurden über die Exif-Dateien hinaus die Hex-Dateien der Bilder ausgelesen. Dadurch wurde die Gerätenummer der Kamera herausgefunden. Auf die Veranlassung des Zeugen Wagner wurde dazu auch ein Gutachten erstellt. Er hat auch Kontakt zum Hersteller aufgenommen um festzustellen, dass jede Kamera eine individuelle Gerätenummer erhält. Der Kauf der Kamera wurde nicht rekonstruiert. Der Zeuge konnte auf Nachfrage der Verteidigung auch nicht angeben, ob noch weitere Fotos auf der Kamera waren, denn er habe diese nicht selbst ausgewertet.
Kalenderauswertung
Weiter wurde der Zeuge zu Jahres-Timern und Kalendern aus den Jahren 1999 bis 2006 befragt, die bei der Wohnungsdurchsuchung bei einem Beschuldigten gefunden wurden. Diese Timer wurden von den Prozessbeteiligten im Original zirka 30 Minuten am Richtertisch in Augenschein genommen. Der Zeuge erklärte, er habe die tatrelevanten Einträge aus den Timern eingescannt und mit den Anschlagsdaten der mg verglichen. Er konnte aber nicht sagen, ob es mehr Einträge an tatrelevanten Tagen oder an nicht tatrelevanten Tagen gab. Pro Jahr gab es ungefähr acht Einträge "Auto". Er könne deshalb nicht ausschließen, dass das Fahrzeug des Beschuldigten als Tatfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Auf die Frage, was mit den Einträgen sei, an denen "Auto" steht und kein Zusammenhang mit einem Anschlagsdatum hergestellt werden konnte, sagte der Zeuge er habe dies in seinem Bericht auch so festgehalten. Eine andere Bedeutung z.B. einen Werkstatttermin schloss der Zeuge nicht aus. KOK Wagner konnte auf Nachfrage auch nicht angeben, ob es Hinweise darauf gab, ob nun ein Auto geliehen oder verliehen wurde.
Scheinbar harmlose Einträge wie "Fahrt ins Blaue" wurden vom Zeugen als mögliche Ausspähfahrten gedeutet. Bei Eintragungen mit dem Buchstaben "F" konnte der Zeuge keine Angaben machen, ob dies für dienstfrei stehen könnte oder nicht. Er habe auch nicht überprüft, ob es Dienstpläne gab. Er habe auch nicht die Idee dazu gehabt, dies zu tun.
In einem Kalender fanden sich die Telefonnummern von Medienanstalten wie TAZ und BZ. Dies hielt der Zeuge auch für ein wichtiges Indiz. Im Timer 2004 fand sich ein Eintrag "Möckernstraße 92". Dies ist die Adresse des Berliner Mietervereins. Für diesen Verein hat ein weiterer Beschuldigter als Redakteur des "Mieterechos" gearbeitet. Daraus schließt der Zeuge Wagner, dass sich beide kannten. Die Frage ob diese Räume öffentlich zugänglich sind, konnte der Zeuge nicht beantworten.
Aus Einträgen zu Arbeitsamt, Bezirksamt usw. schloss der Zeuge, dass der Beschuldigte sich aufgrund seiner beruflichen Termine dort Ortskenntnisse für mögliche Anschläge beschafft habe. Der Zeuge gab an, dass viele Eintragungen zunächst nicht verdächtig erschienen, aber im Zusammenhang mit den Anschlagsdaten könnte ein Zusammenhang bestehen.
Er habe nach der Festnahme der Beschuldigten mit EKHKin Alles an dem Bericht gearbeitet. Er habe eine Vielzahl von molekulargenetischen Untersuchungen angeregt.
Knoppix
Richter Hoch befragte den Zeugen zum Knoppix-Betriebssystem. Dieses war auf einem USB-Stick gefunden worden. Es ermöglicht die Benutzung des Sticks unter Umgehung des Betriebssystems des jeweiligen Computers. Die Verwendung von Knoppix wird laut dem Zeugen Wagner in den Interimausgaben 628 und 647 thematisiert.
Zeugenvernehmung
KOK Wagner war auch an Zeugenvernehmungen beteiligt u.a. an der Befragung eines Mitschülers eines Beschuldigten. Dieser hatte in der Vernehmung den Hinweis auf eine weitere Mail-Adresse des Beschuldigten gegeben.
TKÜ
Durch die Telefonüberwachung habe man generell genauere Erkenntnisse über die persönlichen Umstände gewonnen. Man habe dadurch auch feststellen können, dass ein Treffen am 30.07.2007 geplant war.
Videoüberwachung
Die Videoüberwachung des Hauseingangs eines Beschuldigten ergab, dass es sich um L. handeln dürfte, als er nachts das Haus betreten hat. Die Videoqualität nachts sei jedoch eingeschränkt, so der Zeuge. Dem Einwand von Richter Hoch das die Personenbeschreibung auf viele Personen zutreffen könnte, entgegnete der Zeuge, dass er den Beschuldigten ja auch schon tagsüber gesehen hatte und deshalb eine Einschätzung treffen konnte. Er ergänzte, dass er durch den Bewegungsablauf und den Gang der Person der Meinung ist, dass dies der Beschuldigte war.
Observation
Auf Fragen der Verteidiger Franke und Lindemann gab der Zeuge an, dass es beobachtende Maßnahmen gegen zwei Beschuldigte gegeben habe. Er kenne die Daten nicht auswendig. L. müsste ab Ende April 2007 überwacht worden sein und spätestens ab 09.05.2007 der Beschuldigte R., so der Zeuge. Auf die Frage ob es am 18.05.2007 eine Observation oder Videoüberwachung gegeben habe, sagte der Zeuge an diesem Tag habe keine Überwachung stattgefunden.
Handyauswertung
Bei der Auswertung eines Handytelefonats vom 23.07.2007 wurden die Verbindungsdaten vom Provider herausgegeben. Jedoch weicht die IMEI-Nummer (International Mobil Equipment Identify-Nummer, 15-stellige Seriennummer mit der jedes Handy eindeutig identifiziert werden kann) des Handys das bei der Festnahme gefunden wurde von dem vorher benutzten Handy ab. Der Zeuge erklärt dies damit, dass die gleiche SIM-Karte in ein anderes Handy gelegt wurde. Auf die Frage von RA Hoffmann, ob denn bei der Wohnungsdurchsuchung ein Handy mit der ursprünglichen IMEI-Nummer gefunden wurde, sagte der Zeuge er wisse dies nicht. Er sei nicht an den Durchsuchungen beteiligt gewesen. Er habe aber auch nicht nachfragt, ob so ein Handy gefunden wurde. RA Franke fragte, ob es einen Bericht mit retrograden Standortdaten der sichergestellten Handys gibt. Dies konnte der Zeuge nicht beantworten. Der Vorsitzende Richter bat die BAW einen solchen Bericht zu erstellen.
Der Zeuge wurde um 12.15 Uhr unvereidigt entlassen.
Erklärung von RA Hoffmann
RA Hoffmann gab eine Erklärung zur vorangegangenen Zeugenaussage ab. Diese Zeugenaussage habe erneut ergeben, dass nicht entlastende, sondern nur belastende Hinweise ermittelt wurden. Für die Verteidiger sei es kaum möglich noch Entlastendes für bestimmte Daten vorzubringen. Zwar hat der Zeuge deutlich gemacht, das es möglich sein könnte, die Hinweise auch anders zu deuten. Trotzdem seien die Hinweise als non liquet zu sehen. (Bedeutet, dass die Hinweise nicht klar zu deuten sind.) Nach dem Grundsatz im Zweifel für die Angeklagten seien sie deshalb nicht zu werten.
Der nächste Prozesstag ist am Mittwoch 24.06.2009 um 10 Uhr mit der Zeugenvernehmung von Dr. Carsten Hohoff, DNA-Forensiker am Institut für Forensische Genetik der Uni Münster unter Professor Brinkmann.
Als Prozessbeobachterin war Inge Höger, Mitglied des Bundestages, anwesend.
RA Lindemann gab eine Erklärung zur gestrigen Zeugenaussage von KOK Schartenberg (BKA) ab. Die im Minihandbuch erwähnten Bücher konnten laut Aussage des Zeugen nicht in der Wohnung des Beschuldigten L. gefunden werden.
Zeugenvernehmung KOK Wagner
Anschließend begann die Zeugenvernehmung von KOK Andreas Wagner, 28, BKA. Er war mit im Ermittlungsteam und hat sich mit der Beschaffung von Daten zum Beschuldigten L. befasst. Nach der Festnahme am 31.07.2007 hat er sich mit der Auswertung der Asservate und retrograden Verbindungsdaten beschäftigt und mit der Ermittlungsführerin EKHKin Alles an dem Bericht gearbeitet.
Kodak Kamera
Auf dem Computer eines Beschuldigten wurden Bilder einer Kodak-Kamera gefunden. Durch einen Techniker des BKA wurden über die Exif-Dateien hinaus die Hex-Dateien der Bilder ausgelesen. Dadurch wurde die Gerätenummer der Kamera herausgefunden. Auf die Veranlassung des Zeugen Wagner wurde dazu auch ein Gutachten erstellt. Er hat auch Kontakt zum Hersteller aufgenommen um festzustellen, dass jede Kamera eine individuelle Gerätenummer erhält. Der Kauf der Kamera wurde nicht rekonstruiert. Der Zeuge konnte auf Nachfrage der Verteidigung auch nicht angeben, ob noch weitere Fotos auf der Kamera waren, denn er habe diese nicht selbst ausgewertet.
Kalenderauswertung
Weiter wurde der Zeuge zu Jahres-Timern und Kalendern aus den Jahren 1999 bis 2006 befragt, die bei der Wohnungsdurchsuchung bei einem Beschuldigten gefunden wurden. Diese Timer wurden von den Prozessbeteiligten im Original zirka 30 Minuten am Richtertisch in Augenschein genommen. Der Zeuge erklärte, er habe die tatrelevanten Einträge aus den Timern eingescannt und mit den Anschlagsdaten der mg verglichen. Er konnte aber nicht sagen, ob es mehr Einträge an tatrelevanten Tagen oder an nicht tatrelevanten Tagen gab. Pro Jahr gab es ungefähr acht Einträge "Auto". Er könne deshalb nicht ausschließen, dass das Fahrzeug des Beschuldigten als Tatfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde. Auf die Frage, was mit den Einträgen sei, an denen "Auto" steht und kein Zusammenhang mit einem Anschlagsdatum hergestellt werden konnte, sagte der Zeuge er habe dies in seinem Bericht auch so festgehalten. Eine andere Bedeutung z.B. einen Werkstatttermin schloss der Zeuge nicht aus. KOK Wagner konnte auf Nachfrage auch nicht angeben, ob es Hinweise darauf gab, ob nun ein Auto geliehen oder verliehen wurde.
Scheinbar harmlose Einträge wie "Fahrt ins Blaue" wurden vom Zeugen als mögliche Ausspähfahrten gedeutet. Bei Eintragungen mit dem Buchstaben "F" konnte der Zeuge keine Angaben machen, ob dies für dienstfrei stehen könnte oder nicht. Er habe auch nicht überprüft, ob es Dienstpläne gab. Er habe auch nicht die Idee dazu gehabt, dies zu tun.
In einem Kalender fanden sich die Telefonnummern von Medienanstalten wie TAZ und BZ. Dies hielt der Zeuge auch für ein wichtiges Indiz. Im Timer 2004 fand sich ein Eintrag "Möckernstraße 92". Dies ist die Adresse des Berliner Mietervereins. Für diesen Verein hat ein weiterer Beschuldigter als Redakteur des "Mieterechos" gearbeitet. Daraus schließt der Zeuge Wagner, dass sich beide kannten. Die Frage ob diese Räume öffentlich zugänglich sind, konnte der Zeuge nicht beantworten.
Aus Einträgen zu Arbeitsamt, Bezirksamt usw. schloss der Zeuge, dass der Beschuldigte sich aufgrund seiner beruflichen Termine dort Ortskenntnisse für mögliche Anschläge beschafft habe. Der Zeuge gab an, dass viele Eintragungen zunächst nicht verdächtig erschienen, aber im Zusammenhang mit den Anschlagsdaten könnte ein Zusammenhang bestehen.
Er habe nach der Festnahme der Beschuldigten mit EKHKin Alles an dem Bericht gearbeitet. Er habe eine Vielzahl von molekulargenetischen Untersuchungen angeregt.
Knoppix
Richter Hoch befragte den Zeugen zum Knoppix-Betriebssystem. Dieses war auf einem USB-Stick gefunden worden. Es ermöglicht die Benutzung des Sticks unter Umgehung des Betriebssystems des jeweiligen Computers. Die Verwendung von Knoppix wird laut dem Zeugen Wagner in den Interimausgaben 628 und 647 thematisiert.
Zeugenvernehmung
KOK Wagner war auch an Zeugenvernehmungen beteiligt u.a. an der Befragung eines Mitschülers eines Beschuldigten. Dieser hatte in der Vernehmung den Hinweis auf eine weitere Mail-Adresse des Beschuldigten gegeben.
TKÜ
Durch die Telefonüberwachung habe man generell genauere Erkenntnisse über die persönlichen Umstände gewonnen. Man habe dadurch auch feststellen können, dass ein Treffen am 30.07.2007 geplant war.
Videoüberwachung
Die Videoüberwachung des Hauseingangs eines Beschuldigten ergab, dass es sich um L. handeln dürfte, als er nachts das Haus betreten hat. Die Videoqualität nachts sei jedoch eingeschränkt, so der Zeuge. Dem Einwand von Richter Hoch das die Personenbeschreibung auf viele Personen zutreffen könnte, entgegnete der Zeuge, dass er den Beschuldigten ja auch schon tagsüber gesehen hatte und deshalb eine Einschätzung treffen konnte. Er ergänzte, dass er durch den Bewegungsablauf und den Gang der Person der Meinung ist, dass dies der Beschuldigte war.
Observation
Auf Fragen der Verteidiger Franke und Lindemann gab der Zeuge an, dass es beobachtende Maßnahmen gegen zwei Beschuldigte gegeben habe. Er kenne die Daten nicht auswendig. L. müsste ab Ende April 2007 überwacht worden sein und spätestens ab 09.05.2007 der Beschuldigte R., so der Zeuge. Auf die Frage ob es am 18.05.2007 eine Observation oder Videoüberwachung gegeben habe, sagte der Zeuge an diesem Tag habe keine Überwachung stattgefunden.
Handyauswertung
Bei der Auswertung eines Handytelefonats vom 23.07.2007 wurden die Verbindungsdaten vom Provider herausgegeben. Jedoch weicht die IMEI-Nummer (International Mobil Equipment Identify-Nummer, 15-stellige Seriennummer mit der jedes Handy eindeutig identifiziert werden kann) des Handys das bei der Festnahme gefunden wurde von dem vorher benutzten Handy ab. Der Zeuge erklärt dies damit, dass die gleiche SIM-Karte in ein anderes Handy gelegt wurde. Auf die Frage von RA Hoffmann, ob denn bei der Wohnungsdurchsuchung ein Handy mit der ursprünglichen IMEI-Nummer gefunden wurde, sagte der Zeuge er wisse dies nicht. Er sei nicht an den Durchsuchungen beteiligt gewesen. Er habe aber auch nicht nachfragt, ob so ein Handy gefunden wurde. RA Franke fragte, ob es einen Bericht mit retrograden Standortdaten der sichergestellten Handys gibt. Dies konnte der Zeuge nicht beantworten. Der Vorsitzende Richter bat die BAW einen solchen Bericht zu erstellen.
Der Zeuge wurde um 12.15 Uhr unvereidigt entlassen.
Erklärung von RA Hoffmann
RA Hoffmann gab eine Erklärung zur vorangegangenen Zeugenaussage ab. Diese Zeugenaussage habe erneut ergeben, dass nicht entlastende, sondern nur belastende Hinweise ermittelt wurden. Für die Verteidiger sei es kaum möglich noch Entlastendes für bestimmte Daten vorzubringen. Zwar hat der Zeuge deutlich gemacht, das es möglich sein könnte, die Hinweise auch anders zu deuten. Trotzdem seien die Hinweise als non liquet zu sehen. (Bedeutet, dass die Hinweise nicht klar zu deuten sind.) Nach dem Grundsatz im Zweifel für die Angeklagten seien sie deshalb nicht zu werten.
Der nächste Prozesstag ist am Mittwoch 24.06.2009 um 10 Uhr mit der Zeugenvernehmung von Dr. Carsten Hohoff, DNA-Forensiker am Institut für Forensische Genetik der Uni Münster unter Professor Brinkmann.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Veranstaltung zum mg-Prozess am 7. Juli in Berlin
Ermittlungsmethoden
Ein Spitzel des Verfassungsschutzes in der linken Szene und Kommissare des Bundeskriminalamts, die sich als „Die zwei aus der Muppetshow” an einer schriftlich geführten Diskussion um militante Politik beteiligen, veranschaulichen einzelne Ermittlungsmethoden der ausführenden Staatsgewalt. In dem Prozess gegen Florian, Oliver und Axel vor dem Berliner Kammergericht kamen diese und weitere Praktiken ans Tageslicht. Dass auch rechtsstaatliche Grundsätze missachtet wurden, ist nichts Neues in politischen Strafverfahren. Auf der Veranstaltung wird das Vorgehen der Ermittlungs- und Anklagebehörden vom Einstellungsbündnis und der Verteidigung der Angeklagten vorgestellt und bewertet.
Solidarität
„Uns fehlt nicht die Hoffnung, uns fehlt nicht der Mut. Uns fehlt nicht die Kraft, uns fehlt nicht die Wut”, singen Ton Steine Scherben in einen kämpferischen Lied. Gleichwohl verweisen sie auf fehlende Solidarität. Nach wie vor artikuliert sich Solidarität mit linken Strukturen, die - wie die Zeitschrift radikal oder die militante gruppe - angegriffen werden, nur zaghaft. Offensichtlich fällt es schwer, sich dazu politisch zu verhalten. Das Berliner Einstellungsbündnis organisiert seit der Verhaftung von Oliver, Florian, Axel und Andrej politische Unterstützung für die Beschuldigten in den mg-Verfahren. Da Bündnis bewegt sich dabei auf einem Terrain, das ihm von unterschiedlichen Seiten die Kritiken einbringt, einerseits zu wenig rechtstaatlich, andererseits zu wenig revolutionär zu sein. Die vielfältigen Schwierigkeiten, auf die das Einstellungsbündnis in seiner bislang zweijährigen Existenz stieß, werden auf der Veranstaltung zur Diskussion gestellt.
Mehr Informationen und Hintergrundinformationen in Kürze auf
Zu Prof Brinkmann
Ahlener Zeitung vom 27.03.09, DNA-Panne: Münsteraner löste das Phantom-Rätsel
Münster - Es klingt schier unglaublich, was Prof. Dr. Bernd Brinkmann da erzählt. Jahrelang sucht ein Heer von Ermittlern in Deutschland, Österreich und Frankreich nach dem Phantom - jener Frau, die unter anderem für den Mord an einer Polizistin in Heilbronn verantwortlich sein soll. Vergeblich. Dann meldet sich im Dezember 2008 das ZDF bei Brinkmann und will von dem Rechtsmediziner aus Münster wissen, ob er möglicherweise eine Erklärung für diesen mysteriösen Fall um Deutschlands meistgesuchte Verbrecherin habe. Ich hab mich daraufhin an jenem Vormittag ungefähr eine Stunde mit einem Kollegen zusammengesetzt und darüber gesprochen.
Brinkmann wird abends von Marietta Slomka im heute-journal interviewt. Er sagt der Fernsehjournalistin, es bestehe die minimale Möglichkeit, dass Ermittlerzubehör wie Pipetten oder Einmalhandschuhe durch die Unachtsamkeit einer Person mit deren Erbgut verunreinigt gewesen sein könnten. Wie sich jetzt offenbar herausstellt, war es keine Pipette und kein Handschuh, es waren Wattestäbchen. Und Brinkmann hatte mit seiner These recht! Er lässt so einen der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre in Deutschland - in einer Stunde.
Doch vor drei Monaten war Brinkmanns These für die Ermittler kein Thema. Man hätte sich bei mir melden können, erzählt der Professor aus Münster. Aber es kam kein Anruf. Stattdessen habe er durchaus Kritik vernommen. Man lehnt sich ja weit aus dem Fenster. Seit Mittwoch sieht die Welt nun völlig anders aus. Von hoher Plausibilität, spricht jetzt Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll beim Thema Verunreinigung - nachdem das Stuttgarter Landeskriminalamt im Dezember noch mitgeteilt hatte, dass es für Prof. Brinkmanns These keine Anhaltspunkte gebe. Kein Wunder also, dass sich bei Brinkmann gestern die Medien des Landes die telefonische Klinke in die Hand gaben. 30, 40 Anrufe habe er bekommen, ARD, ZDF, Süddeutsche Zeitung... Ein Stück Genugtuung? Ja, das kann ich schon sagen Und, fügt er hinzu, er glaube, dass der Polizistenmord von Heilbronn nach wie vor aufgeklärt werden könne. Denn jetzt kann der ganze falsche Ballast Über Bord geworfen werden. Die Chancen, den Täter zu finden, stehen damit gar nicht schlecht.
Zu Prof Brinkmann
Ahlener Zeitung vom 27.03.09, DNA-Panne: Münsteraner löste das Phantom-Rätsel
Münster - Es klingt schier unglaublich, was Prof. Dr. Bernd Brinkmann da erzählt. Jahrelang sucht ein Heer von Ermittlern in Deutschland, Österreich und Frankreich nach dem Phantom - jener Frau, die unter anderem für den Mord an einer Polizistin in Heilbronn verantwortlich sein soll. Vergeblich. Dann meldet sich im Dezember 2008 das ZDF bei Brinkmann und will von dem Rechtsmediziner aus Münster wissen, ob er möglicherweise eine Erklärung für diesen mysteriösen Fall um Deutschlands meistgesuchte Verbrecherin habe. Ich hab mich daraufhin an jenem Vormittag ungefähr eine Stunde mit einem Kollegen zusammengesetzt und darüber gesprochen.
Brinkmann wird abends von Marietta Slomka im heute-journal interviewt. Er sagt der Fernsehjournalistin, es bestehe die minimale Möglichkeit, dass Ermittlerzubehör wie Pipetten oder Einmalhandschuhe durch die Unachtsamkeit einer Person mit deren Erbgut verunreinigt gewesen sein könnten. Wie sich jetzt offenbar herausstellt, war es keine Pipette und kein Handschuh, es waren Wattestäbchen. Und Brinkmann hatte mit seiner These recht! Er lässt so einen der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre in Deutschland - in einer Stunde.
Doch vor drei Monaten war Brinkmanns These für die Ermittler kein Thema. Man hätte sich bei mir melden können, erzählt der Professor aus Münster. Aber es kam kein Anruf. Stattdessen habe er durchaus Kritik vernommen. Man lehnt sich ja weit aus dem Fenster. Seit Mittwoch sieht die Welt nun völlig anders aus. Von hoher Plausibilität, spricht jetzt Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll beim Thema Verunreinigung - nachdem das Stuttgarter Landeskriminalamt im Dezember noch mitgeteilt hatte, dass es für Prof. Brinkmanns These keine Anhaltspunkte gebe. Kein Wunder also, dass sich bei Brinkmann gestern die Medien des Landes die telefonische Klinke in die Hand gaben. 30, 40 Anrufe habe er bekommen, ARD, ZDF, Süddeutsche Zeitung... Ein Stück Genugtuung? Ja, das kann ich schon sagen Und, fügt er hinzu, er glaube, dass der Polizistenmord von Heilbronn nach wie vor aufgeklärt werden könne. Denn jetzt kann der ganze falsche Ballast Über Bord geworfen werden. Die Chancen, den Täter zu finden, stehen damit gar nicht schlecht.
Presseerklärung von Inge Höger, MdB
Vor dem Berliner Kammergericht findet seit September 2008 der Strafprozess gegen drei Berliner Antimilitaristen statt, denen vorgeworfen wird, Mitglieder der sogenannten „militanten gruppe (mg)“ und verantwortlich für einen versuchten Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge zu sein. Der Prozess geht nun dem Ende entgegen. Inge Höger, MdB, Mitglied im Verteidigungsausschuss für die Fraktion DIE LINKE, hat heute den Prozess besucht.
Inge Höger erklärt dazu:
„Dieser Prozess ist ein erschreckendes Beispiel für die ausufernden Methoden von Geheimdiensten, Kriminalpolizei und Gerichten bei der Ausforschung und Strafverfolgung von linken und antimilitaristischen Aktivisten und Aktivistinnen. In Zeiten, in denen Deutschland wieder Krieg führt, scheint bei der staatlichen Verfolgung von Kriegsgegnern den demokratischen Grundrechten immer weniger Gewicht beigemessen zu werden.
Der Prozessverlauf hat belegt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Geheimdiensten und Polizei stattfand. Dies verstößt gegen das grundgesetzlich verankerte Trennungsgebot. Informationen eines Spitzels des Verfassungsschutzes „vom Hörensagen“ sollen belegen, dass die drei Angeklagten der „militanten gruppe (mg)“ angehören. Telefone wurden über Jahre abgehört, Kameras an den Wohnungen installiert, Freundeskreise ausgeforscht und Observationen durchführt.
Heute konnte ich beobachten, wie aus Daten aus Terminkalendern Zusammenhänge zur angeblichen Tatvorbereitung konstruiert werden, die nicht nachvollziehbar sind.
Im Prozess wurden Akten zurückgehalten, so dass nur durch Zufall herauskam, dass das Bundeskriminalamt selber einen Text verfasst hatte als Beitrag zu einer Militanzdebatte, an der die militante gruppe (mg) beteiligt war.
– Solche Methoden diskreditieren das gesamte Verfahren. Deshalb kann es aus meiner Sicht nur ein mögliches Urteil geben: Freispruch für alle Angeklagten.“
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
VERSCHLÜSSELN — Joe