Landgericht Magdeburg Aktenzeichen.: 11 O 2106/08
Das LG Magdeburg Az.: 11 O 2106/08 will möglicherweise Feldbfreier zur Zahlung von 104.000 € verurteilen.
Das ist politisch Justiz in LSA!
Das ist politisch Justiz in LSA!
LG Magdeburg Az.: 11 O 2106/08 ein politischer Prozess!
2.500 m² in LSA können 104.000 € wert sein!
Klassenjustiz deluxe in Magdeburg!
LG Magdeburg versus Leibniz!
Sechs GentechnikgegenerInnen sehen sich vor dem LG Magdeburg einer Schadensersatzforderung in Höhe von derzeit etwa 104.000 € ausgesetzt, weil sie im April 2008 ein etwa 2.500 m² großes Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen umgegraben haben.
Zum Sachverhalt:
Im April 2008 haben sechs GentechnikgegenerInnen ein Versuchsfeld des Leibnizinstituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (
http://www.ipk-gatersleben.de ) in Gatersleben (Salzlandkreis) befreit. Befreit wurde nach Angaben der Klägerin ein Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen in einer Größe von etwa 2.500 m². Die GentechnikgegnerInnen hatten das Feld etwa zur Hälfte umgepflügt und sich von der herbeigerufenen Polizei festnehmen lassen. Die Klägerin machte zunächst Schadensersatzforderungen in Höhe von 235.000 € und dann widersprüchlich in Höhe von 169.000 € geltend. In der Verhandlung vom 11.06.2009 deutete das Gericht die Auffassung an, dass die FeldbefreierInnen zur Zahlung von 104.000 € verpflichtet sein könnten.
Wie das Gericht zu dieser Auffassung gelangt und inwieweit ein Kausalzusammenhang zwischen der Befreiung und dem behaupteten Schaden besteht, ergibt sich aus den bisherigen Äusserungen des Gerichts nicht. In diesem Zusammenhang dürfte ja wohl auch zu berücksichtigen sein, dass die Feldbefreier kein Grundstück verschluckt haben, sondern lediglich etwa die Hälfte der Aussaat vernichtet haben. Selbst wenn mensch den Behauptungen den Behauptungen der Klägerin folgen würde, dürfte eine erneute Aussaat möglich sein, so dass die angebliche Schadensersatzforderung überhaupt nicht schlüssig dargelegt ist. Wollte man der Auffassung des Gerichts folgen, wäre im Ergebnis das streitgegenständliche Feld werthaltiger als eine Vielzahl bebauter Grundstücke im LSA. Das ist kaum vorstellbar.Mehr zum Sachverhalt bspw.:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=19618
http://www.gendreck-weg.de/?id=179&lg=de
Ein politischer Prozess:
Besondere politische Brisanz erhält das Verfahren dadurch, dass die vom Leibnizinstituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung aufgestellte Schadensersatzforderung die Betroffenen vor existenzielle Probleme stellt. Eine derartig horrende Schadensersatzforderung bedroht die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen und dient bereits im Vorfeld der juristischen Einschüchterung der Betroffenen. Da das Verfahren wegen der Höhe der Schadensersatzforderung vor dem LG Magdeburg geführt wird und sich die Betroffenen daher zwingend einen Anwalt nehmen müssen, entstehen bereits im Vorfeld Kosten, denen sich die Betroffenen zunächst nicht entziehen können. Obwohl die Höhe der von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzforderung unschlüssig ist, hat das Gericht offensichtlich zunächst 2 PKH-Anträge wegen Mutwilligkeit zurückgewiesen (
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/6434318.html ).
Dies kann nur der Einschüchterung der Betroffenen und deren Anwälte dienen. Denn wenn die Schadenshöhe streitig ist, hat auch die Verteidigung gegen die Klage nicht nur Aussicht auf Erfolg, sondern jeder vernünftig denkende Mensch würde sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht dazu entscheiden, der Klage entgegenzutreten. Hier kann gegen die Beschlüsse des Gerichts erfolgsversprechend Beschwerde eingelegt werden. Allerdings bereitet das LG Magdeburg den Betroffenen und deren Anwälten Mehrarbeit.
Auch unter einem anderen Gesichtspunkt handelt es sich bei dem Verfahren um ein politisches Verfahren:
Die Klägerin wird von dem ehemaligen Wirtschaftsminister des LSA Rechtsanwalt Horst Rehberger (
http://www.kropf-rehberger.de ) vertreten, der Initiator der sogenannten „Biotechnologie-Offensive“ Im LSA war. Warum sich das IPR gerade einen Anwalt aus Saarbrücken nimmt und nicht aus LSA sein hier mal dahingestellt, sollte aber deutlich machen, dass auch weiterhin Interessen zwischen beiden bestehen..
LG Magdeburg vs. Leibniz:
Gottfried Wilhelm Leibniz würde sich wohl im Grab umdrehen, wenn er wüsste für welche Institution sein Name durch das IPK Gatersleben missbraucht wird. Er würde wohl auch kotzen, wenn er wüsste welche Entscheidung das LG Magdeburg unter seinem Namen anvisiert. Leibniz hatte nämlich die Frage nach der Theodizee als diese benannt und dahingehend beantwortet, dass wir in „der besten der möglichen Welten“ leben. Im Sinne der Aufklärung hatte er damit die Hinnahme der Naturgesetze und ein Fortentwicklung der Gesellschaft gemeint. Das IPR pervertiert durch Ihre Zielsetzung diesen Namen. Eine Umbenennung ist unumgänglich!
Ein Ausblick:
Das LG Magdeburg erwägt offenbar ernsthaft eine Verurteilung von Feldbefreiern zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 100.000 € für eine Feldbefreiungsaktion. Das ist eine derartig hohe Schadensersatzforderung, die geeignet ist, kritisch denkende Menschen in den finanziellen Ruin zu treiben. Wir wollen festhalten, dass dies nur die zivilrechtliche Forderung ist. Dies ist ein Betrag, der regelmässig Opfern von Gewaltdelikten nicht zugesprochen wird. Welcher Schaden tatsächlich eingetreten ist, lässt das bisherige Verfahren offen.
Das Gericht möge berücksichtigen, dass hier gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden, deren Auswirkungen auf die Umwelt unklar sind. Das Gericht möge auch berücksichtigen, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der gentechnisch veränderte Organismen von einer Mehrheit nicht toleriert werden. Es sollte auch bedacht werden, dass die Bevölkerung vor den Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen nicht geschützt wird. Zahlt das IPK, wenn durch deren Versuche ein Schaden entsteht? Sind derartige Schäden überhaupt erstattungsfähig?
Wir sind alle gemeint:
Im aktuellen Verfahren trifft es juristisch sechs Personen. Aber wir sind alle gemeint! Wir sollen sehen, dass eine Feldbefreiung 100.000 € kosten kann, damit wir Angst haben durch eine Feldbefreiung mit immensen Kosten belastet zu sein. Nachdem sie gesehen haben, dass unsere Solidarität ihr Strafsystem umgehen kann, erhöhen sie den Preis. Lasst uns mitgehen. Zeigen wir Ihnen, dass wir uns von ihren reisen nicht einschüchtern lassen. Machen wir uns bereit Solidarität für die Betroffenen zu zeigen. Machen wir uns bereit uns nicht mehr erwischen zu lassen. Machen wir es ihnen richtig teuer, denn das ist die einzige Sprache, die sie verstehen. Auf allen Ebenen...mit allen Mitteln...jederzeit!
Für eine Umbenennung des IPK!
Gegen politische Justiz!
Für das Leben!
2.500 m² in LSA können 104.000 € wert sein!
Klassenjustiz deluxe in Magdeburg!
LG Magdeburg versus Leibniz!
Sechs GentechnikgegenerInnen sehen sich vor dem LG Magdeburg einer Schadensersatzforderung in Höhe von derzeit etwa 104.000 € ausgesetzt, weil sie im April 2008 ein etwa 2.500 m² großes Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen umgegraben haben.
Zum Sachverhalt:
Im April 2008 haben sechs GentechnikgegenerInnen ein Versuchsfeld des Leibnizinstituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (
http://www.ipk-gatersleben.de ) in Gatersleben (Salzlandkreis) befreit. Befreit wurde nach Angaben der Klägerin ein Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen in einer Größe von etwa 2.500 m². Die GentechnikgegnerInnen hatten das Feld etwa zur Hälfte umgepflügt und sich von der herbeigerufenen Polizei festnehmen lassen. Die Klägerin machte zunächst Schadensersatzforderungen in Höhe von 235.000 € und dann widersprüchlich in Höhe von 169.000 € geltend. In der Verhandlung vom 11.06.2009 deutete das Gericht die Auffassung an, dass die FeldbefreierInnen zur Zahlung von 104.000 € verpflichtet sein könnten. Wie das Gericht zu dieser Auffassung gelangt und inwieweit ein Kausalzusammenhang zwischen der Befreiung und dem behaupteten Schaden besteht, ergibt sich aus den bisherigen Äusserungen des Gerichts nicht. In diesem Zusammenhang dürfte ja wohl auch zu berücksichtigen sein, dass die Feldbefreier kein Grundstück verschluckt haben, sondern lediglich etwa die Hälfte der Aussaat vernichtet haben. Selbst wenn mensch den Behauptungen den Behauptungen der Klägerin folgen würde, dürfte eine erneute Aussaat möglich sein, so dass die angebliche Schadensersatzforderung überhaupt nicht schlüssig dargelegt ist. Wollte man der Auffassung des Gerichts folgen, wäre im Ergebnis das streitgegenständliche Feld werthaltiger als eine Vielzahl bebauter Grundstücke im LSA. Das ist kaum vorstellbar.Mehr zum Sachverhalt bspw.:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=19618
http://www.gendreck-weg.de/?id=179&lg=de Ein politischer Prozess:
Besondere politische Brisanz erhält das Verfahren dadurch, dass die vom Leibnizinstituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung aufgestellte Schadensersatzforderung die Betroffenen vor existenzielle Probleme stellt. Eine derartig horrende Schadensersatzforderung bedroht die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen und dient bereits im Vorfeld der juristischen Einschüchterung der Betroffenen. Da das Verfahren wegen der Höhe der Schadensersatzforderung vor dem LG Magdeburg geführt wird und sich die Betroffenen daher zwingend einen Anwalt nehmen müssen, entstehen bereits im Vorfeld Kosten, denen sich die Betroffenen zunächst nicht entziehen können. Obwohl die Höhe der von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzforderung unschlüssig ist, hat das Gericht offensichtlich zunächst 2 PKH-Anträge wegen Mutwilligkeit zurückgewiesen (
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/6434318.html ). Dies kann nur der Einschüchterung der Betroffenen und deren Anwälte dienen. Denn wenn die Schadenshöhe streitig ist, hat auch die Verteidigung gegen die Klage nicht nur Aussicht auf Erfolg, sondern jeder vernünftig denkende Mensch würde sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht dazu entscheiden, der Klage entgegenzutreten. Hier kann gegen die Beschlüsse des Gerichts erfolgsversprechend Beschwerde eingelegt werden. Allerdings bereitet das LG Magdeburg den Betroffenen und deren Anwälten Mehrarbeit.
Auch unter einem anderen Gesichtspunkt handelt es sich bei dem Verfahren um ein politisches Verfahren:
Die Klägerin wird von dem ehemaligen Wirtschaftsminister des LSA Rechtsanwalt Horst Rehberger (
http://www.kropf-rehberger.de ) vertreten, der Initiator der sogenannten „Biotechnologie-Offensive“ Im LSA war. Warum sich das IPR gerade einen Anwalt aus Saarbrücken nimmt und nicht aus LSA sein hier mal dahingestellt, sollte aber deutlich machen, dass auch weiterhin Interessen zwischen beiden bestehen.. LG Magdeburg vs. Leibniz:
Gottfried Wilhelm Leibniz würde sich wohl im Grab umdrehen, wenn er wüsste für welche Institution sein Name durch das IPK Gatersleben missbraucht wird. Er würde wohl auch kotzen, wenn er wüsste welche Entscheidung das LG Magdeburg unter seinem Namen anvisiert. Leibniz hatte nämlich die Frage nach der Theodizee als diese benannt und dahingehend beantwortet, dass wir in „der besten der möglichen Welten“ leben. Im Sinne der Aufklärung hatte er damit die Hinnahme der Naturgesetze und ein Fortentwicklung der Gesellschaft gemeint. Das IPR pervertiert durch Ihre Zielsetzung diesen Namen. Eine Umbenennung ist unumgänglich!
Ein Ausblick:
Das LG Magdeburg erwägt offenbar ernsthaft eine Verurteilung von Feldbefreiern zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 100.000 € für eine Feldbefreiungsaktion. Das ist eine derartig hohe Schadensersatzforderung, die geeignet ist, kritisch denkende Menschen in den finanziellen Ruin zu treiben. Wir wollen festhalten, dass dies nur die zivilrechtliche Forderung ist. Dies ist ein Betrag, der regelmässig Opfern von Gewaltdelikten nicht zugesprochen wird. Welcher Schaden tatsächlich eingetreten ist, lässt das bisherige Verfahren offen.
Das Gericht möge berücksichtigen, dass hier gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden, deren Auswirkungen auf die Umwelt unklar sind. Das Gericht möge auch berücksichtigen, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der gentechnisch veränderte Organismen von einer Mehrheit nicht toleriert werden. Es sollte auch bedacht werden, dass die Bevölkerung vor den Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen nicht geschützt wird. Zahlt das IPK, wenn durch deren Versuche ein Schaden entsteht? Sind derartige Schäden überhaupt erstattungsfähig?
Wir sind alle gemeint:
Im aktuellen Verfahren trifft es juristisch sechs Personen. Aber wir sind alle gemeint! Wir sollen sehen, dass eine Feldbefreiung 100.000 € kosten kann, damit wir Angst haben durch eine Feldbefreiung mit immensen Kosten belastet zu sein. Nachdem sie gesehen haben, dass unsere Solidarität ihr Strafsystem umgehen kann, erhöhen sie den Preis. Lasst uns mitgehen. Zeigen wir Ihnen, dass wir uns von ihren reisen nicht einschüchtern lassen. Machen wir uns bereit Solidarität für die Betroffenen zu zeigen. Machen wir uns bereit uns nicht mehr erwischen zu lassen. Machen wir es ihnen richtig teuer, denn das ist die einzige Sprache, die sie verstehen. Auf allen Ebenen...mit allen Mitteln...jederzeit!
Für eine Umbenennung des IPK!
Gegen politische Justiz!
Für das Leben!
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Ergänzungen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
wann und wo???
bitte mit adresse angeben
solidarität muss praktisch werden
oh, wie ist das schööööön!