Geheimdienste wollen Kinder bespitzeln

Blogger 05.06.2009 13:36 Themen: Repression
Der innenpolitische Sprecher der CSU-Bundestagsfraktion Hans Peter Uhl will die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten von 16 auf 14 bzw. zwölf Jahre herabsetzen. Die lakonische Begründung dieses weiteren Schrittes hin zu einer gläsernen Bevölkerung lautet „eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger“.
Die bundesrepublikanischen Geheimdienste wie Verfassungsschutz (VS), Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) haben 2007 offiziell insgesamt 43 Mal bei Telekommunikationsunternehmen, Banken und so genannten Finanzdienstleistern Auskunft über Verbindungsdaten oder Kontoinhaber_innen verlangt. Das geht aus einer Untersuchung durch das Parlamentarische Kontrollgremium über so genannte „Anti- Terror- Maßnahmen“ hervor, wie der Pressedienst des Bundestages im Januar mitteilte.
Danach verlangte das Bundesamt für Verfassungsschutz in 34 Fällen auskunft über Telekommunikationsverbindungen, der Bundesnachrichtendienst sowie der Militärische Abschirmdienst in jeweils 2 Fällen. Von Banken und Finanzdienstleistern wollte der Verfassungsschutz fünfmal Auskunft. Insgesamt neunmal wurde vom Verfassungsschutz und vom Militärischen Abschirmdienst die technische Möglichkeit genutzt, den Standort eines Handys festzustellen. Soweit die offiziellen Angaben.

Zur Überwachung durch Polizei wie Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter sowie Bundespolizei und den damit verbundenen Anfragen wurden keine Zahlen genannt.

Mit den „Anti- Terror-Gesetzen“ wurde den Nachrichtendiensten die weitreichende Befugnis eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen von Unternehmen wie z.B. der Lufthansa, Ryanair und anderen Transportfirmen zu Wasser, Land und Luft, von Kreditinstituten, Post- und Teledienstunternehmen wie auch Telekommunikationsunternehmen auskünfte zu erlangen.

Die „Anti- Terror- Maßnahmen“ werden derweil, in den Bestrebungen alle zu überwachen und und bespitzeln, immer abstruser.
Der innenpolitische Sprecher der CSU-Bundestagsfraktion Hans Peter Uhl will die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten von 16 auf 14 bzw. zwölf Jahre herabsetzen. Die lakonische Begründung dieses weiteren Schrittes hin zu einer gläsernen Bevölkerung lautet „eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger“. Dabei sind bisher nur 2 Fälle von sogenannten „terrorverdächtigen Minderjährigen in der BRD“ bekannt.
Der gegebene Anlass um die Datenschutzüberwachung auszuweiten: die zweijährige Praxis des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt, die Daten von mehreren Dutzend Kindern zu sammeln, die alle im Zusammenhang mit neofaschistisch motivierter Kriminalität auffällig geworden sind, ist von Gerichten für unzulässig erklärt worden. Nun soll die geheimdienstliche Überwachung von Kindern legitimiert und bundesweit eingeführt werden.

Quelle: Rote Hilfe- Zeitung, Juni 2009

www.rote-hilfe.de
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