Ein paar rechtliche Tipps zum Streik

Linda 05.06.2009 13:09 Themen: Bildung Blogwire Soziale Kämpfe
Fight for your right....
Ein paar rechtliche Tipps zum Streik



Lasst Euch nicht verarschen! Vor allem nicht am Streiktag
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Ein paar rechtliche Tipps zum Streik



Lasst Euch nicht verarschen! Vor allem nicht am Streiktag

Oft genug sitzen wir in der Stunde, die gerade erst begonnen hat, zählen die endlosen Minuten und warten auf das erlösende Klingelzeichen. Die Hofpausen sind ein kleiner Lichtblick, aber wirklich glücklich macht uns erst das Ende der letzten Stunde....Letztendlich gehen wir nach Hause freuen uns auf die knappe Freizeit und verdrängen die lästigen Hausaufgaben. Aber mal ehrlich, geht irgendwer nach Hause und denkt sich „Boah, was hab ich heut wieder spannendes gelernt!"

Also mir fällt niemand ein, dem das so geht. Und auch wenn mensch mal einen Tag zu Hause bleibt, verpassen tut er/sie nicht wirklich viel. Ist es dann nicht auch sinnvoll einen Tag der „wertvollen" Schulzeit zu geben, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen?


„Mich nervt der Unterrichtsausfall, aber selbst wenn wir Unterricht haben, ist es stinklangweilig, deshalb streike ich!" (Sophie, 14 Jahre alt, beim letzten Schulstreik)

Und eigentlich dürfen wir das auch ...

Auch Schüler/innen genießen das Recht auf Demonstrationsfreiheit. Durch Artikel 8 des Grundgesetzes haben wir die Möglichkeit, uns jederzeit zu versammeln und zu protestieren.Dies ist ein Grundrecht, also - wie der Politikunterricht eindringlich vermittelt - eines der wichtigsten Träger der Demokratie.
Die Schulpflicht ist allerdings im Schulgesetz festgeschrieben. Die Frage, welches Recht bzw. welche Pflicht mehr Gewicht hat, liegt auf der Hand. Wenn die Berliner Schüler/innen so unzufrieden mit dem Schulsystem sind, dass sie auf ihre Grundrechte pochen, um die Teilnahme an dem Protest zu rechtfertigen, nehmen sie damit nicht nur ihr Grundrecht in Anspruch, sondern setzten vor allem ein deutliches Zeichen. In Auseinandersetzungen mit Lehrer/innen, ist es schon öfter vorgekommen, dass einige zwar den Streik befürworten, sie allerdings der Meinung sind ihre Aufsichtspflicht zu verletzen.
Sobald ihr das Schulgelände verlassen habt, greift die Aufsichtspflicht aber nicht mehr! Im Schulgesetz § 51 (1) steht, das Lehrer/innen verpflichtet sind, euch auf dem Schulgelände und im Unterricht zu beaufsichtigen. Da ihr euch aber auf keiner Schulveranstaltung befindet, entfällt dies völlig.

Wenn ihr jetzt geht, dann ...

Wer kennt das nicht ? Wenn einmal nicht alles so läuft wie gewohnt, wird mensch patzig. Die Lehrer/innen reagieren unterschiedlich - die meisten unterstützen das Anliegen des Streiks, da sie jeden Tag dieselbe Scheiße erleben. Jedoch trauen sich einige nicht, das offen zuzugeben - aus Angst vor Konsequenzen. Ob sie den Streik befürworten oder nicht ist aber egal, sie haben ihre Vorschriften durch die SchulleiterInnen und diese wiederum werden eingehend vom Senat ermahnt, die Schüler/innen nicht zum Streik gehen zu lassen. Natürlich gibt es auch den einen oder die andere, die es schlicht als Aufrührisch bzw. ungehorsam betrachten wenn Schüler/innen einfach mal protestieren gehen.

Oft führt das dann zu Aktionen wie die Androhung einer schlechten Benotung. Das ist fies, allerdings solltet ihr euch davon nicht einschüchtern lassen. Wenn möglichst viele eurer Mitschüler/innen auch streiken, wird dieses Verfahren schon mal unwirksam. Eine Klassenarbeit in der die Hälfte der SchülerInnen eine 6 haben, darf sowieso nicht gewertet werden. Außerdem könnt ihr bei der Schul­leitung darauf pochen, dass im Schulgesetz § 58 (3) steht, dass nicht erbrachte Leistungen ohne Bewertung bleiben können unter Berücksichtigung der Reife des Schülers / der Schülerin. Und das ihr euch für die Verbesserung des Schulsystems einsetzt, ist wohl ein eindeutiger Beweis eurer geistigen Reife.
Eine andere Möglichkeit der Bestrafung ist der altbekannte Tadel. Dieser wird allerdings nur bei Ordnungswidrigkeiten wie Schneeballwerfen oder Rauchen auf dem Schulhof angewendet und da ihr durch den Streik nicht die „Ordnung des Schullebens" gefährdet, müsst ihr keinen Tadel befürchten.

Bei den letzten Streiks hat sich gezeigt, dass besonders skrupellose Schulleiter/innen ihre Schulen abgeschlossen haben. Das ist eine verbotene und gefährliche Maßnahme, die ihr auf keinen Fall dulden solltet und am besten zur Anzeige bringt. Sollte in der Schule nämlich ein Feuer ausbrechen, gibt es für die Eingeschlossenen keine Fluchtwege.
Niemand hat das Recht euch in der Schule einzusperren!

Sicher kann es dazu kommen, dass eure Lehrer/innen euch den Streiktag als unentschuldigten Fehltag anrechnen wollen. Das beste wäre natürlich, sie von der Richtigkeit der Sache zu überzeugen. Wenn ihr die Unterstützung eurer Eltern habt, könnt eine Briefvorlage verwenden.

Wenn das nicht klappt könnt ihr entweder eure Eltern bitten, euch eine Krankschreibung zu schreiben (Das ist für bis zu 3 Tagen möglich). Ansonsten müsst ihr noch schnell einen netten Arzt finden, der euch krankschreibt oder aber, ihr hakt den Tag als persönliche Erfahrung und Bereicherung ab... Die alten Zeugnisse guckt sich sowieso kaum jemand an (wenn es nicht gerade MSA oder andere Abschlusszeugnisse sind), auch wenn die Lehrer/innen euch das gern erzählen, damit ihr euch kontinuierlich anstrengt.


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normale Qualität:  http://www.youtube.com/watch?v=L1RIFbTAct0
hohe Qualität:  http://www.youtube.com/watch?v=L1RIFbTAct0&fmt=18
HD-Qualität:  http://www.youtube.com/watch?v=L1RIFbTAct0=22

-> dieses Mobiliserungsvideo hat als einziges das Potential, in den Youtube Rankings soweit aufzusteigen dass es auch viele unorganisierte Menschen erreicht. Und sollte trotz der parteinahen Finanziers, gepostet und verbreitet werden. schließlich sind wir in der heißen Phase der Mobilisierung<-
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Ergänzungen

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Material — SDAJler

Glaubt ihnen nicht! — Kontroverso

Bildungsstreik abschießen! — Streikbrecher

Glaubt ihnen! — Peter Hartz