PRO-NRW Parteitag in Gelsenkirchen erlaubt
PRO NRW hat nun durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Anordnung durchgesetzt,
in Schloss Horst in Gelsenkirchen ihren Parteitag am 14.6. ab 10 Uhr durchzuführen.
in Schloss Horst in Gelsenkirchen ihren Parteitag am 14.6. ab 10 Uhr durchzuführen.
PRO NRW versucht erneut ihren Parteitag in Gelsenkirchen durchzuführen.
Ihr Ziel ist diesmal das Schloss Horst(
http://www.schloss-horst.de/), welches
im Besitz der Stadt Gelsenkirchen ist.
Nachdem Kevin Gareth Hauer, Stadtrat ehemals für die REPs nun für PRO NRW, dies bekannt
gab und die ersten Beschwerden von antifaschistischen Gruppen eingingen untersagte die Stadt Gelsenkirchen die Nutzung. Diese wurde damit Begründet das ein
Parteitag keine "geschlossene Veranstaltung" sei.
Heute entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das diese Untersagung unzulässig wäre
und PRO NRW am 14.6. Schloss Horst nutzen dürfe.
Dies wird dann der zweite Fall sein wo stätisches Eigentum von faschistoiden Gruppen
genutzt werden wird, da am Sonntag auf der Amphitheater Bühne der kroatischer Sänger Thompson alias Marko Perkovic auftreten wird. "Thompson" durfte in Bochum nicht auftreten
und suchte nun in Gelsenkirchen Zuflucht. Auch in diesem Fall sieht die Stadt
keine Möglichkeit dieses rechte Konzert zu verhindern.
(
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/gelsenkirchen/2009/6/2/news-121605366/detail.html und
http://de.indymedia.org/2009/06/252307.shtml)
Laut REL will die Stadt aber zumindest gegen den Beschluss zu PRO NRW Einspruch einlegen.
Dies reicht aber bei weitem nicht aus, daher ruft das Bündnis gegen Rechts zu Protesten auf:
"“Wölfe im Schafspelz – PRO NRW contra geben”
Am 14.6. versucht die faschistoide Gruppe “PRO NRW” im Schloss Horst in
Gelsenkirchen einen Landes-
Parteitag durchzuführen. Hier wird deutlich wie der rechte Rand,
staatliche Gebäude
und Mittel benutzen will, um ihre Antidemokratischen Positionen zu
verbreiten.
Egal ob NPD, Republikaner, PRO NRW oder Kameradschaften, wir stellen uns
allen in den Weg, die versuchen die bürgerliche Demokratie noch weiter
auszuhöhlen.
Das Bündnis gegen Rechts ruft zur Kundgebung der SJD – Die Falken auf
und setzt ein Zeichen gegen Rechte Einfalt:
Ort: Horster Markt, Gegenüber vom Schloss Horst
Datum: 14.6.09
Zeit: Von 9-16 Uhr stehen wir bereit
Menschen mit nationalistischer, antisemitischer, rassistischer und
faschistischer Meinung
sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.”"
Kommt Zahlreich und verlasst euch nicht auf deutsche Gerichte!
P.S.: Ebenso hat AUF/MLPD Gelsenkirchen eine Demonstration angemeldet
Quelle Gerichts Presse:
"Pro NRW darf Parteitag in Schloss Horst veranstalten
04.06.2009
Die Bürgerbewegung „Pro NRW“ hat heute im Wege einer einstweiligen Anordnung durchgesetzt, ihren Parteitag am 14. Juni 2009 in der Glashalle des Kultur- und Bürgerzentrums „Schloss Horst“ in Gelsenkirchen veranstalten zu können.
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts führte zur Begründung des Beschlusses aus, „Pro NRW“ stehe als nicht verbotener politischer Partei ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Glashalle zu. Dieser Anspruch folgt aus § 5 des Parteiengesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und der in Artikel 21 des Grundgesetzes festgelegten Bedeutung der politischen Parteien. Danach sollen alle Parteien gleich behandelt werden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt - hier die Stadt Gelsenkirchen - den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt. Nach der städtischen Satzung für die öffentliche kommunale Einrichtung „Kultur- und Bürgerzentrum Schloss Horst“, können die Räumlichkeiten des Schlosses unter anderem gegen Entgelt für geschlossene Veranstaltungen von Parteien genutzt werden.
Die Kammer hat sich der Auffassung der Stadt Gelsenkirchen, dass der Nutzungszweck des Kultur- und Bürgerzentrums eine andere als die allgemein übliche Auslegung des Begriffs „geschlossene Veranstaltung“ erfordere, nicht angeschlossen und ausgeführt, dass es sich bei einem - nach dem Parteiengesetz in regelmäßigen Abständen durchzuführenden - Parteitag um eine geschlossene Veranstaltung handelt. Aus der Satzung der Bürgerbewegung „Pro NRW“ ergebe sich - in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz - dass deren Parteitag aus den stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Die mögliche Anwesenheit geladener Gäste und Journalisten gebe der Veranstaltung keinen öffentlichen Charakter.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen möglich.
Aktenzeichen: 15 L 533/09"
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/presse/pressemitteilungen/09_090604/index.php
Ihr Ziel ist diesmal das Schloss Horst(
http://www.schloss-horst.de/), welches im Besitz der Stadt Gelsenkirchen ist.
Nachdem Kevin Gareth Hauer, Stadtrat ehemals für die REPs nun für PRO NRW, dies bekannt
gab und die ersten Beschwerden von antifaschistischen Gruppen eingingen untersagte die Stadt Gelsenkirchen die Nutzung. Diese wurde damit Begründet das ein
Parteitag keine "geschlossene Veranstaltung" sei.
Heute entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das diese Untersagung unzulässig wäre
und PRO NRW am 14.6. Schloss Horst nutzen dürfe.
Dies wird dann der zweite Fall sein wo stätisches Eigentum von faschistoiden Gruppen
genutzt werden wird, da am Sonntag auf der Amphitheater Bühne der kroatischer Sänger Thompson alias Marko Perkovic auftreten wird. "Thompson" durfte in Bochum nicht auftreten
und suchte nun in Gelsenkirchen Zuflucht. Auch in diesem Fall sieht die Stadt
keine Möglichkeit dieses rechte Konzert zu verhindern.
(
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/gelsenkirchen/2009/6/2/news-121605366/detail.html und
http://de.indymedia.org/2009/06/252307.shtml) Laut REL will die Stadt aber zumindest gegen den Beschluss zu PRO NRW Einspruch einlegen.
Dies reicht aber bei weitem nicht aus, daher ruft das Bündnis gegen Rechts zu Protesten auf:
"“Wölfe im Schafspelz – PRO NRW contra geben”
Am 14.6. versucht die faschistoide Gruppe “PRO NRW” im Schloss Horst in
Gelsenkirchen einen Landes-
Parteitag durchzuführen. Hier wird deutlich wie der rechte Rand,
staatliche Gebäude
und Mittel benutzen will, um ihre Antidemokratischen Positionen zu
verbreiten.
Egal ob NPD, Republikaner, PRO NRW oder Kameradschaften, wir stellen uns
allen in den Weg, die versuchen die bürgerliche Demokratie noch weiter
auszuhöhlen.
Das Bündnis gegen Rechts ruft zur Kundgebung der SJD – Die Falken auf
und setzt ein Zeichen gegen Rechte Einfalt:
Ort: Horster Markt, Gegenüber vom Schloss Horst
Datum: 14.6.09
Zeit: Von 9-16 Uhr stehen wir bereit
Menschen mit nationalistischer, antisemitischer, rassistischer und
faschistischer Meinung
sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.”"
Kommt Zahlreich und verlasst euch nicht auf deutsche Gerichte!
P.S.: Ebenso hat AUF/MLPD Gelsenkirchen eine Demonstration angemeldet
Quelle Gerichts Presse:
"Pro NRW darf Parteitag in Schloss Horst veranstalten
04.06.2009
Die Bürgerbewegung „Pro NRW“ hat heute im Wege einer einstweiligen Anordnung durchgesetzt, ihren Parteitag am 14. Juni 2009 in der Glashalle des Kultur- und Bürgerzentrums „Schloss Horst“ in Gelsenkirchen veranstalten zu können.
Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts führte zur Begründung des Beschlusses aus, „Pro NRW“ stehe als nicht verbotener politischer Partei ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Glashalle zu. Dieser Anspruch folgt aus § 5 des Parteiengesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und der in Artikel 21 des Grundgesetzes festgelegten Bedeutung der politischen Parteien. Danach sollen alle Parteien gleich behandelt werden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt - hier die Stadt Gelsenkirchen - den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt. Nach der städtischen Satzung für die öffentliche kommunale Einrichtung „Kultur- und Bürgerzentrum Schloss Horst“, können die Räumlichkeiten des Schlosses unter anderem gegen Entgelt für geschlossene Veranstaltungen von Parteien genutzt werden.
Die Kammer hat sich der Auffassung der Stadt Gelsenkirchen, dass der Nutzungszweck des Kultur- und Bürgerzentrums eine andere als die allgemein übliche Auslegung des Begriffs „geschlossene Veranstaltung“ erfordere, nicht angeschlossen und ausgeführt, dass es sich bei einem - nach dem Parteiengesetz in regelmäßigen Abständen durchzuführenden - Parteitag um eine geschlossene Veranstaltung handelt. Aus der Satzung der Bürgerbewegung „Pro NRW“ ergebe sich - in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz - dass deren Parteitag aus den stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Die mögliche Anwesenheit geladener Gäste und Journalisten gebe der Veranstaltung keinen öffentlichen Charakter.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen möglich.
Aktenzeichen: 15 L 533/09"
http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/presse/pressemitteilungen/09_090604/index.php
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